Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst mal kurz, Frau Herold, auf Sie reagierend: Ehrlich gesagt hatte ich jetzt so ein bisschen den Eindruck, dass Sie da oben auf der Tribüne prokrastinieren. Sie haben keine Lust, sich mit Inhalten, mit Sachfragen zu beschäftigen, und gehen ans Rednerpult und schauen mal, wo es sich so hinredet, und das halte ich schon für nicht sehr fair.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Lassen Sie mich zumindest auf ein Argument oder auf zwei – ich komme nachher noch mal darauf zurück – eingehen. Uns ist hier allen klar, dass, wenn es darum geht, Fachkräfte zu sichern, natürlich dazugehört, dass wir insgesamt die Unterschiede zwischen Stadt und Land abbauen müssen, dass es darum geht, den sozialen Zusammenhalt gerade auch in den ländlichen Räumen wieder zu fördern. Da ist in den letzten Jahren so viel passiert. Lassen Sie mich wenige Stichpunkte nennen: Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, da geht es um Familien; das Azubi-Ticket, damit unsere Jugendlichen gut aktiv sein können, und ein ganz wichtiges Programm – ich habe gerade noch mal meine Kollegin gefragt – das Programm zur Dorferneuerung, hier wurde ein neuer Förderschwerpunkt gelegt in Richtung sozialer Zusammenhalt. Da wird richtig viel Geld reingegeben in den Bereich der Dorferneuerung, um eben das Leben dort wieder lebenswerter zu gestalten und die Menschen dort zu halten oder auch

zurückzugewinnen. Das sollten Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen und nicht einfach hier am Pult irgendwelche Dinge in den Raum stellen, die einfach nicht stimmen! Deswegen hier an dieser Stelle das noch einmal ganz deutlich gesagt. Ich bin auf Ihre Änderungsanträge im Haushalt gespannt, wo wir dann wiederfinden, wie Sie sich um den großen Zusammenhalt kümmern. Das wird wirklich spannend werden.

Insofern will ich an dieser Stelle herzlichen Dank sagen an Herrn Montag und an die Gruppe der FDP, weil es doch etwas ganz anderes ist, wenn man sich gemeinsam mit Sachargumenten auseinandersetzt, wenn man bei einer Anhörung dabei ist und versucht, die Erkenntnisse aus einer Anhörung zusammenzutragen und daraus erste Schwerpunkte zu gewinnen, wie man hier Probleme, die es natürlich auch gibt – und das wurde jetzt schon ausreichend benannt –, wie man diese sicherstellen kann und ich will es hier noch einmal ausführen.

Die Krankenkassen haben beispielsweise zu Recht darauf hingewiesen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte heute ganz andere Ansprüche an das Leben haben. Das ist nicht mehr wie früher, sondern sie wollen gern Beruf und Familie vereinbaren, sie wollen Lebensqualität haben und sie wollen ihre Niederlassungsentscheidung nicht nur daran knüpfen, ob irgendwo eine Praxis frei ist. Das sind ganz wichtige Kriterien, die für sie dazugehören. Zu solchen Bedingungen, die dazugehören, gehören neben einer finanziellen Förderung auch die Ermöglichung einer ökonomisch nachhaltigen Praxistätigkeit und das Vorhandensein guter Lebensbedingungen – also wohnortnahe Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, wie Kindergärten und Grund- und weiterführende Schulen und die Möglichkeit der Beschäftigung für Ehe- und Lebenspartnerinnen und ‑partner. Das ist von hoher Bedeutung, und da passiert hier in Thüringen doch sehr viel.

Wenn wir über diese steuernde Förderung beraten, müssen wir uns dieser Tatsachen bewusst sein. Ich will es hier auch an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Es geht um eine steuernde Förderung. Wir müssen erreichen, dass die Ballungsräume, die weniger von der Niederlassung betroffen sind als die ländlichen Räume, dann die ländlichen Räume auch unbedingt mitversorgen. Die Krankenkassen führten ebenfalls richtig aus, dass im zahnärztlichen Bereich das Steuerungsinstrument der Zulassungsbeschränkung fehlt. Jedoch besteht die Möglichkeit der Steuerung in ländlichen Räumen auch durch finanzielle Anreize, und hier dürfen wir durch die Maßnahmen des Landes nicht den Eindruck erwecken – und Frau Herold, das müssen Sie sich schon anhören –, dass die Kassenzahnärztliche

(Abg. Dr. Hartung)

Vereinigung Thüringen aus der Verantwortung des Sicherstellungsauftrags und dabei aus den zu ergreifenden Maßnahmen entlassen werden kann. Das gehört dazu. Der Sicherstellungsauftrag, der liegt bei ihnen, der liegt bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten.

(Beifall SPD)

Die Länder wollen das gern mit begleiten und unterstützen. Das wurde auch immer wieder angesprochen. Aber es geht auch darum, dass hier ein Nachrangigkeitsprinzip besteht. Das heißt, zuallererst muss die Kassenzahnärztliche Vereinigung hier tätig werden, muss hier mit Förderinstrumenten in die Vorhand gehen, und dann kann das Land das Ganze auch mit begleiten und mitsteuern.

Sehr beispielhaft gelingt es ja bereits seit vielen Jahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Hier wurden durch die Mittel des Strukturfonds vielfältige Maßnahmen nutzbringend umgesetzt. Sie führt selbst in ihrer Stellungnahme aus, dass die Niederlassungsförderung Thüringens eine sinnvolle Ergänzung zu den Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen darstellt, nämlich niederlassungswillige Ärztinnen, insbesondere im ländlichen Raum, anzusiedeln.

Das ist es, was die Niederlassungsförderung auch in der zahnärztlichen Versorgung leisten kann. Ein ergänzendes Angebot sind Sicherstellungsmaßnahmen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Der Bundesgesetzgeber hat dazu mit der Möglichkeit der Einrichtung eines Strukturfonds nun die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Er hat auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten, dass aus Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2021 und 2022 eine Förderung von in den Jahren 2019 bis 2021 neu niedergelassenen Praxen vorgesehen werden kann.

Die von den Krankenkassen genannten Maßnahmen zur Nutzung der Mittel des Strukturfonds im zahnärztlichen Bereich sind aus meiner Sicht ein guter Anfang. Es gilt jedoch, diesen Weg zügig weiterzugehen. Wenn wir über die Bedingungen diskutieren, steht neben der Höhe der Förderung auch die Definition dieser Räume im Mittelpunkt. Das hat vorhin schon eine Rolle gespielt, denn mit der Festlegung von Obergrenzen für die Bevölkerungszahlen in Gemeinden und Städten wird nicht selten auch der Niederlassungsort definiert, und er muss nicht zuletzt auch für die Patientinnen und Patienten erreichbar sein.

Die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 45.000 erfolgt unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, der Ausübung des Sicherstellungsauftrags der

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen und der beabsichtigten Steuerungswirkung zur Stärkung der ländlichen Räume. Es gilt dabei, Fehlanreize zu vermeiden, welche die Versorgung im ländlichen Raum und die Erreichbarkeit der zahnärztlichen Versorgung für immobile Bevölkerungsteile in den ländlichen Räumen Thüringens schwächen könnte.

Die Höhe der Förderung soll sich an den Bedarfen ausrichten. Eine Anhebung der Förderbeträge wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplananmeldung berücksichtigt. Ein Betrag von bis zu 40.000 Euro wird dabei einen echten Anreiz darstellen.

Die Landesregierung stimmt mit der Feststellung überein, dass sich insbesondere die Digitalisierung bei der Arzneimittelversorgung mit der Einführung des E-Rezeptes ab dem kommenden Jahr auf die regionale Arzneimittelversorgung auswirken wird. Vor allem aus dem Wettbewerb zwischen dem zulässigen Versandhandel mit Arzneimitteln und Apotheken wird sich zeigen, ob es zu spürbaren Marktverschiebungen kommt. Hier ist nach der Einführung des Boniverbots für gesetzlich Versicherte eine Berichterstattung durch den Bund verankert worden.

