Damit diese Eskalationsstufe ein Ende findet, müssen wir dringend in diesem Landtag eine Alternative zu Ihrem Ansatz diskutieren.
Das Dritte ist: Es steht die Impfpflicht vor der Tür. Wir alle wissen, wie die Erfahrung der Impfpflicht beispielsweise in Kanada ist oder aktuell auch in Italien. Die Impfpflicht für bestimmte Gesundheitsfachberufe hat dazu geführt, dass in Kanada das Gesundheitssystem kurz vor dem Kollaps stand, weshalb sie zurückgenommen wurde. Ähnliches ist in Italien zu erwarten, weil dort die Kapazitäten aufgrund der Kündigung von Betroffenen so zurückgegangen sind, dass dort eine Katastrophe droht. Das Gleiche droht auch bei uns, wenn Sie diesen Weg weitergehen. Auch deshalb müssen wir Alternativen hier diskutieren, und das machen wir mit unserem Antrag.
Wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen, dann deshalb, weil Sie die Sorge haben, dass Ihr Ansatz, die Freiheit der Menschen zu beschränken, die Kapazitäten mit dem Krankenhausstrukturfonds weiterhin abzubauen, mit unserem freiheitlichen Ansatz nicht konkurrieren kann, und Sie scheuen die Diskussion. Vielen herzlichen Dank.
Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über die Aufnahme des Antrags in Fristverkürzung ab. Da der genannte Antrag nicht in der Frist verteilt wurde, wird hier über die Aufnahme in der Tagesordnung zu entscheiden sein. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, wenn dem niemand widerspricht. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Das ist der Fall. Damit erhebt sich Widerspruch. Es reicht dann nicht die einfache Mehrheit gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Bei der durchzuführenden Abstimmung muss eine Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, da es sich um eine
Aufnahme in verkürzter Frist handelt. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und dieser Tagesordnungspunkt wird nicht aufgenommen.
Danke, Birgit. Ich hätte zum Tagesordnungspunkt 5 den Antrag, diesen Gesetzentwurf zur Kulturstiftung in erster und zweiter Beratung durchzuführen. Gleiches beantrage ich für den Tagesordnungspunkt 7, Richter- und Staatsanwältegesetz. Und den Tagesordnungspunkt 32, Corona-Pandemie-Hilfsfonds, würden wir gerne am Freitag als TOP 1 abarbeiten.
Darüber lasse ich dann zunächst abstimmen. Widerspricht jemand, den Tagesordnungspunkt 5, Kulturstiftung, in erster und zweiter Lesung zu behandeln? Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 7 ebenfalls in erster und zweiter Lesung zu behandeln? Das kann ich auch nicht erkennen. Gibt es Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen? Widerspruch? Widerspruch. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Und die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Doch, eine Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit wird der Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als Erstes aufgerufen.
Namens meiner Gruppe beantrage ich die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in
die Niederlassungsförderung aufnehmen“ in Drucksache 7/1124, die dazugehörige Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4551 sowie den entsprechenden Alternativantrag in Drucksache 7/4534 aufzunehmen und am Freitag als TOP 2 zu behandeln.
Der Antrag steht, die Drucksache 7/1124 mit dem dazugehörigen Alternativantrag und der Beschlussempfehlung als Tagesordnungspunkt 2 am Freitag aufzurufen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann soll das so geschehen. Doch. Herr Möller.
Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Dann lasse ich das abstimmen. Wer dafür ist, die Drucksache 7/1124 – so wie vorgetragen – am Freitag als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Vorschlag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit können wir so verfahren, Tagesordnungspunkt 2 in der Drucksache 7/1124 am Freitag aufzurufen.
Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die Tagesordnung in Gänze abstimmen. Wer mit der Tagesordnung so einverstanden ist, mit den Änderungen und den von mir getätigten Hinweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen – außer der Fraktion der AfD –, der Gruppe der FDP und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer gegen den Vorschlag der Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank.
aufrufen. Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtzeit der Rede 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf diese aufgeteilt werden kann.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4502 -
Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete. Herr Abgeordneter Kießling, ich habe Sie in der letzten Plenarsitzung schon ermahnen müssen: Sie tragen nicht die richtige Maske. Bitte wechseln Sie diese, wir haben draußen auch ausreichend zur Verfügung. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer freiheitlichen Demokratie ist das Versammlungsrecht ein elementares Grundrecht, und auch in einer Pandemie muss es möglich sein, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seinen Protest kundzutun, auch wenn einem dieser Protest im Ernstfall nicht passt.
Es ist zurzeit auch möglich, wenn man eine Versammlung anmeldet und sich an den Infektionsschutz hält. Aus unserer Sicht
ich kann einen Menschen nicht ernst nehmen, der beim Zwischenrufen seine Maske aufnimmt, Sie haben das mit den Aerosolen echt nicht verstanden –
reichen übrigens hier die Vorgaben des Mindestabstands und der Maskenpflicht aus. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, hier eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen für Versammlungen festzulegen. Ich glaube, es muss eher danach gehen, ob beispielsweise Plätze groß genug sind, um Infektionsmaßnahmen einzuhalten.
Was wir jetzt aber fast seit Beginn der Pandemie bei den angeblich friedlichen Protesten gegen die sogenannten Corona-Maßnahmen beobachten, ist das mutwillige und nahezu durchgehende Verstoßen gegen diese Vorgaben, und größtenteils wurde das in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern laufengelassen. Wir bekommen jetzt gerade die Quittung dafür. Die Inzidenz und die Belegungszahlen in den Krankenhäusern gehen durch die Decke und wir erleben eine zunehmende Radikalisierung – das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern schon seit mehreren Monaten – der sogenannten friedlichen Protestler. Nicht zuletzt sehen wir das an den verletzten Polizistinnen und Polizisten, denen wir auf diesem Wege gute Besserung wünschen.
Seit Beginn der Pandemie wurden diese Proteste von extremen Rechten und Rechten organisiert und vereinnahmt, und schon seit anderthalb Jahren warnen unter anderem die Zivilgesellschaft und Journalistinnen und Journalisten genau vor dieser Radikalisierung. Es zeigt sich ein alter Reflex, insbesondere in Ostdeutschland. In einem neuerlichen Artikel aus der „TAZ“ konnte man dazu lesen – ich zitiere –: „Das Zurückweichen der Polizei vor rechten bis rechtsextremen Protesten ist in Ostdeutschland erlernt. Seit den frühen 90er Jahren, als in Hoyerswerda, Rostock und anderswo Vertragsarbeiter:innen und Asylbewerber:innen angegriffen wurden – und die sogenannten Sicherheitsbehörden ihnen keine Sicherheit gaben.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade auch die Konservativen in diesen Bundesländern haben diese Verharmlosung der extremen Rechten verinnerlicht und auch im Staatsapparat verankert.
Was wir jetzt endlich brauchen, ist ein eindeutiges Stoppzeichen an diese Leute, die sich „das Volk“ nennen, aber doch nur einen verschwindend geringen Teil der Thüringer Bevölkerung darstellen.
Dieses Stoppzeichen muss klar beinhalten, dass es bis hierhin geht und nicht weiter. Die permanenten Regelverstöße und Verhöhnungen der Opfer von Corona und der an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeitenden Beschäftigten im medizinischen Sektor werden wir hier nicht länger hinnehmen.
Für ein solches Vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen auch bereits die Instrumente auf dem Tisch. Viele solcher Demonstrationen stellen eindeutige Verstöße gegen das geltende Versammlungsrecht dar. Laut Versammlungsgesetz sollen Demonstrationen angemeldet werden. Zudem ist eine Leitung notwendig, um einen geordneten und friedlichen Verlauf zu sichern. All das finden Sie – vielleicht auch in Richtung AfD – in den §§ 5 ff. des Versammlungsgesetzes. Das Vorhandensein eines Veranstalters oder Leiters ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt des geltenden Demonstrationsrechts, das auf der nachvollziehbaren Annahme fußt, dass eine friedliche und schadenfreie Ausübung des Versammlungsgrundrechts nur mit einer klaren Selbstorganisation der Demonstrierenden möglich ist. Wer nun im Internet oder in Gruppen zur Demonstration aufruft, obwohl es weder Anmeldung noch Leitung gibt, verletzt diesen zentralen Gedanken und missbraucht dadurch das Versammlungsgrundrecht.