und Prüfungsordnung definierten fachspezifischen Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes entspricht.
Der Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“ an der Hochschule Schmalkalden wurde zum Wintersemester 2021/2022 neu eingerichtet und hat eine Regelstudiendauer von drei Jahren. Eine Prüfung der Anerkennung des Abschlusses dieses Studiengangs als Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst hat gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Laufbahngesetz jeweils bei Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber durch diejenige oberste Dienstbehörde, in deren Geschäftsbereich die Einstellung erfolgen soll, zu erfolgen. Das Einvernehmen mit der für die Laufbahn zuständigen obersten Landesbehörde, mithin dem Thüringer Finanzministerium, ist im Rahmen der jeweiligen Anerkennung durch die einstellende Landesbehörde einzuholen. Letztlich handelt es sich gemäß den vorgenannten Regelungen im Laufbahngesetz immer um Einzelvorgänge.
Zu Frage 2: Nachdem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes vom Thüringer Finanzministerium final erarbeitet und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. November 2021 verkündet wurde, ist beabsichtigt, nunmehr Festlegungen bezüglich der Voraussetzungen für die Laufbahnen des mittleren und höheren informationstechnischen Dienstes im I. Quartal 2022 mit den anderen Ressorts abzustimmen und voraussichtlich im II. Quartal 2022 bekannt zu geben. Die benannte Planung steht ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass keine, insbesondere keine pandemiebedingt gegebenenfalls notwendige, abweichende Priorisierung in der Aufgabenerfüllung erforderlich wird.
Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung wird die Koexistenz der Verwaltungsinformationsstudiengänge an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und an der Hochschule Schmalkalden als sehr sinnvoll erachtet. Schließlich unterscheiden sich beide Studiengänge in ihrer Studienform. Während bei der dualen Studienform die Berufspraxis und das Studium organisatorisch und curricular miteinander verzahnt sind, erfolgt beim praxisintegrierten Studium an der Hochschule Schmalkalden die Ausbildung an der Hochschule, die mit berufspraktischen Einheiten in den Behörden einhergeht. Aus Arbeitgeber- und Praxispartnersicht liegt der Vorteil der dualen Studienform darin begründet, dass die Personalverwendung der dual ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen ohne nennenswerte Einarbeitungszeit direkt nach dem Studium erfolgen
kann. Der Vorteil des praxisintegrierten Studiums gegenüber der dualen Ausbildungsform ergibt sich insbesondere für Behörden der Landes- und Kommunalverwaltungen, die nicht über die notwendigen Ausbildungskapazitäten personeller und infrastrukturell-technischer Art verfügen, da diese Art der Ausbildung keine diesbezüglichen Kapazitäten in den Behörden voraussetzt. Deshalb profitieren insbesondere kleinere Kommunalverwaltungen, aber auch Behörden im nachgeordneten Bereich der Landesverwaltung von dem Ausbildungsangebot an der Hochschule Schmalkalden davon, dass sie trotz der vorherrschenden Kapazität und Ressourcenengpässe den dringend benötigten Nachwuchs für IT-nahe Verwaltungstätigkeiten ausbilden können.
Zu Frage 4: Um Bedienstete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Kommunalverwaltungen auf die digitale Transformation vorzubereiten, sind ausreichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Für den Bereich der Ausbildung verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Das Ausbildungsangebot der Hochschule Gera-Eisenach und der Hochschule Schmalkalden wurde den kommunalen Spitzenverbänden im April dieses Jahres über den Beirat „Kommunales E-Government“ mitgeteilt. Ferner wurden die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass das für E-Government und IT zuständige Ministerium Schulungen in begrenztem Umfang einschließlich Coaching vor Ort zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für Kommunalbehörden anbietet. Des Weiteren bietet die Hochschule Gera-Eisenach den 15-tägigen Zertifikatsstudiengang „Digitallotse E-Government“ an.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt, weil unsere Auszähler schon fertig sind, zurück zur Frage von Frau Abgeordneter Baum in der Drucksache 7/4515.
