kunft unterwegs sind und davon getrieben werden. Und ich sehe Menschen, die ihren Unmut über geschlossene Schulen und nicht stattfindenden Unterricht kundtun wollen. Und ich sehe Menschen, die sich zuweilen hilflos den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ausgesetzt fühlen. Und unter all diese Menschen mischen sich zunehmend rechtsradikale, gewaltbereite, militante Gruppierungen, und deswegen sage ich auch allen: Überlegt euch genau, mit wem ihr unterwegs seid.
Unter dem Deckmantel der Grundrechte wurden Kinder instrumentalisiert, wurden Hassreden gehalten, wurde die Politik aufs Übelste beschimpft und beleidigt, es wurden Lügen und Verschwörungstheorien verbreitet. Und es wurde Angst geschürt. Ich möchte eins an dieser Stelle auch ganz klar sagen, denn auch das ist immer wieder aus den Reihen der Radikalen zu hören: Wir leben nicht in einer Diktatur, lassen Sie sich das sagen. Ich weiß, wie es sich in einer Diktatur lebt, und ich werde mir das nie auf diese Ebene ziehen lassen, meine Damen und Herren.
In einer Demokratie wie dieser, in der wir leben, gibt es kein – und ich wiederhole das: kein – Recht auf Gewalt und kein Recht auf Radikalismus und Extremismus. Mit Blick auf die aktuelle Zeit und Situation, meine Damen und Herren, und weiter unter den höchsten Ansprüchen an Freiheit und an Bürgerrechte, an Frieden und an Demokratie, stellt sich mir immer wieder die Frage: Ist es im Augenblick wirklich wert, sich und andere der Gefahr einer Infektion auszusetzen, oder gibt es nicht auch andere Möglichkeiten, die man nutzen kann? Wir haben ja verschiedene Varianten, wie man in dieser guten Demokratie Teilhabe üben kann, und ich möchte mit Blick auch auf die etwas kurze Redezeit deswegen auch darauf kommen. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Petition. Demonstrieren kommt von „monstrare“: zeigen. Und Demonstrationen, gute, starke Demonstrationen mit guter Argumentation bieten die Möglichkeit, zu demonstrieren und zu zeigen. Ich möchte deswegen an dieser Stelle auch ganz klar dazu aufrufen, sich Möglichkeiten zu überlegen, wie man mit mehr Infektionsschutz im Augenblick auch gute demokratische Instrumente nutzen kann, um kraftvoll zu zeigen, was man sagen möchte, meine Damen und Herren.
Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz klar zum Abschluss sagen, Frau Präsidentin: Ich verurteile zutiefst, mit welchem Hass und mit wel
chen Lügen und mit welcher Gewaltbereitschaft die Proteste unterwandert werden und worden sind, und ich hoffe inständig, dass es künftig gelingt, wieder gemeinsam den Konsens in dieser Gesellschaft zu suchen und die friedliche demokratische Gesellschaft nach vorn zu bringen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen bis zur CDU-Fraktion! Vorab – Herr Bergner – weitgehendes Danke und dann doch an einer Stelle ein Widerspruch. Ich will – und ich glaube, auch Sie wollen – keinen Konsens mit rechten Strukturen, Antisemiten, Verschwörungserzählern, die gerade auf die Straße gehen. Von daher an der Stelle zumindest ein Widerspruch, genauso wie ein Widerspruch dazu – ich glaube, das kam von Herrn Walk –, dass die Solidargemeinschaft wiederhergestellt werden muss. Ja, aber ich würde sagen, die existiert, und auch hier: Ich sehe keine Notwendigkeit, eine Solidargemeinschaft mit diesen Personen zu bilden, sondern ich bin dann eher ein Fan davon, die klare Abgrenzung zu suchen.
Wir hatten hier ja – das ist ja der Vorteil, wenn man als Letztes redet, dass man auch so ein bisschen in der Lage ist, ein bisschen Faktencheck zu machen – die Rede der Bürger-für-ThüringenVerschwörungsparteivertreterin im Landtag, und ich möchte, da sie darauf verwiesen hat, was im Thüringen-Monitor steht, Sie alle mal darauf verweisen, was da wirklich auf Seite 43 steht, für den Fall, dass Sie es selbst nachlesen wollen: Da geht es nämlich darum, ob man bereit wäre, für die jeweiligen Ziele zu kämpfen, auch wenn dazu Gewalt notwendig ist. Die Frau Bergner hat hier 96 Prozent der Thüringer und Thüringerinnen zitiert, die keine Gewalt einsetzen würden. Das ist lustig, dass gerade Sie das zitieren, denn die 96 Prozent – bei denen handelt es sich um diejenigen, die die Corona-Maßnahmen vertreten, die sich daran halten.
