Protokoll der Sitzung vom 22.10.2021

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da geben wir Ihnen auch zwei Wochen Zeit!)

Andere haben auch Ferien.

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/4227 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Vom Handy bis zur Waschmaschine: Mehr als 6.000 Thüringer nutzten in den vergangenen vier Monaten den Reparaturbonus Thüringen, um ihre defekten Elektrogeräte reparieren zu lassen. Aus einer Förderung des Thüringer Umweltministeriums erhielten sie durch die Verbraucherzentrale Thüringen die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro zurück. Laut einer Pressemitteilung der Thüringer Verbraucherzentrale wurden seit dem Start des Reparaturbonus am 15. Juni 2021 mehr als 6.000 Anträge bei der Verbraucherzentrale eingereicht. Für rund 3.200 Geräte konnte der Bonus bereits überwiesen werden – insgesamt knapp 240.000 Euro.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Bearbeitungskosten pro Bescheid?

2. Wie viele Mitarbeiter prüfen und bescheiden die Anträge?

3. Wie viele Stellen wurden zur Prüfung und Bescheidung der Anträge im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich geschaffen?

4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zuschüsse für den Personalbestand bei der Verbraucherzentrale für das Haushaltsjahr 2022 anzuheben?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

(Abg. Zippel)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die internen Kosten der Verbraucherzentrale für das Pilotprojekt liegen bei 70.500 Euro, davon sind rund 13.000 Euro Einmalkosten, zum Beispiel für die Programmierung der Internetseite und die administrative Vorbereitung. Die reinen Bearbeitungskosten liegen demnach für 6.000 Anträge rechnerisch bei ca. 9,58 Euro pro Antrag.

Zu Frage 2: Die Anträge werden von drei Beschäftigten in Teilzeit bearbeitet. Diese haben zusammen eine wöchentliche Arbeitszeit von 56 Stunden.

Zu Frage 3: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da dies der internen Disposition der Verbraucherzentrale Thüringen obliegt.

Zu Frage 4: Nein, das Projekt „Reparaturbonus Thüringen“ wird bisher projektbezogen bei der Verbraucherzentrale durch das Umweltministerium finanziert, einschließlich der internen Personal- und Sachkosten bei der Verbraucherzentrale. Auch im Rahmen einer eventuellen Fortführung wird die Finanzierung in dieser Form sichergestellt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/4228.

Einsatz von Fremddienstleistern bei der Bearbeitung von Anträgen durch die Thüringer Aufbaubank

Bei einer Vielzahl von Förderprogrammen wurde mit der Bearbeitung der Anträge die Thüringer Aufbaubank beauftragt. Die Anfrage befasst sich mit der Frage der Hinzuziehung von Fremddienstleistern durch die Thüringer Aufbaubank.

Ich frage die Landesregierung:

1. Soweit es zutreffend ist, dass Fremddienstleister die rechtswirksame Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank unterstützten beziehungsweise diese übernehmen, wie erfolgte die Auswahl und welche Dienstleister waren für welche Förderprogramme zuständig?

2. Welche Kosten entstehen durch die Bearbeitung der Anträge durch die Thüringer Aufbaubank insge

samt und dabei speziell durch die Beauftragung externer Dienstleister?

3. Wie viel qualifiziertes Personal wird in welchen externen Gesellschaften für die rechtsgültige Bewertung von Anträgen durch die seitens der Thüringer Aufbaubank erfolgte Beauftragung gebunden?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung aus datenschutzrechtlicher Sicht dazu, dass Mitarbeiter von Fremddienstleistern gegenüber den Antragstellern auftreten und die Daten der Antragsteller bearbeiten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte, Herr Minister Tiefensee.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte wie folgt und gestatte mir zunächst eine Vorbemerkung: Meine Ausführungen beziehen sich auf das laufende Jahr. Mit Blick auf die Fragestellung beschränke ich mich ferner auf die Programme aus dem Sondervermögen, die originär von der TAB bearbeitet werden.

Zu Frage 1: Die TAB wird bei der Bearbeitung im Bereich der außerordentlichen Wirtschaftshilfen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt. Ferner werden bei der Bearbeitung des Programms Solar Invest zwei externe Dienstleistungsgesellschaften eingesetzt. Die externen Dienstleister unterstützen im Rahmen der Bearbeitung, nehmen jedoch keine Bewilligungen vor. Die Auswahl der Dienstleister erfolgte jeweils im Ergebnis von Vergabeverfahren. Die Vereinbarungen der TAB mit dem Freistaat Thüringen ermöglichen es, externe Unterstützer einzusetzen.

Zu Frage 2: Für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.2021 Kosten von insgesamt 5,08 Millionen Euro angefallen. Davon entfallen auf den externen Unterstützer 1,75 Millionen Euro. Für Solar Invest sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.21 Kosten von insgesamt 1,62 Millionen Euro angefallen. Die für Solar Invest bis zum 30.09.21 angefallenen Kosten der externen Dienstleister werden erst im IV. Quartal in Rechnung gestellt. Es handelt sich voraussichtlich um 150.000 Euro.

Zu Frage 3: Der Einsatz von externem Personal erfolgt bedarfsgerecht. Im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona werden im Durchschnitt etwa 15 bis 20 externe Personen eingesetzt.