Die Forderung des Antrags nach Anreizen für eine Gründung von Apotheken ist im Zusammenspiel mit dem aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu prüfen. Da haben Sie ja nun beste Beziehungen. Die Koalitionäre auf der Bundesebene haben sich darauf verständigt, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken in integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Zugleich ist beabsichtigt, das Gesetz zur Stärkung der VorOrt-Apotheken zu novellieren, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems nutzen zu können.

Es wäre jetzt noch viel zu sagen. Ich denke, das meiste war jetzt auch in der Diskussion schon von Ihnen zu hören, deshalb möchte ich das an der Stelle beenden. Ich bedanke mich noch mal sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP für diesen Änderungsantrag. Wir sind gespannt und freuen uns darauf, den gemeinsam umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich kann keine weiteren Wortmeldungen sehen. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Herr Abgeordneter Montag, bitte.

(Ministerin Werner)

Verehrte Frau Präsidentin, ich möchte den ursprünglichen Antrag, zu dem auch Berichterstattung stattgefunden hat, hiermit, weil es auch obsolet ist, zurückziehen, damit wir uns eine Abstimmung ersparen können an der Stelle. Danke sehr.

Vielen Dank. Dann treten wir in die Abstimmung wie folgt ein. – Entschuldigung. Bitte, Herr Abgeordneter Möller.

Frau Präsidentin, ich beantrage für meine Fraktion eine Überlegungspause von 30 Minuten.

Im Vorfeld der Abstimmung? Dann 30 Minuten Pause. Das passt auch in die Lüftungspause, wir würden die dann sogleich machen. 11.05 Uhr fahren wir fort. Entschuldigung, man sollte eben doch richtig zur Uhr gucken. Um 11.15 Uhr ist die Lüftungspause zu Ende.

Wir setzen unsere Beratung fort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in der Abstimmung im Tagesordnungspunkt 8a. Die Gruppe der FDP hat ihren Antrag in der Drucksache 7/1124 zurückgezogen, sodass wir abstimmen über den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4534 in der Neufassung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen, bitte. Das sind die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Alternativantrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3386 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4595 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich berichte zur Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes. Es ging im Kern darum, den Fachleitern eine Zulage zu gewähren. Fachleiter sind Lehrer, die angehenden Lehrern dabei helfen, sie im Schulalltag auszubilden. Es ging darum, eben diesen Kollegen eine zusätzliche, dem Aufwand angemessene Entschädigung und auch eine motivierende Zulage zu gewähren.

Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss, der federführend beauftragt war, in drei Sitzungen beraten, mussten allerdings auch ein paar Sitzungen auslassen mit der Beratung, weil es immer noch keine Einigung in der Sache gab. Aber Ende gut, alles gut. Sie sehen in der Vorlage 7/3124 unsere Beschlussempfehlung. Sie ist ja dann am Ende sehr detailliert, weil in der Anlage auch immer die jeweiligen Beträge für die Bediensteten dann ausgewiesen sein müssen. Das Gesetz soll zum 1. August 2021 in Kraft treten, das heißt, die Kollegen erhalten dann natürlich auch die entsprechenden Zahlungen rückwirkend. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, liebe Lehrerinnen und Lehrer! Heute nun geht es ja in zweiter Beratung um die Zulage für Fachleiter, die die Funktionsstelle Seminarrektor eben nicht innehaben und nicht hälftig verwendet werden, jedoch in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen tatsächlich tätig sind, was ja auch wirklich notwendig ist.

Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde bereits im Juniplenum eingebracht. Herr Emde hat es ja gerade alles ausgeführt. Und, Herr Emde, Sie haben recht, Ende gut, alles gut. Der Gesetzentwurf war notwendig, da mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21.12.2020 die

Zulagen für Fachleiter ersatzlos gestrichen wurden. Damit wurde auch die Motivation gestrichen, sich nachhaltig um die Ausbildung der dringend benötigten Lehrer, um den Nachwuchs hier in Thüringen kümmern zu können. Auch konnten durch die Streichung der Zulage die anfallenden Reisekosten der Fachleiter nur zum geringen Teil kompensiert werden. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden in der Anhörung geteilt werden, die Umsetzung im ersten Entwurf wurde aber massiv kritisiert. Nun gibt es nach intensiver Beratung in den Ausschüssen den zweiten Entwurf mit einer abgestuften Zulage je nach Aufwand bzw. zu betreuenden Lehramtsanwärtern für die Fachleiter, die nicht mindestens acht Lehramtsanwärter für ein Fach ausbilden und deshalb kein Funktionsamt innehaben.

Uns als AfD-Fraktion ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend ihrer Leistung entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig. Unser Gedanke an Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu werden oder Mangelfächer zu unterrichten, fand bisher leider keine mehrheitliche Unterstützung.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das steht im Gesetz, gucken Sie mal rein!)

Laut Besoldungsgesetz können zwar Zulagen gewährt werden, wie zum Beispiel für Mangelfächer oder für den Einsatz in Bedarfsregionen. Jedoch wird von dieser Möglichkeit vom Ministerium bisher wenig oder gar kein Gebrauch gemacht.

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die massive Kritik im Rahmen der Anhörung zum ersten Gesetzentwurf dazu geführt hätte, dass man sich der Sache inhaltlich tiefgreifender widmet. Doch dem ist leider nicht ganz so. Im Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden, da darauf verwiesen wurde, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Dennoch sind wir froh, dass mit der Vorlage 7/3124 aus dem HuFA die offenen Punkte in der Lehrerbesoldung befriedet sein dürften. Doch ich frage mich, was mit den anderen Beamten ist. Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung, Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortungsbereich?

Unsere Grundschullehrer und ‑direktoren sind essenziell für unser Land. Wir werden ihre Bedeutung nicht schmälern. Aber es geht nicht einfach nur um die Zahlen, es geht auch um Besoldungsrecht, es geht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen.

Ich möchte hier nun mal an meine Kleine Anfrage 257 erinnern, Drucksache 7/4192, in der es um die leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen und um das Zulagensystem für Beamte in Wartestellung geht. Denn beim Fehlen einer leistungsgerechten Besoldung ist in Thüringen immer wieder der Kampf um die besten Köpfe nicht wettbewerbsfähig. Aus den Antworten der Landesregierung mit der tabellarischen Darstellung geht hervor, dass Tausende Beamte seit Jahren auf eine ihrem Dienstposten entsprechende Besoldung warten, da keine Beförderungen ausgebracht werden. Hier besteht noch immer Handlungsbedarf vonseiten der Regierung.

Bei den nun anstehenden Abstimmungen bezüglich der Fachleiter können wir nun der geänderten Version vom 10.12.2021 in der Vorlage 7/3124 sehr gern zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, ich sage es gleich vorab, wir werden uns so wie auch im Haushaltsund Finanzausschuss bei der Abstimmung zu dieser Änderung im Besoldungsgesetz enthalten. Das hat weniger damit zu tun, dass wir nicht der Meinung sind, dass es Beförderungsstellen für Fachleiter geben sollte und dass Fachleiter für die Aufgabe, die sie im Schulsystem wahrnehmen, entsprechend entlohnt werden sollen, sondern es hat damit zu tun, dass wir den Ansatz, der hier umgesetzt worden ist, für nicht sonderlich strukturiert halten, in Abgrenzung des Beförderungssystems hier für die Lehrerinnen und Lehrer so eine Sonderkonstellation einzubauen. Der Einsatz für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist eine herausgehobene Aufgabe – da sind wir uns völlig einig – und die sollte auch in der Besoldung genauso bewertet werden. Deswegen ist die Beförderungsstruktur auch wieder eingeführt worden. Wir hatten aber damals auch schon bei der Debatte dazu gewarnt, dass es vielleicht ein bisschen ein Schnellschuss wird, wenn das jetzt einfach kurz vor Haushaltsentscheidung durchgeschoben wird. Es zeigte sich im Nachgang der Gesetzesänderung, dass es noch Probleme gibt an der Stelle, die jetzt mit Zulagen nachgebessert werden sollen.

(Abg. Kießling)

Verstehen Sie mich nicht falsch, wir haben keine Einwände, Zulagen für zusätzliche Aufgaben zu zahlen, die im Rahmen des Schuldienstes wahrgenommen werden müssen, aber in dem Fall der Fachleiterinnen und Fachleiter hatten Sie sich jetzt eigentlich für ein Beförderungssystem entschieden.