Protokoll der Sitzung vom 24.09.2021

Herr Dittes, ich unterhalte mich doch sehr gern mit Ihnen. Uns ist doch allen bewusst, dass wir Regeln brauchen. Wenn die Regeln aber so sind, dass sie ein ganzes Land lähmen, dass überhaupt nichts mehr funktioniert, dann muss ich mir doch Gedanken machen, dass irgendwas schiefgelaufen ist. Dann sollte man ernsthaft darüber diskutieren. Ich habe im Ansatz ja auch vernommen, dass auch Ihre Partei die Erkenntnis hat, dass hier was passieren muss, und dass Sie gesprächsoffen sind. So wollen wir doch reingehen und wollen uns in den Ausschüssen nachher darüber unterhalten und ein vernünftiges Ergebnis erzielen. Darauf kommt es doch an.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich einige Punkte herausheben, warum unser Antrag doch anders ist als der Vorschlag der Staatskanzlei. Erstens, wir haben die demokratische Legitimation. Nach unserem Entwurf soll der Kontrollrat nicht von der Landesregierung berufen, sondern vom Parlament gewählt werden. Das ist demokratischer, schafft Legitimation und ist auch sachgerechter, denn schließlich soll der Rat sachlich und konstruktiv, aber dennoch kritisch Vorhaben der Regierung überprüfen. Da kann es nicht sein, dass die Regierung ihre eigenen Prüfer festlegt.

Zweitens: Wir haben ein Eigeninitiativrecht verankert. Nach unserem Vorschlag kann sich die Kommission auch aus eigenem Antrieb heraus mit bestehenden Regeln befassen. Das erscheint uns lebensnah. Oftmals werden Probleme erst hinterher sichtbar. Wenn der Kommission zum Beispiel durch das Feedback von Betroffenen solche Umstände zur Kenntnis gelangen, sollte sie nicht auf die Prüf

aufforderung des Landtags oder der Landesregierung angewiesen sein und soll selbst aktiv werden können.

Der dritte Punkt: Die Kommission soll auch das Recht haben, vorab in Unternehmen, die das möchten, oder in Einrichtungen, in Kommunen zu gehen und dort in einer Art Testlauf zu analysieren, wie sich Regeln in der Praxis auswirken würden. Auch das ist eine Novität, die sich übrigens aus dem bereits zum ursprünglichen Antrag durchgeführten Anhörungsverfahren ergeben hat und die gerade von den Kammern und auch den Kommunen gewünscht ist.

Auf eines möchte ich aber noch hinweisen: Die Kommission soll kein Gremium des politischen Streits sein. Sie legt der Landesregierung ihre Stellungnahmen zunächst nicht öffentlich vor. Hier kam vorhin die Forderung – auch von den Linken –, dass auch dem Landtag berichtet werden soll. Das halten wir für sinnvoll. Einmal im Jahr soll die Kommission auch dem Landtag berichten. Aber erst mal werden die Stellungnahmen nicht öffentlich der Landesregierung vorgelegt. Sinn der Kommission ist nicht die Kritik an der Regierung, sondern die konstruktive und vertrauensvolle Ratgeberin der Regierung zu sein. Es geht darum, die Regierung mit vernünftigen Hinweisen zu versorgen. Auch Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags sollen von der Kontrolle nicht ausgenommen werden. Da haben uns viele gefragt: Wollt ihr das wirklich, das betrifft doch auch eure eigenen Anträge? Ja, das tut es und das ist auch unsere Absicht. Wir freuen uns auf das Feedback aus der Praxis zu unseren Entwürfen, denn, wenn man es wirklich mit Bürokratieabbau ernst meint, dann kann man nicht hingehen und sagen: Das soll aber nur für die anderen gelten, für uns gilt das nicht. Nein, da muss es gerade auch für das gelten, was wir tun. Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den HuFA, federführend soll aber der Wirtschaftsausschuss tätig werden.

Ich sage abschließend: Wir meinen es ernst, wir machen Ernst, Schluss mit der Worthülse „Bürokratieabbau“, sondern wir wollen jetzt echte Taten und Fortschritt sehen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Punktlandung in der Redezeit, Herr Henkel.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung erhält das Wort Herr Staatskanzleiminister Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, die wievielte Bürokratieentlastungsdebatte es ist, die ich schon begleitet habe. Nach dem Hören aller Redebeiträge wäre es aus meiner Sicht gut, wenn wir vielleicht mit einer Phrasenreduktionsoffensive und einer Faktenkenntnisoffensive

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in der Bürokratieabbaudiskussion beginnen würden. Das würde uns allen helfen, auch bei dem Interesse des Zuhörens der anderen.

