Protokoll der Sitzung vom 22.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Zuschauerinnen und Zuschauer, die wir noch herzlich begrüßen auf der Tribüne und am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Aust. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Bühl, Frau Abgeordnete HennigWellsow, Herr Abgeordneter Höcke zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert zeitweise. Der Ministerpräsident – zur Information an alle, da wir heute ein wichtiges Thema hier im Landtag haben – ist heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die natürlich entscheidend für die neue Legislatur des Bundesrats ist, und er bittet dafür ganz herzlich um Verständnis.

Die Hinweise zur Tagesordnung: Gemäß der gestrigen Festlegung wird heute nach der Mittagspause erneut der Tagesordnungspunkt 20, die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission, aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt.

Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/4273.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich fest, dass wir Einigkeit erzielt haben.

Ich darf aufrufen die Tagesordnungspunkte 2 a), 2 b) und 38 gemeinsam

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170 - ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsge

setzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4171 - ERSTE BERATUNG

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung zu einem der Gesetzentwürfe oder zu mehreren Gesetzentwürfen gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Dann gestatten Sie mir noch den Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die drei Tagesordnungspunkte dreimal die einfache Redezeit zur Verfügung.

Das Wort hat Frau Ministerin Taubert. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zumindest die Sonne steht aufseiten der Finanzministerin.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das verur- sacht aber lange Schatten!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen als Landesregierung heute einen Haushalt vor, der zukunftsfest ist. Sowohl bei der Digitalisierung als auch bei den Aufgaben, die der Freistaat zu erledigen hat, und auch bei denen, die die Kommunen zu erledigen haben, haben wir gute Mittel eingestellt. Und auch die Investitionsrate ist mit 15 Prozent wiederum überproportional. Heute hier zu stehen und den vom Kabinett am 05.10. beschlossenen Entwurf des Haushalts einbringen zu dürfen, das weckt ganz viele verschiedene Emotionen in mir. Zum einen ist da die Erleichterung, den Haushaltsentwurf nach der Entscheidung über die abgesagte Landtagswahl so zügig erstellt zu haben, um sowohl Zeit für die parlamentarische Beratung zu ha

ben als auch zugleich eine Zeit vorläufiger Haushaltsführung Anfang kommenden Jahres so klein wie möglich zu halten. Da ist die Zufriedenheit, dass es uns gelungen ist, den Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen und gleichwohl auch im kommenden Jahr politisch gestalten zu können. Da ist die Hoffnung, dass im Kabinett mit diesem Haushalt eine Kehrtwende begonnen wurde. Weg von der Überveranschlagung hin zu realitätsnäherer Ausgabenplanung, um dabei die kommenden Jahre auch finanzpolitisch fest im Blick zu halten. Da ist aber auch die Nachdenklichkeit. Denn noch immer gelingt es uns nur mit Rückgriff auf die Rücklagen und Fonds – wenn Sie so wollen, die Spardose des Landes –, den Haushaltsplan auszugleichen.

Meine Damen und Herren, die Haushaltsaufstellung war herausfordernd. Und da meine ich zuallererst nicht die gewohnt ausufernden Ausgabenwünsche aller Ressorts, denn da tritt zugegebenermaßen ein Stück Gewohnheitseffekt ein. Nein, ich meine die Rahmenbedingungen. Die Corona-Pandemie hat uns auch finanziell in den letzten beiden Jahren alles abverlangt. Zurückgehende Steuereinnahmen und zusätzliche Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen haben unsere finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2020 haben wir 1,2 Milliarden Euro Kredite aufnehmen müssen. Für das laufende Jahr sieht der Haushaltsplan eine Kreditaufnahme von 288 Millionen Euro vor. Wir müssen zudem in 2021 massiv auf die Rücklagen zugreifen. Geplant ist eine Entnahme von 1,16 Milliarden Euro, und wir haben im laufenden Jahr zur Entlastung von Versorgungsaufgaben den Pensionsfonds schon bereits zur Hälfte geleert. Für das Jahr 2022 werden wir noch einmal die Haushaltsausgleichsrücklage beanspruchen müssen und die derzeit verfügbaren 687 Millionen Euro vollständig entnehmen. Der noch verbleibende Betrag im Pensionsfonds von 149 Millionen Euro wird zur Entlastung der wachsenden Versorgungsausgaben in 2022 ebenfalls herangezogen, sodass der Fonds aufgelöst ist. Es ist uns also nur mit einmalig zur Verfügung stehenden Einnahmen gelungen, den Haushaltsausgleich herzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Reserven sind damit erschöpft. Wir haben Stand heute nahezu alle für das Land verfügbaren Ersparnisse aufgezehrt. Sie stehen in kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung. Ich bitte das aber nicht falsch zu verstehen. Die Haushaltsrücklage steht gerade für die Situation zur Verfügung, in der Steuern zur Ausgabenfinanzierung nicht im benötigten Umfang ausgleichend wirken können und somit die erforderliche Zeit zu erhalten, um das Ausgabeverhalten anpassen zu können. Ich denke, dies ist uns mit dem Etat 2022 gelungen. Die Herausforderungen in

den kommenden Jahren werden aber deutlich größer, auch wenn die Steuern wieder das Vorkrisenniveau erreichen und auch übersteigen. Aber die Steuereinnahmen liegen noch nicht wieder auf der vor wenigen Jahren erwarteten Entwicklungslinie. Den Einbruch der jüngsten Zeit werden wir daher noch einige Jahre als Niveauverschiebung nach unten verspüren. Deswegen stelle ich mit Blick auf den heute einzubringenden Haushaltsentwurf zwei Dinge fest: Erstens ist es uns trotz dieser schwierigen Situation gelungen, das grundgesetzliche und nach der Thüringer Haushaltsordnung bestehende Verbot einer Neuverschuldung einzuhalten. Bereits auf Grundlage der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2021 ist die Veranschlagung einer konjunkturbedingten Kreditaufnahme im Haushaltsplan 2022 nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung nicht zulässig. Aufgrund des weiteren Abflauens der Folgen der CoronaPandemie für den Landeshaushalt kommt auch eine Kreditaufnahme aufgrund einer Ausnahmesituation im Sinne der Nummer 2 nicht in Betracht, denn wir haben eben keinen außergewöhnlichen Finanzbedarf infolge einer außergewöhnlichen Notsituation mehr, die die Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Man mag sich die Entwicklung der Ausgaben in allen Bereichen anschauen und wird feststellen, dass alle pandemiebedingten Bedarfe durch Umschichtungen innerhalb des Landeshaushalts 2022 abgedeckt werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der eine oder andere hier im Hohen Haus diskutierte die Frage der Kreditaufnahme beispielsweise für Zukunftsinvestitionen. Nun will ich die hehre Absicht dahinter gar nicht in Zweifel ziehen und ja, die eine oder andere Investition auf Landes- und kommunaler Ebene ist nötig. Aber jeder, der diese Diskussion führt, muss sich zwei Vorhalte gefallen lassen und darauf Antwort geben. Zum einen: Weder das Grundgesetz noch die Thüringer Landeshaushaltsordnung bieten eine Grundlage für so eine Diskussion. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, für einen solchen Zweck Kredite aufzunehmen. Und da lässt sich auch nicht unterscheiden zwischen einer Kreditaufnahme für einen guten und einen weniger guten Zweck. Eine Kreditaufnahme ist schlicht und ergreifend rechtlich nicht möglich, und ich sehe auch keine Mehrheit im Bund oder im Land, dies zu ändern. Ich bitte also, in der öffentlichen Diskussion nicht den Eindruck zu erwecken, man müsse das mit der Kreditaufnahme nur wollen – Rechtslage hin oder her. Und, meine Damen und Herren, es hat sich als richtig erwiesen, dass wir die Regelungen der Schuldenbremse so haben, wie wir sie haben. Zum einen stehen wir damit im Ländervergleich gut da. Wir sind besser und mit weniger Zukunftsbelas

(Ministerin Taubert)

tungen durch die Pandemie gekommen als andere Länder. Wir haben Kredite nur im unabdingbar notwendigen Umfang aufgenommen, denn jede Kreditaufnahme bedeutet Tilgungsverpflichtung und belastet die kommenden Haushalte.

