Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

haben sich nicht nur einige Länder schon gestellt und sie bereits erkannt, denn unser Antrag ist ja leider schon neun Monate auf der Tagesordnung und harrte hier der Behandlung.

Ich will mal sagen, was sich in der Zeit in anderen Bundesländern bereits getan hat. Niedersachsen fördert den Ausbau von Freimilchbanken bereits an drei Standorten mit 500.000 Euro vom Land. In Schleswig-Holstein ist ein Landtagsbeschluss zum Aufbau von Frauenmilchbanken ergangen – 300.000 Euro vom Land –, übrigens gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP, und im Saarland soll die Einrichtung einer Frauenmilchbank jetzt an der Uniklinik mithilfe einer Anschubfinanzierung abgesichert werden.

Ich will aber noch einmal darauf hinaus, das habe ich in der Einbringung schon gesagt, und Frau Stange, Sie können ruhig Ihren liberalen Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss Glauben schenken und vertrauen, dass tatsächlich die Menge von Muttermilch in der Versorgung Frühgeborener nicht ausreicht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wer das auch noch sagt, dazu komme ich dann gleich, das können wir aber gern in der Debatte im Ausschuss sicherlich klären, denn wir legen hier nichts vor, was nicht zumindest

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ich glaube nur den Fachexperten! Zu denen zäh- len Sie als Parlamentarier nun nicht!)

ein relevantes Thema ist und wo Bedarf ist.

Aber warum ist die institutionalisierte Frauenmilchspende überhaupt so wichtig? Neben der Weitergabe von Spenderinnenmilch über Frauenmilchbanken findet in Deutschland ein informeller, privater Austausch von Muttermilch über Onlinebörsen und Annoncen auf Plattformen verschiedener sozialer Medien statt. Der Markt zeigt immer an, wenn irgendwo Bedarf ist, der nicht gedeckt werden kann. Aber genau vor diesem Vorgehen warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, aber auch das Netzwerk „Gesund ins Leben“: vor dem Erwerb von Spendermilch über solche privaten Muttermilchbörsen, denn dort gibt es keine verbindlichen Qualitätskontrollen. Das nicht ganz unerhebliche Risiko der Weitergabe und Übertragung von Infektionskrankheiten, wie beispielsweise von HIV, kann nicht ausgeschlossen werden. Da hier auch über finanzielle Anreize gearbeitet wird, besteht ein weiteres Risiko in der Kontamination der Spendermilch mit Bestandteilen aus Alkohol, Tabak oder illegalen Drogen. Hier muss man in der Konsequenz sagen: Das Verlässlichste, die beste Struktur ist tat

sächlich die der kontrollierten Abgabe, die im Rahmen der Kliniken und eben solcher Frauenmilchbanken besteht.

Dass das Thema nicht aus der Luft gegriffen ist, habe ich schon gesagt. 200 Level-1-Stationen stehen 33 Mutter- bzw. Frauenmilchbanken gegenüber. Dass das auch die Expertinnen und Experten so sehen, zeigt die Unterstützung unserer Initiative durch die Frauenmilchbank Initiative e. V., die im Übrigen 2018 hier in Erfurt gegründet worden ist. Dort sind leitende Ärzte neonatologischer Abteilungen von Frauenmilchbanken, Kinderärzte, Pflegepersonal usw. Mitglieder. Seit ihrer Gründung sind die ersten Frauenmilchbanken in Bremen, Hessen, Niedersachsen sowie weitere in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entstanden. Gerade im Austausch mit diesen und auch beispielsweise mit den Kolleginnen und Kollegen der Klinik in Suhl hat sich der Bedarf in Thüringen deutlich gezeigt.

