Ich zitiere hier auch noch mal hilfsweise – damit es auch alle gehört haben, falls sie nicht in der Lage sind, es zu lesen – aus § 11 des Versammlungsgesetzes: „Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen.“ Nun liegt auf der Hand, dass viele die gesetzlichen Regelungen umgehen und das tun, weil sie an einem geordneten und friedlichen Verlauf der Versammlung sowie an der Verhinderung grober Verstöße schlicht und ergreifend kein Interesse haben. Hierfür hilft kurzfristig nur, mit Konsequenz die geltenden Gesetzesvorschriften anzuwenden. Demonstrationen ohne Anmeldung und ohne Leitung können verboten werden, und die weitere Teilnahme an verbotenen Versammlungen stellt auch heute eine Ordnungswidrigkeit dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht muss man sich auch darüber unterhalten, ob mittelfristig ein eigenes Versammlungsgesetz für Thüringen erarbeitet werden muss, in dem wir auch auf bestimmte Sachen reagieren oder zum Beispiel das Versammlungsgesetz im digitalen Zeitalter ankommen lassen – nicht in Ihrem Sinne, Herr Möller, ganz sicher nicht.
In den letzten Wochen ist polizeilicherseits bereits eine deutliche Tendenz zu erkennen, was wir ausdrücklich begrüßen. Ich denke, es ist nun auch an den Versammlungsbehörden, nachzuziehen und die Arbeit der Kolleginnen in den Gesundheitsämtern und der Polizei zu unterstützen, indem man konsequent beauflagt und bei Verstößen auch dagegen vorgeht. Das bedeutet auch, dass Vertreterinnen der Versammlungsbehörden anwesend sein
müssen, um sowohl für die Polizei als auch für Versammlungsteilnehmerinnen ansprechbar zu sein. Nach dem, was wir hören, klappt das in vielen Orten nicht. Hier muss die kommunale Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu der Debatte um Social Media und im Speziellen zu Telegram sagen. Im Besonderen in den letzten Tagen ist die Diskussion dazu wieder in Fahrt gekommen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Sperrung eines ganzen Onlinedienstes völlig unverhältnismäßig und höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig wäre und wir das bei anderen Staaten kritisieren würden und auch immer werden, ist es überhaupt nicht angebracht, jetzt mit einem nationalen Alleingang dort Tatsachen zu schaffen. Auf der EU-Ebene wird dazu gerade verhandelt und es gibt im Ministerrat eine Einigung zu Telegram, wie man insbesondere mit öffentlichen Kanälen umgeht und sie genauso behandelt wie soziale Netzwerke.
Zum Schluss noch ein paar Worte an die AfD, die plötzlich das robuste Auftreten der Polizei kritisiert – ich erinnere da gern an Ihre Position zum G-20Gipfel in Hamburg: Hören Sie auf, die Menschen aufzuhetzen, zu illegalen Demonstrationen aufzurufen und vor allen Dingen Kinder als Schutzschilder zu missbrauchen!
Herr Möller hat unter anderem mit einem Bild auf Twitter mehr oder weniger dazu aufgerufen, Kinder mit zu Demonstrationen zu nehmen, und …
hat sich dann gleichzeitig gestern beschwert, dass Kinder mit im Kessel waren. Sie missbrauchen das Demonstrationsrecht, Sie missbrauchen das Grundrecht, Sie hetzen Leute auf. Wenn hier irgendjemand die Gesellschaft spaltet oder es zumindest versucht, dann sind Sie das, und das lassen wir Ihnen hier nicht durchgehen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich Folgendes voranstellen: Ich mache mir ernsthafte Sorgen hinsichtlich unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Diese Pandemie zeigt nicht erst seit heute, dass unsere Solidargemeinschaft eben gerade nicht ein uneinnehmbares Bollwerk ist, sondern ganz im Gegenteil, sie ist angreifbar, sie ist fragil und sie ist verletzlich.
Doch wie stellt sich die Situation bei diesem Corona-Versammlungsgeschehen in Thüringen dar? Täglich Demonstrationen mit bis zu 1.500 Teilnehmern, auch am letzten Wochenende allein in Greiz 1.000 Teilnehmer unangemeldet. Die traurige Bilanz: Angriffe mit Pyrotechnik und Flaschenwürfe, 14 verletzte Polizeikollegen, nachdem ein nicht genehmigter Aufzug gestoppt werden sollte, knapp 100 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Jetzt, am vergangenen Montag, Netzaufrufe zu 36 Versammlungslagen hier im kleinen Thüringen, sogenannte Montagsspaziergänge; das Ergebnis hier: 6.000 Teilnehmer, 26 Versammlungen haben tatsächlich stattgefunden, fast alle unangemeldet, 500 OWi-Verfahren, 30 Strafanzeigen und erneut verletzte Kollegen, dieses Mal fünf an der Zahl. Das bedeutet, binnen Wochenfrist haben wir 26 verletzte Polizisten bei uns in Thüringen zu beklagen. Ich sage hier ganz deutlich: So darf das nicht weitergehen!
Seit Ende November zählen die Behörden etwa 50 Versammlungslagen mit jeweils mindestens 200 Teilnehmern, fast alle davon – ich habe es erwähnt – ohne Anmeldung und unter Umgehung der Regelungen des Versammlungsrechts. Nicht in wenigen Fällen wissen wir, wer hinter den anonymen Aufrufen steht: Rechtsextremisten, die sich bewusst nicht als solche zu erkennen geben, so wie unter anderem auch in Eisenach.
