Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Meine Damen und Herren, ich darf jetzt wirklich noch mal um ein bisschen darum bitten, den Geräuschpegel etwas zu dimmen. Es wäre einfach schön, wenn wir die letzte Zeit heute hier noch einigermaßen in Ruhe miteinander zustande bringen würden, denn es ist wirklich schwierig, wenn man von allen Seiten hier Schall hat.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4565 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 16 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4570 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4567 -
Abgegebene Stimme 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 20 Jastimmen, 50 Neinstim
men und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4358 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/4544 -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, die sich heute elektronisch zu uns schalten, in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes in Drucksache 7/4358 in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten, das im Grunde einen zentralen Gegenstand hat, nämlich: Beschlüsse der Personalräte können ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz erfolgen. Dafür ist durch das erste CoronaMaßnahmen-Mantelgesetz vom 11. Juni 2020 eine Übergangsfrist auf den 31.12.2021 veranschlagt worden, welche ohne diesen Gesetzentwurf in zwei Wochen auslaufen würde. Mit dem Entwurf wird die Geltungsdauer dieser Frist in § 37 Abs. 5 nun erneut, diesmal um zwei weitere Jahre, auf den 31.12.2023 verlängert, da die Corona‑Pandemie auch in den nächsten Monaten maßgeblich das Handeln prägen wird.
In der Plenarsitzung am 18. November wurde das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo bereits am 19. November die schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Alle zehn Anzuhörenden, die dankenswerterweise kurzfristig Stellungnahmen an den Landtag abgegeben haben, haben dieser Regelung im Gesetzentwurf zugestimmt. Am 9. Dezember 2021 trat der Aus
schuss zu einer Auswertung zusammen. Seitens der FDP wurde ein Änderungsantrag vorgestellt, andere Ausschussmitglieder bemängelten ein kurzfristiges Zugehen des Änderungsantrags und verwiesen auf die Notwendigkeit einer zügigen Beschlussfassung und Inkrafttreten des Fristablaufs 31. Dezember 2021 ohne Zeitverlust. Das Ministerium für Inneres und Kommunales sicherte zu, dass das Anliegen der FDP im anstehenden Evaluationsprozess zum Personalvertretungsgesetz mit berücksichtigt werde. Eine endgültige Entscheidung zur Aufnahme alternativer Formen der Gremienzusammenkünfte kann natürlich erst nach Bewältigung der Corona-Pandemie abschließend erfolgen. Digitale Angebote sollten keinesfalls Präsenzzusammenkünfte gänzlich ersetzen.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mehrheitlich, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Es liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Urbach für die CDU-Fraktion vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 4 am Freitagnachmittag kommen können. Die durch die Corona-Pandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte dazu, dass nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in Gremien gesucht werden musste. Dies betraf auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. Hier wurde auch die Möglichkeit geschaffen, mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenzen – zunächst befristet bis 31.12.2020, dann 2021 – Entscheidungen zu treffen.
Jetzt geht es darum, dass wir das Ganze noch bis zum Ende des Jahres 2023 verlängern, was wir sehr sinnvoll finden. Und die schriftliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss hat auch ergeben, dass das von allen Anzuhörenden begrüßt wird. Der Gemeinde- und Städtebund beispielsweise äußert sich dahin gehend, dass die verschiedenen Möglichkeiten, die man hier bietet, als sinnvoll erachtet werden. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Dabei haben die Gremien in den kleineren Kommunalverwaltungen gute Erfahrungen vor allem mit Beschlussfassungen über Telefonkonferenzen gemacht. Die Personalvertretungen größerer Verwal
tungen (z.B. kreisfreie Stadt) haben die Möglichkeit von digitalen Sitzungen durchaus genutzt und auch Beschlüsse per Videokonferenz gefasst.“ Aber – und das ist ein Punkt, den wir hier bei aller Einmütigkeit noch einmal vielleicht betrachten sollten – der Gemeinde- und Städtebund macht deutlich: „Die größte praktische Herausforderung stellt tatsächlich die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln dar, die für die Nutzung alternativer Möglichkeiten zwingend notwendig sind. Dies gilt vor allem mit Blick auf die finanzielle Ausstattung des kommunalen Bereiches.“
Eine Stellungnahme auch aus dem Bereich der Polizei weist darauf hin, dass es grundsätzlich natürlich gut ist, dass man das so machen kann, aber der Hinweis erfolgt, dass die Arbeitsplätze unter anderem im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei flächendeckend nicht über eine personenbezogene Internetanbindung verfügen. Weiter heißt es dort: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Gesetzentwurf bereits im Innenausschuss abgestimmt wurde, werden wir auch heute hier natürlich zustimmen, da die Verlängerung und die Reduzierung von Kontakten aus unserer Sicht zur Bekämpfung der Pandemie natürlich sehr sinnvoll sind. Aber auch an dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass sowohl die Thüringer Kommunen als auch die Thüringer Sicherheitsbehörden vernünftig ausgestattet werden müssen. Dafür kämpfen wir seit Jahren und werden auch bei den kommenden Haushaltsberatungen dafür eintreten und darauf achten, dass hier tatsächlich diese Defizite abgestellt werden können. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion.
Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Für die Gruppe der FDP wurde die Wortmeldung zurückgezogen. Damit habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue noch mal in die Richtung der Landesregierung. Auch keine Wortmeldung.
Das bedeutet, wir treten in die Abstimmungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4358 ein. Wer diesem Gesetzentwurf
zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Ach so, die fraktionslosen Abgeordneten waren für mich gerade verdeckt. Auch Zustimmung von Frau Dr. Bergner – für das Protokoll, Entschuldigung, das habe ich jetzt gerade erst aus der Blickrichtung schlecht gesehen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz angenommen.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte also alle Kolleginnen und Kollegen, die dem Gesetz zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Damit haben wir wieder die Zustimmung aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Gut. Dann würde ich tatsächlich alle bitten, die noch im Raum stehen, sich hinzusetzen oder den Raum zu verlassen. Enthaltungen? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4522 - ERSTE BERATUNG
Dieser wird vom Abgeordneten Hande von der Fraktion Die Linke eingebracht. Herr Kollege, jetzt haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann und werde das auch relativ kurzfassen. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften am 29. November eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung bzw. ‑Prämie getroffen. Darin geht es um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden.
Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz, diese Zahlung nun auch auf die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten,
deren Dienstverhältnis am 29.11. bestand und die mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung in 2022 von 35,4 Millionen Euro bedeuten und, da es auch kommunale Beamtinnen und Beamte betrifft, für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro.
Wir möchten diese Anpassung, Umsetzung auch zeitgleich vollziehen. Das heißt, zeitgleich mit den Sonderzahlungen an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß Einkommensteuergesetz ausgezahlt werden zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Beträge erhalten, damit sie dann mit den Bezügen für April ausgezahlt werden können.
Das macht es notwendig, dass wir im Februarplenum über diesen Gesetzentwurf abschließend befinden müssten. Da eben auch die kommunale Ebene berührt ist, müssen wir – wie es der Kollege Emde heute früh ja auch schon angekündigt hat – dort entsprechend in eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eintreten. Um das natürlich vollziehen zu können, sollte – und ich bitte auch darum – der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen werden. Dort haben wir heute Mittag in vorauseilendem Gehorsam schon eine entsprechende Anhörung beschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie sehr, damit wir das nicht umsonst gemacht haben, dann den Gesetzentwurf zu überweisen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Als Ausschussüberweisung war das jetzt gerade an den HuFA? Okay, danke. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen. Deswegen, Frau Ministerin Taubert, haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich dafür bedanken, dass die Fraktionen diese Zusage, die die Landesregierung bereits auch gegeben hat – als die einzelnen Kundgebungen zum Thema „Tarifabschluss“ gewesen sind und die Forderung auch von den Gewerkschaften aufgemacht wurde, hatten wir das schon zugesagt. Also herzlichen Dank, dass
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit dürfen wir jetzt über die beantragte Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aller Fraktionen, der Gruppe der FDP und der zwei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage nach Gegenstimmen. Sehe keine. Enthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist also dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Gab es noch irgendwo einen Einspruch? Nein.
Wir treten jetzt ein in eine Lüftungspause – ja, als Mediziner sollte man sich über jede Lüftungspause freuen, Herr Kollege –