1. Wie viele Anwärter traten jeweils zu den Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Polizeidienst sowie dem Staatsexamen an und wie viele Prüflinge jeweils davon absolvierten die Ausbildung erfolgreich – bitte auch unter Benennung der Anzahl der Aufstiegsbewerber im gehobenen Dienst –?
2. Wie viele Abgänge aus dem Polizeivollzugsdienst hat die Thüringer Polizei im Jahr 2021 bisher aus welchen Gründen zu verzeichnen?
3. Wie wirken sich die zuvor erfragten Zahlen auf die Besetzung der unbesetzten Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Polizei konkret aus?
4. Welche Lösung präferiert die Landesregierung, um in den kommenden fünf Jahren eine tatsächliche Besetzung der nahezu 500 unbesetzten Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Landespolizei – vergleiche Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 7/3163 – zu erreichen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes kann im Gegensatz zu dem Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aufgrund der unterschiedlichen Regularien bei den Abschlussprüfungen und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit lediglich eine allgemeine Aussage getroffen werden, da diese Zahlen statistisch nicht erhoben werden und nur unter erheblichem Aufwand eruiert werden können. Fakt ist, dass 150 Polizeimeisterinnen und Polizeimeister zum 1. Oktober 2021 im mittleren Polizeivollzugsdienst ernannt werden konnten. Im Verlauf der zweijährigen Ausbildung sind zwischenzeitlich 49 Anwärterinnen und Anwärter zurückversetzt und wiederholen somit das jeweilige Ausbildungsjahr. Das Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst konnten in diesem Jahr – Stand 19. Oktober 2021 – bisher 56 Kommissarinnen und Kommissare erfolgreich absolvieren. Unter diesen sind 22 Aufstiegsbeamte, also Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, welche das Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivoll
zugsdienst erfolgreich beendeten. Für eine Anwärterin besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit zur Übernahme als Kommissarin nach dem Bestehen der erforderlichen Sportnormen. Des Weiteren haben sieben Studierende die Modulprüfung der Bachelorarbeit nicht bestanden und somit ebenfalls noch die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Unter diesen befinden sich zwei Aufstiegsbeamte. Im Endeffekt bedeutet das, dass diese sechs Anwärterinnen und Anwärter und die zwei Aufstiegsbeamten noch die Möglichkeit zum erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst haben. So viel zu Frage 1.
Zu Frage 2: Eine laufende Erhebung findet nicht statt. Diese Erhebung erfolgt grundsätzlich rückwirkend für das vergangene Jahr zu Beginn eines jeden Jahres. Für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst sind für das Jahr 2021 folgende Personalabgänge prognostiziert – im mittleren Polizeivollzugsdienst 2021: planmäßige Personalabgänge 121, sonstige Personalabgänge 12, ergibt insgesamt 133; im gehobenen Polizeivollzugsdienst: planmäßige Personalabgänge 71, sonstige Personalabgänge 7, sind gesamt 78.
Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, sind für das Jahr 2021 für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst zusammen 211 Personalabgänge zu prognostizieren. Diesen stehen gegenwärtig 184 in den Landesdienst übernommene Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gegenüber. 17 weitere könnten, wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt, in diesem Jahr möglicherweise noch erfolgreich die Ausbildung bzw. das Studium beenden, sodass insgesamt 201 Absolventen den 211 Personalabgängen gegenüberstehen. Eine abschließende Aussage lässt sich aber erst treffen, wenn die im Jahr 2021 tatsächlich erfolgten Personalabgänge zahlenmäßig erfasst sind.