Kurzum: Die Stimmung gegen unseren Staat, gegen staatliche Institutionen und Verantwortungsträger – das zeigen nicht erst die Mordaufrufe gegen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer oder die sogenannten Hausbesuche bei Karl Lauterbach
oder Ministerpräsidentin Schwesig – ist zunehmend aggressiv und gereizt. So wie übrigens auch in Gera am vergangenen Samstag: Kurz nachdem die Demonstrationen im Stadtgebiet beendet waren, wurden mehrere Brandsätze gegen das Polizeigebäude in Gera geschleudert. Und am Roten Berg in Erfurt wird ein Impfzentrum angegriffen. Ich will ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Angriffe sind unerträglich, sind völlig inakzeptabel und stellen einen direkten Angriff auf unsere Demokratie dar.
Und dass sich in einer solchen unübersichtlichen Gemengelage weitestgehend unbemerkt auch noch rechtsradikale Parolen besonders gut transportieren lassen, ist eine zusätzliche traurige Erkenntnis. Keine Frage, unser Staat ist herausgefordert.
Bevor ich jetzt zur Frage komme, was zu tun ist, will ich noch eines erwähnen – Kollegin Henfling hat auch schon darauf abgestellt –: Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Menschen müssen ihre Meinungen, gerade die unbequemen und gerade den Unmut, in einer Demokratie auch auf die Straße bringen können, selbst die kleinste Minderheit. Fakt ist aber auch, die Polizei, Herr Minister, ist in einer wirklichen komplizierten, in einer schwierigen Situation, sie befindet sich quasi in der Zwickmühle und steht vor der Frage, ob sie die Versammlung jetzt mit unmittelbarem Zwang und mit Wasserwerfer auflösen soll. Uns allen ist klar, wie schwerwiegend eine solche Entscheidung für denjenigen ist, der sie treffen muss. Natürlich gilt es hier abzuwägen, das verfassungsrechtliche Übermaßverbot einzuhalten und nicht – im Wortsinn – über das Ziel hinauszuschießen.
Kurzum: Was ist zu tun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? Drei Punkte sind mir wichtig, und die sind für mich auch Gesetz.
Erster Punkt: Über Maßnahmen und deren Intensität darf man sich streiten. Man darf auch unterschiedlicher Auffassung sein. Doch eines ist klar: Recht gilt. Und wer unsere Rechtsordnung und unser Miteinander nicht achtet, gefährdet unsere Demokratie.
Zweiter Punkt: Im Bereich der zuständigen Versammlungs- und Sicherheitsbehörden gilt, Schluss mit dem Flickenteppich, wir brauchen klare, wir brauchen einheitliche und wir brauchen Handlungsanleitungen, die für alle gelten. Das Vorgehen der Behörden darf hier grundsätzlich in Altenburg oder in Greiz nicht anders ausfallen als in Kahla, Erfurt oder in Eisenach. Insofern bin ich Ihnen dank
bar, Herr Minister, dass Sie unsere Vorschläge von Anfang Dezember aufgegriffen haben, nämlich koordiniertes Vorgehen zwischen Innenministerium, Kommunen und Sicherheitsbehörden, das Prüfen von Allgemeinverfügungen, so wie es in Eisenach beispielhaft umgesetzt wurde, das Schaffen von Rechtssicherheit durch das Auslegen von Ausnahmetatbeständen und das Verhindern des Aushebelns unseres Versammlungsrechts. Aber dazu gehört auch, dass die Taskforce im Versammlungsrecht wieder eingerichtet ist, dass die natürlich auch am Wochenende vor Ort und erreichbar ist, genauso übrigens wie die Versammlungsbehörden.
Noch ein Punkt zur Polizei: Konsequentes Handeln haben wir zu Recht eingefordert. Das bedeutet natürlich auch, dass wir genügend Polizeikräfte vor Ort haben müssen.
Ein letzter Punkt – und das zeigt, wie betroffen und nachdenklich machend die Realität ist bei diesem Thema –: In Eisenach ist an prominenter Stelle folgendes Plakat angebracht …
Letzter Satz: Egal, ob geimpft oder ungeimpft, wir sind alle Menschen. Ich glaube, die Botschaft dessen ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht sein müssen und uns dieser nicht entziehen können.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da übernehmen Sie den Slogan von diesen Corona-Demonstratio- nen?!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! 96 Prozent der Thüringer sind gegen Gewaltanwendung. Das ist das Ergebnis des Thüringen-Monitors, mit dem wir uns morgen intensiv beschäftigen werden. Und trotzdem erleben wir derzeit in Thüringen bei friedlichen Kundgebungen provokante Polizeiaufmärsche.
Wir erleben aber auch, dass Polizisten sich nicht zu offiziellen Gesprächen mit Abgeordneten treffen dürfen – und das alles in einer Zeit, in der unsere Sicherheitskräfte politische Unterstützung dringend benötigen.
Sie, Herr Innenminister, sind das Gesicht der SPD in Thüringen, einer Partei, die aus ihrer Tradition heraus für Versöhnung, Frieden und stabile Demokratie steht – genauso wie wir Bürger für Thüringen.
Für den Moment stelle ich aber fest, Sie tragen dem Willen von 96 Prozent der Thüringer keine Rechnung, wenn Sie mit Polizeiaufmärschen Druck auf friedliche Demonstranten ausüben.
Wir erleben in dieser Corona-Zeit unablässige Veränderungen, die von der Politik begleitet und moderiert werden müssen, und Sie wissen genauso gut wie ich: Die zwei wichtigsten Merkmale erfolgreicher Führung in Zeiten stetiger Veränderung sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit.