Protokoll der Sitzung vom 22.10.2021

Danke, Frau Merz. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/4264 gewünscht? Herr Montag?

(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein!)

Nicht? Gut. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/4268 gewünscht? Auch nicht.

Dann eröffne ich die Aussprache. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke. Nein? Dann machen wir hier weiter und es hat jetzt Abgeordneter Kowalleck von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, in der Berichterstattung ist auch klargeworden, dass wir uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema und dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt haben. Die CDU-Fraktion hat zahlreiche Gespräche mit den Vertretern des Beamtenbunds geführt und nach Lösungen gesucht, und ich denke, wichtig ist es, an dieser Stelle noch mal ganz herzlich unseren Be

amtinnen und Beamten für ihre Arbeit zu danken, die sie für unseren Freistaat leisten.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle haben wir die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamten in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Dabei ist auch klar: Der große Wurf ist hier nicht gelungen, der vorliegende Entwurf ist mit einer über einhundertseitigen Begründung versehen, die sich insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Dieser Gesetzentwurf bleibt das, was er ist: ein Reparaturgesetz mit nur einem Mindestmaß an dem, was für unsere Beamten zu tun ist. Die verfassungsgemäße Besoldung muss hergestellt werden und das ist aus unserer Sicht wichtig, aber eben nur der erste Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist so anfällig ausgestaltet, dass er aufgrund der vom Verfassungsgericht definierten Berechnungsgrößen laufend angepasst werden muss. Es ist daher eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren und entsprechend anzupassen.

Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns bereits in der vorigen Woche mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beschäftigt, die Berichterstatterin hat das an dieser Stelle auch erwähnt. Dieser Gesetzentwurf hat eben auch schon im ersten Schritt Parameter angepasst, um nicht wieder in die Verfassungswidrigkeit zu rutschen. Das kann letztendlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein, das dürfte jedem klar sein, auch wenn es sich hier um ein komplexes Thema handelt.

Auch der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme, dass sich die Entwicklung des Besoldungsrechts nicht auf kurzfristige oder Mindeständerung als bloße Reaktion auf die Rechtsprechung beschränken darf. Hiermit werden lediglich Symptome behandelt und Lücken nur vorübergehend geschlossen. Wir laufen somit auf eine mögliche Klagewelle der Thüringer Beamtinnen und Beamten gegen den eigenen Dienstherrn zu.

So wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel in der Verwaltung und Justiz in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Generell muss es unser Ziel sein, eine fortlaufende Anpassung der besoldungsrechtlichen Regelungen aufgrund unterjähriger Anpassungen zu vermeiden. Ich möchte deshalb nicht lange drum herumreden: Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden.

(Abg. Merz)

(Beifall AfD, CDU)

Meine Damen und Herren, die Beamtenbesoldung ist derzeit wie ein großer Tisch, der immer an einer anderen Stelle wackelt. Wenn das Land unter ein Bein etwas legt, dann wackelt es wieder unter dem anderen. Aus diesem Grund liegt uns heute auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDUFraktion und der FDP-Gruppe vor, welcher genau eine solche Evaluierung, Neuordnung und somit auch Modernisierung des Besoldungsrechts in Thüringen fordert. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich, doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden bestehend aus dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund an einen Tisch setzen und für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung erarbeiten.

Die Qualität unserer öffentlichen Dienstleistungen hängt von der Leistungsfähigkeit und von der Motivation der Amtsträger ab. Der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fachund Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können.

(Beifall CDU)

Besondere Aufgabe ist hierbei im angestrebten Novellierungsprozess, die haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen und Rahmenbedingungen einzuhalten, dabei eben zu berücksichtigen, dass auch der Einklang und die Wertschätzung des Thüringer Beamtentums erfolgen. Nur so können wir einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herstellen.

Meine Damen und Herren, der uns heute vorliegende Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift eine ähnliche Zielstellung auf wie der Entschließungsantrag von CDU und der Gruppe der FDP. Das ist auch gut so, denn es gibt viel zu tun im Besoldungsrecht. Das haben uns die Anhörung und die vielen Gespräche mit den Thüringer Beamtinnen und Beamten gezeigt. Deshalb: Lassen Sie es uns gemeinsam angehen für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten! Danke schön.

