Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ihr gu- tes Recht!)

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das war eine geheime Wahl!)

Ach, Herr Möller, ich habe überhaupt keinen Bock, mich mit Ihnen zu unterhalten.

(Unruhe CDU)

Sie sind hier der Wegbereiter, auch in diesem Parlament.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie wählen ja nicht mal die eigenen Leute!)

Ja, alles klar.

Aber reden wir doch über Ihren super Gesetzentwurf, den Sie hier eingebracht haben. Denn der überwiegende Teil der Stellungnahmen – und de

facto gab es tatsächlich einen Ausreißer –, die uns im Ausschuss im Zuge des Anhörungsverfahrens erreicht haben, kommen in der Sache zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf der CDU sowohl aus rechtlichen als auch aus ethischen Gründen abzulehnen sei.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Hört, hört!)

Ganz allgemein lässt sich aber eine deutliche Diskrepanz zwischen der Problemanalyse und Ihren Lösungsvorschlägen feststellen. Eine Auffassung, die auch in Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, der Gewerkschaft der Polizei, des Thüringischen Landkreistags, der Katholischen Kirche sehr deutlich wurde. Die Liste könnte jetzt noch echt länger werden, aber dafür reicht die Redezeit wahrscheinlich nicht aus. Nicht nur, dass sich die im Gesetzentwurf genannten Probleme mit den vorgeschlagenen Lösungen gar nicht bewältigen lassen, Sie präsentieren Lösungen für Probleme, die Sie gar nicht formuliert haben. In der Schule wäre dieser Gesetzentwurf ein Ungenügend gewesen – definitiv.

Kurz gesagt zu diesem Gesetzentwurf: Die CDU wollte hier mit diesem Entwurf die Verweildauer von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung verlängern, wenn sie ihre Identität nicht nachweisen können oder wollen. Somit wollten Sie Druck auf diese Menschen aufbauen. Interessant ist hierbei, dass die CDU vor Ort in Person des Oberbürgermeisters Knapp zumindest bis vor Kurzem diese Erstaufnahmeeinrichtung schließen wollte – Sie wollen die Verlängerung des Aufenthalts. Aber letztlich hat selbst er eingesehen, dass dies offensichtlich überhaupt nicht der richtige Weg ist, oder zumindest, dass sein Missbrauch einer Petition als, wie er es nennt, Hilferuf, gehörig vor den Baum geht.

Sehr geehrte Kolleginnen der CDU-Fraktion: Sie suggerieren mit Ihrem im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnten Vorschlag, dass Geflüchtete im Wesentlichen darauf aus sind, sich durch Verschleiern ihrer Identität einen Vorteil zu verschaffen, und wollen dies

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das hat niemand gesagt!)

mit einem längeren Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung bestrafen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bis zu 18 Monaten!)

(Abg. Schard)

18 Monate – anderthalb Jahre!

Die Anhörung hat uns gezeigt, dass Ihr Gesetzentwurf nicht nur handwerklich schlecht gemacht und wohl kaum umsetzbar ist, sondern aus rein logischen und ethischen Gründen abzulehnen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir diskutieren das Thema „Erstaufnahmeeinrichtung“ regelmäßig im Ausschuss und eigentlich dürften mittlerweile nahezu alle im Bilde sein, was getan werden muss, aber offensichtlich muss man es noch mal wiederholen. Statt einer nicht notwendigen Verlängerung des Aufenthalts auf dem Friedberg brauchen wir zügige Verfahren, deutlich bessere Lebens- und Wohnbedingungen und eine schnelle, unkomplizierte Verteilung auf die Kommunen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr Gesetzentwurf hätte im Gegensatz dazu jedoch erhebliche negative Auswirkungen hinsichtlich des Erfolgs des Asylverfahrens und des Ankommens dieser Menschen hier in Thüringen. Neben beschränkten oder verzögerten Zugangsmöglichkeiten zu rechtlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, zu Sprach- und Integrationskursangeboten sowie zu Fachärztinnen und therapeutischen Angeboten ist besonders auch noch mal hervorzuheben, dass sich weitreichende Folgen für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren ergeben, da diese dann de facto auch von der Schulpflicht ausgeschlossen werden, die Schulpflicht verletzt werden würde. Sie bestrafen also Kinder, wenn ihre Eltern ihre Identität aus ganz faktischen Gründen nicht nachweisen können. Sie wollen Menschen auf dem Friedberg verwahren. Sie begeben sich damit in den krassen Widerspruch zu notwendigen Maßnahmen und wollen sich damit den kleinen Traum eines Ankerzentrums schaffen. Ein Konzept, welches nachweislich gescheitert ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen, ich würde es sehr begrüßen, wenn wir statt solcher Irrlichter wie diesem Gesetzentwurf tatsächlich im demokratischen Spektrum darüber reden würden, wie wir die Situation in der Erstaufnahmeeinrichtung und drumherum nachhaltig für alle Menschen verbessern können. Vorschläge dazu, wie gesagt, liegen auf dem Tisch: kürzere Aufenthaltsdauer, Verteilung auf die Kommunen, angemessene medizinische und rechtliche Betreuung, vielleicht auch keine Security, die Schutzsuchende bedroht und beleidigt, und vor allem die Neuausrichtung der Verwaltungsstruktur im Bereich

Asyl und Migration durch die zügige Bildung eines zuständigen Landesamts.

