Dann können wir zum Wahlgang kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel für die eben genannten vier Wahlgänge. Mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ können Sie jeweils stimmen auf dem Stimmzettel für die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, für die Wahl eines Mitglieds der G10Kommission und für die Wahl einer neuen Schriftführerin. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller.
Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung, weise Sie noch einmal darauf hin, dass Sie bitte auf dem Weg zu den Wahlen eine Maske tragen, und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris;
Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
So, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten.
Bevor ich die Mündlichen Anfragen aufrufe und die Abgeordneten bitte, ihre Fragen vorzutragen, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Fragestunde heute nicht nur eine Stunde, sondern in Abhängigkeit von der Abarbeitung der insgesamt 23 Mündlichen Anfragen längstens zwei Stunden andauern wird.
1. Wie viele Delikte der Politisch motivierten Kriminalität wurden bisher im Jahr 2021 polizeilich registriert – Bitte um Gliederung nach Phänomenbereichen und Angabe der jeweiligen Deliktsqualitäten –?
2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der Politisch motivierten Kriminalität bisher im Jahr 2021 – Bitte um Gliederung nach Phänomenbereichen und Angabe der jeweiligen Deliktsqualitäten –?
3. Wie viele Tatverdächtige wurden in den einzelnen Phänomenbereichen bei Angabe der jeweiligen Deliktsbereiche festgestellt – Bitte um Gliederung nach Geschlecht und Altersstruktur –?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich Folgendes voranstellen möchte: Die im Folgenden angegebenen Fallzahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Änderungsmeldungen teilweise noch erheblich ändern. Einzelne Details können aufgrund der Vorläufigkeit der Angaben zu den registrierten Straftaten und den zum Teil andauernden Ermittlungen nicht angegeben werden. Der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraums ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres. Statistische Angaben für den Jahresberichtszeitraum werden nach der Veröffentlichung der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität im Freistaat Thüringen 2021“ vorliegen.
Die Mündliche Anfrage beantworte ich unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Im Freistaat Thüringen wurden mit Stand 13. September 2021 bislang 886 Delikte der politisch motivierten Kriminalität im Sinne der Frage registriert. Im Einzelnen sind das 459 Fälle im Phänomenbereich PMK -rechts-, 191 Fälle als PMK -links-, 4 Fälle PMK -ausländische Ideologie-, 10 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- und 222 Fälle als PMK -nicht zuzuordnen-. Von 314 Propagandadelikten wurden 303 Fälle dem Phänomenbereich PMK -rechts- und 11 Fälle der PMK -nicht zuzuordnen- zugewiesen. Von 40 politisch motivierten Gewaltdelikten wurden 13 Fälle als PMK -rechts-, 12 Fälle als PMK -links- und 2 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- registriert. In 13 Fällen war keine eindeutige Zuordnung möglich, sodass sie dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- zugewiesen wurden. Wegen des Verdachts des Terrorismus wurden 10 Fälle registriert, von denen 4 Fälle dem Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie- und 6 Fälle dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugerechnet werden.
Von den 522 sonstigen staatsschutzrelevanten Delikten wurden 143 Fälle als PMK -rechts-, 179 Fälle als PMK -links-, 2 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- und 198 Fälle als PMK –nicht zuzuordnen– erfasst.
Die Antwort zu Frage 2: Gegenwärtig beträgt die Aufklärungsquote der Politisch motivierten Kriminalität in Thüringen 41,5 Prozent. In den Phänomenbereichen liegen die Aufklärungsquoten wie folgt: PMK -rechts- 45,8 Prozent, PMK -links- 14,1 Prozent, PMK -ausländische Ideologie- 100 Prozent, PMK -religiöse Ideologie- 100 Prozent und PMK nicht zuzuordnen- 72,7 Prozent.
Die Antwort zu Frage 3: Im Freistaat Thüringen wurden bislang 460 Tatverdächtige der Politisch motivierten Kriminalität registriert, 262 Tatverdächtige im Phänomenbereich PMK -rechts-, 56 Tatverdächtige PMK -links-, 4 Tatverdächtige PMK -ausländische Ideologie-, 14 Tatverdächtige PMK -religiöse Ideologie- und 124 Tatverdächtige PMK nicht zuzuordnen-. Von 179 Tatverdächtigen zu Propagandadelikten wurden 169 im Phänomenbereich PMK -rechts- und 10 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert. Von 41 Tatverdächtigen zu politisch motivierten Gewaltdelikten wurden 15 im Phänomenbereich PMK -rechts- und 13 im Phänomenbereich PMK -links-, 2 im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- sowie 11 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert. Von 14 Tatverdächtigen wegen Terrorismus wurden 4 im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- und 10 im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie- registriert. Von 226 Tatverdächtigen zu sonstigen staatsschutzrelevanten Delikten wurden 78 im Phänomenbereich PMK -rechts-, 43 im Phänomenbereich PMK -links-, 2 im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- und 103 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Weltzien mit der Drucksache 7/4052. Bitte, Herr Weltzien.
Am 27. Mai 2020 wurde die Umgründung des kommunalen IT-Dienstleisters für Thüringen – KIV Thüringen GmbH – vollzogen. Der Freistaat Thüringen wurde als weiterer Gesellschafter aufgenommen. Damit steht den Kommunen in Thüringen nun die Möglichkeit offen, als Mitgesellschafter beizutreten.
