Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Die Landesregierung verzichtet auf das Wort.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3570 ab. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Vielen Dank. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Kann ich nicht sehen. Gibt es Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3069 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP, die hatte ich vorhin vergessen, Entschuldigung. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Damit rufe ich auf – wie vereinbart – Tagesordnungspunkt 3

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

(Abg. Dr. König)

Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4075 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer/Zuhörer an diversen Geräten, mit dem Beschluss vom 9. September dieses Jahres hat der Thüringer Landtag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung wurde das verfassungsgerichtlich verbriefte Recht auf Anerkennung des Zusammenschlusses von fraktionslosen Abgeordneten zu einer Parlamentarischen Gruppe in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eingebettet. Folgerichtig stellen wir heute den Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Auch eine Gruppe dient der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele und soll ihren Mitgliedern eine arbeitsteilige Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Landtags ermöglichen, wenn dies auch im Vergleich zu einer Fraktion wegen ihrer geringeren Größe notwendig nicht in demselben Umfang der Fall sein kann. Der Thüringer Landtag ist bei der Ausgestaltung der Gruppenrechte nicht verpflichtet, einer Gruppe all diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen, er hat aber gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass eine Gruppe dem mit ihrer Gründung verfolgten Zweck so weit wie möglich gerecht werden kann. Vor diesem Hintergrund kann ein starres Abstandsgebot zwischen Fraktionen einerseits und Gruppen andererseits nicht gegeben sein.

Der am 9. September gefasste Beschluss über die Rechtsstellung Parlamentarischer Gruppen muss durch die Regelungen flankiert werden, welche die finanziellen Unterstützungen der Gruppe zum Gegenstand haben. Wir müssen sicherstellen, dass die mit dem Zusammenschluss zu einer Gruppe verfolgten Ziele durch die Ausgestaltung von Status und Verfahren entfaltet werden können. Das setzt eine angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln voraus.

Das Ausmaß der auf die Gruppen übertragenen parlamentarischen Rechte ist untrennbar mit der Ausstattung mit Sach- und Finanzmitteln verknüpft. Es ist daher entscheidend, die erste und zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs in dieser Plenarwo

che aufzurufen. Andernfalls könnten die aus dem Gruppenstatus abgeleiteten Rechte in Ermangelung einer angemessenen Finanzierung nur bedingt ausgeübt werden. Der untrennbare Zusammenhang zwischen Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppe geht eindeutig aus der Stellungnahme der Landtagsverwaltung in der Vorlage 7/109 an den Ältestenrat hervor. Dort heißt es: Die finanzielle Unterstützung der Gruppe müsse sich dabei an den Aufgaben im Parlament ausrichten. – Die Begründung dieses Befunds ist sehr umfassend in der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg aus dem Juli 2016 nachzulesen: Maßstab für die Bemessung der zuzuweisenden Mittel sind die zu bewältigenden Aufgaben. Unabhängig von der Kooperationsform geht es einzig und allein darum, die vielfältigen zur Funktionsfähigkeit des Parlaments beitragenden Aufgaben erfüllen zu können. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Fraktionen und Gruppen prinzipiell demselben Zweck dienen, nämlich der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele und der arbeitsteiligen Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in diesem Hohen Hause. Unterschiede ergeben sich allein daraus, dass den Fraktionen einzelne Rechte durch die Verfassung vorbehalten werden, die etwa einer Parlamentarischen Gruppe nicht zustehen. Ich denke hierbei beispielsweise an die Beantragung eines konstruktiven Misstrauensvotums oder die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung des Parlaments.

Die Frage, die wir heute diskutieren müssen, ist: Wie groß ist der Unterschied bei den zu erfüllenden Aufgaben und die daraus resultierende finanzielle Unterstützung? Mit anderen Worten: Wie groß ist der Abstand zwischen einer Fraktion und einer Parlamentarischen Gruppe letztendlich? In unserem Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes schlagen wir für die Parlamentarische Gruppe einen Grundbetrag in Höhe von 80 vom Hundert vor. Das ist höher als der vorgeschlagene Wert von 50, ist in unseren Augen die Relation zwischen Größe der Gruppe und der Mindestgröße einer Fraktion, die bekanntlicherweise fünf Köpfe umfasst und die Gruppe in diesem Fall vier Köpfe umfasst. Wir sagen, die angebotene Mittelausstattung von 50 Prozent ist unangemessen gering und verkennt die grundlegenden parlamentarischen Aufgaben dieser Gruppe. Ich erinnere nur, dass wir in allen elf Fachausschüssen Mitwirkungsrechte haben, und das folgt auch einem gewissen finanziellen Angebot.

