Protokoll der Sitzung vom 22.10.2021

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha- be noch 6 Minuten!)

ich weiß, dass Sie mehr Redezeit haben, deswegen lassen Sie mir doch jetzt endlich mal die paar Minuten, die ich hier habe. Dann will ich dazu das sagen, was ich sagen wollte. Dann können wir uns immer noch über das Thema von Anfragen unterhalten. Aber es ist nun mal so, dass wir ausweislich der Geschäftsordnung nicht so viel Möglichkeiten haben zu reden wie Sie und deswegen auch erst mal das sagen wollen, was wir sagen wollen.

Damit komme ich zurück zu dem, was ich mir vorgenommen hatte, nämlich ein wesentlicher, mehrere wesentliche Punkte, die wir nicht vergessen dürfen. Ich möchte die Geschichte erwähnen mit den Mehrbelastungsausgleichen, die jetzt mit Abgeltungsklauseln versehen sind, mit befristeten Investitionspauschalen usw., das ist heute alles schon zum Ausdruck gekommen.

Aber mich treibt noch ein ganz wesentlicher anderer Punkt um, nämlich die Tatsache, dass auch das vorgelegte Gutachten eben nicht an einen wesentlichen Kritikpunkt, den wir schon seit vielen Jahren äußern, rangeht, nämlich die Frage der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Nach wie vor ist bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs eben nicht der Investitionsstau berücksichtigt.

Ich will es für all diejenigen erläutern, die damit nicht so sehr viel zu tun hatten und haben: Die Ermittlung des Finanzbedarfs geschieht anhand der getätigten Ausgaben. Das bedeutet, dass die Ausgaben, die nicht getätigt worden sind, weil die Kommunen sie sich nicht leisten konnten, eben nicht und auch jetzt bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs leider immer noch nicht Gegenstand sind. Wenn wir also immer noch auf Straßen herumholpern, die vor inzwischen 70 Jahren und länger gepflastert worden sind, weil wir das Geld bislang nicht hatten, sie zu sanieren, weil es auch an den Eigenmitteln gefehlt hat und immer noch fehlt, dann bedeutet das, dass die eben bei diesem kommunalen Finanzbedarf nicht enthalten sind. Wenn wir immer noch uralte Bogenbrücken – die schön sind, aber eben auch nicht saniert – haben, weil das Geld fehlte, dann ist das eben nicht bei der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs dabei, und es beschreibt natürlich eine erhebliche Unterfinanzierung der kommunalen Familie.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das betrifft auch andere Punkte, ich will mit Blick auf Redezeiten ein weiteres Beispiel bringen: Denn auf die Kommunen, nicht nur im Freistaat Thüringen, aber da eben auch, kommen erhebliche Anforderungen zu – nebenbei gesagt: richtigerweise, ich bin da begeistert, wenn wir es in den Griff kriegen sollten –, was das Thema „Barrierefreiheit“ anbelangt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Mit den Ausgaben für Barrierefreiheit – sei es nur die Internetseite einer Stadt, einer Verwaltung, einer Gemeinde, aber eben auch mit den ganzen baulichen Umbauten – ist es eben so, dass bislang bei der Erfassung des Finanzbedarfs nur die erfasst werden konnten, die bereits finanziert haben. Aber wir haben eben erhebliche Defizite bei dem, was dort passieren müsste.

Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich auch das an dieser Stelle nicht verschweigen: Ich halte das nach wie vor für einen großen Systemfehler beim Ermitteln des Finanzbedarfs der Kommunen in unserem Land und ich werde auch nicht schweigen, das zu wiederholen.

Ich möchte noch einen Satz zum Abschluss bringen: Ich finde, wir sollten diese Diskussion sachlich führen und in der Sache. Und das, was heute hier an Äußerungen über Frau Prof. Färber gefallen ist, das war unter aller Gürtellinie. Ich habe diese Frau im Ausschuss als eine Frau mit einem profunden Fachwissen erlebt, mit einem bemerkenswerten Standing und komme zu der aus meiner Sicht anderen Einschätzung, Herr Kollege Bilay: Ich fand, es hat am laufenden Band geklatscht, als die Frau gesprochen hat, weil sie nämlich die ganzen Fehler und Mängel um die Ohren gehauen hat, und das war auch gut so.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich habe also großen Respekt vor Frau Prof. Färber und finde es unsäglich, wenn man so mit anderen Leuten umgeht. Man kann sie kritisieren, man kann sich fachlich auseinandersetzen, aber dies so despektierlich an der Person auszumachen und einen Menschen dabei so unter aller Gürtellinie zu betrachten, das ist etwas, wo wir nicht mitgehen können. Und – Herr Präsident, ich komme zum Ende – damit ist leider auch meine Redezeit vorbei. Ich freue mich auf eine engagierte Diskussion in den Ausschüssen im Dienste unserer Kommunen. Danke schön.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4170. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich gebe folgenden Hinweis: Eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist notwendig, da gemäß § 67 Abs. 1 der Geschäftsordnung erst nach dessen Vorberatung eine Abstimmung möglich ist. Ich gehe deshalb davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushaltsund Finanzausschuss damit zu befassen. Ich gehe überdies davon aus, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich jetzt nicht feststellen. Damit stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses, insbesondere auch die Parlamentarische Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Bergner. Damit ist die Überweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4171. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich gehe auch bei diesem Gesetzentwurf aufgrund seiner Haushaltsrelevanz davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushalts- und Finanzausschuss damit zu befassen. Weiterhin gehe ich auch bei diesem Gesetzentwurf davon aus, dass der Haushaltsund Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht feststellen. Also stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Abgeordnete Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4172. Auch hier die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja. Aufgrund seiner Haushaltsrelevanz gehe ich davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Auch gehe ich davon aus, dass der

(Abg. Bergner)

Haushalts- und Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Auch hier kann ich das nicht feststellen. Somit stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum erneuten Aufruf des Tagesordnungspunkts 20

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 -

Ich gebe folgenden Hinweis: Für die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Robert Sesselmann vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält. Das sind mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Somit kommen wir zu den Wahlen: Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Schubert, Herr Abgeordneter Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kaufmann, Micha

el; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Zu spät, geschlossen. –

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 24 auf

Fragestunde

Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung.

Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die durch Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/4215 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Unterrichtsausfall am Dr.-Konrad-Duden-Gymnasium in Schleiz

Der Unterrichtsausfall, bedingt durch fehlende Lehrkräfte, am Gymnasium in Schleiz ist akut. Laut § 43 des Thüringer Schulgesetzes bilden die Stundentafeln und Lehrpläne die Grundlage für Unterricht und Erziehung. Durch die offensichtliche Nichteinhaltung der Stundentafeln ist das Recht der Schüler,

(Vizepräsident Worm)

eine entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten, aktuell nicht vollumfänglich gewährleistet. Auch die Schulelternvertreter sehen dieser Entwicklung mit großer Sorge entgegen und rufen dazu auf, mit einem Brief an das für Schulwesen zuständige Ministerium eine Lösung zu finden, um dem Recht unserer Kinder auf schulische Bildung nachzukommen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der aktuelle Unterrichtsausfall pro Woche am Gymnasium in Schleiz?

2. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um den Unterrichtsausfall zu beseitigen?

3. Wie viele Lehrerstellen sind derzeit an der Schule nicht besetzt?

4. Aus welchen Gründen ist eine Neubesetzung der Stelle des Schulleiters am Gymnasium in Schleiz noch nicht erfolgt und wann wird die Neubesetzung vollzogen sein?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nach meinen Unterlagen antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Ich kann keinen Vertreter des zuständigen Ministeriums feststellen.

(Zwischenruf Götze, Staatssekretär: Ich ver- suche gerade, die Kollegin Heesen zu errei- chen!)

Somit schieben wir die Beantwortung der Frage nach hinten.

Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon in der Drucksache 7/4216 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Absolventenquote in der Polizeiausbildung

Laut Aussagen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist es angebliches Ziel der Landesregierung, die offenen Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Landespolizei zu besetzen. Diese Zielstellung deckt sich jedoch nicht mit zahlreichen Medienberichten, wonach hinsichtlich der Absolventenquote der Polizeischule Meiningen nicht einmal die aktuell besetzten Stellen adäquat sukzessive nachbesetzt werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anwärter traten jeweils zu den Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Polizeidienst sowie dem Staatsexamen an und wie viele Prüflinge jeweils davon absolvierten die Ausbildung erfolgreich – bitte auch unter Benennung der Anzahl der Aufstiegsbewerber im gehobenen Dienst –?