Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/4225.
Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes unterstützt die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäusern und gemeinnützigen Sozialunternehmen wie den Inklusionsbetrieben. Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Antragsfrist für die Leistungen bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
2. Welche Hilfestellungen und Informationen gab es seitens der Landesregierung an die Thüringer Inklusionsunternehmen, um über den Corona-TeilhabeFonds des Bundes aufzuklären?
3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben?
Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner möchte ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: In Thüringen wurden aus dem CoronaTeilhabe-Fonds 1.746.405 Euro und 19 Cent ausgereicht.
Zu Frage 2: Auf Bundesebene erfolgten Informationen zum Inhalt des Programms und zum Antrag zum Förderverfahren auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste. In Thüringen wurden ebenfalls Hinweise auf den Internetseiten des TMASGFF und Thüringer Landesverwaltungsamts platziert. Ferner wurden sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms Pressemitteilungen herausgegeben. Zudem wurden die Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände per E-Mail ebenfalls sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms informiert. Es wurden in E-Mails Links und Seiten des BMAS und BIH gesetzt, um unmittelbar auf die Antragsunterlagen zugreifen zu können.
Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Zu Frage 4: Inklusionsbetriebe arbeiten als eigenständige Unternehmen oder als unternehmensinterne Betriebe und Abteilungen. Sie müssen mindestens 30 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit soll der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft jedoch 50 Prozent nicht übersteigen. Inklusionsbetriebe stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, müssen wirtschaftlich erfolgreich und gleichzeitig sozial engagiert sein. Es muss ihnen gelingen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität auf der einen Seite und Beschäftigung einer hohen
Zahl schwerbehinderter Menschen auf der anderen Seite erfolgreich miteinander zu verbinden. Im Vorfeld ist es daher besonders wichtig, dass Inklusionsbetriebe ihren Markt entdecken, wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickeln, diese mit einem soliden Marketing kombinieren und eine detaillierte betriebswirtschaftliche Planung ausarbeiten. Dabei erhalten Sie von den Integrationsämtern Unterstützung in Form einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Inklusionsbetriebe müssen ihre laufenden Kosten durch Umsätze selbst erwirtschaften. Die Zuschüsse des Integrationsamts aus Mitteln der Ausgleichsabgabe dienen ausschließlich dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der besonders betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten. Für folgende Bereiche können Leistungen des Integrationsamts gewährt werden: Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, betriebswirtschaftliche Beratung, Abdeckung des besonderen Aufwands gemäß § 134 SGB IX, Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Gesundheitsförderung und Weiterbildung.
Ja, vielen Dank. Sind Ihnen Inklusionsunternehmen bekannt, die während der Corona-Pandemie oder jetzt gerade ihre Arbeit eingestellt haben?
Vielen Dank. Wir kommen nunmehr zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/4226, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Meißner.
Die Impfquote gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Thüringen ist im deutschlandweiten Vergleich sehr niedrig. Lediglich Sachsen und Brandenburg haben mit Stand vom 15. Oktober eine niedrigere Impfquote für eine vollständige Impfung. Lediglich Sachsen hat mit Stand vom 15. Oktober 2021 eine niedrigere Impfquote bei den erstmaligen Impfungen. Eine hohe Impfquote ist jedoch Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Krankheitsbekämpfung und Normalisierung des Alltags. Deshalb ist eine breite Mitwirkungsbereitschaft möglichst vieler kompetenter Impfakteure an möglichst vielen Impforten notwendig.
1. Wie verteilt sich die Zahl der Impfungen zwischen Impfzentren, Impfstellen, mobilen Teams, niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten, Sonderaktionen und Sonstigen? Bitte in absoluten Zahlen angeben.
4. Wie hoch waren die Kosten je Impfung bei den Sonderimpfaktionen, zum Beispiel auf dem Erfurter ega-Gelände?
Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst teile ich die Schlussfolgerung des Abgeordneten Zippel, dass es einer breiten Mitwirkungsbereitschaft möglichst vieler kompetenter Impfakteure an möglichst vielen Impforten bedarf, um die Impfquoten in Thüringen zu erhöhen. Deshalb haben wir die Impfstellen nicht auf breiter Ebene wie in anderen Bundesländern geschlossen und werden diese auch weiterhin betreiben, wo die Nachfrage dies rechtfertigt. Dies gilt insbesondere für die mobilen Impfteams.