Von den Personen in Thüringen, die eher Ihrer Ideologie oder auch Ihrer Partei folgen, sind es nämlich richtig viele, die Interesse haben oder die
Das vielleicht ganz kurz mal an den Zahlen. Von den Nichtskeptikern sind maximal 2,6 Prozent bereit, Gewalt einzusetzen, währenddessen bei den Corona-Skeptikern, also Ihre Leute sozusagen, mehr als doppelt so viele, 5,9 Prozent, bereit sind, Gewalt einzusetzen, um ihre Ziele in die Tat umzusetzen. Ich glaube, es macht echt Sinn, wenn man sich hier vorn hinstellt, so tut, als ob man Statistiken lesen könnte oder mit Statistikern geredet habe, sich dann auch mal konzentriert den Thüringen-Monitor rauszusuchen, durchzulesen, und zwar nicht nur Zahlen zu suchen, die in die eigene Vorstellung passen, sondern auch zu schauen, was genau sind denn diese Zahlen, was wurde eruiert, was wird da dargestellt.
Ich möchte mich einmal bei denen bedanken, die sich hier ganz klar dafür ausgesprochen haben, das Versammlungsrecht nicht zu beschränken und zu begrenzen. Auch für meine Fraktion kann ich das ganz klar erklären und wir haben angeregt, dass in der aktuellen Corona-Verordnung bzw. dem Entwurf, der jetzt vorbereitet wird, auch entsprechende Änderungen vorgenommen werden,
weil auch wir diese Begrenzung auf 35 für ein fatales Signal halten, weil es am Ende nicht diejenigen trifft, die man treffen will, sondern es trifft die Vernünftigen, es trifft diejenigen, die bereit sind, mit einer vorherigen Versammlungsanzeige auf die Straße zu gehen, Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten usw., usf. Und an der Stelle würde ich mir eine klarere Linie aus dem Innenministerium wünschen, dass man sozusagen die Vernünftigen nicht noch weiter begrenzt, sondern die auch im Sinne der Versammlungsfreiheit an den Stellen unterstützt.
Der und die eine oder andere hat ja auch hier vorn von einer Radikalisierung der Szene gesprochen. Ich glaube, es gibt keine weitere Radikalisierung. Diese Radikalisierung ist wirklich spätestens in der Qualität mit dem Mord in Idar-Oberstein abgeschlossen. Das mag nichts daran ändern, dass von der Quantität her, also von der Menge der Menschen, die bereit sind, entsprechend gewalttätig vorzugehen, definitiv noch Spielraum nach oben ist, aber von der Qualität her können wir seit Monaten nicht mehr die Augen verschließen und es
ist, ehrlich gesagt, auch aus meiner Sicht so ein Stück weit Ausdruck einer fehlenden Analyse und damit einhergehend eines Kontrollverlustes, wenn man jetzt immer noch von einer weiteren Radikalisierung spricht, anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, was sich seit mehr als eineinhalb Jahren andeutet, und zur Kenntnis zu nehmen, was Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, aber auch andere Strukturen seit Monaten in Artikeln, in Exposés, in Dossiers usw. uns allen in der Politik zur Verfügung stellen, und es wird einfach nicht ernst genommen.
Die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen haben ja schon darauf hingewiesen, dass es in Thüringen massive gewalttätige Ausschreitungen gegeben hat. Ja, die gab es und das ist fatal, dass es dabei zu – ich weiß gar nicht, wie vielen insgesamt – verletzten Polizistinnen gekommen ist. Ich finde das krass. Aber ich möchte auch eines noch ergänzen: Es gab in den Monaten vorher Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, es gab Angriffe auf Menschen, die sich dem entgegenstellen, es gibt Feindeslisten, es gibt Drohungen gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegen Politikerinnen und Politiker, die sich klar positionieren.
Ich würde mir wünschen, dass es solche eindeutigen solidarischen Erklärungen insbesondere aus der CDU auch gibt, wenn nicht Polizistinnen und Polizisten davon betroffen sind, sondern wenn Menschen davon betroffen sind, die an anderen Stellen versuchen, diese Corona-Pandemie mit einzudämmen. Ich wäre da über eine Haltung sehr froh.
An die AfD der letzte Satz: Sie sind Brandbeschleuniger in dieser kompletten Eskalation, die hier seit Monaten stattfindet. Ihnen würde ich empfehlen, einfach nur den Mund zu halten, anstelle sich hier vorn hinzustellen und so zu tun, als ob Sie auch nur irgendwie im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern argumentieren würden.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor. Herr Innenminister erhält das Wort für die Landesregierung. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die aktuell dramatische Entwicklung der pandemischen Situation war Anlass der Initiierung weiterer Maßnahmen zu deren Bekämpfung und zur Abwendung einer zu erwartenden Überlastung der Gesundheitsversorgung.
