Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

Bitte entschuldigen Sie, dass ich zum Thema „Bauen mit Holz“ für den entsprechenden Tagesordnungspunkt bereits alles gesagt habe und mich für die Landesregierung in dem Punkt nicht noch mal gesondert melden werde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Dann komme ich jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsge

setzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/153 - ERSTE BERATUNG

Es wurde mir signalisiert, dass Frau Abgeordnete Lehmann den Gesetzentwurf einbringen möchte. Frau Lehmann, SPD-Fraktion, Sie haben das Wort.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist natürlich immer etwas Besonderes, hier im Plenum reden zu dürfen. Trotzdem gibt es Tagesordnungspunkte, die einem als Abgeordnete oder als Abgeordneter besonders wichtig sind. Das ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Das ist zwar, wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, eigentlich eine ganz kleine Änderung, die wir dort vornehmen, aber eine mit einer sehr großen Wirkung. Wie groß diese Wirkung ist, das wissen Sie, wenn Sie in Ihren Wahlkreisen mal mit Schülerinnen und Schülern, mit Lehrern, mit Sozialarbeitern gesprochen haben, die Ihnen alle bestätigen werden, welchen wichtigen Beitrag die Schulsozialarbeit für die Arbeit in den Schulen leistet.

Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf die Schulsozialarbeit dauerhaft mit 22,251 Millionen Euro gesetzlich verankern. Das bedeutet zum einen Sicherheit für die Kommunen, damit die wissen, dass wir diese freiwillige Leistung, die wir ja für sie übernehmen, auch dauerhaft zur Verfügung stellen, aber natürlich auch Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen, weil die wissen, dass das Angebot auch dauerhaft vorgehalten wird. Wir verdoppeln damit die Mittel, die wir bisher im Gesetz verankert haben, und ermöglichen damit zukünftig, nicht mehr nur 200 Schulsozialarbeiterinnen zu beschäftigen, sondern ungefähr 380, also es ist wirklich fast eine Verdopplung der Anzahl und damit ein großer auch qualitativer und quantitativer Ausbau. Ich freue mich auf die Debatte heute hier im Plenum, aber natürlich auch anschließend im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Lehmann. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Es liegen Wortmel

(Minister Prof. Dr. Hoff)

dungen aus allen Fraktionen vor. Zunächst hat Abgeordnete Baum, FDP-Fraktion, das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher, wir Freien Demokraten wollen die Jugendsozialarbeit im Rahmen des Haushaltsprozesses gern mit angemessenen Finanzen ausstatten –

(Beifall FDP)

immer gemessen an Bedarf und an Aufgabe.

Die Arbeit der Jugendsozialarbeit hat einen wertvollen und gleichzeitig komplexen Auftrag. Sie soll die Schulen dabei unterstützen, allen Kindern eine gute schulische und auch persönliche Entwicklung zu ermöglichen, ungeachtet ihrer Ausgangspunkte. Sie soll helfen, Bildungsbenachteiligung abzubauen, und dabei auch die Lehrkräfte unterstützen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern in besonders schweren Situationen und vernetzen die Schule mit Trägern der Jugendhilfe. Ein Blick in die Schulen, aber auch in die verschiedenen Berichte zu Schulsozialarbeit in Thüringen zeigt, wie diese Aufgaben mit Leben erfüllt werden. Lehrerinnen und Lehrer schätzen die offene Tür, dass da einfach jemand ist, an den man sich wenden kann, ohne gleich alles an die große Glocke zu hängen. Schülerinnen und Schüler schätzen eine Vertrauensperson, die keine Noten verteilt. In Konfliktsituationen agieren die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als Notfallhelfer und Mediatoren und sie sind mittlerweile eine Instanz zwischen Eltern und Schulen und Kindern, die in der Lage ist, alle an einen Tisch zu bringen, wenn es wirklich mal Probleme gibt. Diese Arbeit ist wertvoll und muss von der Politik mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt werden. Das wollen wir weiterhin auch gern unterstützen und wir wollen diese Arbeit auch möglichst vielen Schulen zugänglich machen. Das Maß der Dinge muss aber auch hier sein, dass der Bedarf sorgfältig und aktuell ermittelt wird und dass nicht einfach nur ein imposanter Haushaltsposten in das Gesetz geschrieben wird.

Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz sagt, wenn wir genauer hinschauen, dass mindestens 11,3 Millionen Euro für Jugendund Sozialarbeit ausgegeben werden müssen. Und im Haushalt steht für 2022: 22 Millionen. Jetzt sagen Sie, Sie wollen ermöglichen, dass mehr Jugendsozialarbeiter eingestellt werden können und dass mehr Geld dafür eingesetzt werden kann. Das kann es auch jetzt offensichtlich.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir wol- len es gesetzlich verstätigen!)

Das Gesetz besagt auch – ich zitiere § 19a Abs. 3 Satz 2 –: „Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Zuschusses und informiert den […] zuständigen Ausschuss […].“ Das ist doch ein guter Plan. Das ist doch ein Weg, den man gehen kann. Bevor wir jetzt anfangen, jeden Haushaltsposten in einem Gesetz fest zu verankern, können wir doch einfach die Mindestsumme, wie sie drinsteht, drin lassen und im Haushaltszusammenhang darüber sprechen, was wir jedes Jahr benötigen.

Wir wollen die Erhöhung und die weitere Finanzierung gern im Ausschuss diskutieren. Wir wollen dies auch auf Grundlage von Fakten, Bedarfsanalysen und mit Blick auf die Problemlagen mit den Expertinnen und Experten in den Schulen und den Trägern der Jugendarbeit tun.

(Beifall FDP)

Immer gebunden an Aufgaben – und so steht es auch im Gesetz. Aber jetzt alle paar Jahre die Verdoppelung der Mindestsumme – ich betone noch mal, es geht um eine Mindestsumme. Eine Erhöhung ist immer möglich. Lassen Sie uns die Sozialarbeit weiter gut und auskömmlich finanzieren! Die Mindestsumme steht. Der Mehrbedarf ist kommuniziert, planen wir ihn ein!

Wir beantragen die Überweisung an den Bildungsund auch an den Haushaltsausschuss an dieser Stelle und hoffen, dass die entsprechenden Verhandlungen positiv für die Thüringer Jugend- und Sozialarbeit ausfallen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Frau Baum. Als Nächster hat Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke das Wort.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf will, wird und soll die Schulsozialarbeit in Thüringen stärken. Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schulsozialarbeiter/-innen im Freistaat Thüringen, die Schulsozialarbeit in Thüringen hat eine lange, wechselvolle Geschichte. Bereits Anfang der 90er-Jahre entschieden sich einzelne Landkreise, die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu fördern und erste Stellen für Schulsozialarbeiter/-innen zu schaffen. In der 2. Legislatur 1996 konnte auf Drängen des Landesju

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

gendhilfeausschusses das Modellprojekt „Jugendarbeit an Thüringer Schulen“ mit einer gewissen zeitlich befristeten Mittelausstattung und einer wissenschaftlichen Begleitung durch Frau Prof. Seithe von der Uni Jena durchgeführt werden. Im Abschlussbericht 1998 zog die damals zuständige Ministerin ein äußerst positives Fazit und erklärte die Absicht – ich zitiere –: Die Erfahrung des Modellprojektes soll dazu beitragen, Impulse für die Entwicklung weiterer Ideen zu geben. Ziel soll es sein, die Ausnahme zur Regel und die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe selbstverständlich Realität werden zu lassen. – Aber erst 2013/2014, also 15 Jahre später, war der politische Wille da und der Schulsozialarbeit wurde in messbarer Anzahl der Weg in Thüringer Schulen eröffnet.

2013 wurde eine eigene Richtlinie für die Schulsozialarbeit geschaffen und erstmals wurden Landesmittel in größerem Umfang bereitgestellt: 2013 2,4 Millionen und 2014 9,6 Millionen Euro. Es wurden im Landesprogramm ca. 200 Stellen geschaffen. Und – das finde ich sinnvoll und wichtig – das Institut ORBIT wurde beauftragt, die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Thüringen zu begleiten und zu evaluieren.

Heute ist die Schulsozialarbeit in Thüringer Schulen nicht mehr wegzudenken, obwohl wir noch weit davon entfernt sind, dass jede Schule über eigene Schulsozialarbeiter/-innen verfügt. Aus dem Programm werden heute – also nach den Zahlen von 2019 – 305 Fachkräfte, also 229 Vollzeitstellen, finanziert. Ungefähr jede vierte Stelle ist hierbei bei den Jugendämtern zu verorten, alle anderen, also die Mehrheit, sind bei den Trägern angesiedelt.

Ende 2019 erreichte die Schulsozialarbeit insgesamt 296 Schulen in Thüringen. Das ist etwas mehr als ein Viertel aller Schulen – 53 Prozent an Regelschulen, 14 Prozent an Grundschulen und 9 Prozent an den berufsbildenden Schulen.

In der vergangenen Legislaturperiode befasste sich der Bildungsausschuss mehrfach mit der Entwicklung der Schulsozialarbeit in Thüringen, so zum Beispiel in den Sitzungen am 10. Februar 2015 und am 28.11.2017 sowie im Rahmen der Beratung und Novellierung des KJHAG im Herbst 2018 und zum neuen Schulgesetz mit Schwerpunkt im Frühjahr 2019. Im Februar 2019 richtete der Thüringer Landtag in einem seiner Beschlüsse über die Grundlage einer eigenständigen Jugendpolitik die Bitte an die Landesregierung, für einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule Sorge zu tragen.

Im letzten Landeshaushalt des Freistaats Thüringen wurde auf Vorschlag von Rot-Rot-Grün be

schlossen, den bestehenden Stand der Schulsozialarbeit deutlich auszubauen. Mit zusätzlichen 10 Millionen Euro jährlich wurde die Schaffung von ca. 180 neuen Sozialarbeiterstellen in Thüringer Schulen ermöglicht. Das ist immerhin nahezu eine Verdopplung. Es war eine Kraftanstrengung und gleichzeitig war es eine Mut machende Investition in unser Bildungswesen, in junge Menschen, in unseren Freistaat Thüringen. Doch wir wollen noch mehr. Wie wir in unserem Koalitionsvertrag formuliert haben, ist das politische Ziel in dieser Legislatur, alle Thüringer Schulen mit Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen auszustatten.

Warum ist diese Schulsozialarbeit eigentlich so wichtig? Wie in der bereits 2013 geschaffenen Richtlinie festgelegt wurde, unterstützt Schulsozialarbeit die soziale Integration junger Menschen, sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, fördert den Erwerb von Sozial- und Selbstkompetenz, hilft Bildungsbenachteiligungen abzubauen, unterstützt Eltern, unterstützt Lehrer, unterstützt die Personen, die eben im Schulkontext tätig sind, und wirkt daran mit, ein lernförderliches Schulklima zu gestalten. Sie stärkt die Resilienz von Kindern und Jugendlichen gegenüber Gefahren in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie begegnet Tendenzen der gesellschaftlichen Spaltung und Vereinsamung. Sie wirkt Folgen der Kinderarmut entgegen und unterstützt demokratische Prozesse an unseren Schulen. Immerhin – und da spreche ich als Sozialarbeiter von Kolleginnen und Kollegen – 78 Prozent der antwortgebenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter waren im Rahmen der Evaluierung 2014 der Meinung, dass die Ziele, die Inhalte und die Aufgaben der Schulsozialarbeit treffend wiedergegeben wurden.

Tatsächlich ist dieser sozialpädagogische Einfluss auf eine gelingende Gestaltung von Schule und gesellschaftlichem Zusammenhang im Alltag ein ganz erheblicher. Pädagog/-innen sowie Schulleiter/-innen, die anfänglich dem Einsatz der Schulsozialarbeiter an ihrer Schule ablehnend oder gar skeptisch gegenüberstanden, äußern sich heute positiv, ja fast euphorisch. Einen Schulsozialarbeiter zu haben, wird heute an unseren Schulen als ein Schatz empfunden, den man hegen und pflegen muss und für dessen Verbleib man auch bereit ist zu kämpfen.

Die Arbeit der Schulsozialarbeiter/-innen ist außerordentlich vielfältig. Sie sind alles andere als die bloßen Erfüllungsgehilfen von Lehrer/-innen. Sie initiieren und gestalten Projekte mit den Schülern, kümmern sich um die Problemlagen der Schüler/innen, oft bis in die Familie hinein, und tragen erheblich dazu bei, ein offenes und demokratisches

Schulklima zu gestalten. Unter anderem deswegen ist der Ausbau der Schulsozialarbeit so wichtig.

Bei der Evaluierung der Schulsozialarbeit durch den Verein ORBIT, der die ständige wissenschaftliche Begleitung im Jahr 2014 absicherte, zeigten sich bereits eine Reihe von Problemen und Verbesserungsmöglichkeiten – so wie eben in allen Bereichen des Lebens. So ist zum Beispiel ein Problem die technische Ausstattung, aber auch die Einbeziehung in schulische Abstimmungsprozesse von Schulsozialarbeiter/-innen in Dienstberatungen, Gremien und Abläufe war ein Problem. Nicht selten gab es in der Praxis Reibungsverluste und Schulsozialarbeiter/-innen fühlten sich nicht integriert – ja, sie hätten sogar Probleme, sich als Teil des Teams anerkannt zu fühlen.

Darauf hat Rot-Rot-Grün natürlich reagiert, indem wir im vergangenen Jahr mit einer Novellierung das Schulgesetz verändert haben und erstmals Schulsozialarbeit im Schulgesetz erwähnt wird. Die Rolle wird definiert und die Teilnahme der Sozialarbeiter/innen an schulischen Gremien im Abstimmungsprozess wurde geregelt. Mit § 35a hat die Schulsozialarbeit jetzt eine gesetzliche Basis im Schulgesetz.

Schließlich ist noch ein besonderes Problem zu lösen, das sich aus den verschiedenen gesetzlichen Zuständigkeiten von Land und Kommunen ergibt. Einerseits ist die Schulsozialarbeit oder – wie sie fachlich ganz korrekt heißt – die schulbezogene Jugendsozialarbeit als Teilaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, also SGB VIII, eine kommunale Aufgabe, die vom Land lediglich unterstützt wird. Andererseits bestimmt das Land über seine Richtlinien und Förderungen maßgeblich die Rahmenbedingungen – eben die Rahmenbedingungen für die Aufgabendefinition und das Tempo des Ausbaus der Strukturen von Schulsozialarbeit an unseren Schulen.

Genau deshalb soll die Vorlage, die Ihnen jetzt hier als Entwurf vorliegt, dafür Sorge tragen, für die umsetzenden Gebietskörperschaften weitergehend für Rechtssicherheit zu sorgen bzw. diese zu erhalten, damit sie letztlich in der Lage sind, auf der Basis einer gesicherten Landesförderung Arbeitsverträge zu entfristen und stabile, durchdachte Strukturen zu schaffen. Es ist im Übrigen total unangenehm für Schulsozialarbeiter/-innen immer nur befristet eingestellt werden zu können. Nun haben die Schulsozialarbeiter/-innen eben das Problem, dass sie noch keine große Lobby haben, außer vielleicht eine Gewerkschaft.

(Beifall DIE LINKE)

So stehen wir derzeit nicht nur an einer quantitativen, sondern auch an einer qualitativen Schwelle

der höheren Wirksamkeit der Schulsozialarbeit in Thüringen, ganz so, wie es das Modellprojekt in der Jugendarbeit an Schulen 1996 bis 1998, den Bedarf erkennend, vorausschauend gewollt hat.

Was wir hier im Zusammenspiel mit den haushalterischen Maßnahmen der vergangenen Jahre tun, ist ein Riesenschritt auf dem Weg zu multiprofessionellen Teams an Schulen, zu mehr Ressourcen für den Kampf gegen das Verlassen der Schule ohne Abschluss, gegen Mobbing, gegen Vereinsamung und gegen Problemlagen, ja, für die Demokratisierung an unseren Schulen, die jeden mitnehmen und alle einbeziehen soll.

Manche Fragen gibt es aus unserer Sicht in den nächsten Wochen natürlich noch zu besprechen, zum Beispiel, ob es nicht sinnvoll wäre, eine pauschale Finanzierung der Schulsozialarbeiter/-innen durchzunehmen. Es hätte den Charme, dass man sowohl auf Landesebene weniger Mitarbeiter/-innen für die Bearbeitung einstellen müsste, als auch, dass sich weniger Mitarbeiter/-innen auf kommunaler Ebene über diese Richtlinien und Ausfinanzierung Gedanken machen müssten. Vielleicht können wir darüber, über die Vor- und Nachteile, über die Aufwände, im Ausschuss sprechen.

Es ist Aufgabe der Jugendhilfeausschüsse

Herr Reinhardt, Ihre Redezeit ist zu Ende.