Protokoll der Sitzung vom 22.10.2021

Was mögen diese Kommunen denken, wenn die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hier vollmundig den Thüringer Partnerschaftsgrundsatz bemühen, welcher zugunsten der Kommunen wirkt, und betonen, dass es zu keiner Unterfinanzierung kommen würde. Was nutzen hier positive Zahlen, die von der Linksfraktion in den Raum gestellt werden, wenn man doch vor Ort erkennt, mit welchen finanziellen Problemen und welchem Investitionsstau sich die Kommunen herumschlagen müssen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sind völlig unterschiedliche Sachen!)

Meine Damen und Herren, es ist gut, dass es die kommunalen Spitzenverbände gibt, die wie Löwen für die Interessen der Menschen in ihren Gemeinden, Städten und Heimatkreisen kämpfen, damit sie als Partner auf Augenhöhe anerkannt werden. Sie sind die starke Stimme der Kommunen und vertreten die gemeinsamen Interessen engagiert, kompetent, verlässlich und – wenn es sein muss – auch unbequem ohne Blick auf das Parteibuch. Diese Erfahrungen werden die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss wieder machen dürfen. So sieht nämlich der gelebte Partnerschaftsgrundsatz aus, Herr Minister Maier. Sie aber kennen unsere Kommunen nicht – jedenfalls nicht wirklich –, weil Sie sowohl als Stadtrat von Friedrichroda als auch als Kreistagsmitglied des Landkreises Gotha so gut wie nie dort gesehen werden.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Das ist eine Unverschämtheit! Das ist gelogen!)

Sie können ja dazu dann noch was sagen.

Unbequem wurde es bereits für die Landesregierung, als sie das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der – und ich möchte hier in Klammern setzen – und nicht der Universität zu Köln zum Finanzausgleichsgesetz, welches 199 Seiten dick ist, vorgestellt hatte. Darin finden sich Argumente, die allenfalls geworfen effektiv wirken. Dieses der Revision zugrunde gelegte Gutachten konnte die Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände in keiner Weise erfüllen. Ich darf hier auf die Resolution des

(Abg. Walk)

Thüringer Landkreistags als Ergebnis der Landrätekonferenz vom 21. zum 22.09.2021 in Zeulenroda verweisen, wonach dieser vor einem finanziellen Kahlschlag warnt. In dieser Resolution heißt es – ich darf zitieren –: „Für die Landkreise ist der Entwurf für den Kommunalen Finanzausgleich 2022 vollkommen inakzeptabel, da das Land 43 Millionen Euro im Vergleich zu 2021 ersatzlos streichen will. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Landkreise im Sozialbereich und beim Personal durch Tarifund Besoldungsanpassungen massiv an. Kürzungen der Landeszuweisungen und steigende Ausgaben passen nicht zusammen! Die Landkreise brauchen zwingend ausreichend Geld vom Land. Die Sozial- und Jugendhilfe machen über 60 Prozent der Haushalte der Landkreise aus, hinzu kommen Straßenunterhaltung oder ÖPNV u.a.m.“ Diese Kürzungen und die durch die vollstände Revision geplante rechnerische Verschiebung von 6,4 Prozent der Zuschussbedarfe zulasten der Landkreise führen zu einer höheren Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte. Thüringer Kommunen liegen bereits jetzt bei ihren Kreisumlagen deutschlandweit auf dem vierten Platz. Mit einer Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird Thüringen zum absoluten Spitzenreiter, was die Höhe der Kreisumlagen betrifft. Das nennt sich nun Politik auf Augenhöhe und – ich darf ergänzen – zulasten der Bürger.

(Beifall AfD)

Obendrein befürchtet der Landkreistag auch einen Kahlschlag bei den Kommunen, denen das Land 30 Millionen Euro, genau genommen sind es 29,5 Millionen, durch Streichung der Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden in der Haushaltsposition in Kapitel 17 16 Titel 613 18 wegnehmen will. Dies führt nicht nur zu massiven Verwerfungen – Herr Prof. Dr. Voigt, Sie hatten es schon angesprochen – zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden und Städten, sondern gerichtliche Prozesse über Grund und Höhe der Kreisumlage sind durch ein solch unverantwortliches Verhalten der Landesregierung vorprogrammiert. Die Stadt Suhl hatte kürzlich ein Klageverfahren angestrengt. Auch der Landkreis Hildburghausen klagt gegen die Landesregierung und macht klar: Das Gutachten des FiFo Köln sei sehr abstrakt, akademisch und schwer nachvollziehbar. Insofern werde man auch in Zukunft die Beschwerde des Landkreises Hildburghausen auf dem Klageweg deutlich machen. Der Landkreis hatte unter anderem herausgearbeitet, dass der Soziallastenansatz des § 13 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes methodisch unsauber und ungeeignet ist, einen angemessenen finanziellen Ausgleich unter den Sozialhilfeträgern zu

schaffen. Zu kritisieren ist daher zu Recht, dass bei dem neuerlich vorgelegten Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung der Multiplikator 14 für den Soziallastenansatz unverändert geblieben ist. Zwar ist der Mehrbelastungsausgleich für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die FAG-Masse II, gemäß § 23 des Finanzausgleichsgesetzes um 32,6 Millionen Euro gestiegen. Hiervon, meine sehr verehrten Damen und Herren, profitieren jedoch nur die kreisfreien Städte um 30 Euro Zuwachs je Einwohner. Doch dahinter verbirgt sich eine Mogelpackung, denn dadurch verlieren die kreisangehörigen Städte über die Anwendung des § 1 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden 29,5 Millionen Euro, was zu deren Lasten geht. Herr Walk hatte das vorhin angesprochen. Hier besteht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf, denn aus unserer Sicht handelt es sich bei diesem Gesetz nicht um ein Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden, sondern zur Schwächung der kreisangehörigen Gemeinden. Hierzu fällt mir auch ein Zitat von Franz Josef Strauß ein, der einmal sagte – ich darf zitieren –: „Das Eigenartige an Sozialisten ist doch, dass sie ihre Lehren aus der Vergangenheit ziehen, in der Gegenwart versagen und für die Zukunft goldene Berge versprechen.“

(Beifall AfD)

Gerade hier zeigt sich, dass es einer gewissen Aufmerksamkeit der bürgerlichen Kräfte bedarf, um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land nicht weiter durch rot-rot-grüne Politik zulasten des ländlichen Raums zu verlagern, denn wo sitzen die in deren Gunst stehenden Oberbürgermeister? In Erfurt, Gera, Weimar und auch im linksversifften Jena.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sa- gen Sie mal, spinnen Sie?! Das ist eine Frechheit!)

Herr Sesselmann, ich bitte Sie, die Würde des Hauses hier zu bewahren.

Auch wenn man mit diesem in der Bewertung als mangelhaft einzustufenden Gesetzentwurf der Landesregierung noch die Thüringer Kommunalordnung wegen Nachbeschlussfassung von Haushaltssatzungen wegen Fehlerheilung ändern will, muss man wissen, dass eine solche Heilungsmöglichkeit bereits seit dem Jahr 2008 besteht, so die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts.

Mit Ihrer Gesetzesänderung bestätigen Sie einmal mehr die Einschätzung von Franz Josef Strauß von vor über 30 Jahren, dass wir es hier bei einer rotrot-grünen Regierung mit Faschingskommandanten auf dem Narrenschiff Utopia zu tun haben.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, Thüringen funktioniert am besten, wenn wir das Prinzip der Subsidiarität zum Maßstab unseres Handelns machen, das heißt Zutrauen statt Misstrauen, Beteiligen statt Bevormunden. Thüringens Stärke sind seine Menschen, sie haben Ideen, Mut zu Neuem und Verantwortungsbewusstsein – das zeichnet gerade auch die Landräte, Bürgermeister und Kommunalpolitiker überall in Thüringen aus –,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie aber nicht!)

sind nah an Praxis und Lebenswirklichkeit. Ohne kraftvolle Kommunen fehlt jedem Staat die Basis. Die Forderung des Thüringer Landkreistags, das Gesetz nachzubessern und weitere 100 Millionen Euro regelgebunden in den Schlüsselzuweisungen zur Refinanzierung der ständig steigenden Sozialkosten und Personalausgaben einzubringen, ist daher trotz seit 2020 um fast 25 Prozent gestiegener Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II wegen immer noch fehlender Konnexität bei diesen den kreisfreien Städten und Landkreisen übertragenen eigentlichen Staatsaufgaben dringend geboten.

Wir als AfD unterstützen keine Politik zulasten unserer Kommunen. Und deshalb werden wir alles unternehmen, um unsere Kommunen und den ländlichen Raum weiter zu stärken.

Meine Damen und Herren, wir haben vorhin von Frau Ministerin Taubert gehört, dass der Pro-KopfAnteil bei den Zuweisungen im Rahmen des KFA auf Platz 2 hinter Baden-Württemberg liegt. Aber man muss natürlich auch die Fläche berücksichtigen und man muss sich hier auch mal die anderen Bundesländer anschauen, wie die haushalterisch mit den Kommunen umgehen. Und da gibt Bayern nun mal das Ziel vor, jeder vierte Euro aus dem Gesamthaushalt des Freistaats Bayern fließt in die kommunalen Haushalte. Das wären umgerechnet auf Thüringen 3 Milliarden Euro.

(Unruhe DIE LINKE)

Von diesem Ziel ist die rot-rot-grüne Landesregierung so weit entfernt wie – ich darf das mal so salopp formulieren – die Sonneberger Schnapsdrossel Carola vom Fliegen. Der Freistaat Thüringen belegt damit den unrühmlichen letzten Platz im Ranking der Bundesländer.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wer schreibt Ihnen denn die Reden? Das ist doch eine Katastrophe!)

Herzlichen Glückwunsch!

Wir als AfD-Fraktion fordern die Landesregierung auf, endlich eine kommunalfreundliche Politik zu vollziehen, wovon sie derzeit Lichtjahre entfernt zu sein scheint. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle ein organisatorischer Hinweis: Die Rednerliste füllt sich weiter. Ich habe derzeit noch zwei weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten, dann haben wir natürlich auch noch Erwiderungsmöglichkeiten bzw. auch eine Redeanmeldung des Innen- und Kommunalministers. Deswegen wäre nach dem nächsten Redner Herrn Bilay die Lüftungspause fällig, die werde ich zur Mittagspause aufblähen. Danach müssen wir dann diesen Tagesordnungspunkt zu Ende beraten, bevor wir dann zu den Wahlen und der Fragestunde kommen können. So weit zur logistischen Planung.

Herr Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe, Herr Walk, Sie haben mich jetzt noch mal dazu gezwungen, zu dem, was Sie gesagt haben, das eine oder andere richtigzustellen, weil davon ganz viel falsch gewesen ist.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)

Doch, das werden Sie auch gleich hören. Die Staatssekretärin hat in dem zuständigen Unterausschuss KFA keinesfalls gesagt, dass irgendwie ein Schlussstrich bei der Reform des KFA mit dem vorliegenden Entwurf für 2022 gezogen würde, sondern – und so betrachte ich auch den Gesetzentwurf, das kommt auch in Teilen im Gesetzentwurf mit raus – dass wir uns in einer Phase befinden, wo wir die Gutachten oder die gutachterlichen Empfehlungen umsetzen. Ich bewerte das auch als einen ersten Schritt hin zur Umsetzung dieser Empfehlungen. Was eben auch hinsichtlich der Frage gesagt wurde, ob und inwieweit der Soziallastenansatz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten noch in der richtigen Höhe angemessen ist, will ich darauf hinweisen: Das haben wir im Unterausschuss KFA sehr dezidiert besprochen und die Staatssekretärin Schenk hat darauf hingewiesen, dass es dazu nach

(Abg. Sesselmann)

Rücksprache, insbesondere mit dem Landkreistag im Beirat für kommunale Finanzen, eine Aussprache gegeben hat und dass der Wunsch dieser grundsätzlichen Reform des Soziallastenansatzes in der Kürze der Zeit nicht mehr umsetzungsfähig gewesen ist, dass man aber weiter im Gespräch bleibt und dass angestrebt wird, für 2023, wenn wir den nächsten KFA zusammen mit dem Landeshaushalt beraten werden, auch zu überprüfen, ob und inwieweit dieser Soziallastenansatz noch mal verändert werden kann. Insofern ist da auch gar nichts beendet, sondern es geht weiter nach vorn gerichtet.

Ich will noch mal auf einen Punkt hinweisen. Wenn hier immer so getan wird, als würde das Land in einer Verpflichtung sein, den Kommunen alles, was sie an Wünschen haben – wir haben ja Weihnachten bald vor der Tür, die ersten haben vielleicht schon angefangen, ihre Zettel zu füllen, was sie sich wünschen – zu erfüllen, ist das falsch, das ist ausdrücklich falsch. Die Verfassung des Landes und auch das Grundgesetz sagen, dass die Kommunen bedarfsorientiert und angemessen finanziell ausgestattet sein müssen. Da ist natürlich auch immer mit in den Blick zu nehmen, welchen Aufgabenumfang die Kommunen zu realisieren haben und wie hoch die eigenen Einnahmen sind. Steffen Dittes hat vorhin für meine Fraktion darauf hingewiesen, dass auch die kommunalen Steuereinnahmen wieder ansteigen und nächstes Jahr ein Niveau erreichen werden, was vor der Pandemie schon mal da gewesen ist, also die Talsohle kann als durchschritten betrachtet werden.

Und, Herr Walk, wir haben die ersten Akzente im Unterausschuss gehört, wohin die Reise gehen soll. Der Gesetzentwurf liegt ja nun auch offiziell vor. Aber Sie können doch nicht immer nur ein Teilelement aus dem komplexen System des Kommunalen Finanzausgleichs rauspicken und Sie schauen immer nur auf die Schlüsselzuweisungen. Ja, es gibt eine Verschiebung weg von den kreislichen Aufgaben hin zu den gemeindlichen Aufgaben. Damit folgt das Land einer Empfehlung der Gutachter, die genau dieses empfohlen haben, die das beschrieben haben, und nicht mal vollständig, sondern es wird nur teilweise das Gutachten umgesetzt. Wir hätten auch gern darüber diskutieren können, warum das nicht vollständig umgesetzt wird. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender – auch darauf ist Steffen Dittes eingegangen – erzählt hier ständig etwas von evidenzbasierten politischen Entscheidungen. Und wenn ein Gutachten von honorigen Wissenschaftlern aus der Materie auf dem Tisch liegt, die sich damit auskennen, die im Übrigen auch die Länder Schleswig-Holstein und Saarland beraten haben – Schleswig-Holstein hat das Gut

achten schon umgesetzt, das Saarland ist gerade dabei, das Gutachten umzusetzen, und wir machen das in Teilen jetzt auch in mehreren Schritten, das habe ich eben schon dargestellt –, dann können Sie sich doch aber jetzt nicht ernsthaft zurücklehnen und sagen, wir setzen das Gutachten in der Frage nicht um.

(Beifall DIE LINKE)

Und auch das, weil Sie das immer behaupten, es gibt zwei Gutachten: Es gibt keine zwei Gutachten. Es gibt ein Gutachten. Im Unterausschuss haben wir auf Wunsch der CDU-Fraktion die von Ihnen vorgeschlagene Sachverständige angehört. Herr Walk, hören Sie zu, ich sage es Ihnen noch mal, Sie haben auch teilweise vorhin aus Ausschusssitzungen zitiert, das können wir auch gern in der Geschäftsordnung offiziell regeln, dann reden wir über öffentlich tagende Ausschüsse.

(Beifall DIE LINKE)

Zu dem, was Sie eben angesprochen haben, Frau Prof. Dr. Färber – das darf ich zitieren, weil das eine öffentliche Anhörung war, die war im Livestream und ist vielleicht auch noch in der Mediathek zu finden –, hören Sie gut zu, denn Sie sollten den Fehler, Frau Prof. Dr. Färber einzuladen, nicht noch mal machen in der Anhörung jetzt vielleicht. In der Frage ging es beispielsweise darum, wie hoch der kommunale Investitionsstau ist – wird hier immer wieder erzählt. Die Kommunen sind unterfinanziert. Sie können ihre Investitionen nicht mehr schultern. Auf die Frage, in welcher Höhe Frau Färber den Investitionsstau beziffert, hat Sie was geantwortet? Sie waren dabei. Ich werde es Ihnen sagen. Für die Öffentlichkeit noch mal: Ihre Sachverständige – es ist keine Gutachterin gewesen, eine Sachverständige – hat im Originalton gesagt: Das kann sie nicht beziffern, aber sie hat es im Gefühl. Eine Gefühlslage ist etwas anderes, als eine evidenzbasierte politische Entscheidung zu treffen.

(Beifall DIE LINKE)

Um das aber zu qualifizieren – Sie waren nicht dabei, aber Sie können es sich gern noch mal anschauen, wenn nicht, lesen Sie es jetzt im Protokoll des Plenums nach.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wir haben uns darüber unterhalten, und wir haben ein völlig anderes Bild davon!)

Ja, dass Sie ein anderes Bild haben, das weiß ich.

Auf die Nachfrage, ob Sie als Wissenschaftlerin uns im Landtag eine wissenschaftliche Methode an die Hand geben könnte, mit der man das vielleicht irgendwie quantifizieren könnte, denn nur eine Ge

fühlslage ist zu schwach, das gebe ich ehrlich zu – wissen Sie noch, was da die Antwort war? – hat Ihre Sachverständige gesagt, es gebe keine wissenschaftliche Methode. Sie müssen sich schon mal einig werden, was Sie denn eigentlich wollen.