Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

(Beifall FDP)

Ich will sagen, wir diskutieren hier in diesem Rund häufiger über Digitalisierung, wir diskutieren über Umweltschutz, aber wenn es mal um eine sehr konkrete Anwendung geht, akzeptieren wir – zumindest nach Wortmeldungen der Kollegin Lehmann, aber auch anderen –, dass das dann einfach über uns kommt. Quasi steinzeitlich geben wir jedem noch mal einen Kassenbon hin.

Ich will das noch mal zur Genese des Gesetzes rekapitulieren: Es ist natürlich so gewesen, dass der damalige Bundesfinanzminister 2016 das Gesetz eingebracht hat. Sie erinnern sich vielleicht auch noch, dass die Debatte über die Frage „Verpflichten von Registrierkassen“ entstanden ist. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Debatte, dass damals sogar die Idee entstanden ist, bei Vereinsfesten und irgendwelchen anderen Situationen Registrierkassen aufzustellen. Das war quasi Ihr Vorschlag und deswegen haben wir schon damals gesagt, das ist lebensfern, das ist praxisfern und schadet vor allen Dingen auch den Strukturen in diesem Land. Deswegen wenden wir uns dagegen.

(Beifall FDP)

Und jetzt passiert Folgendes: Jetzt geht es darum, dass man 2 Millionen Kilometer – Herr Frosch hat es gesagt – zusätzliche Bons produziert, aber vor allen Dingen eines macht, dass man den Sinn des Gesetzgebers, der nämlich damals davon ausging, dass Ausnahmetatbestände definiert werden – er sprach damals ungefähr von 25 Prozent der Erfassungstatbestände –, dass diese Ausnahmetatbestände fast alle ausschließlich abgelehnt werden. Und das führt letztlich dazu, dass wirklich nun jeder kleine einzelne Betroffene – ich kann Ihnen sagen, ich habe Folgendes gemacht: Ich habe in meinem Wahlkreis mal drei, vier Bäcker und mal drei, vier Metzger bzw. Fleischer angerufen und habe die gefragt, sagt mal, was setzt ihr denn so am Tag um, wie viele Kunden habt ihr und was ist da der Durchschnittswert, den ihr jeden Tag so unters Volk bringt. Und da war der überwiegende Anteil, fast 75 Prozent dessen, was die dort verkaufen, unter 10 Euro.

Als ich mit den Bäckern darüber gesprochen habe, haben die gesagt: Weißt du, Mario, das ist was ganz Simples, da kommt mal einer rein, holt sich mal ein Brötchen oder so etwas und dafür gebe ich

(Abg. Müller)

jetzt einen Kassenbon raus. Genau aus dem Grund unterstützen wir den Antrag, weil wir nämlich glauben, dass es um praxisnahe Lösungen gehen muss. Die praxisnahen Lösungen bedeuten, dass wir alles unter 10 Euro von der Bonpflicht freistellen und damit, glaube ich, auf der einen Seite dem kleinen Mittelständler und Einzelhändler helfen, aber auf der anderen Seite hergehen und sagen, jawohl, wir wollen natürlich auch Steuermanipulationen keinen Vorschub leisten.

Deswegen glauben wir, eine praxisnähere Anwendung des Anwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums wäre sinnvoll. Wir glauben, dass das mittelstandsfreundlicher und vor allen Dingen unbürokratischer wäre und am Ende der Intention des Gesetzgebers viel besser entspricht als das, was jetzt momentan auf dem Markt ist. Ich glaube, wenn wir mit solchen lebensnahen Lösungen unterwegs sind, ist dem Einzelhändler in Thüringen geholfen – dementsprechend große Unterstützung für Ihren Antrag. Schönen Dank.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Hande von der Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP „Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!“ greift einen Umstand auf – das wurde schon gesagt –, der seit Anfang des Jahres in der Öffentlichkeit – ich gebe zu, auch bei mir persönlich – für viel Diskussion gesorgt hat.

Nun sind Anträge von Fraktionen in Parlamenten oft eine Mischung aus Fakten und Polemik. Manchmal ist der Anteil der Polemik größer, manchmal kleiner. Die Verwendung des Begriffs „Papiermüllflut“ als erstes Wort in dem vorliegenden Antrag deutet jedenfalls auf eine gewollte Emotionalisierung hin – ich werde später dann auch noch mal darauf zurückkommen. Zunächst möchte ich aber, auch wenn es teilweise schon angesprochen wurde, noch auf den sachlichen Hintergrund des Themas eingehen.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass das in Rede stehende Gesetz „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ heißt und vor rund drei Jahren beschlossen wurde. Die Belegausgabepflicht war zunächst ab dem 01.01.2019 vorgesehen und wurde nach Anhörung auf Wunsch

des Handels um ein Jahr verschoben. Bekannt ist diese Pflicht also schon seit mindestens drei Jahren. Wie der Titel schon sagt, geht es bei dem Gesetz unter anderem um die Benutzung von Registrierkassensystemen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung und die Vermeidung von Manipulationen daran. Wer eine sogenannte offene Ladenkasse verwendet, wird auch nicht gezwungen, eine Registrierkasse anzuschaffen und muss auch jetzt keinen Bon erstellen. Es gibt nach wie vor nur die Pflicht – natürlich! – zur ordnungsgemäßen Buchführung. Eine Pflicht zur Benutzung von Kassen gibt es nicht.

Nun zu Ihrem Antrag: Sie zielen mit dem Antrag darauf ab, dass sich die Landesregierung um die Änderung des genannten Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordnung einsetzt. Dieser § 146a regelt die Belegausgabepflicht. In dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und damit auch in der Änderung der Abgabenordnung ist mit keinem Wort von einer Kassenbonpflicht die Rede. Da möchte ich an der Stelle gern – mit Erlaubnis – Ihren Antrag zitieren. Also es geht hier um den § 146a Abs. 2 letzter Satz – ich zitiere –: „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen entfällt diese Pflicht, sofern eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung genutzt wird.“ Das ist, meine Damen und Herren, der polemische Charakter dieses Antrags. Ihnen geht es nicht um die Abschaffung einer möglichen oder suggerierten Kassenbonpflicht, Ihnen geht es um die De-facto-Abschaffung der Belegpflicht. Das heißt konkret: Sie reduzieren die Transparenz im – ich nenne es mal – Kaufprozess und sorgen dafür, dass Kontrollmechanismen auch für die Finanzbehörden deutlich schwieriger werden.

Das, meine Damen und Herren, nenne ich polemisch und ich möchte des Weiteren sagen: Die Belegausgabepflicht ist ganz bewusst technologieneutral ausgestaltet. Sie muss nicht auf Papier vonstattengehen und damit kann der Beleg per E-Mail kommen, er kann aufs Handy kommen oder er kann in anderer geeigneter technischer Weise zur Verfügung gestellt werden – Beispiele wären da der QR-Code oder das sogenannte NFC-System, also Nahfeldkommunikation. Interessant ist, was das „Handelsblatt“ in der Ausgabe vom 27.01.2020 dazu schreibt. Die Überschrift lautet – ich darf zitieren –: „Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel“. In dem Artikel geht es darum – nicht meine Worte, sondern die des Handelsblatts –, dass die Vorteile von elektronischen Systemen dargestellt werden.

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das „Handelsblatt“ ist ein typisches Propagandablatt!)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da gibt es unter anderem auch das Beispiel von einer Bäckereikette – Bäcker wurden ja schon angesprochen – mit 14 Filialen. Der Eigentümer dieser Bäckereikette hat auf das neue System umgestellt und auf einen elektronischen Bon mittels QR-Code. Das heißt also rein praktisch: Sie haben ein Kundendisplay vor sich stehen, dort wird dann ein QRCode angezeigt, Sie können diesen QR-Code mit Ihrem Handy scannen, Sie können es aber auch sein lassen, denn es gibt keine Belegannahmepflicht. Mit diesem System – es hat 2.500 Euro in dem Beispiel gekostet – spart das Unternehmen 24 km Papierbons. Damit spart es im Jahr – in diesem Beispiel – 3.300 Euro bei 2.500 Euro Einsatz bzw. Investition. Das sei nur als ein Beispiel genannt. Meine Damen und Herren, solche Beispiele gibt es viele – das wurde schon gesagt.

Ich würde gern auch namens meiner Fraktion diesen Antrag hier weiter im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Dort können wir darüber reden, wie die sogenannte Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht in anderen Ländern funktioniert und welche Erfahrungen zum Beispiel Österreich, Tschechien, Portugal, Slowenien und Schweden mit der Belegausgabepflicht gemacht haben. Sind die Steuerhinterziehungen in Italien zurückgegangen, seit dort die Bonpflicht besteht? Man hört, dass durch die Kontrollen der Guardia di Finanza – der italienischen Finanzpolizei – die Steuereinnahmen gestiegen seien und die Belegpflicht dazu beigetragen habe. In Italien gab es die Annahmepflicht des Kassenbons durch den Kunden, in Deutschland – wie gesagt – nicht.

Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt es eine Abwägung. Ziel ist und bleibt der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland – das wurde schon gesagt – von geschätzten 10 Milliarden Euro jährlich. Für Thüringen wären das dann grob reichlich 100 Millionen Euro, wenn ich das mal so sagen darf. Die Bonpflicht selbst scheint aktuell notwendig, um das Ziel zu erreichen. Sie ist momentan wohl das kleinere Übel. Perspektivisch wird der technologische Fortschritt die Papierform überflüssig machen – Prof. Voigt hat das ja auch treffend „steinzeitlich“ genannt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, über die Beschleunigung dieses Fortschritts, Unterstützungsmöglichkeiten für den Handel usw. können wir gern reden. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung es vielleicht noch gibt, können wir auch gern

diskutieren. Es wurde zum Beispiel eine Bagatellgrenze genannt, Herr Kemmerich. Darüber können wir gern reden. Aus Steuereinnahmesicht hat sich, zumindest was wir in den anderen Ländern sehen, die Belegausgabepflicht bewährt. Doch mit dem Blick auf die Erfahrung anderer Länder stellt sich natürlich auch die Frage: Warum sollte man etwas stoppen, wenn es funktioniert? Im Englischen heißt das: Never change a running system. Das gilt für so vieles, im Übrigen auch für eine rot-rot-grüne Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Bergner, FDP-Fraktion, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es sind doch ein paar Notizen, die ich mir jetzt während der Reden gemacht habe, die mich jetzt hier noch mal nach vorn treiben.