(Beifall SPD)

Gerade ganz aktuell wird auf Bundes- und Länderebene der Weg diskutiert, nach den Verwerfungen durch die Pandemie zu solider und langfristig tragfähiger Finanzpolitik zurückzukehren. Dies geschieht auch und vor allem, um im Fall kommender Notsituationen mit konsolidierten Staatsfinanzen erneut robust auf anstehende Herausforderungen reagieren zu können. Meine Damen und Herren, ich unterstütze solche Bestrebungen ausdrücklich.

Und es gibt einen zweiten Punkt in diesem Haushalt, der mir als Finanzministerin besonders wichtig ist. Mit dem Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme ist das Land verpflichtet, in 2022 mit der Tilgung der in 2020 und 2021 aufgenommenen bzw. geplanten Kredite zu beginnen und zugleich die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wieder aufzunehmen. Für das Jahr 2022 ist eine Tilgung der aufgenommenen Kredite in Höhe von 100 Millionen Euro und eine Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell von 71,2 Millionen Euro veranschlagt, die in Anbetracht der Auflösung des nicht mehr zeitgemäßen Pensionsfonds der endgültige Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Vorsorge für die Pensionslasten der kommenden Jahrzehnte ist. Das, was wir an dieser Stelle tun, ist aber ohne jeden Zweifel im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, die einen Tilgungszeitraum von insgesamt acht Jahren bestimmt. Andere Behauptungen sind schlicht falsch.

Ich will ausdrücklich sagen: Ich hätte mir mehr gewünscht, denn jeder Euro, den wir jetzt nicht tilgen, muss in den nachfolgenden sieben Jahren getilgt werden. Und dies bedeutet, dass wir bei gleichmäßiger Verteilung der neu aufgenommenen Schulden in den kommenden Jahren rund 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell aufbringen müssen.

Daran wird eines deutlich: Ein jetzt durch Kreditaufnahme investierter Euro schränkt uns in den kommenden Jahren in entsprechender Weise auf der Ausgabenseite ein. Eine wie oft suggeriert gute Kreditaufnahme für einen guten Zweck ist eben immer auch eine Belastung für die kommenden Jahre.

Meine Damen und Herren, viele Themen gelten als Zukunftsthemen, ob sie nun Klimaschutz, demografische Entwicklung oder Digitalisierung heißen, und sie sind es ohne Zweifel auch. Aber auch Finanzpolitik ist Zukunftspolitik. Ohne eine solide, planbare,

nachhaltig handelnde Finanzpolitik wird es der öffentlichen Hand, wird es dem Freistaat Thüringen unmöglich sein, sich der Bewältigung der Zukunftsthemen zu stellen. Und deswegen sage ich Ihnen – ich nehme es mal in Anführungsstrichen – als Zukunftsministerin: Es ist eine unserer vorrangigen Aufgaben, eine zukunftsorientierte Finanzpolitik zu betreiben, um die finanziellen Grundlagen unseres Landes zu sichern und politische Gestaltung überhaupt zu ermöglichen. Deswegen bin ich froh, dass wir den Haushalt ohne neue Schulden aufstellen und dass wir die Tilgung wieder aufnehmen.

