Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

spielsweise von 19 auf 7 Prozent oder eben alternativ die entsprechende Senkung der sogenannten Energiesteuer.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich glaube, das ist ein Weg, wenn man tatsächlich die Möglichkeit gibt, im Wettbewerb die klügsten

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter.

Ideen zu finden; das ist tausendmal besser, als wenn es immer der Staat versucht und dabei scheitert. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Versorgung mit Energie ist ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge. Elektrizität und Wärme gehören zu den existenziellen Mindestbedürfnissen und sind eine Grundvoraussetzung für menschliches Wohnen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vor diesem Hintergrund wird noch einmal deutlich, warum die steigenden Energiepreise in der Öffentlichkeit so bewegen. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass die Fraktion Die Linke das auch medial sehr brisante Thema aufgreift und wir uns hier gemeinsam austauschen, wie hier insbesondere einkommensarme Bürgerinnen und Bürger vor allem über die Bundesebene unterstützt werden können, denn Menschen mit nur geringem oder auch gar keinem Einkommen werden von steigenden Kosten für Strom und Heizung besonders hart getroffen, zumal viele Haushalte – und das, Herr Montag, haben Sie gut verdeutlicht, dass Frau Stange schon lange an dem Thema dran ist – schon seit vielen Jahren einen immer größeren Anteil am Einkommen für Energiekosten aufwenden müssen, insbesondere die mit niedrigen Einkommen. Auch verfügen diese Menschen in der Regel über keine finanziellen Reserven, um solche Steigerungen auffangen oder auch ausgleichen zu können.

(Abg. Montag)

Um nur mal ganz kurz ein paar wenige Zahlen zu sagen: Für das Jahr 2020 weist beispielsweise die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa für Deutschland einen Anteil von 9 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, der nicht in der Lage ist, die eigene Wohnung angemessen heizen zu können. Wir sprechen hier in absoluten Zahlen von rund 7,5 Millionen Menschen, darunter besonders viele Alleinerziehende sowie allein Lebende. Das sind mehr als deutliche Warnsignale, hier etwas zu tun. Hierfür allerdings der Energiewende die Schuld zu geben und diese weiter auszubremsen, ist ganz sicher das falsche Zeichen ebenso wie die Reaktivierung von vermeintlich günstigem Atomstrom.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber, liebe Abgeordnete, wie kann eine Lösung aussehen, die neben Klimaschutz auch die soziale Komponente mitdenkt und bei der Menschen, die überproportional von hohen bzw. schnell steigenden Energiepreisen betroffen sind, vor allem eben langzeiterwerbslose Menschen, Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlagsberechtigte, Rentnerinnen und Rentner oder Personen mit niedrigem Einkommen, nicht vergessen werden? Um adäquat und auch mit Blick auf die schon begonnene Heizperiode und den unmittelbar bevorstehenden Winter schnelle Hilfe leisten zu können, wird eine Kombination aus Soforthilfe und längerfristig umzusetzenden Maßnahmen zielführend und nachhaltig sein. Eine Soforthilfe des Bundes vergleichbar zu Forderungen, die Thüringen zusammen mit anderen Ländern im vergangenen Jahr zur Abmilderung von coronabedingten Mehraufwendungen für den Bundesrat adressiert hatte, kann hier ein angemessenes Mittel sein, um kurzfristig übermäßige finanzielle Mehrbelastungen auszugleichen, denn für viele Menschen stellt sich jetzt ganz unmittelbar die Frage, wie sie durch den anstehenden Winter kommen sollen. Aus diesem Grund sollten zeitnah Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Infrage kommen könnte hier ein Energiekostenaufschlag für Menschen im Wohngeldbezug sowie ein Haushaltsenergieaufschlag bei Hartz-IVund Grundsicherungsbeziehenden. Hier sollten zudem die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden.

Für Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten, würde hingegen eine niedrigschwellige Lösung in Form eines Heizkostenzuschusses oder eines Energieschecks finanzielle Entlastung bedeuten. Zu beachten wären dabei vor allem ein niedrigschwelliger Zugang für alle einkommensarmen Bürgerinnen und Bürger sowie ei

ne unbürokratische Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Andere Staaten wie Frankreich zeigen in der aktuellen Situation, wie schnell und unmittelbar ein Agieren möglich ist. Sie unterstützen die Bevölkerung zum Beispiel über Einmalzahlungen für Energiekosten. Auch ein Moratorium zum Aussetzen von Netzsperren bis zum Ende der aktuellen Heizperiode könnte überlegenswert sein. Daneben muss es aber auch ein ganzes Bündel von längerfristig wirksamen Maßnahmen unter anderem zur Sicherung der Bezahlbarkeit der Energieversorgung für einkommensarme Haushalte, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien geben. Es gibt hier erste Andeutungen, dass hierzu auch Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu finden sein sollen. Gleichwohl könnten noch einmal wichtige und notwendige Maßnahmen zusammengetragen und adressiert werden. Ein zentraler Baustein muss dabei die Armutsbekämpfung auf Bundesebene sein, denn in den unteren Einkommensbereichen ist Energiearmut auch ein Ausdruck eines generellen Armutsproblems. Maßnahmen wie eine spürbare Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, Besserung bei der Rente sowie bei den Grundsicherungen auch für die Bedarfe an Strom und Haushaltsenergie hinaus wären hierfür wichtige Elemente.

Für den Bereich der Grundsicherung wäre künftig eine sachgerechte Bedarfsermittlung vor allem auch im Hinblick auf die Energiekosten sicherzustellen. In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe, sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Geprüft werden müssen auch Verbesserungen beim Wohngeld, zum Beispiel durch die Wiedereinführung eines Heizkostenzuschusses. Zumindest kleinere Erleichterungen wären für Mieterinnen und Mieter auch zu erreichen, wenn die Belastungen durch die CO2-Bepreisung auch von der Vermieterseite mitgetragen würden, wie auch kürzlich wieder durch den Bundesrat angemahnt.

Wie im Begründungstext für diese Aktuelle Stunde aufgeführt, muss es schließlich aber auch darum gehen, Energiesperren zu verhindern und einen Energiegrundbedarf aller Haushalte zu sichern. Vorstellbar wäre in diesem Zusammenhang eine stetige und zielgenauere Unterstützung von Haus

(Ministerin Werner)

halten mit kleinen und mittleren Einkommen beim Wechsel auf energieeffiziente Haushaltsgeräte. Dazu gibt es schon gute Projekte, zum Beispiel den Stromspar-Check durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Da werden nicht nur Energieberatungen angeboten, sondern es gibt auch den sogenannten Kühlschranktausch für alte und ineffiziente Geräte.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sorry!)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Stopp, stopp!)

Entschuldigung! Vielleicht könnte jemand von der Landtagsverwaltung noch mal nach draußen gehen und das Thema „Lautstärke“ thematisieren, weil ich hier zumindest in einige Gesichter blicke, die das manchmal nicht verstehen, und ich glaube auch, dass wir genau das nicht wollen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind die Bürger für Thüringen, Frau Ber- gner! Das sind Ihre!)

(Zwischenrufe aus der Fraktion der AfD: Danke!)

(Beifall AfD)

Jetzt würde ich trotzdem bitten, dass wir …

Gut. Wir wollen natürlich als Land Thüringen jetzt nicht nur auf den Bund schauen, sondern sind auch selbst aktiv geworden. Thüringen zeigt selbst, wie mit kostenloser Energieberatung sowie bedarfsgerechten Unterstützungen bei der Anschaffung oder Reparatur von energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten hier unterstützt werden kann. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat in Kooperation mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur entsprechende Angebote unterbreitet. Herzlichen Dank an die Kolleginnen aus dem Kabinett, an Frau Siegesmund und Herrn Adams, für diese Initiativen.

Und ich möchte auch noch mal die Initiative Thüringens im Rahmen der EEG-Umlage zur Wälzung der Netzentgelte hervorheben. Hier haben wir es erreicht – hier auch noch mal Dank an Frau Siegesmund –, dass es eine gerechte Verteilung dieser Kosten auf der Ebene Deutschlands gibt. Damit haben wir ganz konkrete Auswirkungen auf die Energiepreise in Thüringen erreichen können. Also auch hier herzlichen Dank!

