Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

1. Welche Fördermittel bzw. finanziellen Vorteile wird die Stadt Gera bei einer Ablehnung des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beitritts zur KISA verlieren?

2. Ist eine fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bzw. des Thüringer E-GovernmentGesetzes in Thüringer Kommunen bzw. Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit der KISA möglich?

3. Wäre eine Zusammenarbeit der KIV Thüringen GmbH und der KISA denk- und umsetzbar, um Digitalisierungsvorhaben in den Kommunen bzw. Gebietskörperschaften besser zu realisieren?

4. Welchen Kostenvorteil und welchen Zeitgewinn hätte die Stadt Gera nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Beitritt zur KISA bei der Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems? – Das ist ja die Begründung für die Vorlage des Oberbürgermeisters für den Stadtrat in diesem Monat.

Danke.

Für das Finanzministerium antwortet erneut Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Schubert wie folgt: – Jetzt muss ich immer aufpassen, dass ich bei den zwei Fragen nicht durcheinanderkomme, weil die sich teilweise ähneln oder gleich sind. –

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Zu Frage 1: Erst mal keine Nachteile, allerdings ist der Unterschied zwischen der KISA und der KIV, dass die KISA ein Zweckverband ist, der Umlagen erheben kann. Wenn ich da Mitglied bin und die finanzielle Situation es erfordert, eine Verbandsumlage zu erheben, dann muss jedes Verbandsmitglied dort auch die Verbandsumlage bezahlen, die in der Größenordnung natürlich dann unbekannt ist. Bei der KIV ist es so, dass der Gesellschaftsanteil einer Gemeinde derzeit um die 85 Euro beträgt und im Fall einer Insolvenz – was wir jetzt gar nicht erwarten – wären die 85 Euro weg. Es ist überschaubar. Das ist jetzt schon mal der Unterschied von der Struktur her. Aber, wie gesagt, Vorteile kann man jetzt in dem Sinne vielleicht erkennen, dass sich das Angebot, wie ich vorhin gesagt habe, vielleicht in der Tiefe doch unterscheidet und es jetzt durchaus eine Entscheidung geben kann, dass man sagen kann, man ist jetzt sowohl bei der KIV als auch bei der KISA, um vielleicht ein Produkt dort günstiger als dort zu erhalten. Ob das jetzt unbedingt sinnvoll ist, das muss, glaube ich, jede Kommune für sich entscheiden, weil jede Mitgliedschaft auch immer wieder Aufwände bringt. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass es auch ausreichend wäre, wenn man bei dem Thüringer Dienstleister ist.

Zu Frage 2: Das ist praktisch die gleiche Frage wie vorhin. Ich trage es noch mal vor. Die fristgemäße Umsetzung des OZG ist nicht von der Entscheidung für oder gegen den Beitritt der Stadt Gera zur KISA abhängig, vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben bewältigen zu können. Wie gesagt, die Basisdienste, die zur Verfügung gestellt werden, werden jetzt erst mal von uns kostenlos angeboten. Aber da wir auch Gesellschafter bei der KIV sind, arbeiten wir natürlich mit denen intensiv zusammen. Die sind auch dabei, Fördermittelanträge für die Kommunen vorzubereiten usw. Diese Zusammenarbeit gibt es von uns mit der KISA in dem Sinne nicht. Es ist auf jeden Fall ein Vorteil, das eher mit der KIV zu machen.

Zu Frage 3: Eine Zusammenarbeit der KIV und der KISA ist nach Auffassung der Landesregierung durchaus denkbar. Eine Entscheidung hierüber müssen die jeweiligen Gesellschafter und Verbandsmitglieder treffen, also bei dem einen sind es die Gesellschafter, bei dem anderen Verbandsmitglieder. Wir würden diesen Schritt durchaus begrüßen und als Gesellschafter der KIV auch unterstützen. Das heißt, Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Thüringen auf der kommunalen Ebene ist

durchaus sinnvoll, es kann auch eine gegenseitige Befruchtung erfolgen. Wir arbeiten auch zum Beispiel mit einem Rechenzentrum der KISA, was in Leipzig ist, zusammen. Das wäre durchaus sinnvoll. Wir wollen sogar demnächst mal in solche Gespräche eintreten.

Zu Frage 4: Konkrete Erkenntnisse zu etwaigen Zeit- und Kostenvorteilen eines Beitritts der Stadt Gera zur KISA zum Zwecke der Beschaffung eines DMS liegen uns nicht vor. Ich habe selbst noch bei der KIV vorgesprochen, dass sie auch das Portfolio, was sie anbieten, als verschiedene DMS – da gibt es verschiedene Lösungen – erweitern. Da müsste eigentlich auch die Stadt Gera in der Lage sein, das über die KIV zu beschaffen. Mehr weiß ich jetzt momentan nicht. Ich hatte jetzt auch noch mal nachgefragt bei der KIV. Ich glaube, da ist irgendwie auch der Stadt Gera noch nicht so ganz klar, was man genau in welchem Umfang beschaffen will. Da müsste man eher dort vielleicht noch mal nacharbeiten.

Gibt es Nachfragen? Herr Schubert.

Ich hätte gern vielleicht zwei Nachfragen gestellt. Herr Staatssekretär, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Vielleicht können wir den Sprechzettel auch noch einmal austauschen. Ich würde aber trotzdem wissen wollen, wie Sie das einschätzen: Es gibt nun schon eine ganze Reihe von Thüringer Gebietskörperschaften, die inzwischen den Weg in die KISA gefunden haben. Woraus begründet sich das nach Ihrer Einschätzung? Das wäre die erste Frage.

Und die zweite: Ist es denn vom Gedanken her ein falscher Weg, sich möglicherweise ein Risiko dahin gehend vorzustellen, dass in Zukunft diejenigen, die jetzt als Thüringer Kommune über die KISA ihre Digitalisierung vorantreiben, an einen Punkt kommen könnten, wo bestimmte Lösungen, die auch aus eigenständigen Thüringer Gesetzlichkeiten abzuleiten sind, dann über diesen Weg für die Einwohner dieser Thüringer Kommunen und Gebietskörperschaften gar nicht mehr geschaffen werden können? Oder sehen Sie tatsächlich dort auch ein Risiko für diejenigen, die sich im Freistaat Thüringen allein auf die Dienstleistungen der KISA stützen? Das wären die beiden Nachfragen.

Zur ersten Frage: Der Grund liegt darin, dass die KIV dadurch, dass sie nicht inhousefähig war, quasi

(Staatssekretär Dr. Schubert)

ein Anbieter wie jeder andere private auch war. Dadurch haben wir in Thüringen – das ist für meine Begriffe ein Geburtsfehler der KIV – einen Zweckverband, da war von Anfang an in Sachsen klar, da melde ich, was ich brauche und die beschaffen das für mich. Die KIV musste sich am Markt genauso bei den Kommunen bewerben wie jeder andere Teilnehmer. Dadurch ist der Umfang der Leistungen, die die KIV bisher erbracht hat, nicht derart groß wie bei der KISA. Deshalb war bei vielen Landkreisen, auch bei Kommunen eher die Angst: Die schaffen das überhaupt nicht, wenn wir die als Dienstleister beauftragen, das ist für die alles eine Nummer zu groß. Gerade auf der Landkreisebene waren große Bedenken, dass das die Lösung ist. Dann hat man sich überlegt: Wir haben doch einen großen Dienstleister, den es in Sachsen schon gibt. Ehe wir jetzt warten, dass die KIV sich so weiterentwickelt, dass die das auch alles schaffen kann, dann nutzen wir halt einen sächsischen Dienstleister. Um das jetzt nicht durch eine unterschiedliche Auffassung zwischen den beiden kommunalen Spitzenverbänden zu keiner Lösung zu bringen, haben wir da jetzt da auch irgendwie nichts unternommen, um das zu unterbinden, sondern das ist auch am Ende vom Innenministerium genehmigt worden. Ich halte das auch nicht für weiter schlimm.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist jetzt eine Sache, wo die Kommunen, die jetzt auch bei der KISA sind, aufpassen müssen. Das ist richtig. Gerade da, wo es um die Umsetzung von bestimmten Gesetzlichkeiten geht, die in Thüringen anders sind als in Sachsen, kann das zu Mehraufwand führen. Man muss also genau überlegen, was für Leistungen man bei dem sächsischen Dienstleister einkauft. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich ist. Das erhöht den Anspruch, sich genau zu überlegen: Was lässt man von den einen oder von den anderen machen? Wenn sich aber die KIV weiter so entwickelt, wie das jetzt schon zu erkennen ist, dann ist die einfach der Thüringer Dienstleister für die Kommunen und kann das dann auch maßgerecht wie in jeder anderen Kommune für die Kommune, die noch Interesse hat, anbieten. Aber vielleicht liegt auch die Zukunft in einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen. Das sollten wir eigentlich anstreben. Ich würde jetzt auf keinen Fall sagen, dass es ein Fehler war, dass Kommunen dahingegangen sind, sondern man muss es differenziert betrachten. Letztendlich halte ich es aber für zwingend, dass alle Kommunen über einen Beitritt zur KIV nachdenken. Da sind wir eigentlich auf einem guten Weg.

Vielen Dank. Wir kommen dann zur vierten Frage. Weitere Nachfragen gab es nicht. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf mit der Drucksache 7/4054. Bitte, Herr Kollege Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Schulleiter in Thüringen mit offener Wahlwerbung für die AfD?