Wer einen Blick in den Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats wirft – das wäre, glaube ich, vor der Anhörung des Gesetzentwurfs, der offenbar in den Ausschuss überwiesen wird, hilfreich –, würde möglicherweise dazu beitragen, dass das eine oder andere, was hier diskutiert wird, auch noch mal tatsächlich faktenbasiert angeschaut wird. Ich will mit zwei/drei Punkten dazu anfangen und das auch nutzen, es hier zu diskutieren.

Hier wird seitens der antragstellenden Fraktion gesagt: Für jede gesetzliche Neuregelung sollen zwei außer Kraft treten. Das kann man – ganz ehrlich – nicht ernst meinen. Und Herr Ludewig, der Vorsitzende des Normenkontrollrats im Bund, der nun Ihrer Partei nähersteht als meiner, schüttelt erstaunt den Kopf über diese Regelung. Denn was ist das, was der Normenkontrollrat zugrunde legt und was tatsächlich Sinn macht? Er sagt: für jede neue Regelung, die Belastung schafft. Da hat der Fraktionsvorsitzende der Linken mit seinem Zwischenruf auch völlig recht gehabt. Der Normenkontrollrat des Bundes sagt nicht, dass jede neue Regelung als solche abzulehnen ist und durch zwei Abbauregelungen begleitet werden muss, sondern er sagt: Wenn eine Regelung eine Belastung bedeutet, dann muss in den gleichen Regelungskatalog oder an anderer Stelle im selben Umfang eine Entlastung vorgenommen werden. Das nennt er: „One in, one out“-Regelung. Das wiederum ist etwas, was man diskutieren kann. Ich frage mich nur, warum Sie als antragstellende Fraktion, die nun wirklich das Interesse daran hat – wie Sie so gern sagen –, die Wirtschaft aus dem Prokrustesbett der bürokratischen Regelungen zu befreien, über Regelungen sprechen und nicht über tatsächliche Belastungswirkung. Das ist einer der Punkte.

Der zweite Punkt: Wir müssen zunächst erst mal festhalten: Es gibt in Deutschland exakt drei Nor

(Abg. Henkel)

menkontrollräte bei 17 Gebietskörperschaften, der Bundesrepublik und 16 Ländern. Das heißt, es muss ja einen Grund haben, warum sich eine große Zahl von Ländern – nämlich 14 weitere – nicht für so eine Institution entschieden hat und warum zwischen Baden-Württemberg und Sachsen signifikante Unterschiede bestehen, die auch diskutiert wurden. Auch die Vorsitzende des Normenkontrollrats in Baden-Württemberg, Frau Meister-Scheufelen, hat ganz klar gesagt, sie möchte nicht, dass der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg so agiert, wie das gesetzlich in Sachsen geregelt ist, dass er sich nämlich vor allem auf die Standardkostenmessung bezieht, weil sie sagt, die Standardkostenmessung ist ein statistisches Instrument, das aber dem Interesse, das der Baden-Württemberger Normenkontrollrat hat – nämlich lebensweltliche Beratung zu bestimmten bürokratischen Hürden vorzunehmen –, nicht gerecht wird.

Das heißt also, es geht nicht um die permanente Standardkostenmessung, sondern sie legen Berichte vor, in denen sie sich bestimmte gesellschaftliche Bereiche anschauen und dort Empfehlungen geben, beispielsweise zum Thema „Brandschutz und Baurecht“. Das Interessante ist aber, dass das in Baden-Württemberg auch deshalb gemacht wird, weil Baden-Württemberg ein Land ist, das sich – anders als Thüringen – entschieden hat, sich nicht der Musterbauordnung, die das Ziel hat, zu einer bundesweiten Angleichung der baurechtlichen Regelungen zu kommen, anzuschließen, sondern eine eigene Baurechtregelung hat und insofern also im eigenen Land selbst mehr Bürokratie schafft als zwingend notwendig wäre. Diese Entscheidung haben wir in dem Entwurf, den wir als Staatskanzlei in das Ressortabstimmungsverfahren eingebracht haben, insoweit getroffen, dass wir gesagt haben, die Baden-Württemberger Regelung – das habe ich mehrfach auch gegenüber den Abgeordneten unter anderem im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht – ist ein Instrument, über das man zumindest diskutieren kann.