Zu den Einzelfragen möchte ich wie folgt antworten: Mit Stand Oktober 2021 wurden in Thüringen durch Impfstellen 976.400 Personen geimpft, durch Impfzentren 447.220 Personen, durch mobile Impf
teams 137.366 Personen, durch Vertragsarztpraxen 905.587 Personen und durch Betriebsärzte 21.125 Personen. Ich kann die Zahlen gern noch mal zureichen. Dabei handelte es sich um Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen.
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aktuell keine Zahlen zu den Kosten je Impfung in Impfstellen und Impfzentren vor. Die Gesamtkosten der Impfkampagne betrugen bis August 2021 – das ist der letzte abgerechnete Monat – 46.125.214,32 Euro. Davon wurden dem Land bisher 25.505.896,95 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung erstattet. Eine Erhebung der Kosten je Impfung in Impfzentren und Impfstellen erfolgt seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, die mit der Durchführung der Impfungen durch das Land beauftragt wurde, nicht. Die zur Ermittlung der durchschnittlichen Kosten notwendige Zahl der geimpften Personen mit Stand August 2021 ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen angefragt. Sobald mir die erforderlichen Daten vorliegen, werde ich den Wert schriftlich nachreichen.
Zu Frage 3: Die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner ist in § 9 der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Sie beträgt je Impfung 20 Euro, bei Aufsuchung der zu impfenden Person 35 Euro und bei jeder weiteren im Rahmen des Aufsuchens geimpften Person 15 Euro. Darüber hinaus fallen auch Kosten für den Impfstoff an.
Zu Frage 4: Die Kosten der unterschiedlichen Impfsonderaktionen sind durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wegen der unterschiedlichen Inanspruchnahme nicht durchschnittlich darstellbar. Allein auf der BUGA gab es die unterschiedlichsten Teilnahmequoten, sodass die Kosten je Quote ebenfalls unterschiedlich hoch sind.
Vielen Dank, Frau Ministerin, zunächst für die Beantwortung. Ich will insbesondere noch mal auf die Frage 4 eingehen. Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass ich nicht nach dem durchschnittlichen Wert gefragt hatte, sondern ich hatte nach den einzelnen Kosten der einzelnen Aktionen gefragt, weil mich auch kein Durchschnittswert interessiert hat. Wenn Sie also bitte auch diese Zahlen noch mal
nachliefern könnten, gern auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Aktionen. Ich denke, das Gleiche lässt sich auch für die Impfstellen und Impfzentren nachliefern. Wir wissen, wie die Mietkosten waren, Personaleinsatz, Impfstoff usw. Wenn das bitte so nachgeliefert werden könnte oder können Sie es jetzt schon sagen?
Was die Fragen der durchschnittlichen Kosten angeht, habe ich gesagt, dass ich den Wert nachreichen werde.
Ich will noch etwas zu den Sonderimpfaktionen sagen. Wir können das versuchen, aber das wird ein unheimlicher Aufwand sein. Sie wissen, dass die Sonderimpfaktionen ganz unterschiedlich angenommen worden sind. Beispielsweise der mobile Impfbus: An der einen Haltestelle haben sich acht Menschen impfen lassen, an der nächsten Haltestelle gar niemand und an der dritten vielleicht 20. Bei den Sonderimpfaktionen ist es ähnlich. Manchmal kommen sehr viele Menschen, manchmal nur sehr wenige. Das heißt, das ist ein unheimlich hoher Aufwand, jetzt alle Sonderimpfaktionen zu nehmen und die jeweiligen Kosten der jeweiligen Impfaktion auch darzustellen. Deswegen würde ich jetzt gern noch mal schauen, welchen Aufwand das bedeuten würde. Vielleicht kann man es ausschnittartig geben, vielleicht würde Ihnen das entgegenkommen. Aber ansonsten sehen Sie ja, wir haben so viele Impfaktionen, dass es wirklich schwierig darzustellen ist.
Ich verstehe diese Sorge. Ist es Ihnen vielleicht dann möglich, zumindest artverwandte Impfaktionen in einem Wert zusammenzufassen und zu sagen, wir machen da den Mittelwert? Ich sage jetzt mal, zum Beispiel Impfbus als eine Variante, egaPark hätte ich jetzt zum Beispiel als eine andere Variante gesehen. Wenn es Ihnen möglich wäre, auf die Art und Weise die Daten nachzuliefern, wäre das hilfreich, insbesondere um einen Vergleich der Arten hinzubekommen und um zu schauen, wie effektiv die einzelne Aktion einfach war, KostenNutzen-Verhältnis.
Ja, das verstehe ich. Das würden wir versuchen, aber ich bitte darum, das ist, glaube ich, nicht in einer Woche zu schaffen, dafür brauchen wir ein bisschen mehr Zeit.