(Beifall AfD, CDU)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Es spricht nun Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – auf der Tribüne ist keiner mehr da, aber am Livestream! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, da ich noch einmal auf die mit diesem Besoldungsgesetz verbundene Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts, die sogenannten Lücke- oder – wir sagen besser – Aufbauprofessoren eingehen möchte. Ich bedauere es, dass Herr Dr. Voigt gerade nicht da ist – nein, Herr Montag ist ja da –, Sie hatten das gestern ein bisschen verwechselt.

Der Verein für die Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschuldozenten neuen Rechts in den neuen Bundesländern hat sich zu Beginn des Jahres 2019 an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt. Er setzt sich für eine Verbesserung der Rentenzahlungen der sogenannten Lückeoder Aufbauprofessoren der neuen Bundesländer ein. Die genannten Professorinnen und Professoren haben mit vollem Einsatz und hoher wissenschaftlicher Reputation im In- und Ausland dafür gesorgt, dass die Neuausrichtung und Anerkennung der ostdeutschen Universitäten und Hochschulen gelang. Ihre Leistungen und einschlägige Wissenschafts- und Lebenserfahrung in der Zeit der Umstellung des ostdeutschen Hochschulwesens sind nicht hoch genug einzuschätzen. Dem steht in einem deutlichen Missverhältnis gegenüber, dass den Aufbauprofessoren bis zum heutigen Tag eine Rente von nur etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts zusteht, wo normalerweise etwa 70 Prozent üblich sind. Der Grund hierfür ist einfach: Sie waren zu Beginn der 1990er-Jahre aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters schlicht zu alt, um in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, und für die Erreichung akzeptabler Dienstaltersstufen im Angestelltenverhältnis fehlte die Möglichkeit ausreichender Dienstjahre. Um diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, werden seit mindestens zehn Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene Gespräche geführt, die jedoch bisher zu keiner gemeinsamen Lösung geführt haben. Daher freut es mich ganz besonders, dass es uns nach vielen Gesprächen und Verhandlungen gelungen ist, zumindest den an den Thüringer Hochschulen beschäftigten Aufbauprofessoren eine Anerkennungsleistung zukommen zu lassen. Der Weg bis hierin war sehr lang und für viele Betroffe

(Abg. Kowalleck)

ne leider schon zu lang. Es bleibt daher zu hoffen, dass den noch lebenden Aufbauprofessoren die Anerkennungsleistung so unbürokratisch und zügig wie möglich ausgezahlt wird – und da schaue ich auch ein wenig in Richtung der Landesregierung.

Darüber hinaus hoffe ich, dass dieses Gesetz auch eine gewisse Strahlkraft und Vorbildwirkung auf die anderen ostdeutschen Länder ausübt. Auch die dort damals ehemals beschäftigten Professorinnen und Professoren verdienen Anerkennung für ihre Leistungen für den Aufbau der ostdeutschen Hochschullandschaft. Auch diese Betroffenen warten auf eine Lösung, dass ihnen wenigstens eine späte Gerechtigkeit widerfahren wird.

Bei dem Thema „Rentenungerechtigkeit“ will ich nicht nur bei den Lückeprofessoren oder Aufbauprofessoren stehenbleiben. Im Einigungsvertrag finden sich viele weitere Rentenungerechtigkeitslücken, und da schaue ich gerade in die Richtung und kommen jetzt heute in Haftung Bündnis 90/Die Grünen, SPD und aber auch die FDP. Wenn es denn gelingt, eine gemeinsame Bundesregierung auf den Weg zu bringen, dann bitte ich, das Thema „Rentenungerechtigkeit“ gerade von den in der DDR geschiedenen Frauen oder aber die Balletttänzerinnen und 17 weitere Gruppen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

mit in den Vertrag aufzunehmen, diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, damit die Länder eben nicht allein handeln müssen, sondern allen Gerechtigkeit widerfährt. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Müller. Wir müssen jetzt in die obligatorische Lüftungspause gehen. Die Sitzung wird um 16.33 Uhr fortgesetzt.

