Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

Wir sind uns, verehrte Abgeordnete, im Ziel jedoch einig: Es geht darum, die flächendeckende medizinische Versorgung der Thüringerinnen und Thüringer durch Ärzte und Apotheker zu sichern. Über den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen, gibt es freilich unterschiedliche Auffassungen, wie es gerade bereits angeklungen ist.

Lassen Sie mich nach diesen einleitenden Bemerkungen zunächst die im Antrag in Ziffer I formulierten Fragen beantworten: Die Zahl der Studienanfänger im ersten Fachsemester liegt in der Medizin seit dem Wintersemester 2008/2009 an der FSU Jena stabil bei 260 bis 270 Studierenden. Seitdem haben bis zum Wintersemester 2018/2019 etwa 2.900 Studierende das Medizinstudium im ersten Fachsemester begonnen; in der Pharmazie sind es im selben Zeitraum etwa 1.000 Studierende gewesen. In den Jahren 2008 bis 2018 haben 2.500 Studierende das Medizinstudium an der FSU Jena absolviert und das Studium der Pharmazie haben im selben Zeitraum 547 Studierende abgeschlossen. Diese Angaben – das möchte ich hier betonen – schließen die Promovierenden nicht ein.

Wenn die antragstellende Fraktion einverstanden ist, verzichte ich an dieser Stelle darauf, weitere Zahlenkolonnen vorzulesen. Diese können wir sehr gern nachliefern und sind dazu natürlich sehr gern bereit. Keine belastbaren Zahlen liegen dem Land zur beruflichen Tätigkeit der Absolvierenden der Medizin und der Pharmazie sowie zu unbesetzten

(Abg. Montag)

Apothekerstellen vor. Ebenso wenig liegen die Zahlen zu den Studienabbrechern vor.

Zur Frage bezüglich möglicher Gefahren für die Versorgung möchte ich hier sagen: Vor dem Hintergrund meiner einleitenden Ausführungen besteht derzeit allenfalls in einzelnen Regionen die Schwierigkeit, ausreichend ärztliches und pharmazeutisches Personal vorzuhalten. Aufgrund einer Neuregelung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss werden bald jedoch mehr Arztstellen in Thüringen zu besetzen sein. Deshalb hat auch das TMWWDG die Lage neu bewertet. Vor diesem Hintergrund und angesichts des absehbaren Ausscheidens stark besetzter älterer Kohorten von Hausärzten, Apothekern – wie eben auch vom Abgeordneten Montag erwähnt – ist es möglich, dass perspektivisch der Bedarf an Fachkräften nicht vollständig gedeckt werden kann. Wegen der ungleichen regionalen Verteilung werden davon am ehesten ländliche Planungsregionen betroffen sein.

Die Frage nach der benötigten Zahl von Absolventen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung lässt sich schon deshalb nicht beantworten, weil zahlreiche Absolventen der Universität Jena nicht in Thüringen bleiben. Zudem wird ein Teil von ihnen später in versorgungsfreien Tätigkeitsfeldern arbeiten. Selbst diejenigen, die sich in Thüringen als Ärzte und auch als Apotheker niederlassen, werden sich sehr ungleich auf die einzelnen Regionen im Land verteilen.

Zu den ergänzenden Fragen aus dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion möchte ich noch sagen: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen werden zur Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität etwa 1.700 Vertragsärzte bis zum 01.01.2030 nachzubesetzen sein.

Zu Nummer II des Antrags: Dies alles unterstreicht, dass es zur Verhinderung eines Fachkräftemangels vorrangig darauf ankommt, die Thüringer Absolventinnen und Absolventen im Land zu halten und sie im Weiteren für eine Tätigkeit an Orten zu gewinnen, wo ein besonderer Bedarf besteht und hier auch noch mal insbesondere im ländlichen Raum.

