Bei diesem Meldeweg ist die Schwierigkeit, dass bei der erstmaligen Meldung einer Infektion mit SARS-CoV-2 häufig kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt. Wir stellen ja diese Infektionen durch unser Testregime und die hohe Aufmerksamkeit sehr früh fest, sodass anders als bei anderen Erregern die Infektion häufig auffällt, bevor jemand einen schweren Verlauf erleidet.
Um diesen Fehler und diese Schwierigkeit zu beheben, sind die Meldepflichten erweitert worden. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit sind nicht mehr nur die Gesundheitsämter bei Erfassung einer Infektion, sondern auch die Krankenhäuser verpflichtet, jede Hospitalisierung in Bezug auf eine Erkrankung mit COVID-19 innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme an das jeweilige Gesundheitsamt zu melden.
Meldepflichtig ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19, was so zu interpretieren ist, dass der Grund der Aufnahme im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung steht, ein direkter kausaler Zusammenhang muss aber zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden. Das soll eine niedrigschwellige, zügige und aufwandsarme Meldung gewährleisten. Wird bei der Aufnahme der betroffenen Person deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der gleichzeitigen COVID-19-Diagnose steht, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, besteht keine Meldepflicht, aber in allen Fällen, in denen bei der Aufnahme ein Zusammenhang zumindest möglich erscheint, wird gemeldet.
Die Krankenhäuser melden an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt hat jetzt also zwei Daten, das Gesundheitsamt hat das eigene Datum, mit dem ihm eine Infektion mit dem Virus gemeldet wurde, und das Gesundheitsamt hat das zweite Datum vom Krankenhaus: Wir haben jemanden aufgenommen und der hat gleichzeitig eine Infektion. Das Gesundheitsamt verknüpft dann die beiden Meldewege miteinander und gibt die Daten in eine Meldesoftware ein. Dabei entscheidet es anhand der eigenen Ermittlungsdaten und seiner fachlichen Expertise, inwiefern der Fall aufgrund von Corona hospitalisiert wurde oder aufgrund einer anderen Ursache.
Zu Frage 4: Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 24. September 2021 alle Krankenhäuser sowie die Landeskrankenhausgesellschaft auf die Erweiterung der Meldepflicht bezüglich der Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19 hingewie
sen und diese gebeten, in ihren Häusern auf die Vollständigkeit der Meldungen und der zu erfassenden Angaben ein besonderes Augenmerk zu legen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hätte noch eine Nachfrage: Bei der Erfassung von COVID-19-Erkrankungen in den Krankenhäusern, wird da jetzt auch der Impfstatus abgefragt oder gefordert, dass das gemeldet wird, ob geimpft oder nicht geimpft gegen Corona?
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Olaf Müller in der Drucksache 7/4365. Bitte, Herr Abgeordneter.
Behandlungskapazitäten in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung
Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen weisen verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hin. Dabei ist zu differenzieren zwischen erhöhten psychischen Belastungen als Reaktion auf ein erhöhtes Stressniveau, dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der Entwicklung von psychischen Erkrankungen. In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums HamburgEppendorf wurden für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome berichtet. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen wies zudem
eine eingeschränkte Lebensqualität und ein geringeres Wohlbefinden auf als im vorpandemischen Zeitraum. Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Ja- nuar 2021) geht hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen haben. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen geben an, sich durch die Situation belastet zu fühlen. Aus den vorliegenden Daten lässt sich derzeit keine Zunahme von psychischen Erkrankungen ableiten. Besonders betroffen sind von diesen Entwicklungen vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund.
1. Ist eine erhöhte Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten und -plätzen für Kinder und Jugendliche während der Pandemielage bekannt und wenn ja, wie gestaltet sich diese?
2. Wie wurde auf die zu vermutende erhöhte Nachfrage in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie reagiert?
3. Welche Anstrengungen werden seitens der Landesregierung unternommen, mögliche Entwicklungsdefizite von Kindern und Jugendlichen im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich in den Blick zu nehmen?
4. Wie wird mit Blick auf die Folgen der CoronaPandemie in den relevanten Versorgungsformen nach möglichst rasch umsetzbaren Möglichkeiten für eine Ausweitung der Behandlungskapazitäten gesucht?