Zu Frage 4: Am 21. Dezember 2020 hat der Thüringer Landtag in seiner 32. Sitzung beschlossen, die für die Jahre 2021 bis 2025 jährlich festgelegte Anzahl einzustellender Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter auf 300 vorzuziehen. Die Gewinnung von Nachwuchskräften gestaltet sich auch für die Thüringer Polizei immer schwieriger. In diesem Jahr konnten zum ersten Mal die Einstellungsmöglichkeiten nicht gänzlich ausgeschöpft werden. Daher planen das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Polizei kurzfristig eine weitere Intensivierung der Anstrengungen, um in den nächsten Jahren genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Dazu gehören unter anderem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die weitere Beschleunigung des Auswahlprozesses
Danke, Herr Vorsitzender. Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt bei den Abgängen in 2021 mittlerer Dienst 121 plus 12 und beim gehobenen Dienst 71 plus 7. Wie sind denn die Pluszahlen zu erläutern? Sind das die außerplanmäßigen Abgänge oder die, die möglicherweise vorher schon verlängert hatten?
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht feststellen. Ich rufe an dieser Stelle noch mal auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/4215, die jetzt beantwortet wird durch Ministerin Werner. Bitte sehr.
Herzlichen Dank und noch mal Entschuldigung, Sie waren dann doch viel schneller mit dem Wählen als gedacht. Aber jetzt beantworte ich natürlich sehr gern die Mündliche Anfrage.
Zu Frage 1: Am Dr.-Konrad-Duden-Gymnasium in Schleiz betrifft die Stundenkürzung derzeit die Fächer Mathematik mit 25 Lehrerwochenstunden, Physik mit 11 Lehrerwochenstunden, Astronomie mit 3 Lehrerwochenstunden, Sport mit 2 Lehrerwochenstunden, Mensch/Natur/Technik mit 2 Lehrerwochenstunden, Wahlpflichtfach Naturwissenschaft und Technik mit 2 Lehrerwochenstunden und Kunsterziehung mit 18 Lehrerwochenstunden. Das heißt, 63 Unterrichtsstunden können somit nicht erteilt werden. Von den Stundenkürzungen sind die Klassenstufen 5 bis 10 betroffen.
Zu Frage 2: Zu Schuljahresbeginn konnten drei neue Lehrkräfte an das Staatliche Gymnasium Dr.Konrad-Duden Schleiz versetzt bzw. eingestellt werden. Vier Unterrichtsstunden im Fach Mathematik werden über die Regelung „Grau macht schlau“
zusätzlich unterrichtet. Weitere Hilfen über diese Regelung sind in Vorbereitung. Der weiterhin offene Bedarf resultiert aus Beschäftigungsverboten und Elternzeiten sowie Langzeiterkrankungen und Reduzierung der Beschäftigungsumfänge auf Antrag der Beschäftigten. Aus diesem Grund wurde eine Stelle für die Elternzeitvertretung sowie eine sachgrundlos befristete Stelle geschaffen, um die offenen Stunden abzudecken. Hierfür gab es bisher keine Bewerberinnen und Bewerber. Abordnungen von Lehrkräften im Fach Mathematik von den umliegenden Gymnasien wurden und werden geprüft, sind aber aufgrund des dort abzusichernden Unterrichts kurzfristig nicht möglich. Um Ausfall zu vermeiden, wird eine hohe Zahl an Vertretungsstunden geplant. Lehrkräfte im Krankenstand stellen zudem Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Landesregierung ergreift vielfältige Maßnahmen, um Lehrkräfte für Thüringen zu gewinnen. Insbesondere die Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe“ zielt mit vielfältigen Maßnahmen und Aktionen auf die Gewinnung von neuen Lehrerinnen und Lehrern ab. Ich will noch mal kurz erwähnen, auch wenn das vorhin in den Haushaltsverhandlungen schon eine Rolle gespielt hat, es geht um die Kampagne „Stelle des Monats“, die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Personalgewinnung im Schulbereich, die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern, die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die Erhöhung der Besoldung auf die A13 insbesondere bei Grund- und Regelschullehrerinnen und -lehrern.
Zu Frage 3: Aktuell unbesetzt sind die Stelle für die Elternzeitvertretung, diese befristet, und die sachgrundlos befristete Stelle aufgrund Bewerbermangels.
