Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
So, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Hier unten? Auch oben auf der Tribüne? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlungen und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Sollte sich herausstellen, dass für die Auszählung der Stimmen mehr als eine Stunde benötigt werden sollte, die grundsätzlich für die Fragestunde vorgesehen ist, würde ich die Fragestunde zeitlich entsprechend verlängern.
Weiterhin möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Baum aufgrund ihres Einsatzes als Wahlhelferin am Ende der heutigen Fragestunde zum Aufruf kommt.
Dann geht es jetzt los mit dem Aufruf der ersten Frage für heute in der Drucksache 7/4453. Fragestellerin ist Abgeordnete Hoffmann. Bitte schön.
Einer Pressemeldung zufolge soll die Berufsschule in Hildburghausen keine Schwerpunktschule werden und die Zerspaner und Werkzeugmechaniker sollen ab dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr im Landkreis Hildburghausen ausgebildet werden.
1. Welche Begründungen liegen für diese Schritte seitens der Landesregierung bzw. des zuständigen Ministeriums vor?
2. Warum wurde der Vorschlag des Landrats für einen Schwerpunkt an der Berufsschule in Wirtschaft und Verwaltung nicht übernommen?
3. Welche Rückmeldungen zu diesen Plänen hat die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium von Betrieben, der Industrie- und Handelskammer, der Berufsschule in Hildburghausen und dem Ausbildungszentrum inzwischen erhalten?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium zur geäußerten Befürchtung, dass nun eine Abwanderung von jungen Menschen in das benachbarte Bundesland Bayern stattfinden könnte?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, und das wird heute von der Staatskanzlei vertreten. Deswegen antwortet Frau Staatssekretärin Beer. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Das Ministerium wurde darüber informiert, dass der Landrat des Landkreises Hildburghausen gerichtliche Schritte …
Kleinen Moment mal – Entschuldigung, Frau Beer. Ich darf mal die Kolleginnen und Kollegen von der Wahlauszählung – ich weiß, dass das jetzt sehr herausfordernd für Sie ist mit den vielen bunten Zetteln, aber wenn Sie trotzdem die Lautstärke etwas dämpfen könnten. Vielen Dank. So, jetzt wieder Sie, Frau Staatssekretärin – Entschuldigung!
Das Ministerium wurde darüber informiert, dass der Landrat des Landkreises Hildburghausen gerichtliche Schritte gegen den Bescheid des Ministeriums zum Schulnetz der berufsbildenden Schulen eingeleitet hat. Insbesondere die zwei von der Fragestellerin in Bezug genommenen Ausbildungsberufe werden Gegenstand des Gerichtsverfahrens sein und ich bitte Sie daher um Verständnis, dass sich
die Landesregierung vor Abschluss der gerichtlichen Prüfung zu den Fragen nicht äußern kann. Mein Vorschlag wäre, dass Ihnen die Fragen nach Abschluss der gerichtlichen Prüfung schriftlich beantwortet werden.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir schon zur zweiten Frage in der Drucksache 7/4472. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann. Bitte schön.
Mitte November wurden zahlreiche coronabedingte Ausfälle in der sächsischen Polizei bekannt, die deren Arbeitsfähigkeit infrage stellten. Aus der grundsätzlich vergleichbaren Arbeitsweise der Polizei im Nachbarbundesland ergibt sich auch die Frage nach der weiteren Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei.
1. Wie viele Polizeibeamte sind bei den Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei aktuell an Corona erkrankt bzw. in Quarantäne – bitte getrennt nach Behörde und Einrichtung aufführen?
2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass beim Ausfall eines erheblichen Teils einer kompletten Dienstgruppe die Arbeit des Einzel- und Streifendiensts in allen örtlichen Zuständigkeitsbereichen aufrechterhalten wird?
3. Welche Einheiten oder Dienstgruppen der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei mussten bedingt durch Corona in den vergangenen Wochen ihre Arbeit komplett oder in Teilen einstellen?
4. In welcher Form wird formell und informell auf die Bediensteten der Thüringer Polizei Druck ausgeübt, wenn diese sich frei entscheiden, sich nicht gegen COVID-19 impfen zu lassen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die erfragten Daten wurden zum Stand 10. Dezember 2021, 15.00 Uhr erhoben. Danach waren in der Thüringer Polizei insgesamt 137 Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamte bestätigt erkrankt und weitere 55 wegen einer bestätigten oder einer im Raum stehenden Quarantäneanordnung nicht im Dienst. Im Einzelnen: Landespolizeidirektion – 6 erkrankt, 2 in Quarantäne; Landespolizeiinspektion Erfurt – 15 erkrankt, 5 in Quarantäne; Gera – 12 erkrankt und 2 in Quarantäne; Gotha – 14 erkrankt und 3 in Quarantäne; Jena – 19 erkrankt, 5 in Quarantäne; Nordhausen – 10 erkrankt und 4 in Quarantäne; Saalfeld – 2 erkrankt und 6 in Quarantäne; Suhl – 13 erkrankt, keine Quarantäne; Autobahnpolizeiinspektion – 7 erkrankt, keine Quarantäne; Bereitschaftspolizei – ebenfalls 7 erkrankt, 3 in Quarantäne; in den Bildungseinrichtungen – 11 erkrankt und 8 in Quarantäne; und im Landeskriminalamt – 21 erkrankt und 17 in Quarantäne.
Zu Frage 2: Die eingeführten Infektionsschutzmaßnahmen, angefangen von den rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise der 3G-Regelung am Arbeitsplatz bis hin zu den spezifischen Bestimmungen des Behördenschutzkonzepts der Thüringer Polizei, tragen grundsätzlich dazu bei, das Infektionsgeschehen innerhalb der Thüringer Polizei in Grenzen zu halten. Soweit es dennoch zu kritischen personellen Defiziten kommen sollte, erfolgt die Kompensation zunächst durch die Dienststellen selbst. Darüber hinaus kann auch behördenübergreifend über das Kräftemanagement der Landespolizeidirektion Ausgleich geschaffen werden.
Zu Frage 4: Die Schutzimpfung gegen COVID-19 wird im Rahmen der internen Öffentlichkeitsarbeit beworben, eine Verpflichtung zur Impfung besteht indes gegenwärtig nicht, sodass auch keine Sanktionen möglich sind und dementsprechend auch kein wie auch immer gearteter Druck ausgeübt werden kann.
Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Herrgott, in der Drucksache 7/4483. Bitte schön.
Seit dem 3. September 2021 habe ich Kenntnis von einer Kostenübernahmeerklärung an Leistungsberechtigte für Aufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung durch den Fachdienst Schulverwaltung des Landratsamts SaaleOrla-Kreis vom 31.08.21. Die Erklärung sieht nur noch eine Kostenübernahme an Schultagen vor und ist nach Auskunft des Landratsamts ab sofort anzuwenden. Leistungsberechtigte erhalten demnach nur noch an Schultagen eine vollwertige Mittagsverpflegung, während die Hortzeiten bei Ferienbetreuung explizit ausgenommen werden.
1. Ist Ihnen der Sachverhalt der Kostenübernahme nur an Schultagen für Leistungsberechtigte in ganz Thüringen bekannt?
3. Sollen tatsächlich einzelne Schulkinder an Horttagen von der Mittagsverpflegung ausgenommen werden?
4. Ist es von der Landesregierung politisch gewollt, dass einzelne Mitglieder einer Hortgruppe stigmatisiert werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Herrgott, im Namen der Landesregierung möchte ich die Anfrage wie folgt beantworten: