Protokoll der Sitzung vom 15.12.2021

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Parlamentarische Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, ich darf beginnen, es sei denn, es verneint jetzt jemand. Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich unsere heutige Plenarsitzung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen! Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass mit Wirkung vom gestrigen Tag Frau Dr. Katja Böhler als Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und Frau Prof. Dr. Barbara Schönig als Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ernannt wurden. Ich begrüße auch Sie sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Ausübung Ihrer Ämter zum Wohle des Freistaats Thüringen recht gutes Gelingen.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren, Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schubert. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Thrum, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Tiefensee entschuldigt.

Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass es in der personellen Zusammensetzung des Landtags eine weitere Veränderung gegeben hat. Frau Abgeordnete Tosca Kniese hat mit Wirkung vom 6. Dezember 2021 ihren Austritt aus der Fraktion der AfD und gleichzeitig erklärt, dem Landtag als fraktionsloses Mitglied weiterhin angehören zu wollen. In der Folge ist nunmehr die Fraktion der CDU zweitstärkste Kraft und größte Oppositionsfraktion im Landtag.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Über die weiteren Auswirkungen haben wir uns bereits im Ältestenrat zur weiteren Verständigung ausgetauscht bzw. werden dies noch tun.

Weiterhin möchte ich Sie auf die Fotoausstellung „Pressefoto Hessen-Thüringen 2021“ aufmerksam machen, die seit dem 7. Dezember 2021 im Landtag zwischen dem Abgeordnetengebäude und dem Funktionsgebäude gezeigt wird. Die Siegerarbeiten und Anerkennungen werden aufgrund der fortwährenden COVID-19-Pandemie wie im Vorjahr als Außenprojektionen am Landtagsgebäude gezeigt. Die Ausstellung endet am 2. Januar 2022.

Heute Abend findet dazu ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Landesverbands Thüringen des Deutschen Journalistenverbands auf dem Vorplatz zum Landtagshochhaus statt. – So weit die allgemeinen Hinweise.

Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 4 die 7/4544, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/4552 und zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/4585.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 7/4595. Da der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport erst heute beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 3 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das ist nicht der Fall. Dann kann das Verfahren also so stattfinden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 damit am Freitag auf.

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung letzte Woche Dienstag noch einmal bekräftigt, die Wahlen, die diesmal zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 26 durchzuführen sind, am Donnerstag nach der Mittagspause aufzurufen. Die Wahlen sollen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Auch findet während der Auszählung der Stim

men wieder die Fragestunde statt. Da jedoch zu Tagesordnungspunkt 17 kein Wahlvorschlag vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden soll. Ebenso verhält es sich mit Tagesordnungspunkt 19, zu dem der Wahlvorschlag zurückgezogen wurde.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie darüber informieren, dass auch Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und Herr Abgeordneter René Aust ihren Rücktritt als Schriftführerin bzw. Schriftführer erklärt haben, sodass nur noch elf gewählte Schriftführerinnen und Schriftführer für einen Einsatz im Sitzungsvorstand zur Verfügung stehen. An der Stelle gestatten Sie mir den persönlichen Einwurf, dass doch jede und jeder Abgeordnete daran interessiert sein soll, dass zumindest unsere Plenarsitzungen ordnungsgemäß und organisatorisch unter Beihilfe aller Fraktionen hier stattfinden können.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

(Unruhe AfD)

Die Wahlvorschläge der weiteren Wahlen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/4538, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4566, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/4571, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/4539, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/4543 und 7/4596, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/4565, zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/4570, zu Tagesordnungspunkt 25 die 7/4567 und zu Tagesordnungspunkt 26 die 7/4550, 7/4564, 7/4572, 7/4573 und 7/4583.

Sollte der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 16 angenommen werden, würde ich im Anschluss an die Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses auch die Ernennung der Wahlbewerberin als Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs durchführen wollen.

Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Antrag auf Aktuelle Stunde eingereicht, der als Drucksache 7/4533 ausgefertigt und veröffentlicht wurde. Wie Sie wissen, geht deren parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung auf den Statusbeschluss in der Drucksache 7/4042 zurück. Nach dessen Ziffer III.6 ist es der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Abweichung von § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestattet, einmal im Quartal eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Nachdem bereits in den Plenarsitzungen im Oktober eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP verhandelt wurde, stellt sich mit Blick auf den Antrag in der Drucksache 7/4533 die Frage der Zulässigkeit. Die Zulässigkeit wäre gegeben, wenn sie der Landtag mit der in § 120

der Geschäftsordnung vorgesehenen Mehrheit beschließen würde. Wünscht jemand das Wort, um für die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön, Sie haben das Wort zur Zulässigkeit.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kennen die Beschlüsse des Hohen Hauses selbstverständlich, aber nichtsdestotrotz zeigt sich an einem aktuellen Beispiel, wie unsere parlamentarischen Rechte eines frei gewählten Abgeordneten hier beschnitten werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir schon vor einem Jahr und auch in letzter Zeit den aktuellen Anlass hier angeprangert haben, wie die Situation in den Heimen ist. Erst in Jena, dann in Rudolstadt, letztlich nun in Blankenhain – in Thüringer Pflegeheimen kam es immer wieder zu dramatischen Corona-Ausbrüchen. Die Situation ist kaum dramatischer zu beschreiben. 253 Bewohner in solchen Einrichtungen sind leider an Corona-Infektionen oder anlässlich dessen verstorben. Das geht aus den Zahlen hervor, die uns vorliegen.

Herr Abgeordneter, Sie dürfen nicht zum Inhalt, sondern nur zur Zulässigkeit des Antrags sprechen.

Ich weiß.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umso wichtiger ist es, dass jedem Parlamentarier, und damit auch aus der parlamentarischen Gruppe, das Recht eingeräumt wird, ebendiese politische Situation nicht nur im öffentlichen Raum zu thematisieren, sondern auch hier im Hohen Hause.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ihre Bundes- tagsfraktion hat noch nichts dazu gesagt!)

Wir sehen nach wie vor unsere Rechte eingeschränkt. Das haben wir auch zum Anlass genommen, dies vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof besprechen und urteilen zu lassen. Um genau dieses Recht hier wahrzunehmen, würden wir gerne mit der entsprechenden Mehrheit um die Zustimmung dieses Hauses bitten. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Präsidentin Keller)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand das Wort, um gegen die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Frau Abgeordnete Henfling, bitte schön, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Die Präsidentin hat es schon angesprochen: Es geht hier nicht um den Inhalt der Aktuellen Stunde, der hier zur Abstimmung steht, sondern es geht um die formale Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Wie Sie alle wissen, haben wir uns hier im Haus mehrheitlich darauf verständigt, dass Gruppen des Thüringer Landtags, zu denen die FDP zählt, einmal im Quartal die Möglichkeit haben, eine Aktuelle Stunde zu machen. Das ist die momentane Grundlage, auf der wir hier arbeiten. Ich finde es schon wichtig, dass, wenn wir hier bestimmte Grundlagen vereinbaren, wir uns auch an selbige Grundlagen halten. Die FDP hat sich ja vorgenommen, das vor dem Verfassungsgericht zu beklagen. Das heißt, wir befinden uns hier in einem offenen Verfahren. Dementsprechend möchte ich dieser Aufnahme hier in die Tagesordnung widersprechen, weil die Geschäftsordnung und die Grundlagen, die wir hier geschaffen haben, ein anderes Prozedere vorsehen. Sollte ein Verfassungsgericht dahin gehend anders entscheiden, dann müssen wir uns hier sicherlich noch mal unterhalten. Aber an diesem Punkt sind wir aktuell nicht, und deswegen würden wir das an dieser Stelle ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit wurde für und gegen die Zulässigkeit das Wort genommen. Nach § 120 der Geschäftsordnung wird verlangt, dass für Abweichungen von der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 –, vorliegt.

Ich lasse abstimmen über die Zulässigkeit des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP für die Aktuelle Stunde. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Zulässigkeit? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind drei fraktionslose Abgeordnete und drei Abgeordnete der Fraktion der CDU.

Damit ist also der Antrag nicht zulässig, sodass eine Beratung unterbleibt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 42 wurde zurückgezogen.

Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

Ja, danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens meiner Fraktion, die Drucksache 7/4535 „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen“ wegen der Dringlichkeit in der Sache auf die Tagesordnung zu setzen. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege René Aust sprechen.

Dann erhalten Sie jetzt das Wort zur Begründung der Dringlichkeit, Herr Abgeordneter Aust, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen“ ist aus drei Gründen dringlich. Der erste: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass aufgrund der zurückgehenden Zahlen bei Inzidenzen oder auch der zurückgehenden Zahlen an intensivmedizinischen Betten, die belegt sind, die Situation einigermaßen normal erscheinen könnte. Tatsächlich ist es so, dass die Feiertage vor der Tür stehen, und wir alle wissen, dass es gerade bei diesen Tagen so ist, dass die Anzahl der belegten Betten wieder ansteigen wird. Wir müssen also jetzt handeln. Und da es die Landesregierung nicht hinbekommt, müssen wir mit unserem Antrag hierzu beitragen, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Das Zweite ist: Innenminister Maier nimmt die derzeitige Situation in den Krankenhäusern und auf den Straßen Thüringens als Ausrede, um an einer Gewalteskalationsstufe zu drehen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, es hackt!)

Er hat sich am vergangenen Wochenende auf eine Stufe mit dem ehemaligen Innenminister Rech gestellt, der in Baden-Württemberg zur Zeit der Stuttgart-21-Demonstrationen Polizisten auf Schülerprotestler und Rentner schickte.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Polizisten sind verletzt worden!)