Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

Beispielsweise auch der Begriff des Apothekensterbens, der vor zwei oder drei Wochen beim MDR die

Überschrift aufgemacht hat, erzeugte ein Stück weit ein verzerrtes Bild, denn schauen wir uns mal die nackten Zahlen an: Die Zahl der Apotheken pro 100.000 Einwohner/‑innen, da lag die Quote 2007 bei 24,9 und 2017 bei 25,4. Ja, seit 2010 haben bis zum Jahr 2019 48 Apotheken dort die Tür zugemacht. Das sind fünf pro Jahr. Das ist natürlich bedauerlich, aber das ist jetzt noch nicht das, was vielleicht unter dem Stichwort „Apothekensterben“ zu verstehen ist.

Auch bei den Ärztinnen und Ärzten – das ist schon gesagt worden – sind wir auf einem Hoch. Auch da hat die Landesärztekammer 2018 gesagt, wir haben ein Rekordhoch. Sicherlich darf man die Zahl nicht falsch interpretieren, aber das gilt es einfach mal zu konstatieren, bevor wir in Alarmismus verfallen. Da auch noch mal kurz zitiert aus dem Thüringen-Monitor, wo die Befragten beispielsweise auch gesagt haben, dass sie mit der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie in Thüringen überwiegend zufrieden sind, aber eben sagen, diese allgemeine Zufriedenheit geht mit dem Wunsch eines egalitären und gerechten Gesundheitssystems einher, das gesellschaftlichen Zusammenhalt erfordert und erzeugt. Ich finde, das ist die gemeinsame Aufgabe, die wir im Parlament haben, das ist der Auftrag, der sich aus dieser Debatte ergibt, zu schauen, welche Stellschrauben wir alle drehen müssen, damit wir die Versorgungsstrukturen in Thüringen flächendeckend und angemessen sichern können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ja, das bedeutet, der Nachwuchs muss her, die Fachkräfte müssen her. Nun stellt sich aber die Frage, wie. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Ich glaube, das, was hier in den Anträgen genannt ist, nur auf die Ausbildungsplatzkapazitäten zu schielen, wird eben allein nicht ausreichen, auch wenn wir den Brief drin hatten – ich hatte ihn auch – von den genannten Körperschaften.

Aber ich komme jetzt mal zu dem Punkt, weil Herr Montag gerade schon wieder so mit dem Kopf schüttelt, warum. Noch mal zwei Zahlen, die das vielleicht untermauern: Einmal hatten wir in der Debatte zum Hochschulzulassungsgesetz – das hat Herr Staatssekretär Hoppe schon im letzten Jahr ausgeführt –, dass der Hartmannbund sagt, 60 Prozent der Absolventinnen der Medizin in Thüringen gehen letztendlich in den Beruf als Arzt oder Ärztin. Dann hatten wir – zweitens – die Ergebnisse einer Befragung des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden, wo beispielsweise 72 Prozent der Studierenden sagen, sie sehen gute Beschäftigungsbedingungen in der Pharmaindustrie, aber nur 40 Prozent bei der Idee, eine Apotheke zu überneh

men oder vielleicht auch eine Filiale neu zu gründen. Das zeigt eben, dass man auch mal der Ehrlichkeit halber sagen muss, dass wir nicht nur einen Personalmangel haben, sondern eben auch ein vielfach heute Abend schon benanntes Übergangsund Verteilungsproblem. Deswegen gilt es, beides in den Blick zu nehmen, das, was Sie hier mit den Anträgen in den Blick nehmen, und das, was wir jetzt hier ergänzend erläutern.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das eine ist Bundesrecht, SGB V, das andere ist Landes- recht!)

Wir haben doch aber – dazu komme ich jetzt noch mal – Maßnahmen, wo wir hier eingreifen können. Eines ist schon genannt worden, andere Sachen können wir jetzt noch mal nehmen. Das ThüringenStipendium ist schon genannt worden. Es gibt Fördermittel bei der Frage der Niederlassung seit 2014. Es gibt eine finanzielle Förderung während der Famulatur. Und es gibt beispielsweise auch das Modell der Stiftungspraxis. Da habe ich mir auch im letzten Herbst eines in Ilmenau ganz konkret angeguckt. Da hat die Ärztin gesagt, es war für sie eine hilfreiche Begleitung in den drei Jahren bis zur Übernahme der Praxis, den Einstieg mit der Gewährleistung dann auch zu bekommen.