Zu Frage 4: Die Schulleiterstelle am Staatlichen Gymnasium „Dr. Konrad Duden“ wurde im Amtsblatt September 2020 ausgeschrieben. Auf die Stelle, die für Studienrätinnen und Studienräte der Besoldungsgruppe A13 ausgeschrieben war, sind drei Bewerbungen eingegangen. Wann die Neubesetzung vollzogen sein wird, kann noch nicht genau beantwortet werden. Die Auswahlentscheidung des Ministeriums erfolgt zurzeit auf der Grundlage aktueller Beurteilungen. Das Stellenbesetzungsverfahren kann sich aber noch verzögern, wenn es zu einer rechtlichen Überprüfung der Beurteilungen kommen sollte oder die Auswahlentscheidung des Ministeriums auf Antrag der nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber verwaltungsgerichtlich überprüft werden muss.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die durch Frau Abgeordnete König-Preuss in der Drucksache 7/4217 gestellt wird.
Bereits im November 2018 beschloss der Thüringer Landtag, eine Studie zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Auftrag zu geben. Grund dafür waren auch die Erkenntnisse aus den Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen. Die für die Studie benötigten finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan des Innenministeriums bereitgestellt. Mit dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2021 stellte der Thüringer Landtag finanzielle Mittel im Innenministerium ein, um eine Beratungsstelle „Hatespeech“ im Jahr 2021 in Thüringen zu etablieren. Am 21. April 2021 erklärte der Innenminister im Plenum des Thüringer Landtags zur Beratungsstelle „Hatespeech“ – ich zitiere –: „Der Landtag hat im Thüringer Ministerium dafür Mittel zur Verfügung gestellt und wir stehen in der Verantwortung, die entsprechende Beratungsstelle gegen Hate Speech jetzt auch zeitig umzusetzen. Ich nehme das an und das ist meine Verpflichtung.“
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Studie zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen?
3. Wie begründet das zuständige Ministerium die mehrjährige Verzögerung bei der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Der gesetzliche Rahmen für die Bekämpfung von Hasskriminalität wird im Juli dieses Jahres durch ein umfassendes Gesetzespaket des Bundes auch zum besseren Schutz von bedrohten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern erweitert.
Schlussendlich hat Thüringen, weil die Problematik der Bedrohung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern alle Länder gleichermaßen betrifft, das Thema für die Frühjahrs-Innenministerkonferenz im Juni 2021 angemeldet. Diese hat beschlossen, bis Ende 2021 ein umfassendes Lagebild zu erstellen, weitere Optimierungspotenziale zur Bekämpfung von Übergriffen auf Amts- und Mandatsträger zu erstellen und konkrete Empfehlungen einschließlich Prävention, Beratung und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Nach Vorlage dieses fundierten Lagebildes auf IMK-Ebene werden in Auswertung desselben die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen sein, um in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden für Betroffene in Thüringen ergänzende und/oder zusätzliche Beratungs- und Hilfsangebote ziel- und bedarfsgerecht zu etablieren.
Zur finanziellen Absicherung dieses Projekts wurde im Haushaltsentwurf 2021 dafür Sorge getragen, dass die für 2021 eingestellten Mittel auch im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen.
Antwort zu Frage 3: Die Bitte des Landtags an die Landesregierung zur Überprüfung konkret benannter Todesfälle wurde im November 2018 formuliert. Die Vergabe des Gutachterauftrags im Jahr 2019 scheiterte zum einen an fehlenden Haushaltsmitteln, da der Beschluss bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 noch nicht bekannt war, und zum anderen an einem nicht unerheblichen inhaltlichen Nachbesserungsbedarf des Angebots. In der Folge wurden die offenen Punkte unter Einbeziehung der Thüringer Staatskanzlei und des TMMJV mit dem Bieter in mehreren Schreiben und Telefonaten konkretisiert und abgestimmt. Hierbei kam es sowohl aufseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als auch aufseiten des Bieters unter anderem infolge der wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu Verzögerungen. Das überarbeitete Angebot wurde vom Bieter erst Ende Juli dieses Jahres vorgelegt. Da die besprochenen Punkte noch nicht umfänglich berücksichtigt wurden, wurde ein weiteres Bietergespräch vereinbart. Hierzu möchte ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
maßlich rechter Gewalt ist noch nicht abgeschlos- sen. Die Verhandlungen mit dem Bieter über offene Punkte dauern noch an. Im Wesentlichen betrifft dies die Modalitäten der Einsichtnahmen und der Arbeit mit den Strafakten, welche hochsensible personenbezogene Daten enthalten. Da sich die Akten teilweise bei den Staatsanwaltschaften und teilweise bei den Staatsarchiven befinden, sind neben den allgemein datenschutzrechtlichen Bestimmungen die besonderen Schutzvorschriften der Strafprozessordnung und des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Die für diese Sonderfragen zuständigen Häuser, das TMMJV und die Thüringer Staatskanzlei, sind in den Abstimmungsprozess eingebunden. Es ist selbstverständlich, dass vor einer Auftragsvergabe sicher geklärt sein muss, ob der beabsichtigte Umgang mit den sensiblen Akten den rechtlichen Anforderungen genügt. Am 20. Oktober 2021 hat zur Klärung und Erläuterung der noch offenen Punkte ein weiteres konstruktives Bietergespräch stattgefunden, in welchem die wesentlichen inhaltlichen Fragen geklärt werden konnten. Im Ergebnis dieses Gesprächs wird der Bieter noch im Laufe des Novembers ein überarbeitetes Angebot inklusive eines modifizierten Datenschutzkonzepts vorlegen. Sobald beides vorliegt, soll das Vergabeverfahren unverzüglich mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden.
Antwort zu Frage 2: Bereits im Jahr 2018 wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine zentrale Informationsstelle zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern eingerichtet, die alle Informationen zu diesem Themenkreis aus den Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung zusammenführt, um sie den Bediensteten gebündelt zugänglich zum achen. Dazu gehören auch Leitlinien und Verhaltensempfehlungen. Diese zentrale Informationsstelle ist unter einer Telefonhotline und einer eigenen E-Mail-Adresse erreichbar. Im Jahr 2019 wurde eine zentrale Telefonhotline für kommunale Mandatsträger bei der Landespolizei eingerichtet, deren Ziel es ist, vor allem kommunalen Amtsträgern schnelle und kompetente Beratung bei Angriffen gegen ihre Person oder ihr Eigentum zu geben bzw. diese zu vermitteln und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Es lässt sich feststellen, dass gegenwärtig zwei zentrale Ansprechpartner des Landes zur Verfügung stehen, um bedrohten Kommunalpolitikern bzw. Kommunalpolitikerinnen Hilfe und Beratung anzubieten. Die kommunalen Spitzenverbände sprachen sich im Rahmen einer Abstimmung zur Beratungsstelle „Hatespeech“ für eine Intensivierung und Beschleunigung strafrechtlicher Ahndung von Bedrohungen aus und wiesen darauf hin, dass
Genau. Meine Frage 1 ist: Wie kommt das Innenministerium auf die Idee, dass mit der Beratungsstelle „Hatespeech“, für die der Thüringer Landtag die Mittel zur Verfügung gestellt hatte, nur Kommunalpolitiker/-innen gemeint sind und nicht weitere gesellschaftliche Gruppen in der Bevölkerung, die seit längerer Zeit massiven Angriffen durch sogenannte Hatespeech-Aktivitäten ausgesetzt sind?
Ja. Wir sehen schon, das zeigen auch die praktischen Erfahrungen, dass insbesondere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sich hier in besonderer Weise Angriffen ausgesetzt sehen.