Ich setze die Sitzung fort. Es erhält nun Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, Thüringen ist heute eines der ersten Länder, das dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation umsetzt. Uns als Landesgesetzgeber und vor allem auch im Ausschuss und in der Landesregierung war es wichtig, dass wir dieses noch im Jahr 2021 durchführen, um noch im Dezember die

Gehaltszahlungen auch rückwirkend so vornehmen zu können.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mit einer deutlichen Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge, rechtlich klar geregelten Erstattungsklauseln und einer Anpassung der unteren Besoldungsgruppen aus unserer Sicht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Damit wird ein sachgerechter und zielgerichteter Weg verfolgt, mit dem der zusätzlich zu berücksichtigende Bedarf für Kinder eindeutig erfüllt wird. So soll ein alleinverdienender Beamter in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A6, verheiratet, zwei Kinder, immer mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Man bemerke nebenbei das klassische Familienbild, was hier noch zugrunde gelegt wurde – aber sei es drum.

Die im Rahmen der Beratung häufig vorgetragenen Auffassungen, die Aufwertung der Kinderzuschläge würde das Abstandsgefüge zwischen den Besoldungsgruppen wahlweise konterkarieren oder gar missachten, tragen an dieser Stelle nicht. Grundsätzlich wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung und Prüfung des abstrakten Abstandsgefüges der Abstand zwischen den Grundgehaltssätzen von zwei Besoldungsgruppen verglichen. Die individuellen Familienzuschläge werden dabei nicht einbezogen. Auch das Verfassungsgericht hat bereits in diesen beiden Urteilen vom 23. Mai 2017 festgehalten, dass sich das Abstandsgebot auf den Abstand zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen hinsichtlich deren unterschiedlicher Wertigkeit bezieht. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amts und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Diese Auffassung wird in den jüngsten Urteilen erneut bestätigt. Demzufolge richten sich individuelle familienbezogene Besoldungsbestandteile zuvorderst auf die notwendige, vom Verfassungsgericht eingeforderte Alimentation zugunsten von Kindern und eben nicht auf das Abstandsgefüge im Sinne unmittelbar amtsbezogener Kriterien.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Besoldungsänderung werden zusätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr für die Beamtinnen und Beamten aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Es gab in diesem Zusammenhang Argumente, dass damit allein fiskalische Ziele zur Kosteneinsparung verfolgt werden und die Landesregierung einen rein rechnerischen Vorschlag unterbreitet hätte. Dem müssen zwei Dinge entgegengehalten werden. Erstens: Einen Aufwuchs von 50 Millionen Euro pro Jahr als Einsparung zu bezeichnen, geht gerade nach der heutigen Haushaltsdebatte wirklich an der Realität

(Abg. Müller)

vorbei. Vor dem Hintergrund der angefallenen Kosten und Schulden während der Corona-Krise ist ein dauerhafter Anstieg von Haushaltsausgaben in dieser Größenordnung sicher alles, aber keine Kosteneinsparung.

Zweitens: Im Beschluss des zweiten Senats vom 4. Mai 2020 wurde von den Richtern zudem festgestellt, dass mit der Besoldung auch die Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, also des Haushaltsgesetzgebers, darstellbar sein muss. Dem Besoldungsgesetzgeber wurde also eindeutig ein Spielraum zugestanden und eine Wahlfreiheit geschaffen, die hier auch umgesetzt wird. Denn am Ende ist nach der zuvorderst herzustellenden verfassungsgemäßen Alimentation auch Augenmaß mit Blick auf alle anderen Aufgabenbereiche des Landeshaushalts gefragt.

Die Koalitionsfraktionen haben nach einem Hinweis des Finanzministeriums einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem bereits die erste Anpassung der Berechnungen durchgeführt wird – zunächst reine Formsache. Sie macht allerdings deutlich, dass es einer ständigen Beobachtung und Evaluation dieser Rechtsmaterie bedarf, damit in Zukunft die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden kann. Darüber hinaus ist das Besoldungsrecht durch zahlreiche Einzeländerungen zunehmend ins Ungleichgewicht geraten und muss perspektivisch reformiert werden. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, einen begleitenden Entschließungsantrag vorzulegen, mit dem drei Punkte verfolgt werden sollen: die jährliche Ermittlung, ob die Voraussetzungen im Sinne der Verfassungsgerichtsrechtsprechung noch erfüllt sind, eine Evaluation des Besoldungsgefüges zusammen mit TBB und DGB, die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, um die Rahmenbedingungen für das Arbeiten im öffentlichen Dienst in Thüringen an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie zum vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Merz. Es spricht nun der Abgeordnete Kemmerich von der Parlamentarischen Gruppe der FDP.

Richtige Rede, anderer Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – danke lieber Thomas, dass Du schon auf dem Weg warst, aber in dem Fall: überholen ohne einzuholen –, wir haben heute in der zweiten Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur verfassungsgemäßen Alimentation und werden darüber abstimmen. Und ja, leider ist – das haben wir ja nicht nur in den Vorreden, sondern auch in der Diskussion in den Ausschüssen gehört – durch die Urteile, die wir über Verfassungsgerichte bekommen haben, eben klar, dass die Besoldung auch hier in Thüringen seit Jahren verfassungswidrig ist. Das will der Gesetzentwurf beseitigen, das ist im Grunde gut und dem kann man auch im Grunde, zumindest der Intention, durchaus zustimmen, gerade deswegen, weil er aus unserer Sicht jedenfalls versucht, sich ein Stück weit dem Spannungsfeld auch der haushalterischen Prämisse zu stellen, und dem auch Genüge tun will.

Aber – und das kommt nicht nur, weil es eine Oppositionsrede ist, sondern natürlich auch, weil tatsächlich einige Fragen offenbleiben und die Fragen sind keine kleinen Fragen –: Der Gesetzentwurf kann maximal als Zwischenlösung gelten, denn das Besoldungsrecht ist in Gänze, glaube ich, nicht mehr zeitgemäß. Wir haben das auch schon angesprochen in unserem Antragskonvolut – wie ich das immer so gerne sage – „Update für den Öffentlichen Dienst“ aus dem Juni, wo wir auch schon die Befassung damit eingefordert haben. Denn wir vermissen natürlich da eine Lösung, die auch schon seit Jahren mit den Kolleginnen und Kollegen, den Beamtinnen und Beamten eben besprochen wird, die hier auch Druck machen, zumindest haben sie das auch sehr nachdrücklich in den Gesprächen mit uns getan.

Ein weiterer Punkt ist die Lösung der Landesregierung. Die arbeitet sich eben dezidiert auf den Cent genau an den Kriterien der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ab. Da wurden also mit hohem Arbeitsaufwand und viel, viel Fleiß verschiedenste Daten zusammengetragen und die Grenze zur verfassungswidrigen Alimentation errechnet. Die dann im Gesetzentwurf festgesetzten Grundlagen zur Besoldung hangeln sich an der Grenze entlang, und da wird es dann eben auch problematisch. Wie ja auch der Antrag der regierungstragenden Fraktionen erahnen lässt, müssen wir zukünftig – zumindest wenn das Recht so bestehen bleibt – jedes Mal, wenn sich irgendetwas bei den Daten in der Grundversorgung ändert, hier quasi in einer permanenten Endlosschleife auch das Besoldungsrecht ändern. Das macht erkennbar keinen Sinn.

(Abg. Merz)

Also wenn man diese Bezugsdaten nimmt, hat man in der Zeit, bis man zur Entscheidung kommt, unterjährig, wahrscheinlich mehrfach unterjährig, eben auch wieder einen verfassungswidrigen Zustand, und dann ist wieder damit zu rechnen, dass viele Beamtinnen und Beamte dagegen Widerspruch einlegen werden. Und das, sage ich mal, diese Art ist natürlich mit dem Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten nicht in jedem einzelnen Fall wirklich vereinbar.

Und es gibt auch im Gesetzentwurf eine Verknüpfung der Alimentation mit der Grundsicherung, die – das habe ich schon gesagt – zeitverzögert dann auch hier wieder angehoben wird und leider nicht mehr auf eine auf die Wertigkeit des Amts bezogene Besoldung abstellt. Auch das haben wir im Ausschuss versucht zu erfragen: Wenn Sie Eingangsämter streichen, schwindet sozusagen der Abstand zu den Eingangsämtern höherer Besoldungsgruppen. Der muss sich aber auf die Wertigkeit des Amts, das heißt der Aufgaben, die man zu tun hat, beziehen. Da haben wir noch keine aus meiner Sicht hinreichende Antwort bekommen, welche neuen Aufgaben das sind oder wie sich denn die Bewertung dieser Wertigkeit durch die Landesregierung geändert hat.