Protokoll der Sitzung vom 18.11.2021

Ähnlich verhält es sich bei der Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen als Mitglieder des MDRRundfunkrats. Auf diesem Stimmzettel stehen zwei

(Vizepräsidentin Marx)

Wahlvorschläge. Sie können sowohl hinter dem einen Wahlvorschlag als auch hinter dem anderen mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren.

Bei der Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats können Sie entweder für den einen oder den anderen Wahlvorschlag insgesamt stimmen oder sich enthalten. Dort haben Sie also nur eine Stimme.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind Herr Abgeordneter Weltzien, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Auf der Tribüne sind Herr Abgeordneter Schubert und Frau Abgeordnete Baum als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin eingesetzt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Ich darf zwischendrin mal wieder an die Maskentragepflicht am Platz erinnern. Herr Kollege Henkel, eine Maske bitte!

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall gewesen. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten und weise auch noch einmal vorsorglich darauf hin, dass jetzt selbstverständlich beide Urnen gemeinsam entleert und die Zettel zusammen ausgezählt werden. Die Wahlhandlung ist damit geschlossen und ich bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß kommen wir währenddessen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 25

Fragestunde

Sie haben ja eben schon gemerkt, dass die Stimmabgabe sehr lange gedauert hat. Sollte sich herausstellen, dass für die Auszählung der Stimmen mehr als eine Stunde benötigt wird, wird die grundsätzlich für die Fragestunde vorgesehene Stunde möglicherweise etwas verlängert werden, damit wir hier nicht so viel Leerlauf haben.

Dann geht es los mit der Fragestunde. Ich darf als Erstem Herrn Abgeordnetem Reinhardt in der Drucksache 7/4266 das Wort übergeben. Frau Abgeordnete Engel trägt anstelle von Herrn Reinhardt die Frage vor.

Betriebserlaubnisverfahren für Kindergärten

Unter welchen Voraussetzungen dem Träger einer Kindertageseinrichtung die nach § 45 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch erforderliche Betriebserlaubnis erteilt wird, ist in Thüringen in § 22 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes geregelt. Danach ist die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, zu erteilen, wenn unter Berücksichtigung der Art und Ausstattung der Einrichtung, der Zahl und fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter, unter Berücksichtigung der Zahl und des erzieherischen Bedarfs der betreuten jungen Menschen, der räumlichen Ausstattung und der Größe der erzieherischen Gruppen eine dem Wohl der jungen Menschen entsprechende Erziehung gemäß der Aufgabenstellung der Einrichtung zu erwarten ist.

Ich frage die Landesregierung:

(Vizepräsidentin Marx)

1. Wie viele aktive Mitarbeitende stehen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung, um die anfallenden Betriebserlaubnisverfahren „Kindergärten“ sowie die meldepflichtigen besonderen Vorkommnisse in Kindergärten zu bearbeiten?

2. In welchem Turnus werden die in Thüringen erteilten Betriebserlaubnisse einem erneuten Verfahren bzw. einer erneuten Prüfung unterzogen und welchen Bearbeitungsstand gibt es hier aktuell?

3. Wie viele Betriebserlaubnisverfahren (Erstver- fahren und Erneuerungen einer Betriebserlaubnis) wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 durchgeführt?

4. Wie hat sich in den Jahren 2016 hin zu 2021 die Anwendung verschiedener pädagogischer Konzepte in den Thüringer Kindergärten entwickelt (bit- te auf die verschiedenen pädagogischen Konzepte, wie beispielsweise offene Arbeit, Situationsansatz, Waldorf, Reggio etc., aufschlüsseln)?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Für die Erfüllung der aufsichtlichen Aufgaben in Thüringen stehen fünf Vollzeitbeschäftigte – das sind dann auch fünf Köpfe – zur Verfügung.

Frage 2: Bestandskräftige Betriebserlaubnisse werden nicht in einem regelmäßigen Turnus, sondern anlassbezogen einer erneuten Überprüfung unterzogen, regelmäßig natürlich, wenn eine Änderung erforderlich wird. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Trägerwechsel stattgefunden hat, manchmal beantragen die Träger auch eine Neuerteilung, wenn wesentliche Änderungen der Konzeptionen erfolgen, auch wenn sich die räumliche Situation ändert, also bei Um- und Ausbaumaßnahmen oder dem Einzug in ein neues Gebäude.

Frage 3: Im Jahr 2016 wurden 139 Betriebserlaubnisverfahren durchgeführt, im Jahr 2017 172, im Jahr 2018 206, im Jahr 2019 215, im Jahr 2020 126 und Stand 1. Oktober 2021 hatten wir bis dahin 86 Betriebserlaubnisverfahren durchgeführt.

Zu den Konzeptionen: Die Träger müssen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens gemäß § 45 SGB VIII ihre pädagogische Konzeption vorlegen. Wir verlangen, dass sich die pädagogischen Konzepte am Thüringer Bildungsplan bis 18 orientieren. Nach der Beobachtung des Fachreferats setzen die Thüringer Kindergärten selten bestimmte pädagogische Konzepte in Reinform durch, sondern das sind meistens verschiedene Elemente, die kombiniert werden. Wir beobachten sehr vielfältige Konzeptionen, die unterschiedliche pädagogische Ansätze verfolgen oder miteinander kombinieren, darunter auch häufig reformpädagogische Ansätze. Wir sehen aber, dass sich da jeder Träger individuell quasi die Konzepte zusammensucht, die für sein Personal oder für seine räumliche Umgebung usw. passen, und dass diese Konzepte auch häufig überarbeitet und weiterentwickelt werden. Wir beobachten also nicht, dass bestimmte Ansätze vorherrschen, und auch durch diese individuelle Kombination verschiedener Modelle haben wir keine Erfassung, die jetzt sagen würde, das ist Waldorf oder Montessori oder so. Danke.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich in der Drucksache 7/4303. Bitte.

„Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft“ – unterschiedliche Praxis der Thüringer Schulämter beim Umgang mit sogenannten Sabbaticals

Im Freien Wort vom 26. Oktober 2021 fand sich unter der Überschrift „Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft“ ein Artikel zum unterschiedlichen Umgang mit Freistellungswünschen Thüringer Lehrerinnen und Lehrer. So ist nachzulesen, dass eine Schulleiterin vom Verwaltungsgericht Meiningen verurteilt wurde, weil sie ihre Kompetenzen überschritten und einen Lehrer für sechs Wochen freigestellt habe. Ihr wurden zur Strafe für ein Jahr die Bezüge um zehn Prozent gekürzt. Die Schulleiterin, die von ihrem Personalrat unterstützt wurde, „wollte mit der Freistellung die Leistungen eines engagierten Lehrers honorieren und ihm eine Horizonterweiterung ermöglichen“, heißt es in besagtem Artikel. Weiter ist zu lesen, dass vom Schulamt Südthüringen in der Vergangenheit zehn Anträge auf sogenannte Sabbaticals abgelehnt wurden. Begründet wurde dies mit der Gefährdung der Unterrichtsversorgung. In Ostthüringen hingegen hätte es in den letzten drei Jahren

(Abg. Engel)

78 Anträge von Lehrkräften auf eine solche Auszeit gegeben, die alle genehmigt worden seien.

Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind in Thüringen derzeit rund 1.000 Lehrerinnen und Lehrer langzeiterkrankt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der unterschiedlichen Freistellungspraxis der Thüringer Schulämter für sogenannte Sabbaticals oder Sonderurlaube und wie sieht sie diese begründet?

2. Wie viele Anträge auf Sonderurlaube oder Sabbaticals gab es in den letzten drei Jahren in den Thüringer Schulämtern und wie viele davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt – bitte nach Schulämtern unterteilt aufgliedern?

3. Wie hoch ist der Stand an langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrern in den letzten drei Jahren aufgeteilt nach Schulämtern und Dauer der Krankmeldung?

4. Sieht die Landesregierung in Sonderurlauben oder Sabbaticals Chancen, um Langzeiterkrankungen und Überlastung von Lehrenden vorzubeugen, und unterstützt sie derartige Maßnahmen, um auch die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und erneut Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Vielen Dank.

Zu Frage 1: Sonderurlaub und Sabbatical sind sehr unterschiedliche Formen der Freistellung von Lehrkräften. Sonderurlaub kann zudem noch aus den verschiedensten Gründen beantragt werden, und je nachdem, welcher Antragsgrund vorliegt, besteht eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung des Schulamts. Grundlage dafür sind das Thüringer Beamtengesetz und die Thüringer Urlaubsverordnung. Wenn Sonderurlaub beantragt wird für eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme oder wenn Sonderurlaub aus persönlichen Gründen beantragt wird – das ist Geburt eines Kindes, Tod eines nahen Verwandten, manchmal gibt es auch einen Tag Sonderurlaub für ein Dienstjubiläum oder wenn man jemanden pflegen muss –, sind das gebundene Verwaltungsakte, das heißt, hier muss den Anträgen stattgegeben werden. Das machen die Schulämter natürlich auch und wir prü

fen das auf Rechtmäßigkeit, aber da sind im Grunde keine Spielräume.

In anderen Fällen – zum Beispiel bei der Teilnahme an Tagungen, für sportliche Zwecke, der erwähnte Fall: für eine Forschungsreise – sind es Ermessensentscheidungen der Schulämter, und in diesem Ermessen sind wie immer natürlich die verschiedensten Belange abzuwägen, das heißt der beantragte Grund, aber auch die Auswirkungen auf die Unterrichtsabdeckung. Das bedeutet, dass da immer die konkrete Situation vollumfänglich einbezogen werden muss, auch an der konkreten Schule, an der die Lehrkraft arbeitet, sodass dabei als Ausfluss dieser Ermessensentscheidung auch unterschiedliche Ergebnisse immer herauskommen können. Da kann es auch sein, dass in manchen Schulämtern die Personalsituation vielleicht in einer bestimmten Schulart besser aussieht als in anderen Bezirken.

Zu unterscheiden vom Sonderurlaub sind die Sabbaticals. Sabbaticals sind ja keine Urlaubszeit, sondern eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase. Es wird aber durchgehend eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, nur mit abweichender Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Auch das ist eine Ermessensentscheidung, hier gibt es also auch keine Bindung. Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein Sabbatical gewährt werden muss, sondern es kann gewährt werden. Und auch bei dieser Ermessensentscheidung sind viele dienstliche Gründe einzubeziehen, natürlich vor allen Dingen die Absicherung des Unterrichts. Und dabei spielt dann auch immer eine Rolle, wie ist der Gesamtzeitraum, also will jemand das jetzt für ein Schuljahr, für ein Schulhalbjahr, wie lange spart er an. Auch da kommt es durch die Unterschiedlichkeit der Anträge und die Unterschiedlichkeit der Unterrichtssituation jeweils tatsächlich auch zu abweichenden Entscheidungen.

Zu Frage 2, das ist die Zahl der Anträge und der Ablehnungen, habe ich eine Tabelle. Ich würde fast vorschlagen, ich lese die nicht vor, sondern gebe die schriftlich ab.

Dasselbe zum Stand der langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrer der letzten Jahre. Dazu noch die Information: Als langzeiterkrankt gilt eine Lehrkraft, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate sechs Wochen oder mehr entweder ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, also ab sechs Wochen ist Langzeiterkrankung gegeben. Ich reiche eine Tabelle dazu ein, da ergibt sich das im Detail. Jetzt hier nur so ganz allgemein: Die Zahl von 1.000 entspricht nicht unseren Statistiken. Allerdings sind es durchaus jetzt für die jüngsten Zah

(Abg. Rothe-Beinlich)

len, die wir haben, berufsbildende und allgemeinbildende Schulen zusammen, in der Tat ungefähr 850 Lehrerinnen und Lehrer, die diese sechs Wochen oder mehr innerhalb der vergangenen Jahre krankgeschrieben waren.

Zu Frage 4, welche Auswirkungen hat das auf Langzeiterkrankung und Überlastung: Bei Sonderurlauben gibt es ja teilweise Urlaube, diese dienen unmittelbar der Rehabilitation und einer Kur, da ist es ja klar, natürlich zielt dann dieser Sonderurlaub unmittelbar darauf, Langzeiterkrankung zu beenden oder zu vermeiden. Bei Sabbaticals sehen wir das, dass das natürlich der Attraktivität des Lehrerberufs sowieso dient und natürlich auch einer Überlastung, einem Burnout entgegenwirken kann. Davon gehen wir aus, und deswegen befürworten wir das auch grundsätzlich. Wenn es die Rahmenbedingungen – wie gesagt, Unterrichtsabsicherung usw. – ermöglichen, dann sind wir dafür, dass so was bewilligt wird. Wir haben aber keine Studie oder irgendwie was, wo ich jetzt sagen könnte, wir haben das erhoben und ich kann sagen, wer im Sabbatical war, dadurch reduziert sich die Langzeiterkrankung um soundso viel Prozent. Aber wir sehen das durchaus als Instrument im Sinne der Fragestellung.