arbeiten geplant hat, die ein Festhalten an der oben genannten Terminplanung zwingend notwendig machen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Staatssekretär Dr. Sühl.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Durch teilweise drastische Erhöhungen von Baupreisen an anderen Baumaßnahmen des Freistaats Thüringen konnte diese Zielstellung leider nicht erreicht werden. Da die finanziellen Mittel in den Bautiteln begrenzt sind, muss diese Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Eine verbindliche Zusage zum Baubeginn hat es nicht gegeben.
Zu Frage 3: Neue Zielstellung ist, die Ausschreibung im Jahr 2022 und den Bau in den Jahren 2023 und 2024 vorzunehmen.
Zu Frage 4: Ja, die Durchführung der Baumaßnahme auf der Kreisstraße K 127 im Ortsteil Ershausen der Gemeinde Schimberg ist nach Einschätzung der Straßenbauverwaltung nicht zwingend von der zuvor benannten Straßenbaumaßnahme abhängig.
Wenn ich jetzt die Antwort auf die Mündliche Anfrage höre und dann vergleiche, was vor ungefähr drei Monaten gesagt wurde – wir haben jetzt eine Verschiebung von vier Jahren –, dann ist es, denke ich, für die Gemeinde – es ist ja eine Verbindung zwischen zwei Ortsteilen – eigentlich nicht hinnehmbar, was hier gemacht wird. Deswegen frage ich noch mal an: Gibt es da noch eine Möglichkeit – wir haben ja über Haushaltstitel gesprochen, es gibt verschiedene Baumaßnahmen, wo es sicherlich teurer wird –, dass man diesen Haushaltstitel gerade für Nordthüringen noch mal auffüllt? Die vier Jahre vor Ort zu erklären, ich weiß nicht, ob das so gut ankommt gerade vor dem Hintergrund – Sie
wissen es – der Dorfjubiläen in beiden Orten in 2021 und 2022 – jetzt beginnen wir erst 2023. Gibt es da noch Ansätze?
Herr Abgeordneter, ich habe großes Verständnis für diese Frage und auch für den Ansatz und kann nur sagen: Der Haushaltsgesetzgeber ist frei, dem Verkehrsministerium die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die unsere knappen Haushaltsmittel ergänzen und damit auch die Baumaßnahmen, die wir im Moment mangels Haushaltsmitteln nicht durchführen können, dann durchführen können. Sie wissen, dass wir gerade in der Region Nordthüringen zwischen Kleinbodungen und Großbodungen bauen, aber auch die Brücke in Dieterode in Angriff nehmen – alles Baumaßnahmen, die jetzt vorgezogen wurden, die uns aber nicht mehr in die Lage versetzen, die geplante Baumaßnahme, deren Planung sich verzögert hat, jetzt noch durchzuführen.
Ich muss noch mal nachfragen. Wie gesagt, das betrifft ja nicht nur die Baumaßnahme der L 1007 zwischen den beiden Ortsteilen, sondern es geht auch um innerörtliche Baumaßnahmen, das heißt Ortsdurchfahrten, die saniert werden müssen, da gibt es Gespräche mit dem Abwasserzweckverband vor Ort. Das wird jetzt alles ad acta gelegt? Das ist eigentlich für die Gemeinde und die Bevölkerung dort unsere Verbindung Richtung Eisenach, Richtung Süden im Landkreis Eichsfeld und eine Pendlerstrecke – und das noch drei Jahre. Ich bin die Strecke erst gestern gefahren, vielleicht sollte das Ministerium das auch mal tun.
Mutmaßlich Anfang Dezember infizierte sich ein Mensch erstmals auf einem Tiermarkt in Wuhan mit einer neuen Form des Coronavirus. Die mit den Erregern SARS und MERS verwandte Lungenkrankheit sorgt für plötzliches hohes Fieber und schweren Husten. In bisher 26 Fällen verlief die Krankheit tödlich. – Das war der Stand, als die Anfrage gestellt wurde. – Obwohl die chinesischen Behörden den Krankheitsfall laut Aussage der WHO „sehr ernst nehmen“ und mittlerweile fünf chinesische Großstädte unter einer Art Quarantäne stehen, breitet sich die Krankheit weiterhin aus und ist auch nach Thailand, Taiwan, Singapur, Südkorea, Japan und in die USA vorgedrungen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Gesundheitsrisiko der Bevölkerung in Deutschland „zurzeit als gering“ ein. Den Fragesteller interessieren die derzeit laufenden Präventions- und Informationsmaßnahmen seitens der Landesregierung.
1. Wie schätzt die Thüringer Landesregierung die akute Gefahr, das Gefahrenpotenzial sowie die Entwicklung der Bedrohungslage seit dem Ausbruch des Virus für die Thüringer Bevölkerung ein?