Insofern lassen Sie uns gern im Ausschuss weiter darüber sprechen. Die Expertinnen und Experten weisen auf den Bedarf hin. Lassen Sie uns das hier durch einen breiten Beschluss des Landtags – zumindest in dieser Frage – politisch schnell lösen und somit für die Versorgung von Frühgeborenen das Richtige tun. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nur auf ein paar wenige Fragen antworten. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss zu dem Antrag länger diskutieren werden. Es gab schon den Hinweis, dass es vielleicht eine Anhörung geben wird. Das würde ich sehr begrüßen. Frauenmilchbanken sind nämlich bisher in meinem Haus nicht thematisiert worden. Herr Montag, weder von Krankenhäusern noch von Verbänden wurde das als Thema an uns herangetragen. Entsprechend liegen auch noch nicht so viele Informationen vor, sodass eine abschließende Bewertung und Empfehlung hier an dieser Stelle schwierig ist. Aber wir versuchen zumindest, ein paar wenige Fragen zu beantworten. Ich freue mich auf jeden Fall auf eine Diskussion im Ausschuss.

Warum das Thema „Stillen“ wichtig ist, darüber wurde schon ganz viel gesprochen. Ich glaube, das müssen wir jetzt hier nicht weiter ausdiskutieren.

Ich würde deswegen etwas zum Thema „Investitionen“ sagen wollen, weil das hier von Herrn Montag etwas falsch dargestellt wurde. Bezüglich der Zuständigkeit des Freistaats Thüringen für Investitionen, den Aufbau und die Inbetriebnahme von Frauenmilchbanken muss Folgendes angemerkt werden: Investitionskosten sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähig, soweit dies zur Erbringung der Leistungen aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses nach dem Krankenhausplan erforderlich ist. Soweit in den Kliniken Milch an die in stationärer Behandlung befindlichen Säuglinge abgegeben wird, ist diese Fördervoraussetzung erfüllt. Allerdings gehört es nicht zu den Aufgaben eines Krankenhauses, Frauenmilch darüber hinaus zu sammeln, zu untersuchen, zu lagern und an über Krankenhausbehandlungen hinausgehende Verwendungen abzugeben. Deswegen dürfen dafür keine Krankenhausfinanzierungsmittel eingesetzt werden.

Lassen Sie mich etwas zur Datenlage sagen. Wie gesagt, hier bin ich auf eine mögliche Anhörung gespannt, weil wenig Daten vorhanden sind. Ich kann hier etwas zur Zahl der Behandlung von Frühgeborenen sagen. Das waren im Jahr 2015 1.378, im Jahr 2016 1.444, im Jahr 2017 1.421, im Jahr 2018 1.490, im Jahr 2019 1.290 Frühgeborene, die behandelt wurden. Für das Jahr 2020 kann ich Ihnen die Daten noch nicht sagen.

Über die Anzahl von Frauen mit Spenden liegen in Thüringen keine Daten vor und es gibt auch keine Daten über die Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen mit gespendeter Frauenmilch. Natürlich sind grundsätzlich Einrichtungen und Verfahren zu begrüßen und positiv zu bewerten, die eine Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen an der Stelle unterstützen, aber wie gesagt, das Thema wurde bisher nicht von Verbänden und Krankenhäusern, aber auch nicht vom Runden Tisch Hebammen an uns herangetragen. Sie haben den Verein Frauenmilchbank Initiative e. V. angesprochen. Ziel des Vereins ist, dass es im Jahr 2023 in jedem Bundesland mindestens eine Frauenmilchbank geben soll. Sie haben schon gesagt, nach den Angaben des Vereins gibt es in Thüringen derzeit drei Standorte von Frauenmilchbanken: am Universitätsklinikum Jena, am Helios Klinikum Erfurt und am St. Georg Klinikum Eisenach. Weitere sind mir nicht bekannt. Mir sind auch keine Initiativen zur Errichtung von Frauenmilchbanken in Thüringen bekannt bzw. an uns herangetragen worden und wie bereits ausgeführt sind Investitionskos

(Abg. Montag)

ten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz an der Stelle förderfähig, soweit sich diese auf die Erbringung von auf Krankenhausversorgung zuzurechnende Leistungen beziehen. Gefördert wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags der Krankenhäuser. Da liegt uns – wie gesagt – keiner vor, und kleinere Investitionen und Baumaßnahmen bis zu einem Wertumfang von 1 Million Euro können die Krankenhäuser in eigener wirtschaftlicher Entscheidung aus den pauschalen Fördermitteln des Landes finanzieren.

