Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

dass wir heute einen solchen Antrag vorliegen haben. Ich wünsche diesem eine Mehrheit, das ist das richtige Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass dieser Landtag arbeits- und entscheidungsfähig ist. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dann eröffne ich die Aussprache. Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Plötner. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörende, zunächst einmal lassen Sie mich auch noch mal den Dank an die Gruppe der FDP formulieren, dass sie dieses Thema hier parlamentarisch platziert hat

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

und dass wir in einem wirklich sehr guten Diskussionsprozess der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP hier vorangekommen sind und dieser gemeinsame Alternativantrag heute ins Plenum eingebracht werden kann. Dementsprechend auch ein Dank an die wirklich hohe Kompromissbereitschaft der an diesem Prozess beteiligten Menschen.

Lassen Sie mich auch gern voranstellen, dass wir in Thüringen eine recht hohe Dichte an Ärztinnen und Ärzten haben und die Erreichbarkeit der Apotheken auch eine hohe Zufriedenheit in der Thüringer Bevölkerung genießt. Aber nicht immer ist diese Versorgung wohnortnah gegeben, gerade in strukturschwächeren Regionen. Und – das muss uns alle alarmieren – es drohen Versorgungsprobleme. Aufgabe der Politik ist es, hier vorausschauend zu handeln, und genau das passiert mit diesem vorliegenden Antrag. Bei der Niederlassung von Fachärztinnen/-ärzten und der zahnmedizinischen Versorgung und bei Apotheken geht es um die Versorgungsqualität in Thüringen. Der hohe Altersdurchschnitt – der ist schon angesprochen worden – und die absehbaren Eintritte in den verdienten Ruhestand müssen die Politik handeln lassen. Das Durchschnittsalter, meine sehr geehrten Damen und Herren, der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Thüringen beträgt über 54 Jahre und bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten ist es so dramatisch, dass von den rund 1.770, die wir noch im Freistaat haben, in den nächsten zehn Jahren die Hälfte in den Ruhestand gehen wird. Ebenso sehen wir auch bei den Apotheken einen kontinuierlichen Rückgang der Standorte. Auch sie müssen

(Abg. Montag)

sich mit einem verschärften Personalbedarf auseinandersetzen, da auch hier viele in den kommenden Jahren in den verdienten Ruhestand gehen werden.

Wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie Anreize für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker gesteigert werden können, um sich mit einer Praxis niederzulassen. Daher ist es ein richtiger Schritt, auch die zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Der Antrag stellt sich auch einer Herausforderung, die immer öfter zu meistern ist, und zwar, dass viele aus der Ärzteschaft lieber in ein Angestelltenverhältnis gehen, sich in einem Versorgungszentrum beispielsweise anstellen, als sich auf eigenes Risiko selbstständig niederzulassen. Daher sind stärkere Anreize sicherlich nicht verkehrt. Die Förderung zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist darauf ausgerichtet, die Entscheidung für eine Niederlassung idealerweise außerhalb der Ballungsräume und innerhalb eines geöffneten Planungsbereichs zu befördern. Gleiches gilt hier auch für die zahnärztlichen Praxen und Apotheken. Trotzdem ist es richtig, hier die Grenze der Zahl der Einwohner für die Förderfähigkeit zu erhöhen. Die Entscheidung für eine Niederlassung hängt sicherlich nicht allein von der Höhe der Fördermittel ab. Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind in ihrer eigenen Praxis selbstständig tätig, das heißt, sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Niederlassung selbst. Demzufolge ist es auch unabdingbar, dass der Ort der Niederlassung insbesondere die Gewähr dafür bieten muss, dass sich eine Praxis auch trägt. Und wenn es aus Sicht der Bürger sicherlich sehr schmerzlich ist, ist es besser, im städtischen Bereich eine Praxis zu haben als gar keine. Auch wenn so eine Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe abhängt, ist es richtig, diese zu erhöhen, wenn man sich zum Beispiel vergegenwärtigt, dass für die Neueröffnung einer Zahnarztpraxis rund eine halbe Million Euro benötigt wird.

Es muss uns gelingen, die Lücken in der Versorgung, auf die wir sehenden Auges zulaufen würden, zu schließen. Natürlich braucht es noch weitere Instrumente wie zum Beispiel ausgebaute ScoutProgramme, wo erkundet wird, welche Menschen bereit sind, ihre Zukunft in Thüringen zu planen und die Aufgabe einer eigenen Niederlassung in einer Praxis anzunehmen. Dass dies funktionieren kann, wird schon bei der Ärzteschaft bewiesen.

Werte Zuhörende, natürlich ist es auch wichtig, dass die Standortfaktoren dazu in Gänze stimmen. Dabei ist es wichtig, dass die soziale Infrastruktur

stimmt, die Grundversorgung, gute kostenfreie Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten und ein guter öffentlicher Nahverkehr – kurzum: Gebiete mit hoher Lebensqualität. Wenn diese stimmt, dann sind auch Menschen bereit, sich niederzulassen. Und wenn sie dabei gut gefördert werden, umso besser.

Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag, damit ein wichtiger Baustein der Förderung für Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und eben von den Apothekerinnen und Apothekern gestärkt wird und die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen gesichert wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im nächsten Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 8 bearbeiten, weil wir uns entschlossen haben, den als vierten aufzurufen. Dazu liegt aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP ein Entschließungsantrag vor in der Drucksache 7/4614. Wir hatten vereinbart, wenn wir den in Papierform vorlegen, finden Sie ihn hier. Ich will die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen also aufmerksam machen, dass der hier bereitsteht und elektronisch natürlich im Abgeordneteninformationssystem zur Verfügung steht.

Damit setze ich in der Aussprache dieses Tagesordnungspunkts 8 a fort. Ich rufe für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Zippel auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag aus dem Juni 2020 hat einen langen Weg durch das Parlament hinter sich. Es gibt nun auch einen Alternativantrag und man höre und staune – das wurde ja auch schon betont vom Kollegen Montag –: von Rot-Rot-Grün und der FDP, respektive der Ampelkoalition mit den Linken als Juniorpartner. Es ist wohl der Thüringer Versuch der Ampel, einer LinksAmpel mit zwei roten Lichtern – wie auch immer, mir würde da vieles einfallen. Aber Scherz beiseite.

Das Thema der Apotheken oder auch Zahnmediziner, vor allem im ländlichen Raum, haben wir hier schon mehrmals besprochen, ein Thema, wo wir – denke ich – uns doch alle einig sind, dass wir hier aktiv werden müssen. Meine Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag eingebracht „Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken

(Abg. Plötner)

in Thüringen für die Zukunft sichern“. Dieser Antrag hatte schon viel von dem enthalten, worüber wir heute auch reden. Der Antrag wurde damals leider von Rot-Rot-Grün hier im Plenum abgelehnt. Die Probleme sind bekannt, ich wiederhole sie an dieser Stelle auch nicht noch mal. Im Alternativantrag steht auch ohne Zweifel einiges Richtiges und Wichtiges, wie: Absolventen für Tätigkeiten im ländlichen Raum motivieren, Niederlassungen finanziell fördern, Zahnärztescout, Weiterentwicklung der Ausbildung im Hinblick auf Digitalisierung.

Aber im Detail gibt es doch einige Punkte, die fragwürdig oder zumindest problematisch sind. Beispiel Punkt IV: Die Ausweitung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum auf Apotheker und Zahnärzte ist meines Erachtens in der Form rechtlich nicht möglich. Das wurde so auch von den Apothekern in der Anhörung zum Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Garantiert gut versorgt“ betont. Zumindest darf die Stiftung nur bei der Förderung von Ärzten tätig werden. Hier sollte man zumindest rechtlich prüfen, ob das auch für die Richtlinie gilt, und gegebenenfalls eine eigene Richtlinie in Anlehnung an die Ärzterichtlinie schaffen.

Der zweite Kritikpunkt, ebenfalls Punkt IV: die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden von bis zu 45.000. Sie schreiben in der Begründung, dass auch in Städten der Größe von Nordhausen oder Mühlhausen Probleme bei der zahnmedizinischen Versorgung zu erwarten sind. Das können Sie doch aber nicht allen Ernstes als ländlichen Raum bezeichnen. Wenn 45.000 Einwohner die Oberbegrenze sind, wäre die Niederlassung in allen Thüringer Städten außer Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Gotha förderfähig. Das kann man machen, nur, jeder kann sich an fünf Fingern ausrechnen, dass die Anträge vor allem für die Mittelzentren gestellt werden und dass für den eigentlichen ländlichen Raum hier wieder einmal nichts übrig bleiben wird.

Unser großer Kritikpunkt sowohl im Original als auch im Alternativantrag: Das Thema „Erhöhung der Studienplatzzahl sowohl für die Pharmazeuten als auch für Zahnmediziner“ fehlt völlig. Wenn ich aber weiß – und Sie schreiben es ja in der Begründung –, dass in den nächsten Jahren rund die Hälfte der Zahnärzte in den Ruhestand geht, der Versorgungsbedarf aber gleichbleibt, dann muss ich doch auch schauen, wie ich diese Lücke füllen kann. Wenn der Personalpool, aus dem ich schöpfe, immer kleiner wird, dann kann ich doch motivieren und finanzieren, wie ich will, irgendwo wird immer Knappheit herrschen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion auch immer gesagt, dass man die Studienplatzerhöhung und die Personalsteuerung

immer nur zusammen denken kann und dass es nicht zielführend ist, diese beiden Lösungsansätze auseinanderzureißen. Es hat lange genug gedauert, bis die Landesregierung auch bei der Thematik der Notwendigkeit der Erhöhung der Studienplatzanzahl zum Beispiel bei Medizinern überhaupt reagiert hat, das erkannt hat. Und einen ebenso langen Weg werden wir auch bei der ganzen Thematik des Neubaus für die Apotheker in Jena haben. Das Wissenschaftsministerium hat hier auch lange gewartet, nach dem Dafürhalten doch vieler Parlamentarier auch zu lange gewartet und auch gebremst.

Wie man es besser macht, zeigt unser Antrag „Garantiert gut versorgt“, der wahrscheinlich im Januar ins Plenum kommen wird. Dieser Antrag ist deutlich breiter aufgestellt und umfasst neben der Nachwuchsgewinnung unter anderem auch die Themen „Hausärzte“, „Rettungsdienst“ und „Telemedizin“. Die vorliegenden Anträge, auch der Alternativantrag, gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, nicht umsonst haben wir als CDU-Fraktion diese Themen schon vor langer Zeit besetzt, aber wie ausgeführt, sind einige Fragen für uns noch offen, und das große Thema „Studienplätze“ fehlt völlig. Deshalb wird sich meine Fraktion bei beiden Anträgen enthalten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Weil es einige Irritationen gab: Wir rufen also hiernach den TOP 3 und dann den TOP 8 auf, so wie vereinbart. Nur wollte ich auf den Entschließungsantrag für TOP 8 aufmerksam machen.

Damit rufe ich jetzt Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Gäste, auch ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diesen Antrag beraten. Ich bedanke mich auch noch mal bei der FDP, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben. Ich bedauere es ausdrücklich, Herr Zippel, dass die CDU daran nicht beteiligt ist. Ich glaube, wir hätten das hinbekommen, davon bin ich überzeugt. Herr Plötner hat vorhin schon gesagt, wir haben viele Kompromisse gemacht, und ich glaube, mit noch dreimal reden hätten wir das auch gemeinsam hinbekommen. Das wollte ich nur noch mal sagen, dass ich das an der Stelle für dieses wichtige Thema sehr bedauere.

(Abg. Zippel)

Die Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung ist generell ein wirklich wichtiges Thema, das wir angehen müssen. Hier muss man auch in der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen etwas machen. Denn es kann eben nicht nur die Förderung von Medizinstudienplätzen und attraktiven Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sein. Zur immer geforderten Sicherstellung einer gut erreichbaren und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gehört eben mehr. Deshalb ist in diesem Antrag die Rede von kurzfristig bereitstellbaren Instrumenten, die den drohenden Praxisschließungen und Apothekenaufgaben etwas entgegensetzen. Klar können wir auch immer mehr Studienplätze fordern, doch wer garantiert dann, dass die in Thüringen ausgebildeten Personen auch in Thüringen bleiben? Besser direkt ansetzen und die Leute in die Regionen mit den attraktiven Angeboten aufs Land locken. Wir brauchen junge Leute für die Niederlassung in den drohend unterversorgten Regionen.

Die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum läuft Ende des Jahres aus. So bietet es sich an, diese zu verlängern und auch um die Förderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Apothekerinnen und Apothekern zu erweitern. Bereits jetzt herrscht in einigen Regionen ein großer Mangel an Interessierten, die bereit sind, eine frei werdende Praxis oder Apotheke zu übernehmen. Andererseits steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung durch das immer höhere Durchschnittsalter der Bevölkerung. Mit dem Älterwerden werden auch die Zipperlein nicht weniger. Die Vor-Ort-Apotheken gehören zum medizinischen Netzwerk ebenso gut wie erreichbare Zahnarztpraxen in ausreichender Zahl.

Derzeit ist die Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung relativ gut. Das ist erfreulich und spricht für die hohe Wertigkeit der zahnärztlichen Prävention. Das hat viel Aufklärung und Arbeit gekostet. Es ist das Ergebnis von ständiger Prophylaxe, Aufklärung und verbesserter Mundhygiene. Um das nicht zu gefährden, brauchen wir genügend zahnmedizinische Praxen in der Fläche, die diese Arbeit leisten und allen Menschen Termine für die halbjährliche Prophylaxe, ebenso wie für die schnelle Schmerzbehandlung und Zahnreinigung, garantieren können. Hierbei müssen wir die Arbeitssituation der zahnmedizinischen Versorgerinnen und Versorger wahrnehmen und ernst nehmen. So ist zu vernehmen, dass in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich 50 Prozent der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen in Rente gehen werden. Auch bei den Apotheken sieht es nicht gut aus. Die Zahl der Apotheken ist gerade im ländlichen Raum Thüringens seit Jahren rück

läufig. Mag sein, dass es kein Problem ist, die Halsschmerztabletten online zu besorgen. Aber wenn ich Beschwerden habe, dann möchte ich eine vernünftige Beratung in einer Apotheke vor Ort,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wenn es darum geht, ein Rezept einzulösen, dann erst recht. Wenn auch nicht nur, aber gerade für die Alten der Bevölkerung müssen Apotheken in zumutbarer Entfernung und barrierefrei erreichbar sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der ambulanten ärztlichen Versorgung existieren bereits Förderinitiativen, zu wenig aber werden bisher zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung berücksichtigt. Auch in der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist eine Niederlassungsförderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern nicht vorgesehen. Da diese Richtlinie zum 31.12.2021 ausläuft, sollte die Verlängerung auch die Aufnahme dieser Berufsgruppen in die Förderung aufnehmen. Einen Vorschlag, wie das aussehen kann, finden Sie in unserem Antrag. Wir schlagen differenzierte und der tatsächlichen Situation angemessene Förderbedingungen vor, um der drohenden Unterversorgung, gerade im ländlichen Raum, entgegenzuwirken. Wir haben Vorschläge für die Förderung gemacht, die Neugründungen ebenso wie Übernahmen und die Schaffung von Barrierefreiheit berücksichtigen. Es geht um neue Konzepte für die Begleitung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu Fördermöglichkeiten, die dazu beraten, neue Lehrinhalte mit dem Fokus auf den ländlichen Raum legen und auch die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Blick nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der sich abzeichnenden pharmazeutischen und zahnmedizinischen Unterversorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen braucht es diesen gemeinsamen Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns als Rot-RotGrün zusammen mit der Gruppe der FDP diesen gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen und gemeinsame Vorschläge zur Lösung im Sinne einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung erarbeitet haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für die Gruppe der FDP erhält das Wort Herr Abgeordneter Montag.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will direkt einsteigen und zwei Punkte hier auch noch mal voranstellen. Dieser Antrag atmet einen Geist, dem ich persönlich gerade im politischen Bereich sehr, sehr nahestehe, nämlich echte Probleme tatsächlich sehr substantiiert und sehr differenziert nicht nur zu betrachten, sondern ihnen auch die entsprechenden komplexen Lösungen angedeihen zu lassen. Realitäten sind nie unterkomplex, deswegen dürfen es politische Lösungen auch nicht sein. Schön und richtig, gut und wichtig, dass wir heute zeigen, dass wir als Thüringer Landtag keine Angst davor haben.

Deswegen, lieber Christoph Zippel, vielleicht noch zwei Hinweise: Dieses geflügelte Wort, dass der ländliche Raum vergessen wird, ist natürlich gerade in diesem Bereich nicht der Fall, weil wir gemerkt und gesehen haben, dass die Förderinstrumente bisher keinen Erfolg gezeigt haben, weil sie eben zu kleinteilig und begrenzt gewesen sind. Damit meine ich nicht die finanzielle Begrenzung, sondern die Niederlassungsbegrenzung bei der Einwohnerzahl in der Richtlinie. Und warum ist es richtig, das auch anzuheben? Das ist einfach eine Erkenntnis aus der Versorgungsforschung. Dort nennt man das, was Sie beklagen – was du beklagst, lieber Christoph, wir sind ja ansonsten sehr einig in vielen Dingen –, sogenannte Mitversorgereffekte, denn wir wissen, dass die Menschen mobil sind, dass sie dorthin gehen, dass sie sich dort ärztlich versorgen lassen, wo sowieso das Zentrum ist. Es ist heute einfach auch nicht mehr darstellbar, weil sich die Grundbedingungen einer Niederlassung geändert haben, weil die technische Ausstattung heute eine andere sein muss, weil die Leistungsbreite heute eine ganz andere ist, dass es eben leider nicht mehr nur im kleinen Dorf ist, sondern zumeist eben doch zumindest im Mittelzentrum stattfindet. Das macht aber gerade für das Umfeld nichts, weil man sowieso – und das wissen wir – dort ein- und auspendelt. Deswegen macht es Sinn, hier diese Einwohnerzahlengrenze deutlich nach oben zu setzen, denn am Ende muss man sagen: Lieber jemand, der versorgt, als keiner, der versorgt.

Was haben wir hier noch getan? Die Frage der Medizinstudienplätze ist im Übrigen ja durchaus schon hier im Haus behandelt worden auch mit dem Fokus und mit Beschluss, sogar auch mit dem Fokus der Zahnmedizin, auch mit dem Fokus, zumindest Prüfung der Voraussetzungen für die Apothekerin

nen und Apotheker, also der Pharmazie in Jena. Deswegen finde auch ich es persönlich ein Stück weit schade, dass die CDU hier nicht mit draufgehen kann, weil ich glaube, inhaltlich sind wir so weit voneinander gar nicht entfernt.

Die Dramatik haben die Kollegen vor mir auch noch mal dargestellt: Wir haben einfach ein demografisches Problem und ein Problem, das direkt auf die Bevölkerung durchschlägt, auf das, was wir sonst immer beschrieben haben, auch diskutiert haben gestern beim Thüringen-Monitor, wie zufrieden sind die Menschen eigentlich hier in Thüringen mit ihrem Wohn- und Lebensumfeld. Auch wenn mir das die Kollegen manchmal an dieser Stelle, aber auch an anderer Stelle nicht glauben mögen, dass ich persönlich die Gesundheitspolitik für eines der zentralen Felder halte, ist es nämlich im Umkehrschluss ganz einfach so, dass die Erfahrung jeder macht: Gesundheitspolitik und gute und richtige, aber auch falsche gesundheitspolitische Entscheidungen betreffen jeden. Und gerade wenn es darum geht, Menschen zu begeistern, sich hier in unserem schönen Land niederzulassen, dann geht es eben darum, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Frage, inwieweit sich nicht nur die Einwohnerzahlen – Mitversorgereffekt, ich habe es genannt – erhöhen müssen, sondern auch die Förderkriterien sich ändern müssen, auch das ist in der Anhörung deutlich beschrieben worden, denn nicht nur weil Ausbildung lange dauert, wir also nicht nur bei den Ausbildungskapazitäten ansetzen können, sondern – Babette Pfefferlein hat das gesagt – die Frage ganz konkret stellen müssen: Wie schaffen wir es eigentlich, junge Menschen hier in Thüringen dann auch zu halten? Denn das ist eigentlich eines der zentralen Probleme, die wir hier haben. Und die Versorgungslage wird dramatisch werden, wenn wir uns die Altersstruktur der Versorgenden anschauen. Es ist schon angesprochen worden: In den nächsten zehn Jahren gehen 50 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rente. Da müssen wir uns schon als Politik die Frage stellen: Was können wir überhaupt tun, damit man auch, ich könnte jetzt sagen in Anlehnung an einen alten Werbespruch: „morgen noch kraftvoll zubeißen“ kann?