Wenn Frau Kollegin Lehmann die Existenz der kleinen Bäcker so darstellt, als gäbe es sie fast nicht mehr, dann ist das bedauerlich. Ich kaufe bei einem sogenannten kleinen Handwerksmeister ein, auch wenn es in meinen Augen keine kleinen Leute gibt, und zwar bei uns im Ort.

(Beifall AfD, FDP)

Und wenn ich tatsächlich mal zu faul bin, bis an das andere Ende des Orts zu laufen oder auch zu fahren, dann gehe ich in den kleinen Lebensmittelmarkt gegenüber des Rathauses, weil der von demselben Bäcker die Brötchen und den Kuchen verkauft. Ich werbe dafür, dass wir für die Vielfalt am Markt sorgen sollten, indem wir auch den ganz normalen Handwerksmeistern ihre Produkte abkaufen, weil die nämlich für Wertschöpfung hier im Lande sorgen, weil die dafür sorgen, dass es hier Arbeitsplätze und Produktion gibt.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Meine Damen und Herren, was mich wirklich auch geärgert hat, ist so dieser bisschen überhebliche, latente Vorwurf an andere: Ach, jetzt beschäftigt ihr euch auf einmal mit Umweltschutz. Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin selbst Mitglied im Arbeitskreis Ökologie der Evangelischen Studentengemeinde gewesen, und zwar schon zu DDR-Zeiten. Ich brauche also niemanden, der mich in Sachen Ökologie und persönlichem Engagement für Umweltschutz belehrt.

(Abg. Hande)

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Ich will mal sagen, da müssen wir nicht an die Plastiktüte oder an den Plastiklöffel allein ran. Sicherlich muss man sich darüber Gedanken machen, doch vielmehr drücken sich – und das sage ich jetzt mal unabhängig vom Parteibuch – Politik und Verwaltung davor, die viel größeren und drängenderen Probleme anzugehen. Wenn ich nur daran denke, dass das USB-Kabel eingeschweißt ist, dass man heutzutage kaum noch ein Handy bekommt, bei dem man noch den Akku wechseln kann – da traut sich nur niemand ran, weil das nämlich die dicken Bretter sind, die gebohrt werden müssen.

(Beifall AfD, FDP)

Wir sollten uns also nicht gegenseitig hier solche lächerlichen Vorwürfe machen, die helfen nicht weiter, sondern wir sollten tatsächlich versuchen, die Diskussion etwas sachlicher zu führen.

Wenn ich hier sehe, dass solche Bemerkungen kommen wie „Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt“ – natürlich ist es das nicht, aber es atmet eben den Geist des Misstrauens gegenüber Bürgern, den Geist des Misstrauens gegenüber jedem normalen Handwerksmeister, und das, meine Damen und Herren, haben weder die Bürger noch der ganz normale Handwerksmeister verdient.

(Beifall AfD, FDP)

Der Kunde hat schlicht und einfach nicht die Aufgabe, den ganzen Tag als Kontrolleur rumzulaufen. Deswegen meine ich auch, dass die ricevuta fiscale in Italien kein Mittel ist, an dem man sich ein Beispiel nehmen sollte.

(Beifall AfD, FDP)

Dieses Misstrauensvotum ist auch schon deswegen überholt, weil das Thema „Registrierkassen“ ab September wirklich durch ist. Deswegen sehe ich da auch diese Notwendigkeit nicht.

Wenn man diskutiert, dass wir als Landtag da keine Befassungskompetenz haben: Meine Damen und Herren, alle Fraktionen, die hier im Hause sind, haben schon Anträge auf Bunderatsinitiativen gestellt, wenn es darum ging, auch in der Bundespolitik etwas zu bewegen. Das ist ein Instrument, das richtig ist und das uns auch allen zusteht.

(Beifall FDP)

Und wenn ich dann höre, dass man einen Beleg per E-Mail oder aufs Handy schicken kann: Also bitte schön, ich möchte meine E-Mail-Adresse und auch meine Handynummer nicht rausgeben, wenn ich nur eine Semmel oder ein Stück Kuchen kaufe, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD, FDP)

Deswegen werbe ich an dieser Stelle einfach für mehr Vernunft, für mehr Augenmaß, für das Maß der Mitte und danke auch Prof. Voigt für die Worte, die er gesagt hat.

Es ist schon sehr vieles gesagt worden, was ich jetzt nicht wiederholen muss. Mit Blick auf die Uhr und auf die Tagesordnung will ich es deswegen jetzt dabei bewenden lassen. Ich werbe für mehr Vernunft und ein vernünftiges, achtungsvolles Miteinander hier in diesem Hause, meine Damen und Herren. Danke schön.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet.