Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen Sie sich bitte ein Bild von der Frage, wie insbesondere Privatwaldbesitzer aber auch ThüringenForst mit der schwierigen Situation in unseren Wäldern künftig umgehen wollen. Machen Sie sich Gedanken darüber, dass auf großen Forstforen inzwischen von Waldbesitzern Flächenprämien gefordert werden, weil der Wald – richtig – auch eine Gemeinwohlfunktion hat. Machen Sie sich bitte auch Gedanken darüber und reden Sie mit denjenigen, die es betrifft, wie Sie künftig dafür Sorge tragen können, dass Wälder vital sein können. Da spielen diese Fragen der Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlicher Interessen selbstverständlich auch eine Rolle.

Wir sollten diese Debatte ergebnisoffen führen, aber was wir nicht tun können, ist, per se Pauschalurteile zu fällen, das hilft überhaupt nicht weiter. Sie fragen ja, liebe CDU-Fraktion, gern auch auf Twitter, was denn auf zwei Hektar Wald passiert. Wenn er gesund ist, passiert da viel Gutes, auch was die CO2-Bindung betrifft. Aber was man genauso fragen könnte, ist, was passiert denn auf zwei Hektar Wald, wenn er krank ist, wenn er für Pflanzen und Tiere keinen guten Lebensraum mehr bietet, wenn er keine gute Sauerstoffproduktion oder keine gute CO2-Bindung bedeuten kann.

Wenn man auf einer vom Borkenkäfer zerstörten Kalamitätsfläche beispielsweise zwei Windenergieanlagen für 20 Jahre installieren würde und Sie würden mir zustimmen, dass eine Eiche oder eine Weißtanne auch nicht schneller wächst, wenn man dran zieht, dann hat man 7.000 Tonnen CO2 pro Jahr gespart. Dann hat man 12 Millionen Kilowatt

stunden sauberen Strom gewonnen und man hat – und das ist wichtig – an anderer Stelle exakt mindestens 2 Hektar gesunden, klimaresilienten Mischwald aufgeforstet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sage ich, lassen Sie uns schauen, dass Informationen und Fakten nahe miteinander verknüpft werden. Das können wir übrigens auch jenseits der Frage dieses Gesetzes und des Antrags diskutieren, wenn das neue Landesentwicklungsprogramm aufgelegt wird. Auch da spielen diese Fragen eine Rolle, die wir dort mit einfließen lassen sollten.

Ich möchte noch etwas zu den einzelnen Punkten des Antrags der CDU sagen, weil es durchaus wichtig ist, hier auch die Debatte zusammenzuführen. Sie fragen nach der Einführung eines Mindestabstands und dem Punkt der 1.000 Meter. Die Landesregierung hat im Windenergieerlass von 2016 die Abstandsempfehlung von 1.000 Metern gegeben. Jeder der danach erarbeiteten Regionalpläne oder Regionalplanentwürfe sieht die 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung vor, aber wir sollten uns auch über eines im Klaren sein: Mindestabstände lösen überhaupt kein Akzeptanzproblem, nicht eins.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ob Sie 1.000, 1.200 oder 1.500 Meter haben, damit werben Sie bei den Menschen garantiert nicht dafür, dass sie sich dann tatsächlich beteiligen wollen, vor allen Dingen wenn sie vorher mit Sorgen, Ängsten und pseudowissenschaftlichen Studien gefüttert werden – in Anführungsstrichen. Was hilft, ist Beteiligung, indem zum Beispiel über unser Siegel „Faire Windenergie“ 25 Prozent der Erträge in die kommunale Kasse fließen, wie beim Beispiel im Eichsfeld, das ich eben genannt habe.

