die Thüringer Wälder zu erneuern, Straßen zu Alleen zu machen und damit CO2 und Schadstoffe dort zu entnehmen, wo sie gebildet werden? Mit großer Freude nehme ich wahr, dass es schon einige Neupflanzungen von Bäumen an Landstraßen gibt, und derer müsste es noch viel mehr geben.
Hier wäre es wichtig, Vorgaben in ein Thüringer Klimaschutzgesetz aufzunehmen. Ebenso habe ich mich gefreut, als ich vor geraumer Zeit las, dass Thüringen 15 Millionen Euro als CO2-Prämie für Thüringer Bäume bereitstellt. Das zeigt mir, dass meine Worte vor diesem Hohen Haus auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
Wir haben in Thüringen auch wie fast überall in Deutschland gute Voraussetzungen für Photovoltaik, und zwar ohne dafür Natur zu opfern. Viele ungenutzte Dächer und versiegelte Parkflächen können für Solaranlagen genutzt werden. Viele Industriebrachen können auch ohne aufwendige Sanierung ebenfalls zur Solarstromerzeugung genutzt werden. Auch hier wäre eine Modernisierung des Klimaschutzgesetzes auf der Basis neuester Erkenntnisse zu überprüfen. Wir alle wissen, dass die Speicherung von Energie immer noch eine große Herausforderung ist. Über die Thüringer Wasserstoffstrategie haben wir hier in diesem Haus jetzt schon öfter gesprochen, die einen wesentlichen Baustein in diesem Konzept darstellt. Darüber hinaus sind im Fraunhofer IKS von Hermsdorf Natriumspeicher entwickelt worden, die kostengünstig für Großserie hergestellt werden können und damit als Energiespeicher für volatile Energieerzeuger im Gigawattbereich einsetzbar sind. Hier fehlt es an Investoren und es wäre eine Herausforderung für Thüringen, das zu lösen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Möller das Wort, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste und Zuhörer am Livestream, ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen ein Zitat von Frau Prof. Dr. Maja Göpel stellen.
Na, ich wollte es mal ein bisschen moderner machen: „Die [Unumkehrbarkeit] der Veränderung ökologischer Systeme […] ist, glaube ich, einfach noch nicht begriffen worden. Wenn wir die Kipppunkte erreichen, wo das Klima kippt, wo die Biodiversität kippt, wo die Ozeane kippen, dann können wir nicht einfach sagen, wir schalten diese Technologie wieder aus. Wir haben dann komplett veränderte Lebensgrundlagen für die Menschheit, für die nächsten Generationen.“ Und „wenn die CEOs und die wirtschaftlichen Entscheider dieser Republik und der Welt inzwischen sagen, von den Top sechs der globalen Risiken sind fünf ökologisch und das sechste Massenvernichtungswaffen, dann ist doch einfach die Zeit vorbei, wo man darüber reden muss, ob jetzt Ökologie was kosten darf.“
In Richtung der einbringenden AfD-Fraktion möchte ich sagen: Sie haben ausweislich Ihres vorliegenden Gesetzentwurfs eine ganze Reihe von Dingen schlicht und einfach nicht verstanden. Sie verhalten sich wie jemand, der nach einer ordentlichen Party – alle haben sich für den nächsten Tag zum Aufräumen verabredet – schmollend in der Ecke steht und sagt: Ich habe doch nur fünf Flaschen Bier getrunken und ob ich die nun wegräume oder nicht, macht den Kohl auch nicht fett. Ein solches Verhalten ist schlicht asozial, weil, es haben sich einfach mal alle zum Aufräumen verabredet.
Genauso hat sich die Weltgemeinschaft 2015 in Paris verabredet, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad, besser 1,5 Grad zu begrenzen. Und dazu muss einfach jeder seinen Beitrag leisten, Thüringen genauso wie Deutschland und die übrigen 195 Staaten.
Selbstverständlich können wir in Thüringen nicht das Weltklima retten und auch Deutschland kann das nicht. Aber das hat auch bis jetzt niemand behauptet. Alle Staaten der Erde gemeinsam müssen dafür sorgen, dass unsere Erde auch für unsere Kinder und Enkel ein lebenswerter Planet bleibt.
Und wenn Sie hier den Eindruck vermitteln wollen, nur Deutschland würde sich anstrengen, dann sind Sie schlicht und ergreifend auf dem Holzweg.
Es ist nicht so, dass nur wir uns an diese Vereinbarung halten; jedes Land, das diesem Abkommen beigetreten ist, hat sich damit verpflichtet, etwas zu tun. Und die Länder engagieren sich doch, schauen Sie sich doch einfach mal um. Die USA haben innerhalb eines einzigen Quartals 5 Gigawatt Solarkapazitäten ausgebaut, das entspricht knapp 10 Prozent der Gesamtkapazität in Deutschland – innerhalb eines einzigen Quartals. Spanien hat im Jahr 2020 ganze 43,6 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt und alle Kohleminen geschlossen. Großbritannien plant den weltweit größten Offshore‑Windpark mit einer Kapazität von bis zu 13 Gigawatt, das entspricht der Kapazität von fünf großen Kernkraftwerken.
Aber nicht nur Europa: Chile hat letztes Jahr vorzeitig seine Ziele für 2025 erreicht und 20 Prozent seines Stroms aus Wind und Solarkraft erzeugt. Marokko hat im letzten Jahrzehnt knapp 6 Milliarden US-Dollar in Erneuerbare investiert und erzeugt 20 Prozent seines Stroms mit Erneuerbaren. Thailand hat das erste von vielen schwimmenden Solarkraftwerken mit knapp 150.000 Solarmodulen fertiggestellt, eine riesige Fläche.
Es ist schon lange nicht mehr so, dass Deutschland hier Vorreiter ist. Deutschland hat wirtschaftlich sehr davon profitiert, im Bereich der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen lange Zeit führend gewesen zu sein, und wir wollen, dass Deutschland diese Rolle wieder einnimmt und ausbaut.
Sie dagegen wollen Deutschland und Thüringen ins wirtschaftspolitische Abseits schießen. Der Klimawandel ist in Thüringen angekommen, das können auch Sie nicht leugnen. Hier sei nur an die Dürreund Hitzesommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erinnert. Die Folgen sind nicht zu leugnen, wir sehen einen verstärkten Borkenkäferbefall im Wald sogar auch noch dieses Jahr, weil es einfach nachwirkt. Wir sehen immer noch ausgetrocknete Böden, sinkende Grundwasserspiegel und trotz des vielen Niederschlags in diesem Jahr Brunnen mit gesunkenen Spiegeln und sinkende Flusspegel. Im Frühjahr 2019 gab es in Thüringen zahlreiche Waldbrände, Bäume sind vertrocknet, auch Laubbäume sind vertrocknet und gerade in den Städten sterben immer mehr Bäume ab, weil sie den Extremen nicht gewachsen sind. Der Regenmangel im Sommer kann häufig im Winter nicht mehr ausgeglichen werden. Gerade im Thüringer Becken und im Hügelland fehlt chronisch das Wasser. Und zu Recht erwarten die Menschen, dass die Politik hier ins Handeln kommt und Maßnahmen ergreift. Doch Sie meinen, das ist alles überflüssig. Was ist denn
Ihre Botschaft an die Einwohnerinnen und Einwohner von Hartha, deren Brunnen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 versiegt sind? Was ist denn Ihre Botschaft an die Landwirte, die in zunehmenden Dürresommern Ernteausfälle verzeichnen? Was sagen Sie den Thüringer Waldbesitzern?
Schauen Sie sich doch den Zustand unserer Wälder an: Nur noch 15 Prozent der Bäume sind gesund. Das Grüne Herz Deutschlands wollen wir sein, aber in Thüringen sind 36.000 Hektar Wald so stark geschädigt, dass im Grunde dort Kahlschlag herrscht. Was ist denn Ihre Botschaft an die Menschen in den Städten, wo vor allem ältere Menschen unter der Hitze leiden? Gegenüber dem Zeitraum von 1961 bis 1990 hat sich die Temperatur in Thüringen in den letzten 30 Jahren um 1 Grad Celsius erhöht. Die Zahl der Hitzetage hat sich mehr als verdoppelt. Prognosen gehen von 25 Hitzetagen in einigen Jahren im Jahresmittel aus, im Moment haben wir noch sieben. Sie haben keine Antworten für die Menschen im Land, außer dumpfes Leugnen von Fakten.
Wie viele ausgetrocknete Brunnen, wie viel Hektar vertrockneten Wald und wie viele vollgelaufene Keller brauchen Sie denn noch, um zu begreifen, dass es höchste Eisenbahn ist?! Sie sind keine Alternative für Deutschland, Sie sind auch keine Alternative für Thüringen. Sie haben einfach den Schuss nicht gehört, der laut und dröhnend war. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Damit schließe ich an der Stelle die Aussprache. Ausschussüberweisung? Ja, wird beantragt. An welchen Ausschuss, Herr Jankowski?
An den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ist beantragt. Weitere Überweisungen habe ich nicht gehört.
Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen vom Abgeordneten Schütze und von Abgeordneter Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich möchte Ihnen mal kurz den weiteren Verlauf mitteilen, weil wir jetzt all die Dinge einordnen müssen, die wir über die Tagesordnung beantragt haben. Es war also auf jeden Fall der Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen. Den würde ich nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Dann war vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 23 a aufzurufen. Der würde danach kommen. Also der Tagesordnungspunkt 12, 23 a. Ich setze das gleich noch mal fort. Danach würden wir, so wie das jetzt im Zeitfenster aussieht, entsprechend die Wahlen aufrufen, also die Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 21, 22, 23 b und 23 c nach der Mittagspause. Dann würden wir nach der Mittagspause auch die Fragestunde aufrufen, also den Tagesordnungspunkt 25, während ausgezählt wird. Danach wäre der Aufruf TOP 13 nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse und gemeinsamer Aufruf dann der TOP 37 a, 37 b sowie 48 nach dem Tagesordnungspunkt 13. So sieht jetzt die Reihenfolge aus, damit Sie sich orientieren können. Ich gebe das rüber zum Schriftführer. Wer das jetzt nicht ganz mitgekriegt hat, kann hier also auch noch mal nachfragen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4320 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Das Wort erhält Herr Minister Maier für die Landesregierung. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Änderungsgesetz zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sollen für Thüringen die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vom 15. Januar 2021 geschaffen werden. Über den Anpassungsbedarf hinausgehende Regelungen werden dabei nicht getroffen. Diese Anpassung des Landesrechts ist erforderlich, um die neuen Regelungen, die im Bundesmeldegesetz verankert sind, auch in Thüringen anwenden zu können.
In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Bürokratieabbau und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine besondere Rolle spielen. Hierzu kann das Meldewesen einen Beitrag leisten und es muss diesen Beitrag vor dem Hintergrund der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 leisten. Aus diesem Grund wurde das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegende Melderecht, das Bundesmeldegesetz, aktualisiert und das zweite Änderungsgesetz zum Bundesgesetz am 15. Januar 2021 beschlossen. Unter anderem beinhaltet dieses Änderungsgesetz die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips in der Verwaltung sowie die Vereinheitlichung des bundesweit automatisiert abrufbaren Datenkatalogs für die länderübergreifende Behördenauskunft. Ziel ist also die verbesserte Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung letztlich auch entlastet. Gerade die Möglichkeit für öffentliche Stellen, die sogenannte einfache Behördenauskunft bundesweit automatisiert zu erhalten, ist ein wesentlicher Beitrag dazu. In Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen muss der Tatbestand in den sogenannten Spiegelregistern, also dem Datenbestand, der im Thüringer Landesrechenzentrum als teilweise Spiegel der kommunalen Melderegister geführt wird, im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Bundesmeldeänderungsgesetzes erweitert werden. Mit der Regelung des § 13 des Bundesmeldegesetzes wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Reihe von Daten auch noch eine längere Zeit nach Wegzug oder Versterben eines Einwohners zur Aufgabenerfüllung der Meldebehörde zur Verfügung stehen muss. Das in § 13 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz verankerte Verarbeitungsverbot gilt nicht für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG genannten Daten. Mit diesen Daten kann nach weggezogenen oder verstorbenen Personen gesucht werden. Dies ist im länderübergreifenden automatisierten Datenabruf der Behörden künftig landesrechtlich sicherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin ist mit dem novellierten Bundesmeldegesetz das Instrument der Datenbestätigung für öffentliche Stellen nach § 39 a BMG geschaffen worden. Dies ist zu begrüßen, da die Datenbestätigung gegenüber dem Abruf von Daten im Rahmen der einfachen Behördenauskunft datensparsamer ist, da lediglich die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung zurückgemeldet wird. Da das Thüringer Landesrechenzentrum bereits die zentrale Stelle für die Beauskunftung der einfachen Behördenauskunft ist, soll sie zukünftig auch für die Datenbestätigung nach § 39 a BMG zuständig sein.
Die Umsetzungsplanung von Bund und Ländern ist auf den 1. Mai 2022 eingestellt. Damit die technische Umsetzung in den kommenden Wochen erfolgen kann, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.