takt. Das betrifft die täglichen Aufgaben, besonders aber auch Maßnahmen, bei denen naturgemäß ein Mindestabstand immer wieder unterschritten wird, wie etwa bei Ingewahrsamnahmen oder Durchsuchungen innerhalb geschlossener Räume. Zunehmend sind die Beamtinnen und Beamten auch bei unangemeldeten Versammlungslagen aus dem Bereich der Corona-Skeptiker bzw. ‑Leugner und Querdenker vor allem von COVID-19-Ungeimpften gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Zurück auf der Dienststelle könnte es zu SARS-CoV-2-Übertragungen auch gegenüber Bediensteten im Innendienst, Verwaltungsbeamten und ‑beamtinnen und Tarifbeschäftigen kommen. Gemäß der 3G-Regelungen am Arbeitsplatz haben Bedienstete nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
1. Welche COVID-19-Impfquote kann für den Bereich der Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten insgesamt angegeben werden – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen?
2. Wie hoch ist die COVID-19-Impfquote aller Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamtinnen und ‑beamten sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten zusammen für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche LKA, LPI, Bereitschaftspolizei, die Polizeiinspektionen Nordhausen, Gotha, Suhl, Erfurt, Saalfeld, Jena und Gera sowie die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen?
3. Sofern die Fragen 1 oder 2 nicht ausreichend belastbar beantwortet werden können: Wie viele Bedienstete haben insgesamt zum Stichtag 8. Dezember 2021 die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei nach der 3G-Regel aufgesucht bzw. ihre Arbeit angetreten und wie viele wurden getestet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 und 2 zusammengefasst beantworte:
Zu Fragen 1 und 2: Auch nach der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz besteht für die Bediensteten der Thüringer Polizei keine Auskunftspflicht über ihren Impfstatus. Das Bundesministe
rium für Arbeit und Soziales führt hierzu explizit aus, dass die Kontrollpflichten des Arbeitgebers und das Recht zur Verarbeitung der erhaltenen Gesundheitsdaten der Beschäftigten nicht mit einem umfänglichen Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesungsstatus verbunden sind. Es ist genesenen oder geimpften Beschäftigten weiterhin freigestellt, auch aktuelle Testnachweise anstelle von Impf- oder Genesungsnachweisen mitzuführen und bei Zugangskontrollen des Arbeitgebers vorzulegen. Darüber hinaus gilt der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung. Die im Zuge der 3G-Regel erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Nachweiskontrolle für den Zugang zur Arbeitsstätte und für die Anpassung der betrieblichen Hygienekonzepte verwendet werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung einer Impfquote im Sinne der Frage 1 ausschließlich für die Thüringer Polizeivollzugsbeamten und ‑beamtinnen nicht möglich. Aus den Daten der Zugangskontrollen ergibt sich jedoch eine Gesamtschau auf alle Bediensteten der Thüringer Polizei ohne Differenzierung in Tarifbeschäftigte, Verwaltungsbeamtinnen und ‑beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der 3G-Status in den Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei beispielsweise aufgrund längerer Abwesenheit oder Tätigkeiten im Homeoffice, noch nicht für alle Bediensteten erhoben ist und sich dadurch kein hinreichend umfassendes Bild ergibt. Zudem ist einem Teil der Bediensteten mit Genesenen-Status der Zugang zur Impfung – den Empfehlungen der STIKO folgend – im Abstand von sechs Monaten nach Infektion empfohlen.
Vor diesem Hintergrund sind folgende Informationen, die aus den bereits vorliegenden freiwilligen Angaben der Bediensteten zum Impfstatus erhoben wurden, nur eingeschränkt belastbar, weshalb statt einer Quote die jeweilige Anzahl der Geimpften angegeben wird: Landespolizeidirektion – Ist-Stärke: 541, geimpft: 402; Landespolizeiinspektion Erfurt – Ist-Stärke: 709, geimpft: 528; Gera – Ist-Stärke: 694, geimpft: 450; Gotha – 639, geimpft: 393; Jena – Ist-Stärke: 653, geimpft: 434; Nordhausen – Ist-Stärke: 705, geimpft: 462; Saalfeld – Ist-Stärke: 549, geimpft: 342; Suhl – Ist-Stärke: 582, geimpft: 369; Autobahnpolizeiinspektion – Ist-Stärke: 279, geimpft: 169; Bereitschaftspolizei – Ist-Stärke: 576, geimpft: 361; Landeskriminalamt – Ist-Stärke: 696, geimpft: 600.
Danke schön erst mal für die Antworten. Mich würde interessieren, inwieweit es Regelungen gibt, ob nicht geimpfte oder auch genesene Polizeibeamtinnen vom Außendienst, gerade in Bezug auf Kontrollen der 2G-Regel, derzeit ausgenommen und an anderen Orten, beispielsweise im Innendienst, eingesetzt werden.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ihr Einverständnis voraussetzend, würde ich noch die Frage aufrufen, wo der Fragesteller anwesend ist, nämlich die des Kollegen Dr. König in Drucksache 7/4557.
Der von Martinfeld kommende, straßenbegleitende Radweg entlang der L1007 endet in der Ortslage Ershausen und findet erst auf halber Strecke Richtung Geismar, Höhe Abzweig Wilbich, seine Fortsetzung. Mit einem Lückenschluss dieses Radwegs könnten viele Bürger der Gemeinde Schimberg elementare Einrichtungen, wie zum Beispiel Lebensmittelmarkt, Hofladen, Gemeindeverwaltung, Arzt, Apotheke und Gärtnerei, mit dem Rad wesentlich gefahrloser erreichen. Die aktuelle Situation birgt ein enormes Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Überdies könnte mit dem Radweg ein nachhaltiger Beitrag für den Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Unter touristischen Aspekten wäre die Maßnahme eine bedeutsame Ergänzung des von Heilbad Heiligenstadt bis Schwebda verlaufenden Südeichsfeld-Radwegs und würde gleichzeitig die Anbindung an den hochfrequentierten Kanonenbahnradweg ermöglichen.
1. Welche Bedeutung unter infrastrukturellen und touristischen Gesichtspunkten misst die Landesregierung dem Lückenschluss des Radwegs zwischen Ershausen und Geismar zu?
3. Wann ist der Beginn der Baumaßnahme Radweg-Lückenschluss geplant und bis wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden?
4. Für wann ist der Ausbau bzw. die Sanierung der L1007 zwischen Martinfeld und Ershausen final geplant?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der angesprochene Streckenabschnitt stellt einen möglichen Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs dar. Zwischen Großtöpfer und dem Gewerbegebiet Geismar sowie zwischen Ershausen und Martinfeld wird der Radweg als straßenbegleitender Alltagsradweg geführt. Mit dem geplanten Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen der Gaststätte Kressenhof am Ortsausgang Ershausen und dem Gewerbegebiet Geismar soll parallel zur Fahrbahn ein Rad- und Gehweg auf der östlichen Fahrbahnseite hergestellt und die bestehende Lücke geschlossen werden.
Zu Frage 2: Für das Vorhaben liegt ein Ingenieurvertrag für die Straßenplanung bis zur Leistungsphase 4, also der Genehmigungsplanung, vor. Im IV. Quartal 2021 wurde die Entwurfsvermessung durchgeführt. Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, im Zuge der Entwurfsplanung die Entwurfstradierung der Fahrbahn, der L1007 und des straßenbegleitenden Radwegs fortzuschreiben. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage der Genehmigungsplanung, die mit der Planfeststellung abgeschlossen wird. Innerhalb des Planungsabschnitts befindet sich eine Brücke mit eingeschränkter Tragfähigkeit, hier ist ein Ersatzneubau der Brücke notwendig. Bei der zukünftigen Planung des Bauwerks werden die Belange des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigt.
Zu Frage 3: Unter Beachtung der erforderlichen einzelnen Planungsschritte und der gesetzlichen Fristen im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens ist mit einer Baureife der Maßnahme in einem Zeithorizont von nicht unter drei Jahren zu rechnen. Für die anschließende bauliche Umsetzung der Maßnahme einschließlich des Knotenpunktes der
Landesstraße 1007 mit der Kreisstraße 126, dem Ersatzneubau einer Brücke sowie der Anlage eines Radwegs auf ca. 900 Meter Länge, wird mit einem erforderlichen Zeitraum von zwei Jahren gerechnet.
Der Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs im Bereich zwischen Ershausen und Geismar kann nur im Zusammenhang mit der baulichen Anpassung der Landesstraße 1007, einschließlich Brückenneubau erfolgen. Dies ist unter anderem der schwierigen Topographie des Planungsraums mit dem Gewässer Rossoppe und einem Mühlgraben geschuldet. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme zwischen Ershausen und Geismar kann erst nach der Fertigstellung der Landesstraße 1007 im Abschnitt zwischen Martinfeld und Ershausen begonnen werden, da neben finanziellen und personellen Voraussetzungen auch die Erreichbarkeit der Ortslage Ershausen über das klassifizierte Straßennetz sicherzustellen ist.
Zu Frage 4: Der Um- und Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen wird seitens der Straßenbauverwaltung kurzfristig angestrebt. Der Planfeststellungsbeschluss durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde steht allerdings noch aus. Nach Erstellung der Ausführungsplanung kann die Bauleistung schnellstmöglich ausgeschrieben werden. Die dafür erforderlichen Planungs- und Baumittel sind im Haushalt bereits eingeplant. Ein Baubeginn 2023 ist nach gegenwärtigem Stand als realistisch anzusehen.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatssekretär. Ich hätte noch mal eine Nachfrage. Und zwar haben Sie gesagt, dass mit einer Planungsdauer von ca. drei Jahren zu rechnen ist und danach noch mal zwei Jahre Umsetzung. Also hieße das von heute gerechnet, dass in 2026 die Umsetzung ansteht. Wenn das so sein sollte, sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Prozess zu beschleunigen?
Na ja, ich habe das ja angedeutet, das ist faktisch gerade beim Planfeststellungsverfahren die realistische Zeitorientierung, bei der ich jetzt keineswegs sehe, dass das schneller zu ermöglichen sein wird,
weil das eben ein sehr komplexes Vorhaben ist, eine Brücke ist zu planen. Von daher, denke ich, sind drei Jahre ein realistischer Planungszeitraum.
Noch eine Nachfrage? Nein. Dann sehe ich keine weiteren Nachfragen. Mit Blick auf die Uhr schließe ich jetzt die Fragestunde. Die verbleibende Mündliche Anfrage ist demzufolge gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 18, 20, 23, 24 und 25 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4566 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 18 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4571 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.