Lassen Sie mich noch etwas zur finanziellen Frage sagen. Die Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung ist bisher aufgrund nicht vorhandener Informationen und Förderanträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu begründen. Zu den Betriebskosten selbst ist noch zu sagen, dass die Betriebskosten der Krankenhäuser und somit der Frauenmilchbanken, soweit sie in stationärer Behandlung befindliche Frühgeborene und kranke Neugeborene versorgen, zu den regulären Krankenhausleistungen gehören und damit eben auch aus den mit den Krankenversicherungen vorhandenen Budgets finanziert werden. Darüber hinausgehende Spendenverteilung von Frauenmilch wird gegenwärtig nicht aus dem Krankenhausbudget finanziert, da es sich nicht um eine Krankenhausleistung handelt.

Sie haben jetzt noch angesprochen, dass sich das Land dafür einsetzen möge, dass hier im Rahmen des DRG-Systems entsprechende Verbesserungen umgesetzt werden. Sie wissen natürlich, dass das Land darauf weder direkt noch indirekt Einfluss hat, weil das DRG-System und die Vergütungssysteme in der Zuständigkeit der Verbände der Selbstverwaltung auf Bundesebene liegen. Die Länder sind dabei nicht beteiligt, aber natürlich gibt es bei entsprechenden Diskussionen und entsprechenden Vereinbarungen die Möglichkeit, dass das System weiterentwickelt wird, beispielsweise durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Hier werden entsprechende Beschlüsse gefasst und geprüft, damit neue Krankenhausleistungen in den DRG-Katalog aufgenommen werden können. Ich erhoffe mir natürlich, dass es nach der Bundestagswahl hier insofern Veränderungen gibt, als das DRG-System insgesamt an der Stelle – das sieht man auch wieder – nicht hilfreich ist und den Krankenhäusern gar keine Möglichkeiten gibt, an der Stelle selbst aktiv zu werden. Aber, wie gesagt, das ist eine Frage, die sich nach der Bundestagswahl stellt. Das vielleicht in aller Kürze zu den Fragen, die ich zumindest an dieser Stelle beantworten wollte, damit nichts falsch im Raum bleibt. Ansonsten freue ich mich auf eine Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe jetzt wahrge- nommen, dass es eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung geben soll. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen, die beantragt werden? Das kann ich nicht erkennen. Dann würde ich darüber abstimmen. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungs- punkts 7 in den Teilen

a) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Wirtschaftspolitik zukunfts- orientiert ausrichten Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2579 -

b) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – gründerfitte Verwaltung Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2580 -

c) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Hochschulen zu gründerfit-t en Hotspots weiterentwickeln Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2581 - Neufassung -

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge er- leichtern Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2582 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

(Ministerin Werner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und an den entsprechenden Geräten, Existenzgründungen, Innovationen und Betriebsübernahmen sind ein Schlüsselfaktor für den technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in unserer Gesellschaft. Für den Freistaat Thüringen mit seiner breit aufgestellten Hochschullandschaft und seinem international wettbewerbsfähigen Mittelstand ist eine attraktive Gründerkultur unerlässlich, um den Standort zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Eine dynamische und attraktive Gründerkultur ist der Schlüssel für innovative Ideen und eine moderne, wettbewerbsfreundliche Wirtschaftspolitik. Mit neuen Ideen, mit neuen Produkten, mit neuen Dienstleistungen und mit neuen Geschäftsmodellen modernisieren Start-ups nicht nur die Wirtschaftsstruktur, sondern schaffen neue Arbeitsplätze und eine innovative Gesellschaftsstruktur und Kultur.