Wir sind in den Haushaltsverhandlungen, lieber Herr Schard, vielleicht auch der Kollege Malsch, Sie haben da ja die Chance, nachhaltig einiges mit zu verbessern. Aber der hier abzulehnende Gesetzentwurf zeigt, die CDU hat offensichtlich kein wirkliches Interesse an einer Verbesserung in Suhl, und das schmerzt am Ende sehr. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass die von Ihnen angestrebten Regelungen zur Verschlechterung vor Ort beitragen würden, da alle Strukturen in Suhl, sowohl in der Stadt als auch in der Erstaufnahmeeinrichtung, gar nicht für so einen langen Aufenthalt ausgelegt sind. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst wird in Anbetracht der angespannten und von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Recht häufig kritisierten Lebens- und Wohnsituationen in der Erstaufnahmeeinrichtung die psychische Belastung deutlich ansteigen.

Liebe Kolleginnen, machen wir uns nichts vor: Die Erstaufnahmeeinrichtung ist ein Dauerthema. Wir haben dort viel zu tun und wir arbeiten auch alle daran. Niemand verschweigt, dass es Probleme gibt. Es gibt auch Dinge, die sich sukzessive verbessern. Dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist jedoch auch angesichts der Ergebnisse der Anhörung abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Beier. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Marx zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, auch ich habe mich gefragt, was der tiefere Sinn dieses Gesetzentwurfs sein soll, denn in der Tat ist der Kern Ihres Vorschlags die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung auf 18 Monate, damit erst, wenn zweifelsfrei feststeht, dass jemand auch wirklich ein Bleiberecht hat und auch seine Identität geklärt wird, er dann sozusagen in die zivile Umgebung entlassen werden soll. Darin liegt doch eine gewisse Unrechtszuschreibung von Menschen, die auf der Suche und auf der Flucht vor Zuständen, wie wir sie zuletzt in Afghanistan wirklich alle deutlich auch sehen konnten, hierher zu uns geflüchtet sind. Da liegt eine Unterstellung, dass die meisten eben den Aufenthalt in Deutschland bei uns nicht – in Anführungs

(Abg. Beier)

zeichen – verdient hätten. Das finde ich einfach doch sehr schade.

Wie eine bessere Verteilung durch eine Höchstverweildauer erreicht werden kann, was Sie dann in Ihrer Begründung noch ausgeführt haben, bleibt schleierhaft und es funktioniert ja auch nicht, denn am Verteilungsschlüssel selbst ändert es nichts. Wie dadurch dann eine bessere Ausweisdokumentation erreicht werden soll, erschließt sich ebenfalls nicht. Es bleibt doch sehr stark der Verdacht, dass es eigentlich nur um eines geht: dass man die Aufnahme von Flüchtlingen erschweren will, dass man sie verhindern möchte und dass man eben deswegen auch keine humanere Verteilung oder keine schnelle Verteilung in zivile Gesellschaften möchte. Schon deswegen ist diese vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen.

Kollege Beier hat eben auch schon darauf hingewiesen, dass in der Anhörung wirklich fast alle Stellungnahmen sehr negativ ausgefallen sind. Der Beauftragte der Evangelischen Kirche schrieb zum Beispiel: „Aus meiner Sicht erscheint zweifelhaft, ob die Zahl von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch Asylsuchende signifikant verringert werden kann, wenn diese Menschen länger in der Erstaufnahmeeinrichtung verblieben. Im Gegenteil: Es ist wahrscheinlich, dass räumliche Isolierung, beengte Wohnverhältnisse, Perspektivlosigkeit und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten ein Klima schaffen, welches Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begünstigt.“ Die Stellungnahme des Katholischen Büros Erfurt spricht sich gegen die Verweildauer von 18 Monaten aus und hat ausdrücklich die derzeitige Politik Thüringens begrüßt. Auch der Thüringische Landkreistag hat geschrieben: „Ob sich eine [schnellere Abschiebung] […] [auch bei einer Verlängerung] von 18 Monaten [besser] realisieren lässt, scheint zweifelhaft. Somit würden die oben genannten Personen letztlich wohl nur zeitverzögert auf die Kommunen verteilt werden. Zudem dürfte die Regelung zur Folge haben, dass die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes durch den weiterhin unverminderten Zuzug innerhalb überschaubarer Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen würde.“

Und dann haben wir wieder wie so oft die Situation in unserem Ausschuss, dass Sie dann die angeblich schlimmen Zustände in der Erstaufnahmeeinrichtung beklagen. Es bestehen schon jetzt umfangreiche Regelungen hinsichtlich der Mitwirkungsverpflichtung von Migranten und der Identitätsfeststellung, die sich bewährt haben. Ihre Vorschläge stellen auch aus unserer Sicht keine Verbesserung dar. Im Gegenteil gehen sie an der Realität vorbei, wie zum Beispiel auch Frau Dr. Tabea Scharrer in ihrer Stellungnahme für das Max

Planck-Institut für ethnologische Forschung erarbeitet hat.

Gerade zum Punkt der besseren Identitätsfeststellung wollen Sie ein Anreizsystem setzen, doch verkennen Sie, dass es in den wenigsten Fällen die Schuld der hierher geflüchteten Migranten ist, dass Dokumente nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden. Vom Asylgesetz wird ausdrücklich schon eine Mitwirkungspflicht normiert. § 15 Asylgesetz sagt eindeutig: „Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.“ Und zweitens haben doch die Betroffenen auch selbst ein großes Eigeninteresse an einer schnellen Identitätsfeststellung. Drittens werden auch Dokumente, wenn sie vorliegen, in vielen Fällen selbst nach Jahren nicht anerkannt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Regelung bedeutet doch nur, dass eine Integration nicht möglich bzw. enorm erschwert wird, und das kann uns eigentlich nur zu dem Schluss führen, dass es aus Ihrer Sicht eben auch nicht gewollt ist. Hierher geflüchtete Menschen sollen in einem Ankerzentrum – das ist ein Lager, Sie nennen es nur nicht so – eingesperrt werden, bis der Daumen nach oben oder nach unten geht. Als Ihre Partei einstmals dieses Wort „Ankerzentrum“ ersonnen hat, hat mir das sofort ein historisches Bild im Kopf aufploppen lassen, das ist dieses Schiff der St. Louis. Sie kennen vielleicht diese schreckliche Geschichte, das waren Flüchtlinge aus Nazideutschland, die dann vor Südamerika ankerten und obwohl sie alles bezahlt hatten und man ihnen Aufnahme zugesichert hatte und es eigentlich auch schon Visa gegeben hat, wurde das dann widerrufen und es gab eine Odyssee durch mehrere Welthäfen und nirgendwo konnte man an Land gehen. Das Wort „Anker“, was ja normalerweise einen Hafen bedeuten sollte, hat eben keinen Hafen bedeutet, sondern ankern hieß, dass man nicht reingelassen wird. Und das ist mit dem Ankerzentrum, das Sie sich vorstellen, genauso, und das möchten auch wir nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sollten sich vielleicht wirklich auch mal ein Herz fassen und mal verstehen, dass wir in Deutschland besondere Verpflichtungen haben; nicht nur gegenüber Menschen, die hier Schutz suchen oder in Aussicht auf ein besseres Leben zu uns kommen, sondern auch – da können Sie jetzt schmunzeln oder den Kopf schütteln – selbst gegenüber Leuten, die aus den Gründen, dass ihre Länder unter dem Klimawandel verdorren, zu uns streben. Wenn Sie sich mal mit den Hintergründen der Fluchtbewegung beschäftigen würden, dann würden Sie sehen, dass auch die Bürgerkriege aufgrund ei

ner schlechten Versorgungslage wegen Dürre oder Überschwemmung das Leben in vielen Regionen dieser Erde mittlerweile unmöglich machen; Verteilungskämpfe, die erst im Land beginnen und wo sich auch dort Gruppen gegeneinanderstellen. Der Klimawandel wirkt als zusätzlicher Risikomultiplikator. Unser Ausschuss hat zu Recht empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen und ich bitte um eine Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, also zunächst mal bin ich ja angenehm berührt, Herr Schard, Herr Beier. Es geht um den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und Sie reden vor allem darüber, wer den breiteren Weg für die AfD macht. Das zeigt mir, dass Ihre Angst vor uns ziemlich groß ist, dass Sie also auch einen gewissen Respekt vor unseren Ideen haben, weil die natürlich eine gewisse Attraktivität haben, insbesondere natürlich für die betroffenen Bürger in Suhl.

(Beifall AfD)

Nicht umsonst ist ja auch dieser Gesetzentwurf, über den wir heute reden, im Nachklapp zu unserem Vorschlag unterbreitet worden, der ja vorgesehen hat, dass man diese Problemfälle, also Störer, Troublemaker, straffällig gewordene Asylbewerber, Leute, die sich in jeder Hinsicht unkooperativ zeigen, außerhalb von Ortschaften unterbringt, um so eben insbesondere natürlich auch eine Entlastung der betroffenen Städte zu erreichen, zu denen eben auch vor allem Suhl gehört.

(Beifall AfD)

Und es ist natürlich auch ein Problem für die Linke, denn in Suhl war die Linke traditionell immer ziemlich stark, ich glaube, das war sie sogar noch bei der letzten Bundestagswahl, aber die Geduld der Suhler neigt sich halt dem Ende zu, das merken Sie natürlich auch, das merken Sie unter anderem zum Beispiel auch an der Petition, die hier im Landtag verhandelt worden ist.

(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Sie kennen sich ja aus!)