Wie man ausgehend von dieser Tatsache von einem Überschuldungskurs der Landesregierung sprechen kann, sehr geehrter Herr Prof. Voigt, das ist mir ein Rätsel, aber Sie werden es mir sicherlich nachher erklären.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben es doch selbst schon gesagt! Sie ha- ben Rücklagen aufgebraucht und jetzt haben Sie nichts mehr!)

Ja, aber wir nehmen keine Kredite auf, das ist schon mal was anderes.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die- ses Jahr!)

Auch nächstes Jahr; wir nehmen doch nächstes Jahr keine Kredite auf. Wir reden doch von 2022. Ich biete Ihnen allen an, eine Nachhilfe zur Landeshaushaltsordnung zu machen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Aber Sie haben natürlich auch gute Leute in den eigenen Reihen, die Ihnen das erklären können.

Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt zur Erreichung dessen war und ist, dass wir die für die kommenden Jahre geplanten Ausgaben stärker als bisher an den zurückliegenden Ist-Ausgaben orientieren. Stets waren wir in der Situation, dass wir den Haushaltsplan regelmäßig nur durch den Rückgriff auf die Haushaltsausgleichsrücklage ausgleichen konnten. Im Haushaltsvollzug hat sich anschließend häufig genug gezeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben die geplanten Ausgaben zum Teil weit unterschritten haben, sodass Entnahmen aus der Rücklage nicht oder in geringem Umfang notwendig waren. Mal abgesehen von den Fragen, die das beispielsweise im Stabilitätsrat aufwirft, weil wir regelmäßig durch einen geplant großen negativen Finanzierungssaldo auffallen, wird eines deutlich: Das bisher Praktizierte funktioniert doch nur solange, wie hinreichend Geld in der Rücklage ist. Rück

(Ministerin Taubert)

lagen wurden eingeplant, nicht in Anspruch genommen und standen für den nächsten oder übernächsten Haushalt zur Verfügung. Wenn dann die Rücklage für ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Kompensation von Einnahmeschwankungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie im laufenden Jahr eingesetzt wird, dann funktioniert das bisher Praktizierte eben nicht mehr.

Deswegen war und ist es mein Ziel, zu einer realistischeren Veranschlagung zu kommen. Niemandem ist gedient, wenn wir Seifenblasen für die Galerie etatisieren, von denen man aus Erfahrung schon bei der Planerstellung sagen kann, dass sie zerplatzen. Und auf Dauer ist es eben kein Weg, jeden neuen finanziellen Bedarf durch zusätzliche Mittel in den jeweiligen Einzelplänen abzudecken. Vielmehr muss es immer wieder das Ziel sein, vorhandene Ausgaben auf die Notwendigkeit des Fortbestands zu prüfen und mit den vorhandenen Mitteln neue Prioritäten zu setzen.

Zeiten wie diese sind Zeiten politischer Entscheidungen und nicht des Wegguckens. Es ist unsere Verantwortung, auch bei der Ausgabenplanung das Richtige und nicht das Bequeme zu tun und für diese aktiven Entscheidungen einzustehen.

(Beifall CDU)

Mit dem Haushalt 2022 ist uns dies in gemeinsamer Anstrengung und in zum Teil kontrovers geführten, aber am Ende konstruktiven Verhandlungen gelungen, und dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und all denen, die dahinter natürlich auch die Arbeit machen in den Ministerien – ich weiß, die Beauftragten für den Haushalt hatten manche schlaflose Nacht – ganz herzlich bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2022 basiert einnahmeseitig auf der fortgeschriebenen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Ich will erklären, warum wir diese Fortschreibung sehr berechtigt vorgenommen haben. Grundlage bildet die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr. Die Mehrzahl der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute geht nach aktuellem Stand vom September 2021 für das Jahr 2022 von einem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts zwischen 4,9 Prozent und 5,1 Prozent aus. Der Mai-Steuerschätzung lag hingegen noch eine Wachstumsannahme von 3,6 Prozent zugrunde.

Gegenwärtig sieht sich insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit Produktionseinschränkungen in