1. Mit wie vielen Kommunen praktiziert die KIV Thüringen GmbH aktuell eine Zusammenarbeit zwecks Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben?
2. Wie unterscheiden sich die Leistungskataloge der KIV Thüringen GmbH von der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) für die Kommunen?
3. Haben Kommunen bei einer Zusammenarbeit mit der KIV Thüringen GmbH im Unterschied zu einem Beitritt zur KISA durch die Leistungskataloge Nachteile zu erwarten?
4. Kann eine zeitgerechte Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes bzw. des Thüringer EGovernment-Gesetzes in Thüringer Kommunen bzw. Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit der KIV Thüringen GmbH auch ohne den Beitritt zur KISA erfolgen – bitte begründen –?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Weltzien wie folgt:
Vielleicht erst mal zur Einleitung: An dem von Ihnen genannten Datum ist die KIV praktisch nicht gegründet worden, sondern umfirmiert worden, denn die existiert schon einige Jahre mehr, allerdings damals als Gesellschaft mit den Gesellschaftern ekom21, also das ist der hessische kommunale ITDienstleister, und des Gemeinde- und Städtebundes. Und ab diesem Tag wurde es möglich, dass weitere Gesellschafter dazukommen, vor allen Dingen eben Gemeinden und Landkreise, um sozusagen inhousefähig Vergaben und keine Ausschreibungen machen zu können. Das Land hat ebenfalls 20 Prozent der Gesellschaftsanteile erworben.
Zu Frage 1: Per 31.08. sind 132 Gemeinden und 10 Landkreise Gesellschafter der KIV geworden. Zusätzlich befindet sich die KIV mit weiteren beitrittswilligen Kommunen im Gespräch. Darüber hinaus ist die KIV sowohl für Gesellschafter, Kommunen als auch für sonstige Kommunen in Thüringen ein wichtiger Dienstleister. Hierbei wurden und werden unterschiedliche Projekte mit einer Bandbreite von ein bis 100 Kommunen umgesetzt. Beispiele: die Verprobung von EfA-Leistungen in Thüringen, die Realisierung der E-Rechnung, die Einführung von Informationssicherheits- und Dokumentenmanagementsystemen.
Vielleicht noch mal: Das Bestreben von uns ist, dass da möglichst viele Gemeinden Gesellschafter werden, auch Landkreise, damit die Inhousefähigkeit dauerhaft erhalten bleibt. Dann muss die KIV 80 Prozent ihrer Leistungen für ihre Gesellschafter erbringen. Wenn man davon ausgeht, dass im Wesentlichen die Gemeinden interessant sind, die eine Verwaltung haben, sind wir da schon ziemlich weit. Wir haben viel mehr Gemeinden. Aber das sind dann zum größten Teil ehrenamtliche Gemeinden, wo keine Verwaltung dransteht, sodass letztendlich die Inhousefähigkeit vielleicht sogar schon erreicht ist und, wenn nicht, kurz bevorsteht.
Zu Frage 2: Die Leistungskataloge zwischen der KIV und der KISA unterscheiden sich nach Einschätzung der Landesregierung nicht grundlegend. Beide Dienstleister sind bestrebt, ihren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern ein möglichst umfassendes Spektrum an Leistungen bereitzustellen. Unterschiede gibt es nach derzeitiger Bewertung lediglich in der Tiefe der einzelnen Angebote. Dies ist jedoch nachvollziehbar und dem Umstand geschuldet, dass die KIV Thüringen GmbH erst vor etwas über einem Jahr zum zentralen kommunalen ITDienstleister geworden ist, während die KISA bereits seit 2004 als solcher existiert.
Zu Frage 4: Die fristgemäße Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist nicht von der Beteiligung der Stadt Gera oder anderer Kommunen an der KIV GmbH oder KISA abhängig. Vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben zu bewältigen. Das ist das eine. Fakt ist aber auch, dass die Leistungen, die wir den Kommunen sozusagen kostenlos zur Verfügung stellen zur OZG-Umsetzung, Servicekonto, Antragsmanagementsystem usw., mit uns gemeinsam von der KIV angeboten werden, und nicht von der KISA. Also eigentlich wüsste ich jetzt gar nicht, wo die KISA im großen Stil den Gemeinden bei der OZG-Umsetzung helfen könnte. Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht, wenn man ein Dokumentenmanagementsystem über die anschafft, dass das letztendlich dann auch Bestandteil der internen Umsetzung ist. Aber den Bürger betrachtet, wäre da eine Zusammenarbeit mit der KIV auf jeden Fall wesentlich sinnvoller als ein Beitritt zur KISA. Vielleicht erst mal so viel.
Gibt es Nachfragen? Nein. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schubert mit der Drucksache 7/4053.
Mögliche Mitgliedschaft der Stadt Gera im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)
Am 30. August 2021 wurde durch den Oberbürgermeister der Stadt Gera eine Beschlussvorlage zur Mitgliedschaft der Stadt Gera im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KI- SA) in den Hauptausschuss der Stadt Gera eingebracht.
1. Welche Fördermittel bzw. finanziellen Vorteile wird die Stadt Gera bei einer Ablehnung des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beitritts zur KISA verlieren?