Und während Sie vorkommen noch mal zum weiteren Ablauf des heutigen Tages: Wenn Frau Baum ihre Frage gestellt hat und die beantwortet wurde, ist danach Lüftungspause. Wir würden dann um 17.05 Uhr die Wahlergebnisse bekannt geben. Danach gibt es aufgrund unserer Vereinbarungen zum Ablauf der Tagesordnung erst mal die Tagesordnungspunkte 5 und 7, weil wir die heute noch abarbeiten wollten. Dann schauen wir, ob wir den Tagesordnungspunkt 2 noch schaffen. Aber das ist der Ablauf – also 16.45 Uhr Lüftungspau
Ab dem 1. Januar 2022 soll der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit den Gerichten in ganz Deutschland sein und alleinig die verfahrensrechtliche Schriftform erfüllen. Darüber hinaus soll ab diesem Zeitpunkt auch für Privatpersonen und weitere Verfahrensbeteiligte ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach zur Kommunikation mit Gerichten zur Verfügung stehen. Es ist daher von Interesse, welche Vorkehrungen für die Thüringer Gerichte getroffen wurden, um den technischen, kapazitativen und formellen Anforderungen ab dem 1. Januar 2022 Genüge zu tun.
1. Wie viele Nutzer mit wie viel Datenaufkommen nutzen aktuell die Möglichkeit, Dokumente elektronisch an die Thüringer Gerichte zu übermitteln?
3. Mit welcher Kapazität zum Datenaufkommen wird das Thüringer System ab dem 1. Januar 2022 betrieben?
4. Gibt es für Bürger oder andere Anwender bei Fragen und Problemen einen Support/Service Desk und wie ist dieser besetzt und erreichbar?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bitte gestatten Sie mir zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Baum ein paar einleitende Erläuterungen, die das Verständnis der Antworten erleichtern.
Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse verpflichtet sein, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen den Gerichten und Gerichtsvollziehern als elektronische Dokumente zu übermitteln. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte aktive Nutzungspflicht. Das bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an eine Einreichung als Papierdokument im gerichtlichen Verfahren mit Ausnahme von Strafverfahren, in denen die aktive Nutzungspflicht zunächst nur eingeschränkt gilt, durch die vorgenannten Einreicher nur noch zulässig sein wird, wenn die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die entsprechenden Vorschriften in den Verfahrensordnungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft, wurden bis auf § 753 Abs. 5 Zivilprozessordnung aber bereits mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 eingeführt. Aufgrund des längeren Zeitraums zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten dieser Regelungen hat sich das Thüringer Justizministerium entschieden, die Ressorts mit Schreiben vom 19. September 2021 und erneut mit Schreiben vom 8. November 2021 vorsorglich auf die anstehenden Änderungen ausdrücklich hinzuweisen, und ihnen empfohlen, die Informationen an den jeweils nachgeordneten Bereich weiterzugeben. Die technischen Anforderungen und der Workflow zur Verarbeitung der elektronischen Eingänge sind in weiten Teilen bereits seit 2018 in der Thüringer Justiz gegeben. Seit diesem Zeitpunkt verfügen alle Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften über elektronische Gerichtsund Verwaltungspostfächer – die EGVP –, mit denen sie in der Lage sind, elektronische Eingänge zu verarbeiten. Über diese Postfächer sind auch ab dem 1. Januar 2022 die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften weiterhin zu erreichen.
Soweit an den Thüringer Gerichten die elektronische Akte bereits eingeführt wurde, werden die Posteingänge automatisch von dieser abgeholt und in der elektronischen Akte direkt zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Soweit dies noch nicht der Fall ist, werden die elektronischen Eingänge automatisch an die Posteingangsdrucker bei den Gerichten geleitet und dort ausgedruckt. Nach flächendeckender Einführung der elektronischen Akte wird kein elektronischer Posteingang mehr ausgedruckt werden müssen. Die technische Infrastruktur zur Bewältigung elektronischer Posteingänge ist mithin vorhanden und hat sich im Arbeitsalltag auch bereits bewährt.
und damit der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs unterfallen, wie zum Beispiel in durch die Gerichtsverwaltungen geführten fiskalischen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch hierfür wird die vorhandene Kommunikationsinfrastruktur genutzt.
Nun die Antwort auf Frage 1: Wie viele Nutzer bis dato von der Möglichkeit elektronischer Einreichungen Gebrauch gemacht haben und welches Datenaufkommen damit einhergeht, wird statistisch nicht erfasst. Beziffert werden kann lediglich die Anzahl der elektronischen Posteingänge. Diese ist an Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahresvergleich sukzessive um 50 bis 60 Prozent angestiegen, hat sich aber in den letzten Monaten wieder eingepegelt. Während im Oktober 2020 noch 21.675 elektronische Posteingänge zu verzeichnen waren, waren es im Oktober 2021 30.764. Davon wurde der weit überwiegende Anteil, nämlich 25.008, durch Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht.
Antwort auf Frage 2: Eine hinreichend präzise Schätzung ist nur schwer möglich, denn es wird nicht erfasst, wie hoch der Anteil der ab 1. Januar 2022 verpflichteten Einreicher ist, welche bereits jetzt schon aktuell ihre Post elektronisch bei der Justiz einreichen. Eine Schätzung im Ländervergleich ging zunächst von einer Steigerung der elektronischen Eingänge ab dem Jahreswechsel mit einem Faktor von fünf bis sechs aus. Da einerseits aber zu erwarten ist, dass nicht alle der zum 1. Januar 2022 verpflichteten Einreicher die Umstellung erst zum Jahreswechsel vornehmen werden, sondern bereits im Vorfeld elektronisch bei der Justiz einreichen, und andererseits die Eingangszahlen in den letzten Monaten nicht sprunghaft, sondern allenfalls moderat gestiegen sind, dürfte realistischerweise mit einer Verdoppelung bis Verdreifachung der elektronischen Eingänge bei der Thüringer Justiz zu rechnen sein. Die zuvor dargelegte Steigerung der elektronischen Posteingänge im Jahresvergleich 2020 und 2021 von rund 50 Prozent lässt den Schluss zu, dass viele Einreicher ihren Postausgang zum Gericht im Verlauf des letzten Jahreszeitraums bereits umgestellt haben.
Antwort auf Frage 3: Die Kapazitäten in den Systemen der Thüringer Justiz sind auskömmlich dimensioniert und es ist ausreichend dafür Sorge getragen, dass dem insoweit prognostizierten höheren Aufkommen an elektronischen Posteingängen ab dem 1. Januar 2022 Rechnung getragen werden kann. Im Hinblick darauf ist eine Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten aktuell weder geplant noch erforderlich. Konkrete Angaben zu den für die elektronischen Posteingänge vorgehaltenen Kapa
zitäten lassen sich allerdings nicht treffen, da hierfür keine gesonderten Speicherplätze vorgehalten werden. Vielmehr partizipieren an der verfügbaren Speicherkapazität auch die elektronischen Akten und Fachanwendungen in der Thüringer Justiz.
Antwort auf Frage 4: Hierzu ist einleitend auszuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die sonstigen Einreicher zwar die Kommunikationsinfrastruktur der Justiz nutzen, sich aber hierfür Drittprodukten privater Anbieter bedienen. Auf der durch die Justiz betriebenen Homepage „egvp.justiz.de“ werden auch zum besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach – im Folgenden eBO – Anwenderinformationen veröffentlicht. Dort sind grundlegende Hinweise zum eBO sowie zur Einrichtung eines neuen Postfachs zusammengestellt und auch weitergehende Informationen zu den erforderlichen Anwendungen der privaten Drittanbieter hinterlegt. Ein Support im engeren Sinne für die Bürger oder andere Einreicher kann durch die Justiz indessen nicht angeboten werden. Bei technischen Fragen, welche die Anlage und den Betrieb des Postfachs betreffen, erfolgt der Support im Regelfall über die privaten Dienstanbieter, mit deren Dienstleistung die jeweiligen Postfächer eingerichtet wurden. Ab dem 1. Januar 2022 können zwar die Bürgerinnen und Bürger sowie die Organisationen mit dem neuen eBO Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen, jedenfalls die Bürgerinnen und Bürger werden hierzu aber auch künftig nicht verpflichtet sein und können weiterhin in Papierform einreichen.
Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Können Sie ungefähr abschätzen, wie viel Prozent aktuell noch in Papier läuft, was möglicherweise ab Januar dann zu Verzögerungen führt, weil es quasi zweimal hin- und hergeschoben werden müsste?
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, wie die Prozentzahlen sind. Ich gehe aber nicht von einer Verzögerung aus.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann haben wir jetzt die Fragestunde beendet, es ist ein bisschen später geworden. Dann ist jetzt die 20-minütige Lüftungspause, das heißt, wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 17.10 Uhr. Danach geht es weiter – wie gesagt – mit den Wahlergebnissen und danach mit den Tagesordnungspunkten 5 und 7 in erster und zweiter Lesung. Bis dahin.
Ich darf die unterbrochene Sitzung wiedereröffnen und fortführen. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 16, 18, 20 bis 26 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben und bitte um Aufmerksamkeit bei der Fraktion, die mir gegenübersitzt.
Wahl der Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4538 -
Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP entfallen 79 Jastimmen, 3 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder klar erreicht.
Ich gratuliere Ihnen, Frau Butzke, sehr herzlich zu Ihrer Wahl und darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
Dann werden wir auch gleich zur Ernennung von Frau Kirsten Butzke kommen. Die Ernennung erfolgt durch unsere Landtagspräsidentin Frau Keller.