Wir reden also beim Fachkräftebedarf für Medizin und Pharmazie nicht über ein flächendeckendes Problem, sondern vor allem über ein regionales Problem und über regionale Ungleichgewichte. Die Landesregierung hat bereits sehr viel unternommen – herzlichen Dank, Herr Montag, dass Sie das eben schon erwähnt haben. Es gibt bereits einige Projekte, die sich tatsächlich damit beschäftigt haben und darauf hinzielen, dass diese Problematik gelöst wird. Die finanzielle Förderung von Praxisgründun

gen und die Unterstützung von Weiterbildungen sind hier zu nennen und auch die Stiftung, die Herr Montag gerade schon erwähnt hat, gehört dazu.

Wir müssen allerdings auch feststellen, dass es trotz dieser sehr umfassenden Bemühungen von allen Beteiligten bislang nicht gelungen ist, das Problem in einigen Regionen zu lösen. Deshalb sollten wir bereit sein, uns auch für neue Wege zu öffnen und dies auch zu vollziehen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, eine Forderung, die keineswegs neu ist und die in der Vergangenheit aus guten fachlichen Gründen nicht weiter verfolgt wurde. Minister Tiefensee hat dazu beispielsweise bereits verschiedene Gespräche unter anderem mit der Präsidentin der Landesärztekammer Thüringens, Frau Dr. Lundershausen, geführt.

Die unbegrenzte Erweiterung von Medizinstudienplätzen kann angesichts des skizzierten Verteilungsproblems jedoch nicht der primär geeignete Lösungsweg sein. Insoweit geht der Antrag seitens der FDP erstens von tatsächlich falschen Voraussetzungen aus, denn einen generellen Ärzte- und Apothekermangel gibt es in Thüringen derzeit und auch – und das möchte ich an dieser Stelle sagen – auf absehbare Zeit nicht. Zweitens setzt er an einer nachrangig relevanten Stelle an, nämlich der Ausbildung. Wir sollten uns vor Augen führen, dass selbst eine massive Erhöhung der Studienplatzzahl wegen der langen Aus- und Weiterbildungsphase frühestens in zehn Jahren überhaupt einen Effekt haben kann. Mit anderen Worten: Mehr Studienplätze führen nicht automatisch zu mehr Hausärzten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit sind die volkswirtschaftlichen Kosten noch gar nicht in den Blick genommen, denn bekanntermaßen sind Medizinstudienplätze teuer. Zu berücksichtigen sind neben den personellen Aufwendungen für die Lehre auch die benötigte Geräteinfrastruktur und die Laborflächen. Allein ohne die hierfür erforderlichen Investitionen ist pro Studienplatz mit durchschnittlichen Kosten von 196.000 Euro zu rechnen. Entscheidend sind nicht die durchschnittlichen, sondern bei einer Erhöhung der Kapazitäten zu erwartenden Kosten für Thüringen. Dazu hat die Universität Jena interessante Zahlen und auch eine aktuelle Kalkulation vorgelegt. Danach entstünden bei einer Steigerung der Kapazität an der Uni Jena um 10 Prozent – und das möchte ich hier ganz konkret erwähnen, es geht hier konkret um 26 zusätzliche Studienplätze – Mehrkosten in Höhe von mindestens 3,6 Millionen Euro je Kohorte. Bei dieser Kalkulation sind die Baukosten für zusätzliche Hör

(Staatssekretärin Kerst)

säle unter anderem noch gar nicht einberechnet. Würden für diese Kapazitätserhöhung weitere Standorte ausgewählt, ist mit noch deutlicheren Aufwendungen zu rechnen.

Im Studiengang Pharmazie würde eine Kapazitätssteigerung um 10 Prozent – also hier um insgesamt acht zusätzliche Studienplätze – Mehrkosten in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro pro Studienkohorte verursachen.

Aber eine Erhöhung der Studienplatzzahl ist derzeit ausgeschlossen. Voraussetzung dafür wäre wegen der räumlichen Situation – das Institut für Pharmazie ist nämlich derzeit auf sechs Studienorte verteilt – ein Neubau oder die Nachnutzung eines zunächst hier herzurichtenden freigezogenen Bestandsbaus. Diese Herrichtung würde auch hier wieder Investitionskosten in Millionenhöhe verursachen. Damit ist auch klar, dass die Forderung der CDU-Fraktion, die Studienkapazitäten in Thüringen bis zum 30. September 2020 auszubauen, schlicht unerfüllbar ist. Ein derartiger Ausbau ist allenfalls in einigen Jahren zu erreichen. Wenn diese Investitionen erfolgen sollen, setzt dies auch voraus, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber mit dem Haushaltsplan 2021 die finanziellen Voraussetzungen schafft.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch klar vor Augen führen, dass auf Thüringen ohnehin zusätzliche hohe Kosten für die Reform in den nicht medizinischen Gesundheitsberufen zukommen. Die geplante Vollakademisierung der Hebammenausbildung, die Psychotherapeutenausbildung und die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 sowie die Neuregelung der Pflegeausbildung – für all dies sind erhebliche zusätzliche Landesmittel erstmalig mit dem Landeshaushalt 2021 zu veranschlagen. Allein für die Umsetzung des Masterplans veranschlagt der Medizinische Fakultätentag Kosten von etwa 25.000 Euro pro Studienplatz. Das wären für Thüringen allein gerechnet bei derzeit 260 Studienplätzen 6,5 Millionen Euro Investitionen pro Kohorte. Darin sind auch hier wieder die Kosten für Investitionen für den Bau, für die Digitalisierung und die Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr noch nicht einberechnet.

Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sind meine Hinweise auf die beträchtlichen Kosten und das grundsätzliche Verteilungsproblem in Thüringen und Deutschland nicht als generelle Ablehnung von Kapazitätserweiterung zu verstehen. Wenn wir etwas unternehmen, dann müssen wir es richtig und natürlich auch wirkungsvoll tun. Allerdings sollten die Vor- und Nachteile zunächst sorgfältig im zuständigen Landtagsausschuss beraten werden, und dies auf der Grundla

ge der jüngst vorgelegten Kostenberechnung. Dabei ist klar, dass wir zusätzliche Studienplätze nicht aus den bisherigen Mitteln für die Hochschulen und das UKJ finanzieren können. Diese Mittel müssen – und das habe ich gerade bereits versucht anzusprechen – zusätzlich aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Dafür benötigen wir ein deutliches politisches Signal und natürlich auch das Bekenntnis des Haushaltsgesetzgebers.

Ich möchte es hier an dieser Stelle klar sagen: Wer A sagt wie Aufnahmekapazität erweitern, der muss auch B sagen, nämlich das Budget entsprechend erhöhen.

Lassen Sie mich abschließend noch auf die letzten beiden Punkte des Änderungsantrags der CDUFraktion eingehen. Sie betreffen die Zulassung zu den Studiengängen der Medizin und Pharmazie. Welche Zulassungskriterien möglich sind, ist in dem jüngst neu gefassten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geregelt. Hinsichtlich des Ehrenamts findet sich dort die Regelung, dass besondere außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen berücksichtigt werden können, wenn diese über die fachspezifische Eignung Auskunft geben. Nur unter dieser Maßgabe können ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Die Einführung einer solchen Landarztquote, wie sie die CDU forciert, kann man ergebnisoffen prüfen. Die Diskussion ist jedenfalls innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses der verkürzten Redezeit steht also jetzt eine einfache Redezeit zur Verfügung.

Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Dazu sehe ich mehrere Meldungen. Dann wird auf Verlangen der Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags eröffnet. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Dann fangen wir mal an. Als erstem Redner gebe ich Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

(Staatssekretärin Kerst)

Liebe Frau Kerst, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Aber man merkt schon – und das mache ich nicht Ihnen persönlich zum Vorwurf, das will ich ganz deutlich sagen –, dass Ihr Haus von Versorgungsplanung, von Krankheitslast und leider auch von der Frage, wie bringe ich medizinisches Fachpersonal und wann bekomme ich medizinisches Fachpersonal in die Versorgung, leider keine Ahnung hat. Es ist ein bisschen mehr …

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gehört nicht in den Bereich des Wissenschaftsministeriums! Dann hätten Sie einen Antrag an das Sozial- ministerium stellen müssen!)

