Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu den Fragen 1 und 2 möchte ich gern zusammen geben: Der Gemeinderat kann nach § 27 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung in die Ausschüsse neben den Gemeinderatsmitgliedern auch andere wahlberechtigte Personen als sachkundige Bürger berufen. Bürger der Gemeinde sind nach § 10 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung die Einwohner, die als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder als Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt sind. Dieses Bürgerrecht entsteht mit dem Erwerb der Wahlberechtigung und endet mit deren Verlust. Die Wahlberechtigung bei den Gemeindewahlen ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes unter anderem daran geknüpft, dass sich die betreffende Person am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde aufhält. Das Recht, als sachkundiger Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderats berufen zu werden, endet daher, wenn die Person ihre Hauptwohnung in der Gemeinde aufgegeben hat und deshalb nicht mehr wahlberechtigt ist. Eine Fortgeltung der Berufung bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderats ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die nicht mehr wahlberechtigten Personen sind vom Gemeinderat aus den Ausschüssen abzuberufen, damit wahlberechtigte Personen als sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen werden können.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Frage 14. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl mit der Drucksache 7/4101. Bitte schön.
Der Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt wurde am 31. August 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur veröffentlicht. Um die Akzeptanz der Planungen sowie die Berücksichtigung regionaler Interessen sicherzustellen, konnten sich in den Prozess der Erstellung viele Stakeholder, unter anderem die Bundesländer, einbringen.
3. Welche Infrastrukturprojekte wurden im aktuellen Konzept zum Deutschlandtakt berücksichtigt und in den „vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplans Schiene aufgenommen?
4. Warum hat die Landesregierung darauf verzichtet, den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung anzumelden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Planung zum Deutschlandtakt ist eine Untersuchung des Bundes. Sie zielt in erster Linie auf das langfristige, großräumige Angebotskonzept im Schienenpersonenfernverkehr auf den Hauptachsen zwischen großen Städten und Ballungsräumen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ausreichender Kapazitäts- und Wachstumsreserven für den Schienengüterverkehr.
Die Länder wurden nicht aktiv beteiligt, sondern haben lediglich die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Angebotskonzepte, das heißt Linien- und Mengengerüste, für den Schienenpersonenverkehr zur Berücksichtigung zugearbeitet. Darüber hinaus wurde in sogenannten Akteurinnenkonferenzen über die Entwurfsstände informiert, zuletzt über den vorläufig abschließenden dritten Gutachterentwurf im Juli 2020. Ihnen wurde im Anschluss die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Thüringer Landesregierung hat zum zweiten und dritten Gutachterentwurf eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Deutschlandtakt-Untersuchung dient dem Bund ausdrücklich als Instrument zur Ableitung passgenauer Infrastrukturmaßnahmen, zur Umsetzung des langfristig geplanten Schienenpersonenfernverkehrsangebots unter Berücksichtigung eines Wachstums im ebenfalls großräumigen Schienengüterverkehr, der sogenannten fahrplanbasierten Infrastrukturplanung. Aus dem erzielten Zielfahrplan wurden demgemäß entsprechende Infrastrukturbedarfe abgeleitet. Die Möglichkeit zur Vorgabe bzw. Anmeldung direkter Infrastrukturvorhaben bestand diesem Planungsprinzip folgend insoweit gerade nicht. Die vollständige Herstellung der Zweigleisigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Jena und Gera wurde aus den Zielfahrplanuntersuchungen nicht als Infrastrukturmaßnahme abgeleitet.
Die abgeleiteten Infrastrukturmaßnahmen wurden anschließend einer volkswirtschaftlichen Bewertung nach der geltenden Methodik der Bundesverkehrswegeplanung unterzogen. Unter den danach positiv bewerteten und in den sogenannten vordringlichen Bedarf aufgenommenen Maßnahmen, dem sogenannten Gesamtplanfall Deutschlandtakt, liegen die folgenden zwei ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen liegenden: erstens der Ausbau der Bestandsstrecke Frankfurt – Erfurt unter anderem im Bereich Bebra-Gerstungen für hohe Geschwindigkeiten zur Erreichung der im Deutschlandtakt-Konzept unterstellten Zielfahrzeit und zweitens die Errichtung von Überwerfungsbauwerken im Knoten Erfurt zur behinderungsfreien bzw. gleichzeitigen Einfahrt von Zügen in und aus verschiedenen Richtungen aufgrund beabsichtigter Mehrverkehre im Schienenpersonenfernverkehr und Schienenpersonennahverkehr.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe als Nächstes die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/4104 auf. Bitte, Frau Abgeordnete.
Das Netzwerk „Combat 18“ – Kampfgruppe Adolf Hitler – ist eine militante, rechtsterroristische Gruppierung, die im Jahr 2020 auch in Deutschland verboten wurde. Mehrere der Maßnahmen im Zuge der Umsetzung des Verbots von „Combat 18“ fanden auch in Thüringen statt, unter anderem beim Deutschland-Chef von „Combat 18“ in Eisenach.
Nach meiner Kenntnis fanden im „Bull‘s Eye“, einem rechten Szenetreff in Eisenach, mindestens im Jahr 2019 und 2020 mehrfach Treffen der NeonaziSzene statt, bei denen unter anderem der „Combat 18“-Gründer aus Großbritannien, William Browning, der 2012 maßgeblich an der Neustrukturierung von „Combat 18“ beteiligt war, anwesend war. Ebenfalls im Jahr 2019, am 20. Juli, fand ein Rechtsrock-Konzert, welches der Hammerskin-Bewegung zuzurechnen ist, im „Bull‘s Eye“ statt. Bei diesem kam es zu mehreren Straftaten, unter anderem das Zeigen von Hitlergrüßen sowie Singen indizierter Lieder, wie in einem Video zu sehen ist, das in rechtsextremen Chatgruppen verbreitet wurde und – ich füge hinzu – dem Innenminister zugänglich gemacht wurde. Anders als im Jahr 2020 und den Jahren zuvor wurde das „Bull‘s Eye“ im Jahr 2021 durch die Landesregierung als „rechtsextremes Szeneobjekt“ eingestuft.
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass der „Combat 18“-Gründer aus Großbritannien – wie oben erwähnt – mehrfach an Treffen der rechten Szene im „Bull‘s Eye“ in Eisenach teilgenommen hat?
2. Handelte es sich nach Kenntnis der Landesregierung dabei um Treffen von „Combat 18“, die in der rechten Szenekneipe „Bull‘s Eye“ stattgefunden haben und wenn ja, wie viele Teilnehmende gab es jeweils?
3. Welche Maßnahmen wurden aufgrund des Rechtsrock-Konzerts am 20. Juli 2019 im „Bull‘s Eye“, bei welchem Hitlergrüße gezeigt und indizierte Lieder gesungen wurden, ergriffen und wie ist der Stand der Ermittlungsverfahren?
4. Kam es seit Januar 2019 zu polizeilichen oder sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen den rechten Szenetreff „Bull‘s Eye“, wenn ja,
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch den verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften wie etwa zu Staatsgeheimnissen entgegenstehen. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten ergibt vorliegend, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt.
Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Es liegen Informationen vor, die im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amts für Verfassungsschutz besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung des Amts für Verfassungsschutz erheblich gefährden.
Die Antwort zu Frage 1: Über eine mehrfache Teilnahme des Combat 18-Gründers aus Großbritannien an Treffen der rechtsextremistischen Szene im „Bull‘s Eye“ in Eisenach liegen keine Erkenntnisse vor. Aufgrund der internationalen Vernetzungen von Combat 18-Anhängern ist jedoch davon auszugehen, dass Kontakte bis hin zu persönlichen Begegnungen stattgefunden haben.
Die Antwort zu Frage 2: Hier möchte ich auf die Vorbemerkungen sowie die Antwort zu Frage 1 verweisen.
Die Antwort zu Frage 3: Informationen zu den Vorkommnissen ergeben sich unter anderem aus Mitteilungen der rechtsextremen Szene in den sozialen Medien. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse zum gesamten Ablauf der Veranstaltung im
„Bull‘s Eye“ vor. Nach Sichtung eines mutmaßlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Videos konnte im Ergebnis durch die LPI Gotha bislang keine strafrechtliche Relevanz erkannt werden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere wäre noch zu klären, ob sich die Prüfung der LPI Gotha auf das von Ihnen angesprochene Videomaterial bezogen hat oder nicht.
Die Antwort zu Frage 4: Auf der Basis der vorhandenen Erkenntnisse konnten im Sinne der Fragestellung noch keine polizeilichen oder sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen getroffen werden.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, das heißt, der Landesregierung liegen keine Informationen über die Teilnahme des Europachefs von Combat 18 an Veranstaltungen im „Bull‘s Eye“ vor, ist das so zutreffend? Oder welche Rolle spielt Ihre Vorbemerkung im Kontext der Antwort auf Frage 1?
Also liegen keine Erkenntnisse vor, ob der Europachef teilgenommen hat, oder liegen Erkenntnisse vor, die Sie nicht mitteilen können? Entschuldigung, aber das ist eine Frage, die ich gern beantwortet hätte, die ich jetzt zum dritten Mal stelle.
Ersteres ist nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Darüber hinaus kann ich Ihnen die Erkenntnisse, die wir haben, in diesem Raum hier nicht mitteilen, weil sie dem Geheimschutz unterliegen.