Mit Inkrafttreten der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vom 24. November dieses Jahres wurde für Versammlungen in § 19 festgeschrieben, dass diese aus Infektionsschutzgründen – und da gibt es natürlich schon Daten, die da eine Rolle gespielt haben – unter freiem Himmel, ortsfest und mit maximal 35 Teilnehmern zulässig sind. Im Einzelfall – das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen – können bei angemeldeten Versammlungen davon Ausnahmen gemacht werden; wenn die infektionsschutzrechtliche Situation so ist, dass genügend Abstand da ist, dass sich die Demonstrantinnen und Demonstranten an die Vorgaben halten, Masken tragen, kann davon jetzt schon abgewichen werden. Das meint insbesondere, wie gesagt, die Teilnehmerobergrenze von 35 Personen.
Ich bin aber gern bereit, auch in diesem Zusammenhang die Diskussion aufzugreifen, die eben hier schon geführt wurde: Ist diese Zahl die richtige oder wäre gerade auch vor dem Hintergrund, dass demokratische Kräfte jetzt auch natürlich ihrem Ärger, was diese Corona-Demonstrationen Ausdruck verleihen möchte, nachkommen möchten, eine größere Zahl hier sinnvoll? Wie gesagt, mein Signal an dieser Stelle: Das sollte man gemeinsam in Betracht ziehen. Die Ausnahmeregelung entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der überragenden verfassungsrechtlichen Stellung des Artikel 8 Grundgesetz. Wie gesagt, wer sich an Regeln hält, kann auch in größerer Zahl demonstrieren. Wer sich absolut nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass die Sicherheitsbehörden geltendes Recht durchsetzen.
Die Auflösung einer Versammlung kommt bei überwiegend unfriedlichem Verlauf oder bei schweren Verstößen gegen die Vorgaben des § 19 sowie gegen infektionsschutzrechtliche Auflagen in Betracht. Im Vorfeld der Entscheidung, ob die Versammlung
aufzulösen ist, sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unter anderem Teilausschlüsse von gröblich störenden Versammlungsteilnehmern zu prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Thüringer Versammlungsbehörden und aus Sicht der Thüringer Polizei ist festzustellen, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung die staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Pandemiebekämpfung akzeptiert und mitträgt. Darüber hinaus ist jedoch auch zu erkennen, dass zurzeit vielerorts Ansammlungen oder Versammlungen stattfinden, bei denen offensichtlich gerade diese verordneten Schutzmaßnahmen kritisiert werden. Größtenteils ließen die diesbezüglichen Versammlungen in der vergangenen Woche eine jeweilige Anmeldung vermissen. Zugleich war sowohl vor Beginn als auch während der Durchführung kein Versammlungsleiter erkennbar oder verifizierbar. Das ist in beiden Fällen ein ganz klarer Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Dieses Phänomen wurde bereits in der vergangenen zweiten und dritten Pandemiewelle festgestellt. Sehr häufig werben die Organisatoren ausdrücklich und ausschließlich im Netz über soziale Medien oder auch über Messenger-Dienste, wie zum Beispiel Telegram, für diese Versammlungen. Diese Form der Mobilisierung bietet den Personen vermeintlich Anonymität. Den zuständigen Versammlungsbehörden und auch der Polizei werden diese Versammlungen lediglich durch eigene Recherchen bekannt. Dies hat zur Folge, dass diese Versammlungen sowohl für die Versammlungsbehörden als auch für die Polizei generell und in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht schwer zu bewerten sind. Weder kann eingeschätzt werden, wie viele Personen erscheinen, noch können belastbare Aussagen zur Teilnehmerzusammensetzung, zur Versammlungsart, zur Dauer sowie zum Versammlungsort oder den Kundgebungsmitteln gemacht werden. Versammlungsbehörden und Polizei können daher ihre Schwerpunktplanungen auf keine konkrete und verlässliche Grundlage stellen.