Punkt II.2 – das Helgoländer Papier: Das Helgoländer Papier, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht die Bibel. Das Helgoländer Papier ist eines von mehreren wichtigen Papieren zum Thema Vogelschutz, das stimmt. Wir in Thüringen haben zum Helgoländer Papier ein sogenanntes avifaunistisches Fachgutachten, einen avifaunistischen Fachbeitrag erarbeitet und den Naturschutzbehörden zum ersten Januar 2018 verbindlich zur Verfügung gestellt. Dieser Fachbeitrag hat bundesweit auch für Resonanz gesorgt, bundesweite Beachtung gefunden, weil er die Forderungen des Helgoländer Papiers aufgegriffen hat und konkret auf unsere Verhältnisse zuschneidet.

(Ministerin Siegesmund)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

So sieht es aus und so können Ihnen auch gern die Kolleginnen und Kollegen Energieminister aus den anderen Bundesländern sicherlich bestätigen, dass wir dazu gute Debatten und eine gute Grundlage und gute Wertschätzung erfahren haben.

Ihr dritter Punkt ist die Frage „Repowering“. Ja, auch darüber möchte ich mit Ihnen reden. Ich möchte mit Ihnen darüber reden, wie Ihre Repowering-Strategie – so nennen Sie es – aussehen soll. Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 versteht unter Repowering – Zitat –, „alte Windenergieanlagen am gleichen Standort durch neue und wesentlich leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen, Standorte von Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie in die Vorranggebiete zu verlagern sowie effektive und leistungsfähige Anlagen zu ermöglichen“. Berücksichtigt haben Sie in Ihrer Forderung im Antrag aber nur den erstgenannten Aspekt, nämlich das Ersetzen alter Windenergieanlagen am gleichen Standort. Sie gehen damit davon aus – so interpretiere ich das, lassen Sie uns die Debatte im Ausschuss fortsetzen –, dass damit die Inanspruchnahme neuer Flächen komplett außen vor bliebe. Das würde funktionieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn tatsächlich im geltenden Landesentwicklungsplan auch die Maßgabe bestünde, dass jede Anlage in den entsprechenden Regionalplänen verankert ist. Wir bauen aber seit 2000 Windenergieanlagen. Mit anderen Worten: Einfach ist die Sache nicht, weil nur auf exakt 43 Prozent der derzeitigen Windenergieanlagen zutrifft, dass sie im derzeitigen Landesentwicklungsplan eins zu eins repowert werden können, weil die Standorte auch festgelegt sind. Mit anderen Worten: Sie würden zwar an 43 Prozent der Standorte repowern können, haben aber im neuen Landesentwicklungsprogramm für 57 Prozent des derzeit geltenden Plans überhaupt keine Grundlage für Repowering und würden damit die Standorte halbieren. So einfach ist die Sache also nicht. Wir müssen darüber reden, was die CDU unter Repowering versteht. Lassen Sie uns darüber reden.

Zum Thema „Versorgungssicherheit“ kann ich Ihnen sagen, dass es gleich in der ersten Diskussionsrunde, die ich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiativen im Rahmen des Runden Tischs Windenergie geführt habe, immer wieder um genau diese eine Frage ging. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man sich Sorgen darum macht. Wir haben den Umstieg auf 100 Prozent saubere, regional erzeugte, dezentrale Energieversorgung beschlossen. Wir haben diesen Beschluss

auf der Grundlage einer Reihe von Studien und Untersuchungen getroffen, wofür ich mich auch herzlich bei allen Hochschulen und Wissenschaftlern, die sich daran beteiligt haben, bedanken möchte. Wir haben das Energiesystemmodell Thüringen 2040 entwickelt. Mit diesem ist es möglich, die technologisch notwendige Infrastruktur eines zukünftigen Energiesystems nicht nur abzuschätzen, sondern auch die Frage zu beantworten, welche technologischen Möglichkeiten und Wege wir haben, um 100 Prozent bilanziell erneuerbar zu werden, und das Ganze auch gerechnet im Rahmen übersichtlicher Gesamtkosten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Energiesystemmodelle gibt es übrigens auch auf Bundesebene und ich will vielleicht auch dem Ausschuss anempfehlen, sich das Thüringer Energiesystemmodell noch mal vortragen zu lassen und auf Basis dessen weiterzudiskutieren. Ich könnte mir vorstellen, dass das sehr fruchtbar ist.

Zu Ihrem Punkt 5, der Forderung der Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Da bin ich uneingeschränkt bei Ihnen. Wir haben das getan, was wir tun konnten, damit die Bundesnetzagentur die im Energiesammelgesetz vorgesehene Einführung um ein Jahr, nämlich auf den 01.07.2021, verschoben hat, was an dort geäußerten Sicherheitsbedenken lag, die gegen eine der möglichen Technologien bestehen. Ich hoffe, dass diese Bedenken schneller ausgeräumt werden können. Und dann kommen wir auch bei der Frage der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung schneller voran. Ich teile Ihre Fragen, Ihre Sorge und übrigens auch Ihr Anliegen zu 100 Prozent an dieser Frage.

Anders ist es bei Ihrem Punkt 6, das ist das Moratorium. Wir haben uns dazu schon öfter ausgetauscht. Abgesehen davon, dass es landesrechtlich ganz schwer umzusetzen ist, haben wir mit der sogenannten befristeten Untersagung nach dem Raumordnungsgesetz genau für die von Ihnen hier im Antrag beschriebenen Fälle Vorsorge getroffen. Und sind wir doch mal ehrlich, wenn wir wissen, es sind 15 Windenergieanlagen im Jahr 2019, wenn wir wissen, 2020 läuft die Förderung für die Erneuerbare-Energien-Novelle für das EEG aus und 150 Anlagen fallen aus der Förderung, was bleibt denn da nach Adam Ries bei Ihnen übrig? Das ist Moratorium hoch drei, weil wir faktisch, wenn nicht ein Wunder passiert, 2020 einen Rückbau der Windenergie in Thüringen haben werden. Ich bedauere, dass das so ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Siegesmund)

Die AfD klopft, weil ich bedauere, dass es so ist, das finde ich gut.

Und ich schließe noch die Frage 7 an, das ist die der Überwachungspflicht. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, nach denen Windenergieanlagen auch schon jetzt durchgängig überwacht werden, vor Inbetriebnahme sowieso, auch durch die Genehmigung zu beteiligender Fachbehörden in regelmäßigen Abständen. Wenn ich mir aber anschaue, wie wenig Schadensfälle wir bislang haben, finde ich, dass unser Netz an Überwachung an dieser Stelle sehr gut funktioniert. Also summa summarum: Wir haben eine gute Grundlage, auf Basis des Antrags im Ausschuss weiterzudiskutieren. Ich hoffe, dass wir auch zu dem Gesetz eine breite Anhörung veranlassen können, bei der all jene auch beteiligt sind, die die Perspektive/Zukunft für unser Energiesystem in Thüringen insgesamt mit uns diskutieren wollen. Darin liegen große Chancen, wirklich große Chancen, und darin liegt aber auch die große Aufgabe, gemeinsam Zielkonflikte aufzulösen, die definitiv bestehen. Wenn Zielkonflikte entstehen, kann man zwei Dinge tun: Man kann sich in die Büsche schlagen und sagen, dass man sich darum nicht kümmern will. Ich würde es eher mit der anderen Variante halten: Wenn Zielkonflikte bestehen, dann wollen wir das Beste für das Land, das Beste für die Menschen. In diesem Sinne: Zielkonflikte auflösen, dazu laden wir ein. In diesem Sinne, vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU. Es wurden zwei Ausschussüberweisungen beantragt, wenn ich es richtig wahrgenommen habe – einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und einmal an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.

So lasse ich jetzt über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist diese Ausschussüberweisung so bestätigt.

Ich komme jetzt zum Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der CDU- und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung so bestätigt.

Die Federführung wurde für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Auch darüber muss ich abstimmen lassen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Federführung ebenfalls festgelegt.

Dann kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD. Hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Richtig?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und Infra- struktur!)

Doch beides? Okay, gut.

Dann lasse ich trotzdem zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, AfD und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich schaue gerade – aber ich würde sagen, es ist eine Mehrheit für die Überweisung. Es sind nicht alle da in allen Fraktionen, deswegen muss man genauer hinschauen.

Es wurde weiterhin Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, einige Stimmen aus der CDU-Fraktion und die Stimmen der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und aus der Linken-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Es sind etliche Enthaltungen aus der Fraktion der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung nicht bestätigt. Dann brauchen wir auch nicht über eine Federführung abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Hier war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und

(Ministerin Siegesmund)

Naturschutz beantragt. Nur an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Gut. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei 2 Stimmenthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist diese Ausschussüberweisung so angenommen. Dann müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen, wenn es nur eine Überweisung gab.

Vielen herzlichen Dank. Dann beende ich diesen Tagesordnungspunkt und komme nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/131 - ERSTE BERATUNG

Ich habe schon vernommen, Herr Malsch möchte die Einbringung für diesen Gesetzentwurf übernehmen. Herr Malsch, Sie haben das Wort.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! In vielen Regionen Deutschlands müssen in den kommenden Jahren neue Wohnungen gebaut oder bestehende saniert werden, um der drohenden Wohnungsknappheit in einigen Städten zu begegnen und bezahlbare Mieten zu sichern. Es ist notwendig, die Investitionen in den Neubau von Wohnungen zu erhöhen und auch die Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Dazu braucht es sowohl …

Herr Malsch, warten Sie ganz kurz. Ich kann verstehen, dass es immer ein bisschen Unruhe auch zwischen bestimmten Themen gibt, aber es wäre doch schön, dem Redner den Respekt zu zollen und zuzuhören.

Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Hierfür braucht es sowohl staatliche Investitionen, eine Verstetigung der Wohnraumförderung auf ho

hem Niveau und eine Senkung der Baunebenkosten und der Baukosten. Im Rahmen der Baukostensenkung könnte die sogenannte Typengenehmigung im seriellen Bauen den Wohnungsbau forcieren und die Baukosten optimieren. Verschiedene Länder planen deshalb Modellvorhaben und haben da auch schon Modellprojekte errichten lassen, anhand derer verdeutlicht wird, dass preisgünstiger Wohnraum bei geeigneter Planung realisierbar ist.

Das serielle und modulare Bauen wird dabei als ein wichtiger ergänzender Baustein bewertet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher liegt es für uns auf der Hand, dass wir Nägel mit Köpfen machen und die Musterbauordnung des Bundes unverzüglich in Landesrecht umsetzen. Den Gesetzentwurf dazu legen wir heute vor. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank für die Einbringung. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erste hat Abgeordnete Lukasch für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, das ist zum Glück ein Thema, bei dem wir uns nicht streiten. Ich bin der CDU äußerst dankbar, dass dieser Vorschlag zur Gesetzesänderung gekommen ist. Wir hatten ja am 30. Juli im letzten Jahr das Gesetz novelliert und da war die Musterbauordnung noch nicht beschlossen. So konnten wir das sozusagen nicht einfügen. Ich lade dazu ein, das im Ausschuss zu diskutieren. Ich bedauere natürlich, dass die CDU beschlossen hat, den Tagesordnungspunkt 14 nicht mit zu beraten. Wir hätten hier die Chance, den Holzbau typenmäßig oder serienmäßig auch in modularer Bauweise machen zu können. Aber wir sind im Ausschuss frei und ich freue mich auf die Diskussion.

Ein heißes Thema ist ja immer die Entbürokratisierung. Wir hatten in der letzten Novelle schon Änderungen vorgenommen. Ich bin gespannt, wie die Auswertungen dazu sind. Ein Streitpunkt war insbesondere die elektronische Antragstellung, um Verfahren ein bisschen schneller zu machen. Ich kann nur dazu einladen und freue mich auf die Diskussion. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)