Sehr geehrte Damen und Herren, um das Risiko der Energiearmut für finanziell benachteiligte Gruppen und einkommensarme Haushalte zu minimieren, bedarf es also eines ganzen Bündels an Maßnahmen, die sowohl kurz- als auch langfristig wirken. Die künftige Bundesregierung ist gehalten, bei Konzeptionierung und Umsetzung eine zentrale Rolle zu spielen und wir als Land Thüringen werden das natürlich sehr gern unterstützen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und wir kommen zum letzten Teil der Aktuellen Stunde

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Keine weitere mögliche Spaltung der Gesellschaft durch die CoronaMaßnahmenpolitik – Erfordernis einer Politik von Maß und Mitte“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4372 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Höcke das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus, liebe Demonstranten draußen vor dem Landtag, ich zitiere eingangs Ministerpräsident Ramelow: „Ich bin überzeugt, dass wir ein hohes Maß an Freiheit zurückgeben können, wenn 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.“ Diese Worte sind weniger als ein halbes Jahr alt. Heute sind 62 Prozent der Thüringer vollständig geimpft. Trotzdem sind die Zahlen der positiv Getesteten und damit die sogenannten Inzidenzwerte wesentlich höher als vor einem Jahr. Wir wissen, weil die Impfung in ihrer Wirkung schnell nachlässt – beispielsweise sind ein Drittel der COVID-19-Patienten im Waldklinikum in Gera vollständig geimpft – und weil Geimpfte das Virus ähnlich weitergeben wie Ungeimpfte, wird es keine Erlösung durch die Impfung geben.

(Beifall AfD)

Trotzdem will die Landesregierung noch mehr impfen, sie will noch mehr Druck aufbauen. Mit der Einführung der 2G-Regelung wird die Spaltung der

(Ministerin Werner)

Gesellschaft jedenfalls in Verordnungsform gegossen.

Besonders perfide finde ich in diesem Zusammenhang das Verhalten von Ministerpräsident Ramelow. Er bedroht Menschen, die sich als mündige Bürger bewusst gegen die Impfung entschieden haben, er legt sogar das Unterlassen von Hilfeleistung bei Ungeimpften nahe. Hier wird nicht nur ein Feindbild inszeniert, sehr geehrte Kollegen, um vom eigenen Versagen abzulenken, hier wird Volksverhetzung betrieben.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Drittel der Thüringer hat sich gegen die mRNA-Impfung entschieden aus Sorge um die eigene Gesundheit. Daher einige Fakten zur mRNA-Impfung und zum Thema „Gesundheit“: Das Risiko, schwere Impfschäden zu erleiden, liegt bei 3 bis 5 Prozent und ist damit 100-mal höher als das Risiko, an COVID-19 zu sterben.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Falsch!)

Die Sterblichkeit nach einer Corona-Impfung ist 200-mal höher als nach einer Masernimpfung. Charakteristische Krankheitsbilder nach der Impfung sind: anaphylaktische Schocks, Lungenembolie, Myokarditis und Perikarditis, Krankheitsbilder, die vor allen Dingen bei jungen, sportlichen Männern unter 30 Jahren gehäuft auftreten. Sie, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, Sie, sehr geehrte Kollegen der Altfraktionen, haben mit ihrer Massenimpfungsstrategie den plötzlichen Herztod zu einer neuen Volkskrankheit gemacht.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: So ein Blödsinn!)

Noch mal: Ein Impfzwang, den Sie ganz offensichtlich und offenkundig anstreben, ließe sich als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit allenfalls dann rechtfertigen, wenn durch die Impfung a) Herdenimmunität erreicht werden könnte, b) es keine schwerwiegenden Nebenwirkungen gäbe und c) die Langzeitfolgen klar wären. Alles das ist offenkundig nicht der Fall. Mit Ihrer Corona-Politik sind Sie gerade dabei, den politischen Rubikon zu überschreiten. Sie sind tatsächlich auf dem Weg, die Verfassungsordnung zu beseitigen.

(Beifall AfD)

Ich sage Ihnen im Namen der AfD Fraktion: Kehren Sie zur Vernunft zurück! Nicht Spaltung, nicht Impfzwang, nur Freiheit und Selbstverantwortung führen uns aus der Corona-Krise.

Ich möchte abschließend Philipp von Becker zitieren, der am 13. November in der „Berliner Zeitung“ mutig gegen den Mainstream anschrieb, ich zitiere: „[…] sukzessive muss der Umgang mit SarsCoV-2 zu einer selbstbestimmten und individuellen Entscheidung und Risikoabwägung werden. Und langfristig sollten wir Lebensverhältnisse mit weniger Angst, Armut, Stress […] und gesünderen Lebensmitteln anstreben sowie die Krankenhausversorgung verbessern – statt Big Tech und Big Pharma den roten Teppich für biopolitische Kontrollregime auszurollen.“

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Mit welchem Impfstoff hat sich Herr Gauland impfen lassen?)

Recht hat der Mann. Es lebe die Freiheit! Es lebe die Selbstbestimmung! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.