Sie haben die Ministerien so zusammengeschnitten, liebe Frau Abgeordnetenkollegin. Ich glaube, die Frage, die dahintersteht – scheinbar wissen Sie das auch nicht –, ist die zunehmende Überalterung unserer medizinischen Fachkräfte.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Ich will auch nur was zum Bereich der Pharmazeuten noch mal sagen. Wir haben aktuell 76 Studienplätze in Jena. Die Zahl der Apotheken sinkt von 535 auf jetzt nur noch knapp 500 Apotheken. Das Durchschnittsalter ist knapp 50 Jahre. In der Zahnmedizin ebenso: 57 Studienplätze, 1.900 Zahnärzte in Thüringen, Durchschnittsalter bei über 55 Jahren, in den kommenden 10 Jahren geht die Hälfte in den Ruhestand.

Genau das ist doch der Ansatzpunkt, den wir hier diskutieren: Es geht nicht darum, dass wir heute, morgen, sofort neue Studienplatzkapazitäten haben. Deswegen steht in unserem Antrag auch, dass wir Sie auffordern, gemeinsam mit uns ein Konzept zu entwickeln. Deswegen haben wir uns in unserem Antrag auch so defensiv wie irgend möglich verhalten, da wir der Überzeugung sind, weil Kosten ausgelöst werden, muss man sich sehr genau ansehen, wie sich denn Krankheitslast entwickelt.

Dann will ich noch etwas dazu sagen: Deswegen auch wieder, dass man nicht nur in Beton, Computern und Lehrkräften denken muss. Da ist, glaube ich, im Juni oder Juli 2019 eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie gekommen. Das heißt, jetzt werden weitere 3.500 Kassenarztsitze in Deutschland zugelassen. Auch da brauchen wir natürlich ausgebildete Mediziner. Und die Ausbildung dauert nicht nur drei Jahre, nicht nur fünf Jahre, sondern zwölf Jahre, wenn man noch die Facharztausbildung macht, bevor man auch Facharzt ist. Das heißt, die Zeitschiene, bis das wirksam ist – das haben Sie angedeutet –, ist nicht heute oder morgen.

Aber in zehn, zwölf Jahren brauchen wir die Versorger, liebe Frau Henfling. Und wenn das in dieser Landesregierung nicht möglich ist, dass sich das eine Ministerium mit dem anderen Ministerium auseinanderdividiert und mal abklärt, ob …

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollen sich eigentlich zusammendividieren, oder?)

Also ich muss schon …

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Einfach wei- terreden!)

Wenn ich meine Brille zurechtrücke, ist das meist kein gutes Zeichen, da bin ich nämlich ein bisschen irritiert.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

Frau Henfling, ich muss Ihnen sagen, wenn Sie das hier nicht interessiert: Niemand muss bei der Debatte hier sitzen, liebe Frau Henfling. Sie sind Mitglied im Sozialausschuss, da hätte ich wenigstens einen inneren Bezug zur Problematik erwartet.

(Beifall FDP)

Das kann man aber nicht bei jedem voraussetzen. Vielleicht wird es auch immer nur ausgeführt.

Deswegen noch einmal mein Petitum: Lassen Sie uns das ergebnisoffen diskutieren! Unser Wunsch ist, dass wir das gemeinsam tun. Deswegen wollen wir es natürlich auch an den Gesundheitsausschuss, gern auch an den HuFA und an den Ausschuss für Wissenschaft überweisen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns das Problem angehen!

Denn ich will noch mal auf mein Ausgangsstatement zurückkommen: Wenn sich vier zentrale Verbände und Körperschaften, die die Versorgung in diesem Land sicherstellen, mit dieser Forderung nicht zum ersten Mal gemeinsam an die Politik wenden, sollten wir diesen mindestens den Respekt gegenüberbringen, das hier ernsthaft zu diskutieren. Das gilt auch für Abgeordnete der Grünen. Vielen Dank.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Jetzt kommt endlich mal Kompetenz in die Runde! Das Gelaber immer!)

Ich habe noch gar nichts gesagt, Herr Zippel.

Ich habe „Gelaber“ gehört und ich möchte nicht, dass das Wort „Gelaber“ hier dazwischengerufen wird.