Um in dieser globalisierten Welt wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Bedingungen zur Gründung und zum Wachstum junger Unternehmen von daher weiterentwickelt werden. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der digitalen Wettbewerbsfähigkeit, und die Förderung der Gründerund Innovationstätigkeit sind in unseren Augen zentrale Aufgaben Thüringer Wirtschaftspolitik. Aber laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom denkt eines von vier Unternehmen über einen Umzug ins Ausland nach. Hintergrund ist zunehmend fehlendes Kapital, Hintergrund ist Bürokratie, Hintergrund ist auch eine Gesellschaftskultur, eine gesellschaftliche Stimmung, die zusehends innovationsunfreundlich ist – ich sage es etwas vorsichtig – und unternehmensunfreundlich ist. Im Ausland finden gerade die Unternehmen im digitalen Bereich mehr Zuspruch, mehr Zuspruch im gesellschaftlichen Umfeld, mehr Zuspruch als positive Wagnisgeher und natürlich auch mehr Zuspruch als Empfänger von Wagniskapital und Innovationskapital.

Der Kapitalbedarf eines durchschnittlichen Startups beträgt über 3 Millionen Euro. Sicherlich eine große Summe, aber gerade am Ende der Pandemie – hoffentlich – sehen trotzdem die Start-up-Unternehmer zusehends weniger Möglichkeiten, entsprechende Kapitalinvestitionen zu heben. Das muss uns sehr zu denken geben. Thüringen hat da gewisse Modelle entwickelt. Allerdings steckt das noch in den Kinderschuhen. Es sind auch Dinge, die wir vielleicht nicht nur in Thüringen selbst lösen können. Es ist auch eine Frage der Eigenkapitalanforderungen. Gerade bei größeren Pensionsfonds, bei Versicherungsgesellschaften gibt es gewisse

Restriktionen, die in Deutschland leider immer noch an der Tagesordnung sind. Ich glaube, wir müssen uns da mehr an unserem angelsächsischen Vorbild, israelischen Vorbildern ein Beispiel nehmen, um hier Gründungen zu erleichtern.

Wir haben diesen Antrag zusammengefasst. Er umfasst vier Kernpunkte. Einen habe ich jetzt genannt, die Wirtschaftspolitik. Der nächste ist die Verwaltung. Auch hier gibt es Defizite, die angeprangert werden. Die Gründungen in Deutschland, in Thüringen sind viel zu langatmig, zu kompliziert, dauern zu viel Zeit, nehmen zu viel Kapazitäten in Anspruch. Da müssen wir fitter und schneller werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Was wichtig ist, die Hochschulen nicht nur als Ort akademischen Lernens zu begreifen, sondern eben als Inkubationszentrum für zukünftige marktwirtschaftliche, marktfähige Ideen, die sogar die neuen Hidden Champions, also die neuen Weltmarktführer, in verschiedenen Bereichen auch ausbilden können. Ich nenne hier vor allen Dingen künstliche Intelligenz. Da sind große Forschungs-/Innovationstreiber vorhanden. Wie kriegen wir die zur Marktreife? Wasserstofftechnologien, wir haben da ein Cluster gebildet. Aber auch hier: Wie kriegen wir die zur Marktreife? Eine große Aufgabe für die Zukunft.

Und Nachfolge: Allein im Jahr 2022 stehen über 3.000 Betriebe an, die aktiv eine Nachfolge an der Spitze suchen. Wenn man mit diesen Leuten redet, eher vergebens Ausschau haltend, diese zu finden. Auch hier können wir sehr viel Zukunftschancen für Thüringen einbüßen. Insofern müssen wir all unsere Kraft darauf verwenden, in diesen Bereichen tätig zu werden. Und nur, wenn wir in diesen Bereichen tätig werden, wenn wir in diesen Bereichen besser werden, werden wir das volle Potenzial unseres schönen Freistaats entfesseln können. Dazu gehört auch die Frage der Bildung einer Sonderwirtschaftszone, um mal die Standards abzusenken, die sonst gütig enden. Deshalb haben wir auch gern getitelt, lasst uns deshalb „Heute schon an morgen denken“ und die Gründerkultur im Freistaat stärken. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Ich will daran erinnern, wir befinden uns in gemeinsamer Aussprache, das heißt also, Sie haben Ihre Redezeit mal die Anträge. Das soll nicht dazu auffordern, die auszuschöpfen, nur damit das alle gehört haben.

Als Nächster hat sich Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Plenarsaal und an den Bildschirmen am Livestream! Die Überschrift über der ganzen Serie von FDP-Anträgen „Heute schon an morgen denken“ blieb trotz der gewählten hohen Wiederholungsfrequenz offensichtlich ohne Rückwirkung auf die Akteure in dieser Gruppe. Weder am 5. Februar 2020, Herr Kemmerich, noch bei Ihrer angekündigten Enthaltung zur geplanten Landtagsauflösung mit der Konsequenz, dass es nun keine Fraktion der FDP mehr im Thüringer Landtag gibt, haben Sie doch offensichtlich nicht an das Morgen gedacht. Da können Sie uns noch so viele inhaltliche Anträge hier vorlegen, vorausschauendes und strategisches Denken auch im Interesse der Thüringer Wirtschaft sieht ganz anders aus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Mitglieder der FDP-Gruppe, insbesondere Ihnen, Herr Kemmerich, sei an dieser Stelle die eigene Haustür zum Kehren empfohlen.

Nun zu Ihrem Antrag: Auch wir halten Existenzgründung und Innovation sowie eine dynamische und attraktive Gründer/-innen-Kultur für ausgesprochen wichtig und für eine moderne Wirtschaftspolitik selbstredend unverzichtbar. Die Linksfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, innovative Start-ups mit Blick auf lokale und nachhaltig sozialökologische Wirtschaftsbereiche zu unterstützen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Risikokapital für Start-ups einschließlich Social-business-Ideenwettbewerbe für Bewerber/-innen und Beratungsgutscheine für Jungunternehmer/-innen verfügbar sind. Als Institution auf diesem Gebiet hat sich die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen, die STIFT, erwiesen und bietet eine breite Palette von Angeboten in Thüringen an, nicht nur um Startups den Weg zu ebnen, auch mit finanzieller Unterstützung. Die Investor Days sind zu einem Aushängeschild für die gesamte Region geworden. Für uns ist aber die Stärkung der Gründer/-innen-Kultur mehr als nur die Begleitung von Start-ups. Zur notwendigen Unterstützung von Unternehmensgründungen zählt selbstverständlich auch die von uns vorangetriebene Meistergründungsprämie für das Handwerk. 5.000 Euro können für die Übernahme oder Gründung eines Betriebs beantragt werden. Weitere 2.500 Euro werden ausgezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren Ausbildungs- und Arbeitsplätze entstehen. Das ist aktuell in Thüringen jetzt

möglich. Wir sehen die Basisförderung der Meistergründungsprämie in dieser Höhe als einen Einstieg, der in den kommenden Jahren noch auszubauen ist, um den Gründerinnen und Gründern und Nachfolgerinnen und Nachfolgern finanziell stärker unter die Arme zu greifen und so die Stärkung des Handwerks in Thüringen voranzutreiben. Gleichzeitig wollen wir als Linke alternative Wirtschaftsformen unterstützen. Genossenschaften, aber auch Unternehmensformen mit mehr Mitarbeiter/-innen-Beteiligung gilt es voranzutreiben. Und so richtig und allgemein bekannt die Punkte unter I. bei Ihnen im Antrag sind – das können wir alles unterschreiben, was Sie dort aufgezählt haben –, so kritisch sehen wir die beiden Punkte unter II. Ihr hochgehaltener dänischer Staatsfonds, Herr Kemmerich, ist uns nicht unsympathisch, es verwundert eher, dass die Alles-regelt-der-Markt-Partei einem staatlichen Beteiligungsfonds das Wort redet.

(Beifall DIE LINKE)

Hätten wir das vorgeschlagen, hätten Sie wahrscheinlich vor einem „VEB Beteiligung“ gewarnt. Nun, die absolute Marktgläubigkeit scheint selbst der FDP immer mehr abhandenzukommen.

(Beifall DIE LINKE)