Am 10. August 2021 erschien auf der Internetplattform „insuedthueringen.de“ ein Artikel mit dem Titel: „Schuldirektor lädt AfD-Abgeordnete ein“. Darin war zu lesen, dass der Schulleiter der Grundschule in Themar in seiner Funktion als Schulleiter zwar der örtlichen AfD-Abgeordneten, die Mitglied im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags ist, keine Kompetenz in bildungspolitischen Fragen zuschreibt, dieser aber trotz alledem „im Zuge des Wahlkampfes“ eine Einladung in seine Schule ausspricht. Laut dem Artikel äußert sich der Schulleiter dahin gehend, dass „das Gebaren der anderen Parteien [...] in ihm Widerstand“ auslöse, dass „Deutschland auf dem Weg in die Meinungsdiktatur“ sei und dass Berichte über rassistische Äußerungen eines Radsportfunktionärs während der Olympischen Spiele „aufgebauschte Berichterstattung“ seien. Im März 2021 wurde die AfD in Thüringen als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ vom Amt für Verfassungsschutz eingestuft und als Beobachtungsobjekt gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, unter anderem wegen „Bezügen von Funktionsträgern und Mitgliedern des Landesverbandes zu rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und der Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Akteuren“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen gibt es hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlicher Äußerungen, insbesondere in Wahlzeiten, von Landesbeschäftigten?

2. Sieht die Landesregierung in dem vorliegenden Fall diese als verletzt an und welche Schritte folgen im konkreten Fall daraus?

3. Wie werden Landesbeschäftigte, insbesondere im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, welche derzeit und in der Vergangenheit ihre Sympathie und/oder Mitgliedschaft zu einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsfall eingestuften Partei, Organisation oder Verein offen bekundet haben – beispielsweise über Wahllisten, Publikationen, Äußerungen etc. –,

(Staatssekretär Dr. Schubert)

hinsichtlich ihrer Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung belehrt und gegebenenfalls mit disziplinarrechtlichen Mitteln geahndet?

4. Welche bzw. wie viele Verstöße gegen die in Frage 1 genannten dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlichen Äußerung von Landesbeschäftigten, insbesondere in Wahlzeiten, sind der Landesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt geworden?

In der Landesregierung herrscht gerade noch Abstimmungsbedarf oder ist das geklärt? Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Hessen.

Es tut mir sehr leid, die Landesregierung kann nicht antworten, weil die Frage unterschiedlichen Häusern zugewiesen wurde, und interessanterweise habe ich die Information, dass das Innenministerium antwortet, während das Innenministerium die Information hat, ich würde antworten. Deswegen reichen wir das nach. Entschuldigung, das ist irgendwie kreuz und quer gelaufen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Chaos in der Landesregierung!)

Wenn das für Sie ein Signal für Chaos in der Regierung ist!

Wir kommen vom Thema ab, aber das kann ja vielleicht in einer nächsten Plenarsitzung zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage gemacht werden. – Dann gibt es jetzt keine andere Lösung, als dass diese Frage gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung beantwortet wird.

Wir kommen damit zu Frage Nummer 5. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tischner mit der Drucksache 7/4074.

Ich gehe mal von einer klaren Zuständigkeit aus bei der Frage.

Förderpläne für Bahnhof Greiz

Der Bahnhof in Greiz stammt aus der Gründerzeit und ist als eines der Tore zur Stadt stark sanie

rungsbedürftig. In einem Interview der „Ostthüringer Zeitung“ am 4. September 2021 zu den Plänen der Thüringer Landesregierung bezüglich der Ostthüringer Bahnstrecken sprach der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen jetzt davon, dass der Bahnhof Greiz in den Förderplan aufgenommen worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sollen infolge der Aufnahme in den erwähnten Förderplan realisiert werden?

2. Welche Partner sind am Projekt beteiligt?

3. Welcher Zeitraum ist für die Planung und Realisierung vorgesehen?

4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet diesmal tatsächlich das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit der DB Station & Service im März 2021 eine Sammelvereinbarung zur Finanzierung der beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen und mittleren Verkehrsstationen im Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen geschlossen. Die Sammelvereinbarung sieht eine gemeinsame Förderung ausgewählter Projekte durch Bund und Länder vor. Das Programm hat bundesweit ein Gesamtvolumen von 287,368 Millionen Euro. Dabei sollen Bund und die Länder insgesamt und auch bei den Einzelprojekten jeweils hälftig finanzieren. Die DB Station & Service trägt 5 Prozent des Bundesanteils.

Auf Thüringen fallen nach dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel maximal 4,8 Millionen Euro an Bundesmitteln. Thüringen nimmt an dem Programm mit den Bahnhöfen Rudolstadt und Greiz teil und hat – wie in der Sammelvereinbarung vorgesehen – im Juli 2021 eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station & Service abgeschlossen.

In Greiz sind konkret folgende Maßnahmen vorgesehen: Der Neubau von Bahnsteig 1 und die Anpassung der stufenfreien Zuwegungen, die Anpassung des Überführungszugangs auf Bahnsteig 1,