Die starre sächsische Standardkostenmessung überzeugt mich persönlich nicht und aus meiner Sicht auch nicht mehr alle im Freistaat Sachsen. Jetzt sind wir dabei, dass wir auch in dem Jahresbericht des Normenkontrollrats des Bundes mal schauen, wo wir eigentlich mit den Entlastungen stehen. Da sagt der Normenkontrollrat des Bundes, es ist das erste Mal im Jahr 2020 die Situation aufgetreten, dass die Verwaltung sozusagen stärker mit Erfüllungsaufwand belastet war, als Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Er stellt auch dar – wenn ich das hier richtig sehe, in der Mitte dieses Berichts, ab Seite 65, 66 –, dass Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren signifikant ent

lastet worden sind, dass es aber – und das kann der Normenkontrollrat darstellen – einzelne gesetzliche Regelungen sind, die zu einer starken Bebzw. auch Entlastung beigetragen haben.

Insofern konzentriert sich auch der Normenkontrollrat des Bundes vor allem auf ein Feld und sagt, der wesentliche Bürokratiefaktor, den wir bisher zu wenig betrachtet haben, ist, wie eigentlich Digitalisierung dazu beitragen kann, dass Verfahren beschleunigt werden. Es geht gar nicht immer um den finanziellen Aufwand, sondern es geht um die Beschleunigung von Verfahren. Es geht um die Digitalisierung von Antragsverfahren. Es geht um die Frage, ob beispielsweise bei juristischen Auseinandersetzungen bei der Planung von Infrastrukturvorhaben so früh wie möglich ein gerichtliches Erstverfahren stattfindet, um dort auch beispielsweise Verfahrenszeiträume darzustellen. Der NKR macht den Vorschlag, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung, die während der Pandemie gemacht worden sind, wo Onlinekonsultationen festgelegt worden sind, die bis Ende 2022 befristet sind, entfristet werden – ein Vorschlag, den wir als Landesregierung im Bundesrat insbesondere aus Sicht des Infrastrukturministeriums auch unterstützt hatten.

Insofern wäre mein Vorschlag, die Diskussion um diesen Gesetzentwurf dazu zu nutzen, sich möglicherweise nicht zwingend nur auf die Frage „Normenkontrollrat“ zu fokussieren, sondern das zu machen, was man an anderer Stelle am Beginn dieser Wahlperiode schon mal diskutiert hatte, ob es nicht Sinn machen würde, sich im Rahmen einer Expertenkommission, im Rahmen einer Enquetekommission oder Ähnlichem mit der Frage zu befassen, wie eigentlich Verfahren, Regulierungen in Thüringen ausgestaltet werden können.

Ich will noch mal auf einen Punkt kommen: Ich habe vor inzwischen mehr als vier Jahren den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag schriftlich darum gebeten, mir darzustellen, wie die von beiden Gremien postulierte Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit eigentlich praktisch ausgestaltet werden soll. Welche Vorschläge machen der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund für klare Regelungen interkommunaler Zusammenarbeit? Bisher liegt nichts vor.

Der Ministerpräsident hat an verschiedener Stelle darauf hingewiesen, dass die regionalen Planungsgemeinschaften als eine demokratische Institution, in der man die Rolle der Kommunalparlamente tatsächlich auch noch mal verstärken kann und auch sollte, verantwortlich gemacht werden, indem Schulplanung, Verkehrsplanung, Straßenbau auf der Ebene der regionalen Planungsgemeinschaften landkreisübergreifend und kreisfreie Städte über

(Minister Prof. Dr. Hoff)

greifend zusammengeführt werden. Das wäre für alle relevanten Akteure im Freistaat eine erhebliche Vereinfachung von Regelungen, die in der Gebietskörperschaftsstruktur mit 17 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten ja inzwischen auch unumstritten ist, bei der es aber darum geht, dass bei dieser gegebenen Gebietskörperschaftsstruktur die Verwaltungszusammenarbeit verbessert wird, und das kann nur durch interkommunale Zusammenarbeit geschehen.

(Beifall DIE LINKE)

Auch wenn wir jetzt mal den Freitag nutzen, einen Blick auf die vergangenen zwei Plenartage und die dort geführten Diskussionen beispielsweise um Schriftformerfordernisse, Digitalisierung etc. zu werfen, lassen Sie mich an der Stelle noch mal auf einen Punkt hinweisen: Es sind ja auch noch zwölf Faxgeräte in der Staatskanzlei vorhanden. Die sind unter anderem damit befasst, die per Fax übersandten Kleinen Anfragen des Thüringer Landtags entgegenzunehmen. Insofern hat der Landtag selbst auch die Möglichkeit, hier zur Digitalisierung beizutragen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und bei sich selbst quasi Digitalisierungsverfahren zu führen. Und wenn ich diese zwei Beispiele, Digitalisierung, interkommunale Zusammenarbeit, „One in, one out“-Regelung mal zusammenfasse, dann sind wir weniger bei der Frage, ob der Normenkontrollrat ein Entfesselungsinstrument für Bürokratieabbau ist, sondern wir sind bei der Frage, tatsächlich darüber zu reden, wo wir in Thüringen eigentlich ansetzen müssen, wenn wir Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung und Entbürokratisierung zugrunde legen. Die Diskussion müssen wir führen und da habe ich das Gefühl, dass die Initiatoren dieses Normenkontrollrats, nämlich die Industrie- und Handelskammern, insbesondere Frau Haase-Lerch, hier ein großes Interesse daran haben, die Diskussion mit uns zu führen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es wurden mehrere Ausschussüberweisungen beantragt: Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es

weitere Überweisungsanträge? Das ist nicht der Fall.

Damit stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen außer der Gruppe der FDP und Zustimmung durch die Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Herr Bergner enthält sich der Stimme.

Damit komme ich zur Frage der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist das einstimmig.

Dann die Frage der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit auch hier Zustimmung.

Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen des Parlaments. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit auch hier die Zustimmung.

Es gibt einen Antrag auf Federführung. Vorgeschlagen ist, die Federführung dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu übertragen. Das ist der Antrag aus der Koalition gewesen. Weiterer Federführungsantrag? Herr Bühl, bitte.

Der Kollege Henkel hatte vorhin auch schon beantragt, dass die Federführung aus unserer Sicht beim Wirtschaftsausschuss liegen soll.

(Beifall CDU)

Damit stimmen wir zunächst über den Antrag ab, dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Federführung zu übertragen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Ich glaube fast, wir müssen zählen. Dann tun wir das, ich hoffe mit Hilfe. Noch einmal die Jastimmen für die Federführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – 36 Jastimmen. Die Gegenstimmen – 42 Gegenstimmen. Dann bitte die Stimmenthaltungen – keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag auf Federführung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgelehnt.

Wir stimmen über die Übertragung der Federführung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. Ich darf das jetzt abkürzen und sage 42. Wer ist dagegen? Das sind alle Stimmen aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der CDU- und der AfD-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Da bleiben wir bei 36. Damit ist der Vorschlag zur Federführung durch den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt damit und rufe auf den Tagesordnungspunkt 61

Zukunftsfähigkeit der MitteDeutschland-Verbindung herstellen – Flaschenhälse für Güterzüge, Schienenpersonenfern- und ‑nahverkehr beseitigen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4085 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Lukin, bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag „Zukunftsfähigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung herstellen – Flaschenhälse für Güterzüge, Schienenpersonenfernund ‑nahverkehr beseitigen“ wurde von uns eingebracht, um ein politisches Signal für den konsequenten weiteren Ausbau der Mitte-DeutschlandSchiene zu setzen. Während die Elektrifizierung Bestandteil des vordringlichen Bedarfsplans ist, wird die Zweigleisigkeit bestimmter Abschnitte infrage gestellt. Grund ist die Betrachtung der MDV als Nahverkehrsverbindung durch die Deutsche Bahn. Wir haben aber gemeinsam ein anderes Ziel: Wir wollen wieder Fernverkehr auf diese Strecke holen und sie für den Güterverkehr ertüchtigen. Die Bahn will aller Voraussicht nach noch im IV. Quartal die

ses Jahres mit der Weiterbeplanung beginnen, deswegen müssen wir jetzt dafür kämpfen, dass beide Vorhaben – die Elektrifizierung und der durchgängige zweigleisige Ausbau bis Gera –, ihre gemeinsame Planung und die Bauausführung aus wirtschaftlicher, verkehrstechnischer und umweltpolitischer Sicht im Zusammenhang durchgeführt werden.