dass wir die Richtigen schnell impfen und uns da nicht bei falschen Prioritätensetzungen verdaddeln.
Wir müssen es denen ermöglichen, die mit ausreichenden Hygienekonzepten heute schon in der Lage sind, sich etwas mehr selbst zu helfen. Wir kennen das Gerichtsurteil des OVG in Niedersachsen, die sagen, 2G im Einzelhandel ist nicht angemessen, ist übertrieben. Davon geht kein Infektionsschutz aus. Deshalb sollten wir diesen Teilnehmern am Wirtschaftsleben auch ermöglichen, sich möglichst schnell wieder selbst helfen zu können.
Es geht darum, dass wir auch mal Geld nicht dafür einsetzen, etwas Unsinniges zu verlängern, sondern den Leuten Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen und sie nicht einfach in die Wand sperren.
Das ist auch eine psychologische Sache. Wir müssen nicht alles mit den alten Konzepten wieder gleichmachen. Wenn ein Oberverwaltungsgericht hier Recht spricht – körpernahe Dienstleistungen und Einzelhandel –, dann müssen wir das auch ernst nehmen. Dafür haben wir Gewaltenteilung.
Da wird es endlich auch mal Zeit, den Leuten das Signal zu geben, dass wir das akzeptieren, ihre Nöte, die Entscheidung von Gerichten, und deshalb hier agieren. Insofern – meine Redezeit ist leider zu Ende. Es gibt viele Bereiche, wo wir mehr zulassen können, ohne andere zu gefährden. Das mahnen wir auch hier an. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Mir liegt hier nichts vor. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich zunächst bei allen bedanken, auch vom Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben eine sehr umfangreiche Diskussion gehabt, die zu einzelnen Teilen
Wir müssen nicht alle eine Meinung haben, aber wir müssen an einem Ziel arbeiten. Also dafür ganz herzlichen Dank und ich danke auch dem Ausschussvorsitzenden, dass er immer darauf achtet, dass wir uns in diesem Meinungsstreit zwar, wie gesagt, auch manchmal hitzig, aber dennoch immer vernünftig und gegenseitig wertschätzend verhalten. Das finde ich sehr gut.
Meine Damen und Herren, ich möchte gar nichts weiter zu dem Sondervermögen machen, als dafür zu danken, dass wir das jetzt verlängern können. Wir werden natürlich auch die Dinge, die sich aus dem hessischen Urteil ergeben, für unser Sondervermögen beachten. Das ist nicht die Frage. Da bitte ich dann aber auch darum, dass wir das gemeinsam hinbekommen. Wenn einzelne Maßnahmen aus dem Sondervermögen herausfallen sollen, dann müssen wir sehen, dass wir die im Haushalt 2022 auch unterbekommen. Ich teile auch die Meinung von Herrn Kemmerich, dass es möglicherweise nicht reicht, diese 82 Millionen Euro, im Vergleich zu dem, was wir bereits drin haben. Also müssen wir uns da, bevor wir den Haushalt 2022 verabschieden, einfach noch einmal dazu verständigen, was wir glauben, was wir benötigen.
Ich will aber auch sagen, dass wir eben nicht die Fehler der hessischen Landesregierung gemacht haben, von Anfang nicht, weil wir gesagt haben, wir machen keine Kreditfähigkeit im Sondervermögen. Auch das war ja nicht ganz einfach gewesen, da gab es auch unterschiedliche Meinungen und ich glaube, das ist ein entscheidender Unterschied. Also insofern können wir nicht sagen, dass es ein ähnliches Sondervermögen ist, sondern es gibt maßgebliche Bestandteile, die das hessische Sondervermögen hatte, die wir gar nicht erst eingeführt haben.
Auch, was die Frage der Höhe, der Länge, der Dauer und auch der Tilgung betrifft, wissen Sie, dass auch das sehr strittig im Landtag ist, weil das die nächsten Haushalte schon belastet. Auch das ist diskutiert worden. Aber, ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Das wollen wir auch für das Jahr 2022 tun. Wir wissen nicht, wie lange wir diese Unterstützung brauchen, aber ich teile auch die Auffassung, die hier angesprochen worden ist, dass wir allen helfen müssen, durch diese Pandemie zu kommen, denn – das sage ich
jetzt mal als Finanzministerin – es nützt mir nichts, wenn irgendwo jemand pleitegeht. Den habe ich als Steuerzahler am Ende nicht mehr, den haben wir als Steuerzahler nicht mehr, und das verhindert natürlich auch, dass wir andere Maßnahmen, die wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen, nicht bezahlen können.
Also insofern herzlichen Dank, dass das jetzt gelingen kann, auch mit den Veränderungen, die wir natürlich als Landesregierung sehr gut akzeptieren können. Herzlichen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird nur über die Neufassung des Gesetzentwurfs abgestimmt, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung des Gesetzentwurfs enthält. Wir stimmen über die Neufassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 7/4585 in zweiter Beratung ab. Wer sich der Neufassung des Gesetzentwurfs anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der zwei fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzentwurf bestätigt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer sich dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung anschließt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und zwei fraktionslose Abgeordnete. Vielen Dank. Dann bitte ich, sich bei Gegenstimmen von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen. Das ist ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Pharmazeutische und (zahn-) medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten so
Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung trägt die Drucksachennummer 7/4551.
Für dieses Plenum wurde ein Alternativantrag mit dem Titel „Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen, um die pharmazeutische und zahnmedizinische Versorgung landesweit sicherzustellen“ mit der Drucksachennummer 7/4534 von der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht, den wir nun hier beraten. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, bitte, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, den vorliegenden Alternativantrag zu begründen. Und dass ich das tue, das sehen Sie sicherlich an den Antragstellern, an denjenigen, die diesen Antrag gemeinsam tragen, ist etwas Besonderes. Es hat weniger mit der vorweihnachtlichen Zeit zu tun, sondern es hat damit etwas zu tun, dass sich ganz unterschiedliche Fraktionen und ganz unterschiedliche politische Grundpositionen trotzdem vereinen lassen, wenn es darum geht, sachorientiert gute und richtige Entscheidungen für das Land zu treffen. Gerade bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, gerade dann, wenn es darum geht – und das haben wir auch in der Corona-Krise insbesondere gemerkt –, die Strukturen nicht nur für heute oder morgen, sondern auch für übermorgen sicherzustellen, darf Parteipolitik allein keine Rolle spielen, denn es geht am Ende des Tages nur um eines, dass wir gemeinsam Probleme lösen.
Diese besondere Konstellation findet sich hier wieder. Deswegen möchte ich mich zunächst mal bedanken für diese sehr sachliche Diskussion im Gesundheitsausschuss. Auch wenn wir bei anderen Themen sehr leidenschaftlich miteinander ringen, auch ganz unterschiedliche Positionen und Lösungsvorschläge haben, hier haben sich die Part
wie Zahnärztinnen und Zahn- ärzte in die Niederlassungsför- derung aufnehmen Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/1124 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4551 -
dazu: Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahn- ärzte in die Nieder- lassungsförderung aufneh- men, um die pharmazeu- tische und (zahn-)medizi- nische Versorgung landes- weit sicherzustellen Alternativantrag der Parla- mentarischen Gruppe der FDP und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Drucksache 7/4534 - Neufassung -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Pfefferlein, Sie haben das Wort.
Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Durch den Beschluss des Landtags in seiner 44. Sitzung in der 7. Wahlperiode wurde am 23. April 2021 der Antrag der FDP, Pharmazeutische und zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen, mit der Drucksachennummer 7/1124 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 und in seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss an die umfänglichen Beratungen und die Auswertung der zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen zum Antrag kam der Ausschuss für
Lassen Sie mich deswegen kurz noch mal die Problemlage beschreiben. Wir haben in Thüringen die älteste Bevölkerung mit einem ganz besonders hohen nicht stationären, aber vor allen Dingen ambulanten Versorgungsbedarf. Wir haben in Thüringen die älteste Ärzteschaft bundesweit, wir haben die älteste Zahnärzteschaft und wir wissen – auch das ist in der Anhörung mehrfach angeklungen –, dass auch die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, also die, die die Apothekenversorgung sicherstellen, mit zu den Ältesten gehören und sich die Apothekenanzahl reduziert. Wir reden hier häufig gemeinsam über die Notwendigkeit, qualitativ hochwertige, wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wir reden davon, dass wir keine Unterschiede in dieser zentralen Frage zulassen wollen zwischen urbanen Räumen und ländlichen Räumen.
Hier haben wir eine Lösung vorgelegt, die deutschlandweit einmalig ist, denn wir haben hier ein Förderinstrument entwickelt, das nicht nur bestehende Wettbewerbslücken, also Nachteile für den Freistaat Thüringen in dieser Frage aufzuholen sucht, sondern das einen Schritt weitergeht, weil es erstmalig entlang der gesamten Versorgungskette versucht, Menschen dafür zu gewinnen, sich nicht nur in Thüringen niederzulassen, in diesem wunderschönen Land, sondern auch unsere Patientinnen und Patienten sicher und wohnortnah zu versorgen.
Die Debatte, die hiermit zumindest zu einem vorfristigen Abschluss kommt, ist lang. Auch die, die sich nicht mit Gesundheitspolitik beschäftigten, hören sie dann und wann heraus. Es ist nicht nur die Frage der Medizinstudienplätze gewesen, wo auch dieses Haus in dem Punkt zusammengefunden hat, als es darum ging, Sachpolitik zu machen, sondern eben auch und gerade bei der Frage, wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen und innenpolitisches Handeln umzusetzen. Zukünftig – und das wissen wir ja – heben wir also nicht nur die Fördersummen an – das kann man gut oder schlecht finden –, aber wir fördern entlang der Versorgungskette, weil wir wissen, dass erstens eine gute, wohnortnahe Versorgung immer den Niedergelassenen braucht, immer auch einen Zahnarzt in der Nähe braucht und auch eine Apotheke, denn fehlt eines dieser entscheidenden Kettenglieder, dann können wir nicht mehr – weder kurzfristig noch langfristig – die Versorgung sicherstellen. Ich glaube, wir werden nachher auf die einzelnen Förderinstrumente sicherlich noch eingehen. Ich möchte mich an dieser Stelle aber beschränken aufgrund der Zeit und Danke sagen an alle, die ganz aktiv mitgearbeitet haben,
dass wir heute einen solchen Antrag vorliegen haben. Ich wünsche diesem eine Mehrheit, das ist das richtige Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass dieser Landtag arbeits- und entscheidungsfähig ist. Vielen Dank.