2. Inwieweit existiert seitens der Landesregierung ein Abstimmungsprozess mit der WHO, der Bundesebene, anderen Ländern, Behörden oder Forschungseinrichtungen und Krankenhäusern und steht in diesem Zusammenhang insbesondere das Universitätsklinikum Jena in Kontakt mit anderen Kliniken, die einen Beitrag zur Erforschung und Bekämpfung des Virus leisten?
3. Welche Maßnahmen und Anstrengungen, auch unter Einbeziehung der Krankenhäuser und Gesundheitsämter, unternimmt die Thüringer Landesregierung zur Abwehr eines möglichen Coronavirus-Ausbruchs?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Einschätzung des Robert KochInstituts muss mit einzelnen Importen von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus nach Deutschland und damit auch nach Thüringen gerechnet werden. Die Gefahr der Weiterverbreitung in der Thüringer Bevölkerung wird derzeit als gering eingeschätzt. Einzelne Übertragungen können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Epidemie mit sehr vielen Erkrankungsfällen ist nach derzeitigem Stand in Deutschland eher unwahrscheinlich. Die Lage ist allerdings sehr dynamisch und wird vom Robert Koch-Institut fortlaufend bewertet. Die weitaus größere Bedrohung für die Thüringer Bevölkerung stellt die gerade begonnene InfluenzaWelle dar, die jährlich leider bis zu 30.000 Krankenhauseinweisungen und 1.000 Todesfälle in Deutschland verursacht.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sicherlich verfolgt, dass die Weltgesundheitsorganisation am gestrigen 30. Januar die durch das neuartige Coronavirus verursachte Epidemie als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß Artikel 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften eingestuft hat. Grund für die Entscheidung der WHO sind einerseits die deutlich gestiegenen Erkrankungszahlen in China, insbesondere der bereits abgeriegelten Provinz Hubei inklusive der Metropole Wuhan. Die Maßnahme war aus Sicht der WHO aber vor allem erforderlich, um Staaten mit nur gering entwickelten Gesundheitssystemen bei der Verhinderung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu unterstützen. Zudem sollen die Arbeiten an Medikamenten und Impfstoffen beschleunigt und Informationen geteilt werden.
Das Ausrufen des internationalen Gesundheitsnotstands hat zur Folge, dass die WHO einen Notfallausschuss aus internationalen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des meldenden Mitgliedstaats, also China, einberuft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine weitere Folge ist, dass die relevanten Informationen zum Virus regelmäßig an die WHO gemeldet werden. Dazu gehören der weitere Verlauf des Geschehens, Entwicklungen in der Falldefinition, Laborergebnisse, Ursache und Art des Risikos, die Zahl der Krankheits- und gegebenenfalls Todesfälle, Bedingungen, die die Ausbreitung beeinflussen, sowie weitere getroffene Gesundheitsmaßnahmen. Handels- und Reisebeschränkungen werden von der
WHO derzeit keine empfohlen. Auf Thüringen hat die Einstufung von dem neuartigen Coronavirus als gesundheitliche Notlage darüber hinaus derzeit keine weiteren Auswirkungen.
Zu Frage 2: Der Abstimmungsprozess zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie der Weltgesundheitsorganisation wird durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen vom 12. Dezember 2013 geregelt. Das für den Infektionsschutz zuständige Fachreferat meines Hauses führt regelmäßig Telefonkonferenzen mit den anderen Ländern und den Bundesbehörden zur aktuellen Lage durch. Das Landesamt für Verbraucherschutz steht zudem in engem Kontakt mit dem Robert Koch-Institut, dem Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité sowie der Uniklinik Jena.
Zu Frage 3: Die Abteilung Gesundheit meines Ministeriums hat mit Schreiben vom 27.01.2020 die Thüringer Gesundheitsämter, die Landeskrankenhausgesellschaft in ihrer Zuständigkeit für die Thüringer Krankenhäuser, die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung in Zuständigkeit für die Ärztinnen und Ärzte in Thüringen über die notwendigen Maßnahmen unter Verweis auf die umfangreiche Sammlung an Dokumenten mit Hinweisen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts informiert. Insbesondere wurden Hinweise zur Feststellung von Verdachtsfällen, zu infektionshygienischen Maßnahmen sowie zur Meldepflicht gegeben. Auch aus Thüringen gibt es Meldungen über Personen, die sich kürzlich in China aufgehalten hatten und jetzt grippale Symptome entwickeln. Die Gesundheitsämter prüfen in diesen Fällen, ob eine diagnostische Abklärung auf das neue Coronavirus erforderlich ist. Dafür veröffentlicht das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite Falldefinitionen, die von den Gesundheitsämtern berücksichtigt werden. In Thüringen auftretende Verdachtsfälle werden unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen abgeklärt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir nicht über jeden einzelnen noch in Abklärung befindlichen Fall berichten können. Im Moment ist Erkältungszeit, die jährliche Grippewelle rollt, auch andere Viren, die Atemwegserkrankungen hervorrufen, kursieren zurzeit verstärkt und rufen eine große Zahl grippaler Infekte hervor. Jetzt kann ich Ihnen aber ganz aktuell mitteilen, dass sich die beiden Verdachtsfälle im Helios Klinikum Erfurt nicht bestätigt haben. Zu dem Menschen in Apolda: Dieser zeigt bisher keine Symptome und wir erwarten die Diagnostik für morgen. Ich kann Ihnen aber versichern, sobald bei einem Patienten das neuartige Coronavirus nachge
Unabhängig von der Bestätigung der Verdachtsfälle in Thüringen wurde mit Blick auf den erhöhten Kommunikations- und Koordinierungsbedarf in meinem Haus schon eine Koordinierungsstelle zum neuartigen Coronavirus unter der Leitung von Frau Staatssekretärin Feierabend eingerichtet. Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wird darüber hinaus eine Telefonhotline zum Coronavirus geschaltet werden.
Zu Frage 4: Hierzu liegen der Thüringer Landesregierung keine Zahlen vor. Die Bundesregierung bereitet derzeit aber eine Rückholaktion für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der besonders betroffenen Region in China vor. Etwa 90 Personen werden dabei voraussichtlich noch am Wochenende am Flughafen Frankfurt am Main erwartet und sollen dann die ersten beiden Wochen nach der Rückkehr in Quarantäne auf dem auch mit medizinischen Einrichtungen ausgestatteten Luftwaffenstützpunkt Germersheim in Rheinland-Pfalz verbringen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank zunächst für die Beantwortung. Eine Nachfrage hätte ich: Können Sie – vielleicht nicht spontan – aber irgendwelche Zahlen liefern, welche Krankenhäuser in Thüringen in der Lage wären, aktuell eine Isolation von Patienten durchzuführen, bei denen der Virus festgestellt werden würde, also welche Häuser aktuell in der Lage wären, in eine eventuell bestehende Epidemie einzugreifen?
Und dann hatte ich jetzt nicht gehört, dass Sie den Teil der Frage 2 beantwortet haben, welche Rolle das Uniklinikum Jena spielt, einen Beitrag zur bevorstehenden Bekämpfung des Virus zu leisten. Wäre es vielleicht möglich, dazu noch etwas zu sagen?
Ich weiß, dass das Uniklinikum Jena in engem Kontakt mit der Charité ist, auch weil es darum geht, einen eigenen Test in Thüringen zu installieren. Aber diese Abstimmungen laufen derzeit noch.
Und zur zweiten Frage: Ich gehe davon aus, dass in allen Thüringer Krankenhäusern die Möglichkeit besteht, Patientinnen und Patienten zu isolieren.
Wie bei einem Influenza-Fall oder wenn jemand eine MRSE-Erkrankung hat, muss er ja auch isoliert werden. Insofern gehe ich davon aus, dass die Krankenhäuser entsprechend darauf vorbereitet sind.
Danke, Frau Ministern. Weitere Nachfragen sehe ich nicht, auch nicht aus der Mitte des Hauses. Damit kommen wir zur nächsten Frage, nämlich der Anfrage der Abgeordneten König-Preuss von der Fraktion Die Linke.
Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ vom 12. Januar 2020 über eine Umfrage unter den Bundesländern zu Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger heißt es: „Thüringen meldet mehr als eine Verdopplung der Taten von 43 im Jahr 2018 auf 101 im vergangenen Jahr“. Andere Medien berichten unter Berufung auf diese Zahlen von einem „besonders drastischen Anstieg“ in Thüringen. Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den 43 Straftaten im Jahr 2018 um solche, die gegen Büros von Abgeordneten und Parteien gerichtet waren. Im „Tagesspiegel“ vom 12. Januar 2020 wird hingegen ausgeführt, die Länderabfrage der „Welt am Sonntag“ umfasse nicht nur Abgeordnete und Parteien, sondern auch Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger.
1. Auf welche Delikte und jeweils wie viele Fälle verteilen sich die 101 Straftaten im Jahr 2019, auf die sich die Zeitung für Thüringen beruft, und wie viele davon sind jeweils als PMK (politisch motivier- te Kriminalität) „rechts“, „links“ und „nicht zuordenbar“ eingestuft?
2. Wie viele der 101 Straftaten richten sich jeweils gegen Abgeordnete, Politiker oder Parteien, Bürgermeister, kommunale Mandatsträger, Richter, Beamte, Landesminister?
3. Kann die Landesregierung darstellen, ob in der Zahl 43 (2018) auch Straftaten gegen Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger, wie in der Vorbemerkung geschildert, berücksichtigt wurden und ob demnach eine Vergleichbarkeit – 43 Fälle 2018 mit den 101 Fällen 2019 – besteht?