Für Solar Invest werden je nach Eingang der Anträge und Abrufe bis zu 20 Personen eingesetzt.

Zu Frage 4: Soweit die TAB externe Dienstleister eingesetzt hat, sind mit den Unternehmen entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen nach Maßgabe des Artikels 28 DSGVO geschlossen worden. Dementsprechend dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Antragsteller nur nach Weisung der TAB verarbeiten. Die TAB arbeitet grundsätzlich nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet. Auf die Beauftragung solcher Dienstleister bzw. auf die Weitergaben der Daten weist die TAB in ihren Datenschutzinformationen hin. Hierbei wird unter Ziffer 4.5 ausdrücklich klargestellt, dass Empfänger personenbezogener Daten auch Dienstleister sein können, die im Auftrag der TAB personenbezogene Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. Das sind die Auftragsverarbeiter. Beispielhaft wird hier die Beauftragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genannt, die die TAB bei der Bearbeitung von Förderverfahren unterstützen. Soweit meine Antworten. Vielen Dank.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, danke für die Beantwortung der Fragen. Allerdings hätte ich die Frage 1 insofern konkretisiert gesehen, es war ja gefragt, welche Dienstleister beauftragt wurden. Ich denke, das kann man sagen. Sie sagten, es war ein Dienstleister für Sondervermögen und zwei für Solar Invest. Da würde uns interessieren, wer das war.

Des Weiteren wäre insgesamt noch die Frage gewesen, Sie haben jetzt ausschließlich für die TAB und für die Dienstleistungen im Bereich des Sondervermögens und für Solar Invest gesprochen. Gibt es darüber hinaus noch weitere Beauftragungen?

Die erste Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, wer die Dienstleister für Solar Invest sind. Es sind auf alle Fälle keine Wirtschaftsprüfergesellschaften, sondern das sind Externe. Bei Solar Invest sind es 20 Personen, die bislang Zugriffs- und

Bearbeitungsrechte haben. Es sind allerdings tatsächlich nur neun Personen momentan tätig. Ich habe mich Ihrer Frage gemäß auf diese Programme bezogen. Wir können gern noch mal nachliefern, wenn Sie Interesse auch an weiteren Programmen haben.

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Ja, danke!)

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte.

Herr Minister, vielen Dank. Ist es ein dauerhaftes Geschäftsmodell der TAB, sich externer Dienstleister zur Abwicklung von Förderprogrammen der nicht coronabedingt kurzfristig indizierten Programme zu bedienen? Und wenn ja, liegt zu dieser dauerhaften Beauftragung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, ob es für den Freistaat nicht einfach günstiger wäre, wenn man das durch qualifiziertes Personal innerhalb der TAB, möglicherweise auch mit einer Aufstockung des dort vorhandenen qualifizierten Personals, machen könnte?

Herr Abgeordneter, es geht im Prinzip wirklich um die Programme, die kurzfristig aufgesetzt werden müssen und nicht dem täglichen oder dem normalen Fördergeschäft entsprechen. Bei Solar Invest ist es ein längeres Programm, das ist richtig, deshalb handelt es sich auch um relativ wenig Personal, was zusätzlich gebunden wird. Das ist immer eine Frage. Ich erinnere an die Soforthilfe und den Zeitraum zwischen März 2020 bis Ende Juli 2020, wo wir zum Beispiel auch Dienstleistungen aus den Kammern angenommen und eingesetzt haben und dort diese zusätzliche Kapazität natürlich auch vergütet haben. Es wird immer untersucht, ob es sinnvoll ist, bei solchen Programmen die Belegschaft der TAB aufzustocken, oder ob es besser ist, die Aufträge temporär zu vergeben. Nach dieser Entscheidung wird dann auch gehandelt. Es gibt hier keinen generellen Fahrplan. In der Regel werden die Förderanträge – wie Sie wissen – durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TAB bearbeitet.

Danke, Herr Minister Tiefensee. Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Bergner mit der Drucksache 7/4229 die nächste Anfrage. Bitte, Herr Bergner.

(Minister Tiefensee)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Umfang des Investitionsstaus in Thüringer Kommunen

Seit zwei Jahren werden jährlich zwischen Mai und August die Städte und Gemeinden sowie Landkreise im Freistaat im Auftrag der Thüringer Aufbaubank befragt. Die Umfrage spiegelt die Situation zur Haushaltslage, zur Investitionstätigkeit, zu den Fördermittelbedarfen in den Gemeinden, Städten, Verwaltungsgemeinschaften und in den Landkreisen wider. Bestandteil dieser Umfrage sind Angaben zum Investitionsstau, zu Investitionshemmnissen und der prognostizierte Finanzbedarf in Bezug auf zu erwartende Trends und Aufgaben.

Im Rahmen der Debatte um eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sind eben diese Kennzahlen immer wieder von der FDP, aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden thematisiert worden.

Ein nunmehr vorgelegter Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sieht unter anderem eine Implementierung der bereits seit Jahren von der FDP geforderten Investitionspauschalen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf der Thüringer Kommunen auf der Grundlage welcher Zahlenbasis in Summe ein?