Zur Erfüllung der aus dem Gruppenbeschluss abgeleiteten Aufgaben bedarf es einer angemessenen personellen Ausstattung, die es zu finanzieren gilt. Der Aufgabenbestand der Parlamentarischen

(Präsidentin Keller)

Gruppe unterscheidet sich mit Blick auf den mit ihrer Bildung verfolgten Zweck eher gering von dem der Fraktion. Das zeigt sich am ehesten in der nur beschränkten Repräsentanz von Untersuchungsausschüssen. Vor diesem Hintergrund lassen sich gewisse Abschläge bei der Bemessung zu, aber nicht um 50 Prozent, sondern auch hier schlagen wir vier Fünftel vor.

Zur Bedeutung des Sprechers der Parlamentarischen Gruppe: Die Nähe der Parlamentarischen Gruppe zu den Fraktionen und die damit einhergehenden vergleichbaren Strukturen lassen sich auch an der Funktion des Sprechers aufzeigen. Der Sprecher hat die Aufgaben, das arbeitsteilige Zusammenwirken der Abgeordneten in der Gruppe sowie das Aufeinanderabstimmen von Sach- und Überzeugungsarbeit im Parlament in besonderem Maße zu steuern und zu verantworten. Ihre Vorbereitung und Position der politischen Willensbildung trägt zur Arbeitsfähigkeit der Volksvertretung entscheidend bei. Dem Vorsitzenden der Gruppe werden damit die Rechte zuerkannt, die auch ein Vorsitzender einer Fraktion hat.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Dieser Befund kann nachgelesen werden im „Parlamentsrecht“ von Morlok/Schliesky aus dem Jahre 2016.

Meine Damen und Herren, Sie sind aufgerufen, wir sind aufgerufen zu handeln, um schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit dieses Parlaments sicherzustellen. Wir haben große Aufgaben vor uns, insbesondere das Verabschieden eines Haushalts. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, das ist eine steile These, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments lediglich an der Arbeitsfähigkeit der Gruppe der FDP hier im Landtag festzumachen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber das kann man vielleicht später noch mal diskutieren. Dass wir ein Interesse daran haben, das umzusetzen, was rechtlich notwendig ist, haben wir schon am 9. September gezeigt, indem wir die Sondersitzung einberufen haben, um Ihnen überhaupt den Gruppenstatus zuzugestehen. Damals haben wir über die Frage gesprochen, welche Rechte Sie haben, und heute geht es eben um die Frage der finanziellen Ausstattung.

Einen Punkt habe ich in der letzten Debatte schon angesprochen und der ist mir auch wichtig. Das ist das, was übrigens das Verfassungsgericht, das Sie ansonsten immer wieder zitieren, auch aufruft: Dass es einen merklichen Abstand zwischen einer Gruppe und einer Fraktion geben muss. Sie als FDP fordern jetzt, dass Sie quasi mit einer Kürzung um 20 Prozent von 930.000 Euro auf 745.000 Euro Grundausstattung und Oppositionszuschlag und Zuschläge, die Sie als Abgeordnete bekommen, kommen. Über die Personalkosten sprechen wir heute noch nicht, das wird den Ältestenrat später beschäftigen. Das wird meiner Meinung nach diesem Anspruch nicht gerecht. Selbst die allermeisten Länder – wir haben uns das auch noch mal angeschaut – kommen in der Regel auf einen Betrag um die 50 Prozent. Selbst Brandenburg, das Sie zitieren, ist bei 65 Prozent. Das ist alles also deutlich niedriger.

Jetzt sagen Sie wieder, es ist ausgeurteilt und wir müssen das machen und das ist Ihr Anspruch. Ich könnte Ihnen jetzt auch sagen: Das regelt der Markt, da hat sich der Staat nicht einzumischen. Das machen wir nicht,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern wir sagen, natürlich wollen wir das diskutieren. Aber wir werden darüber noch mal im Justizausschuss sprechen müssen, um eine Regelung zu bekommen, die hier im Parlament mehrheitsfähig ist, das ist auch notwendig. Allein zu viert können Sie das so nicht beschließen und wir werden uns natürlich konstruktiv im Ältestenrat dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung gibt, sodass Sie auch in der Zeit, in der es noch keine abschließende Finanzierungsvereinbarung gibt, weiterarbeiten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

(Abg. Kemmerich)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, zu dem, was uns jetzt hier vorliegt und wie wir da hingekommen sind, ist schon viel gesagt worden. Wir haben in der Sondersitzung vor zwei Wochen den Gruppenstatus der FDP zuerkannt. Natürlich ist die logische Schlussfolgerung, dass wir jetzt auch entsprechend im Abgeordnetengesetz dafür die Voraussetzungen schaffen wollen. Hier hat die FDP, wie von Herrn Kemmerich gerade schon dargestellt, eine Änderung zum Gesetz vorgelegt. Allerdings ist es nicht so einfach, wie Herr Kemmerich sich das vorstellt. Und es ist auch nicht so, Frau Lehmann hat es hier gerade deutlich gemacht, dass es einfach alles so ist, sondern – das habe ich das letzte Mal schon gesagt – wir befinden uns hier natürlich in einem Prozess, in dem wir darüber reden müssen, wie das aussieht. Nicht nur, weil es um die FDP geht, das ist an der Stelle gar nicht so groß mein Punkt, sondern weil wir hier mit einer Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen schlicht und ergreifend einen Präzedenzfall schaffen, der dann eben auch für alle Parlamentarischen Gruppen, die sich irgendwie in diesem Hause irgendwann mal gründen könnten, gilt. Und ich finde, darüber gilt es ordentlich nachzudenken und zu diskutieren, was das bedeutet. Ich bin bei dem, was die Kollegin Lehmann auch noch mal gesagt hat, nämlich dem Abstand zu den Fraktionen. Unterschiede zwischen fraktionslosen Abgeordneten, Parlamentarischen Gruppen und Fraktionen müssen gegeben sein, weil Fraktionen unter anderem verfassungsrechtlich herausgehoben sind. Und diesen Unterschied, Herr Kemmerich, sucht man aus meiner Sicht in Ihrem Gesetzentwurf vergebens. Von daher glaube ich tatsächlich, dass wir darüber noch mal tiefergehend sprechen sollen.

Sie haben es gesagt, ich will das aber noch mal zusammenfassen: Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf einen Sprecher/eine Sprecherin der Gruppe, die 80 Prozent der Grundentschädigung erhalten soll, Sie wollen keine Abzüge beim Grundbetrag, also 80 Prozent Grundbetrag von Fraktionen, also genau genommen 100 Prozent bzw. keine Minderung, da nur vier Mitglieder – das finde ich eine interessante, aber schwierige Rechnung. Wir haben auch schon mal überlegt, wenn fünf Mitglieder 100 Prozent sind, was sind dann eigentlich zum Beispiel 29 Mitglieder?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Pro-Kopf-Pauschale wollen Sie in voller Höhe, und Sie wollen keine Abzüge beim Oppositionsbonus und das, trotzdem Sie nur noch vier Mitglieder sind. Also da sind Sie auch nicht konsistent und

auch nicht logisch in Ihrer Herangehensweise, wenn sie immer vier Fünftel annehmen, aber gut. Es gibt die Frage der Rechtsnachfolge und die Frage der Liquidation, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aussetzen wollen. Wir sagen als Fraktion ganz ehrlich, dass das für uns so nicht tragbar ist, insbesondere, weil wir als kleine Fraktion hier keinen angemessenen Abstand auch zu uns als Fraktion sehen und wir müssen, glaube ich, darüber dringend noch mal diskutieren. Sie haben also im Groben einfach 20 Prozent abgezogen – ja, das kann man machen, aber ich glaube nicht, dass das tatsächlich dem zitierten Urteil aus dem Land Brandenburg entspricht. Nein, das tut es nicht, und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass wir das so einfach machen können.

Ich will gar nicht noch groß darüber ausführen. Ich glaube nicht, dass wir in dieser Woche die erste und die zweite Lesung machen können. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf noch mal in den Justizausschuss gehen und uns das auch noch mal genau anschauen. Das führt übrigens nicht dazu, dass Sie keine Finanzierung bekommen, Sie wissen das. Der Ältestenrat hat die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu finden, auch für die Zeit, in der wir zum Beispiel eine gesetzliche Regelung noch diskutieren. Es ist also schlicht und ergreifend falsch, zu sagen, dass Sie, wenn wir das in diesem Plenum nicht abschließen, in ein schwarzes Loch fallen – das wird nicht passieren. Ich denke, der Ältestenrat wird da eine weise Entscheidung treffen, die beispielsweise für den Oktober noch eine Regelung vorsieht. Deswegen würde ich darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf der FDP-Gruppe an den Justizausschuss überweisen und dort auch noch mal intensiv beraten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bühl für die CDUFraktion.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Präsidentin, es ist ja schon einiges zu dem Gesetzentwurf der FDP gesagt worden. Für uns als CDU-Fraktion ist erst mal wichtig, dass wir jetzt hier in die Diskussion starten, denn wir haben ja vor zwei Wochen den ersten Schritt getan, nämlich der Gruppe der FDP parlamentarische Rechte zugeordnet. Es ist für uns weiter klar, dass es ein Abstandsgebot geben muss, das hat sich ja auch schon in den Rechten gezeigt, die die FDP-Gruppe

jetzt im Parlament hat. Für uns ist klar, dass dieser Gruppenstatus ein Anspruch der FDP ist aufgrund der Größe, die sie noch hat, und deswegen ergibt sich auch dieser Anspruch. Dem müssen dann auch logischerweise finanzielle und personelle Mittel im nächsten Schritt folgen, das ist für uns auch klar. Deswegen ist das für uns heute ein Anfang, ein Start der Diskussion, den die FDP mit ihrem Gesetzentwurf hier getan hat. Ich denke, da werden wir noch an der einen oder anderen Stelle durchaus diskutieren müssen, denn natürlich gilt auch das Abstandsgebot in diesem Falle für die personellen und finanziellen Mittel und da muss man noch mal ganz genau hinschauen, ob die Höhen, die die FDP sich vorstellt, tatsächlich dann auch die zum Schluss sein werden. Für uns ist klar, dass die FDP weiter Opposition in diesem Landtag ist, deswegen ist auch der Oppositionsbonus für uns dort auf jeden Fall zu sichern. Für uns ist allerdings auch weiter zu diskutieren, wie dann die restlichen Höhen dort gesehen werden müssen.

Deswegen sind wir durchaus auch beim Verfahren, dass wir damit den Justizausschuss noch mal befassen wollen, weil – das will ich hier auch noch mal ausführen – wir natürlich einen Präzedenzfall schaffen, und für diesen Präzedenzfall sollten wir uns auch die nötige Zeit nehmen, darüber zu diskutieren, auch in den Ausschüssen zu diskutieren. Denn ich glaube, es würde uns nicht gut zu Gesicht stehen, wenn man mal andere Verfahren sieht, die in diesem Hause besprochen werden, andere Gesetze, wo viele Monate ins Land gegen, bis wir mit Verfahren hier auch zum Ergebnis kommen. Und wenn man hier jetzt faktisch ein Schweinsgaloppverfahren mit mehreren Durchläufen in einer Sitzung machen würden, wäre das – glaube ich – nicht dem Ziel und auch dem Inhalt angemessen, dass wir hier einen Präzedenzfall für die Definition einer Gruppe schaffen, und das sollten wir auch für unsere Außenwirkung, für das, was das Haus darstellt, vermeiden, weshalb die Diskussion in den Ausschüssen der richtige Weg scheint, aber auch mit dem Ziel, dass wir das Ganze nicht ewig in die Länge ziehen, sondern dass wir möglichst in der Oktober-Sitzung zu einem Ergebnis kommen und dann auch ein Gesetz beschließen, was dem normalen Lauf der Dinge gefolgt ist. Und das ist also unsere Zielstellung, die wir auch in den Ausschüssen verfolgen wollen.

Es muss natürlich so sein, dass eine FDP-Gruppe, die ja vom Parlament Rechte zugeteilt bekommen hat, auch mit finanziellen Möglichkeiten für diese Übergangszeit ausgestattet sein muss, denn den Rechten müssen – wie gesagt – auch personelle und finanzielle Mittel folgen. Deswegen werden wir uns auch dafür einsetzen – möglichst schon in die

ser Woche –, in einem Ältestenrat darüber zu sprechen, wie diese Übergangsregelung aussehen kann, damit die Gruppe auch arbeitsfähig ist und damit man diese Möglichkeiten schafft. Das sieht ja das Abgeordnetengesetz jetzt schon vor. Die Präsidentin kann das – das wurde ja schon gesagt – im Einvernehmen oder im Zusammenspiel mit dem Ältestenrat auch tun. Von daher wollen wir das angehen und werden das dann weiter in den Ausschüssen diskutieren. Ich denke, da haben wir noch ein bisschen was vor uns. Für uns ist klar: Die Gruppe muss entsprechend auch personell und finanziell ausgestattet werden. Aber wie das genau auszusehen hat, das sollten wir im Justizausschuss diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann mich relativ kurzfassen, da die Grundgedanken zu dieser Gesetzentwurfsänderung des Abgeordnetengesetzes hier vom Podium aus schon formuliert worden sind. Dennoch mal den Ausgangspunkt benannt: Wir haben am 9. September die Nachfolge, also die parlamentarischen Rechte der neu entstandenen Gruppe formuliert und festgeschrieben und sind jetzt durch diesen Gesetzentwurf dazu aufgefordert, eine entsprechende angemessene finanzielle Ausstattung dieser Gruppe zu besprechen und festzulegen.