Denn man muss sich auch angucken, was denn auch die Wünsche sind, die die Absolventinnen in der Medizin oder in der Pharmazie haben. Das ist natürlich genau das, was alle anderen auch haben. Das zeigen auch die Befragungen beispielsweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Demnach steht für die Medizinstudierenden und damit die angehenden Ärztinnen und Ärzte die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle, gefolgt von geregelten Arbeitszeiten und aber auch dem Abbau von Risiko und finanziellen Hürden bei der Übernahme beispielsweise einer Praxis. Das gilt genauso bei den Absolventinnen auch im Bereich der Pharmazie, wo eben tatsächlich die Frage, ob man als Angestellter irgendwo hingeht oder eine Filiale oder vielleicht sogar einen Filialverbund übernimmt, eben mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden ist.

Da kann man doch gemeinsam in der Anhörung schauen, ob wir wie bei den genannten Instrumenten bei den Ärztinnen und Ärzten auch hier Möglichkeiten finden, den Übergang zu unterstützen. Sicherlich sind wir hier bei den Apotheken noch mal in einem ganz anderen Spannungsfeld zwischen allgemeiner Grundversorgung und einer Apotheke als Gewerbetreibende, wo man dann natürlich auch noch mal gucken muss, welche Probleme damit einhergehen.

Vielleicht auch noch mal an die Adresse der CDU – Wiederholung hilft da vielleicht –, weil Sie auf die Öffnungsquote oder auf die Eignungsquote abzielen: Wo waren denn die CDU-geführten Landesregierungen, als es letztes Jahr darum ging, beim Staatsvertrag der Hochschulzulassung genau das zu stärken und eben nicht Bayern hinterherzurennen und die Abiturquote hochzujubeln? Da war es einzig und allein Thüringen, was sich dafür stark gemacht hat, dass am Ende die Eignung mehr zählt als die Abiturnote, aber da standen wir ja leider auf verlorenem Posten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen – ich komme dann zum Schluss – braucht es aus meiner Sicht eben drei Sachen, wo ich gern bereit bin oder wir auch gern bereit sind, die dann auch genauer sowohl im Wissenschaftsausschuss als auch im Sozialausschuss in den Blick zu nehmen.

Es braucht erstens die wirklich ganz konkrete Prüfung der strukturellen, personellen und finanziellen Kapazitäten, die derzeit in Thüringen für die Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind, genauso wie im Bereich der Pharmazie. Da sind wir ganz bei Ihnen. Aber da müssen die Zahlen noch mal im Ausschuss – das ist auch angekündigt worden, dass die Zahlenkolonnen dann noch mal auf den Tisch kommen – ganz konkret der Prüfung unterzogen werden, um zu gucken, was notwendig ist.

Zweitens braucht es eben aber auch die Klärung der Frage, die wir einbeziehen müssen, welche Instrumente wir als Land in der Hand haben, um den Übergang von der Ausbildung in die Niederlassung zu gestalten, beispielsweise wenn wir eben über die Hausärztin/den Hausarzt oder die Apothekerin sprechen.

Drittens – da dürfen wir eben auch nicht die anderen Partnerinnen und Partner aus der Verantwortung nehmen – müssen wir darüber in einem Gesamtkontext diskutieren, wie wir es schaffen, gerade im ländlichen Raum attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Da haben wir nämlich auch noch eine ganze Palette an Instrumenten, die wir als Land ziehen können.

Wenn wir das in diesem Gesamtpaket diskutieren und das schnüren, dann kommen wir, glaube ich, mit den Anträgen zusammen. Alles in allem sind die Anträge momentan eben noch zu eng fokussiert, aber vielleicht werden sie ja nach der Ausschussanhörung ein bisschen breiter aufgestellt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Herr Montag noch einmal um das Wort gebeten.

Ich will die Kollegen vor dem beginnenden Wochenende wirklich nicht langweilen,

(Beifall DIE LINKE)

aber manchmal ist es notwendig, dabei kann man auch etwas lernen, denn es geht vieles ein bisschen durcheinander.

Also hier werden von der AfD beispielsweise die Regelungsbereiche des SGB V eingeführt und angesprochen, was die Frage der Bürokratie angeht, was die Frage von Planungsbereichen angeht. Dann gibt es die Frage: Wie organisieren wir eigentlich Versorgung? Das ist die Frage beispielsweise der sektorübergreifenden Versorgung. Das ist auch nicht im Regelungsbereich des Landes, sondern was diese Anträge beide fokussieren, ist das, was Sie eben angesprochen haben, Punkt 1, nämlich einzig und allein – ohne den Anspruch zu erheben, dass es die eierlegende Wollmilchsau ist, denn es gibt schon genügend Instrumente, die auch das Land schon mithilfe der Selbstverwaltungspartner bereitstellt – sich endlich mal darauf zu fokussieren, was bisher aufgrund des SPD-geführten Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums nicht möglich war,

(Beifall FDP)

sich nämlich tatsächlich wie von denen seit Jahren gefordert mit dem Ausbau der Studienplatzkapazitäten, die die Versorgung sicherstellen, die Sie in Sonntagsreden gern immer hochhalten,

(Beifall CDU, FDP)

zu beschäftigen. Damit hat der Ausschuss allein schon genug zu tun, denn da ist in den letzten Jahren nichts passiert. Vielleicht können Sie Ihrem Kollegen Gehrke in Berlin Bescheid sagen: Wir sind immer für die Stärkung der Freiberuflichkeit. Alles andere ist eine Frage der Selbstverwaltung, es sei denn, Sie sind am Ende auch ein Zentralist – ich hoffe nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Gibt es noch weiteren Redebedarf hier im Rund? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir mal zum wei

(Abg. Schaft)

teren Verfahren. Zunächst einmal: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest.

Dann haben wir die Ausschussüberweisung zu Nummer II des Antrags: Wird die Fortsetzung der Beratung im Ausschuss gewünscht? Das ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Deswegen stimmen wir jetzt über die entsprechende Ausschussüberweisung ab. Ich habe mehrere Anträge gehört. Es waren der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch der Haushalts- und Finanzausschuss gefragt. Dann stimmen wir mal über diese Überweisungsanträge ab.

Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu? Das sind fast oder alle anwesenden Fraktionen hier im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen.

Dann die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist auch diese Überweisung erfolgt.

Schließlich noch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind die Fraktionen von AfD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssten wir eigentlich hier auszählen, weil hier die Reihen schon gelichtet sind.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, wir müssen den Hammelsprung einführen!)

Nein, den Hammelsprung haben wir jetzt noch nicht. Also wir schaffen es, glaube ich, immer so, es ist relativ übersichtlich.

Darf ich noch mal die bitten, die Hand zu heben, die den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen haben wollen? Das sind jetzt die Mitglieder der AfD. Wir zählen jetzt hier mal gemeinsam die drei Fraktionen aus.

Wir sind uns einig, dass das 31 gehobene Hände waren. Wer ist gegen diese Überweisung? Also das sind 32.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, 31 zu 32. Wir werden uns wahrscheinlich an solche knappen Abstimmungen gewöhnen müssen. Damit ist dieser Überweisung nicht gefolgt. Ach so, Enthaltungen. Gibt es noch Enthaltungen? 3 Enthaltungen. Dann haben wir jetzt aber trotzdem das Ergebnis und die Überweisung an zwei Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Jetzt erhebt sich die spannende Frage nach der Federführung, denn da gab es auch verschiedene Ansichten. Wer stellt den ersten Antrag auf Federführung und wohin? Frau Rothe-Beinlich.

Wir stellen den Antrag auf Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

So, das ist der erste Antrag zur Federführung. Wer dieser Federführung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Da haben wir jetzt wieder die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen diese Federführung? Sie melden sich jetzt alle komplett, wie Sie da sitzen, bei der CDU-Fraktion? Denn das ist nicht so richtig zu sehen. Wir haben jetzt 32 Stimmen dagegen. Jetzt zählen wir noch mal die Stimmen für die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. 34 Stimmen, damit geht das federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Damit haben wir auch dieses abgehandelt.

Mit den Überweisungen ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/85 automatisch mit zur Beratung an diese Ausschüsse überwiesen.

Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts und auch am Ende dieses Plenartags. Bevor ich Sie ins Wochenende entlasse, teile ich Ihnen noch mit, dass die nächste Plenarsitzung aufgrund des Einberufungsverlangens der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der bereits an Sie verteilten Einladung am 5. Februar 2020 hier in diesem Rund stattfindet. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ende: 18.27 Uhr