Zu Frage 1: Sowohl die Barmer Ersatzkasse Thüringen als auch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bestätigen lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz für psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche nach Vergabe eines Ersttermins. Eine Umfrage der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer unter den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Ostdeutschland zu den Auswirkungen der CoronaPandemie auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen zeigt eine deutliche Zunahme der Anfragehäufigkeit. Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung bestätigt das. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung der Deutschen Psychothera
peutenvereinigung aus dem Februar 2021 sind die Anfragen im Durchschnitt um 60 Prozent angestiegen. Das heißt, wir leiten aus diesen Anfragehäufigkeiten eine grundsätzliche Zunahme der psychischen Belastung der Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab.
Das zeigt sich nicht nur bei den niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern auch die Thüringer Chefärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bestätigen, dass wir bei der Belegungsentwicklung der letzten Jahre im stationären Bereich grundsätzlich für die Corona-Zeit eine erhöhte Nachfrage nach stationären Plätzen beobachtet haben.
Hinzu kommt im stationären Bereich, dass die Situation zusätzlich durch COVID-19-Erkrankungen auf den Stationen verschärft wird. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen, die stationär aus einem psychiatrischen Behandlungsgrund in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht sind, dann für die Dauer der Infektiosität auf der Station isoliert werden müssen. Das bedeutet natürlich, dass die Betten in diesem Raum nicht anderweitig zusätzlich belegt werden können. Häufig geht mit so einer Erkrankung auch ein erhöhter Pflegeaufwand einher, wenn das Kind oder der oder die Jugendliche auf Station erkrankt. Womit die Kinderund Jugendpsychiatrie stationär auch kämpft, ist ein erhöhter Personalausfall in den Kliniken. Das wissen wir auch alle. Da geht es einmal um die gesamte Arbeitssituation in den Kliniken, dann aber auch um Quarantäneanordnungen, die die Mitarbeitenden betreffen, die Kinder usw. Es kommt dadurch zeitweise zu Überbelegungen im stationären Bereich. Gleichwohl gehen die Kinder- und Jugendpsychiatrien, die Chefärzte und die Kassenärztliche Vereinigung davon aus, dass die stationäre Versorgung insgesamt sichergestellt ist.
Zu Frage 2 – wie wird reagiert –: Die Thüringer Chefärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie sehen zurzeit keine Notwendigkeit, die Behandlungskapazitäten auszuweiten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung sieht derzeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich Bedarf, die Behandlungskapazitäten dauerhaft zu erhöhen.
Zu Frage 3 – Anstrengungen, um mögliche Entwicklungsdefizite im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich in den Blick zu nehmen –: Das betrifft mich ja jetzt in originärer Zuständigkeit und nicht so sehr als Vertreterin des Gesundheitsministeriums. Wir haben als Bildungsministerium verschiedene Unterstützungsleistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche initiiert bzw. in Umsetzung des Aufholprogramms des Bundes angeschoben. Mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, die
Kinder und Jugendlichen nach dem Ende des Lockdowns und der Schulschließungen abzuholen und ihnen zu ermöglichen, dass sie, die in ihrem Lernfortschritt durch den Distanzunterricht häufig gehemmt waren, da nachholen können. Wir haben diese Bundesmittel umgesetzt in das Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona – man müsste genauer sagen: nach dem Lockdown – und beziehen uns dabei auf die körperlich-motorische Entwicklung, die sozial-emotionale Entwicklung und die kognitive Entwicklung, insbesondere die Sprachentwicklung. Die Fragen hier zielen aber auf den motorischen Bereich und die sozial-emotionale Entwicklung, deswegen dazu mehr.
Im motorischen Bereich ermöglichen wir den Schulen, durch zusätzliche Mittel die Vereine stärker als bisher einzubeziehen und zusätzliche Sportangebote durch Kooperation mit Vereinen anzubieten. Das stößt im Kreis der Sportvereine auch auf große Resonanz, weil dort eben parallel auch beobachtet wurde, dass viele Kinder und Jugendliche nicht mehr am Vereinsleben teilgenommen haben. Da haben wir den Landessportbund, der auch froh ist, wenn er jetzt stärker an Schulen kommen kann. Wir haben die Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund überarbeitet, auch die Mittel erhöht, die da gezahlt werden können. Das läuft ab jetzt. Es werden auch schon zusätzliche Schwimmkurse durchgeführt. Das ist ja immer ein besonders wichtiger Bereich bei der körperlichen Entwicklung, dass die Kinder Schwimmfähigkeit erlangen. Das läuft jetzt schon.
Im sozial-emotionalen Bereich ermöglichen wir den Schulen, Mehrarbeit zu beantragen, wenn die Lehrkräfte – es ist auch die Frage, sind die Lehrkräfte so erschöpft, dass sie das nicht mehr leisten können oder sagen die Lehrerinnen – und das hoffen wir –, dass sie das für ihre Klassen sehr sinnvoll finden, wenn sie eine Stunde mehr haben in der Woche. Das heißt, wir ermöglichen es für jede Klasse, eine zusätzliche Stunde pro Woche zu halten. Die soll nicht dazu dienen, Fachunterricht nachzuholen, sondern sie soll genau dazu dienen, wieder als Klasse zusammenzukommen, die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen.
Für Schülerinnen und Schüler, die besonders lange vom Lockdown betroffen waren – wir haben erhoben, wo die Lockdownzeiten am längsten waren –, ermöglichen wir die Finanzierung von bis zu einer Woche Schullandheimaufenthalt, auch um da die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen.
Zu Frage 4 – Ausweitung der Behandlungskapazitäten –: Das Gesundheitsministerium steht mit den Leistungsträgern der psychiatrischen Versorgung
im engen Austausch zur Versorgungslage und leitet, wenn erforderlich, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ein. Aber aus den Antworten auf Frage 2 ergibt sich ja, dass wir zwar eine zeitweise Überbelegung im stationären Bereich hatten, aber nicht Kinder und Jugendliche abgewiesen werden mussten, bei denen eine stationäre Versorgung nötig gewesen wäre.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Müller.
Vielen Dank erst mal für die Antworten, die insoweit erst mal verständlich waren. Ich habe dennoch eine Nachfrage, sie bezieht sich im Endeffekt auf die Antworten zu Frage 2, wo aus der Antwort herauszuhören war, dass momentan kein dauerhaft höherer Bedarf ist. Ich schließe jetzt einfach mal die Frage an den Begriff „dauerhaft“ an: Wie wird künftig eine zügige und angemessene Behandlung akuter psychischer Störungen in Thüringen sichergestellt, wenn eben – abseits von dauerhaft – periodisch möglicherweise auch in der Folge der vierten Welle, in der wir uns jetzt befinden, ähnliche Entwicklungen zu erwarten sind? Danke schön.
Das kann ich jetzt nicht beantworten. Dazu wird sicherlich das Gesundheitsministerium noch im Nachgang gern Stellung nehmen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Frau Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/4366, gestellt durch Herrn Abgeordneten Müller. Bitte sehr.
Vielen Dank. Deswegen bin ich gleich stehen geblieben. Ich stelle die Mündliche Anfrage in Vertretung für meine Kollegin Babett Pfefferlein.
mit Behinderungen gezahlt. Diese Leistungen umfassen alle Formen der Assistenz und Unterstützung, unabhängig vom Ort und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Alle Leistungen sind personenzentriert zu erbringen. Die Leistungen dienen dem Ziel, drohende Behinderungen zu verhüten oder Behinderungen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie sollen die Selbstbestimmung und die Selbstbefähigung der Leistungsberechtigten fördern.
Für den Fall der Abwesenheit sieht der Thüringer Landesrahmenvertrag die sogenannte 50-TageRegelung vor. Die Teilhabekommission beschloss in einer telefonischen Sitzung am 15.04.2020 die Empfehlungen zur Sicherstellung der Angebote der Eingliederungshilfe im Rahmen der Corona-Krise. Die Teilhabekommission beschloss in dieser Sitzung weiterhin die Aussetzung der Abwesenheitsregel im Falle von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
1. Für welchen Zeitraum wurde die Abwesenheitsregel in gemeinschaftlichen Wohnformen während der bisherigen Corona-Pandemie ausgesetzt?
3. Konnten diese Mehrkosten auf der Grundlage der §§ 99 ff. SGB IX geltend gemacht werden – wenn nicht, die Bitte um Nennung nach Trägern und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für die Jahresscheiben 2020 und 2021 –?