In den letzten Wochen wurde in meinem Haus eine Handreichung für die Versammlungsbehörden erarbeitet und am 10. Dezember 2021 an diese versendet. Diese soll eine rechtliche Bewertung anhand konkreter Standards und Kriterien der im Einzelfall vorliegenden Versammlung und Veranstaltung unterstützen bzw. ermöglichen. Gleichermaßen dient sie als feste Orientierung für polizeiliches Handeln. Dabei geht es insbesondere um die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit der Versammlung sowie die daraus erwachsenden Rechtsfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vom 1. November bis 13. Dezember dieses Jahres fanden 187 Versammlungen mit Pandemiebezug unter Polizeibegleitung in allen Regionen des Freistaats statt. Zeitliche Schwerpunkte stellten der Montag und die Wochenenden dar. Die Anzahl der Versammlungen stieg zum Ende des Monats November sowie im Dezember an, die Mehrheit hiervon war nicht angemeldet. Die Teilnehmerzahl bei diesen Versammlungen war zuletzt ansteigend. Der überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kann vom äußeren Anschein her dem bürgerlichen Spektrum zugeordnet werden. Insofern ist festzustellen, dass nicht wenige Bürgerinnen und Bürger ihre kritische Meinung kundtun möchten.
Diejenigen Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, die dabei die aktuellen Regeln beachten, sind jedoch nicht im Fokus der Sicherheitsbehörden. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen vielmehr die Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, welche bewusst die Regularien umgehen. Deren Akteuren – und hier im Raum sind einige – unterstellen wir insofern die gezielte Provokation des Staats, eine gewollte und bewusste Beeinflussung anderer rechtskonformer Versammlungsteilnehmer, das bewusste Ausnutzen der Anonymität der Masse, um abstruse Verschwörungstheorien zu verbreiten, und die gezielte Platzierung extremistischer und radikaler Grundhaltungen. Ganz überwiegend handelt es sich hierbei um Rechtsextremisten, wie zum Beispiel Mitglieder der AfD. Darüber hinaus berichten die Versammlungsbehörden und die Polizei im Allgemeinen von zunehmend aggressivem Auftreten gegenüber Einsatzkräften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst am vergangenen Wochenende und am Montag dieser Woche fanden 57 Versammlungen mit insgesamt 11.900 Personen statt. Überwiegend gab es keinen Versammlungsleiter, und die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer hielt sich nicht an geltendes Recht, an die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen. Hervorzuheben sind dabei die Versammlungen in Greiz am Samstag mit ca. 1.000 Personen, in Gotha am Sonntag mit ca. 1.500 Personen und in Erfurt am Montag mit ca. 1.000 Personen. Durch eine erhöhte Polizeipräsenz und konsequentes Vorgehen konnte in Greiz ein Aufzug unterbunden werden. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem zu Durchbruchsversuchen von Versammlungsteilnehmern, welche nur durch unmittelbaren Zwang verhindert werden konnten.
verweise erteilt sowie 47 Ordnungswidrigkeitsund 44 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den Einsatzmaßnahmen wurden bedauerlicherweise 14 Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei verletzt, von denen zwei vorübergehend nicht mehr dienstfähig sind. In Gotha bildeten sich mehrere Aufzüge an unterschiedlichen Orten der Stadt. Im weiteren Verlauf vereinigten sich diese zu einem gemeinsamen Aufzug. Aus dem Aufzug heraus kam es zu Flaschenwürfen in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte. Insgesamt wurden 51 Identitäten festgestellt, 26 Platzverweise erteilt und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Erfurt wurden ebenfalls mehrere Aufzüge im Bereich der Innenstadt durchgeführt, sieben Einsatzkräfte wurden hierbei verletzt, wobei einer nicht mehr dienstfähig ist.
Insgesamt wurden am Montag 544 Identitäten festgestellt, 542 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit Blick darauf ist bereits erkennbar, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent auf die Einhaltung der gegenwärtigen Rechtslage hinwirken und Verstöße gegen die Hygieneschutzmaßnahmen und das Versammlungsgesetz entschieden verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend prognostizieren wir auch für die nahe Zukunft eine Vielzahl von coronaskeptischen und ‑kritischen Versammlungen. Die Polizei muss sich weiterhin auf eine hohe Einsatzbelastung einstellen. Angesichts dessen wird das Kräftemanagement der Polizei, insbesondere für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Landespolizeiinspektion, zentralisiert. Damit soll im Zuge der Einsatzplanung auf sich abzeichnende Lageschwerpunkte entsprechend reagiert werden können. Erkenntnisse zu Personen mit extremistischen Bestrebungen, die insbesondere als Rädelsführer auftreten und die beabsichtigen, Demonstrationsteilnehmer für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, fließen neben weiteren Aspekten in die polizeiliche Lagebeurteilung mit ein. Zur Lagebewältigung werden gegebenenfalls auch Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert. Das war bereits am Samstag der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluss noch meinen ausdrücklichen Dank an die Polizistinnen und Polizisten aussprechen,