Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

Verstehen Sie mich nicht falsch, wir haben keine Einwände, Zulagen für zusätzliche Aufgaben zu zahlen, die im Rahmen des Schuldienstes wahrgenommen werden müssen, aber in dem Fall der Fachleiterinnen und Fachleiter hatten Sie sich jetzt eigentlich für ein Beförderungssystem entschieden.

Vielleicht noch mal zur Einordnung, wie Fachleiter in anderen Bundesländern einsortiert werden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es eine Zulage ab einer Viertelverwendung, also ein Viertel der Arbeitszeit wird dafür verwendet. Da gibt es eine Zulage, die ist übrigens zweistellig. In Bayern gibt es ein sehr ausstrukturiertes Beförderungssystem. Da gibt es auch verschiedene Aufgaben in der zweiten Lehrerausbildungsphase. Zum Beispiel wird unterschieden in Lehrbeauftragte am Studienseminar und Fachleiter in der Schule usw. Baden-Württemberg zum Beispiel zahlt eine ziemlich kleine Zulage und Fachleiter kriegen Anrechnungsstunden, wie das auch hier ist. In Sachsen ist es ein Beförderungsamt für die Fachleiter und für die Lehrbeauftragten am Studienseminar. In Thüringen ist jetzt dieses Beförderungsamt neu, was wir mit der letzten Gesetzesänderung eingeführt haben. Das gilt für die in hälftiger Verwendung. Hier hat sich dann ein Problem herausgestellt. Nämlich als dann nachgeschaut wurde, welche Beförderungsstellen jetzt ausgebracht wurden, stellte sich heraus, dass das Ministerium gar nicht so genau weiß, wie viele Fachleiterinnen und Fachleiter in hälftiger Verwendung sind. Beim Nachzählen hat sich dann herausgestellt, es ist gerade mal die Hälfte. Das bringt natürlich ein Problem, weil natürlich diejenigen, die das bisher gemacht haben und dafür eine Zulage erhalten haben, auf die jetzt ungern verzichten wollen.

Ich möchte aber vielleicht noch mal fürs Verständnis in den Kontext bringen, wie Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen betrachtet werden. Fachleiterinnen und Fachleiter erfüllen die Aufgaben, Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen zu betreuen. Dafür haben sie – anders als die Kolleginnen und Kollegen – 24 Lehrerwochenstunden Unterricht zu leisten. Also das ist das, was an Unterricht noch notwendig ist. Dann werden ihnen für jeden Lehramtsanwärter anderthalb Lehrerwochenstunden anerkannt. Für eine hälftige Verwendung sind das dann acht Lehramtsanwärter, zwölf Lehrerwochenstunden, die sie mindestens brauchen, um eine Beförderung zu kriegen. Vier Lehrerwochenstunden muss ein Fachleiter sowieso noch im Unterricht bringen, was ja Sinn macht, denn sie sollen auch noch wissen, was im Unterricht vor Ort ist, und sollen auch mal Hospitationsstunden gewährleisten. Für eine Beförderungsstruktur ist es dann eben so, dass festgelegt werden muss, nach

welchen Kriterien diese Beförderungsstellen ausgegeben werden, welche im System notwendig sind. Und da muss man schauen: Ergeben sich daraus irgendwelche Lücken? Es haben sich Lücken ergeben, die abgefangen werden müssen, weil jetzt eben die Fachleiterinnen und Fachleiter da sind, die nicht hälftig verwendet werden, aber trotzdem in dem Bereich sind. Und hier wäre unheimlich viel Potenzial gewesen, sich das System grundsätzlich mal anzuschauen und zu schauen: Müssen wir es vielleicht einfach neu aufstellen, müssen wir es neu strukturieren?

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber nein, wir entschuldigen uns jetzt mit Zulagen bei denen, die diese Zulagen eigentlich – und das muss man schon auch noch mal sagen – auch rein rechtlich vorher nicht hätten erhalten dürfen. Eine hohe Wertschätzung von unsererseits für diejenigen, die sich in der Lehrerbildung einbringen, und als herausgehobene Aufgabe verdient diese auch eine Beförderung. Es ist aber aus unserer Sicht ein falsches Signal, Lehrkräfte immer genau für die Aufgaben zu entlohnen, die nicht im Klassenzimmer stattfinden. Das sei nebenbei noch gesagt.

Wir enthalten uns, aber aus unserer Sicht bauen Sie hier ein System auf, das keiner mehr versteht, das den Eindruck vermittelt, dass man es als Lehrer nur dann geschafft hat, wenn man nicht mehr im Klassenzimmer steht. Und das größte Manko daran ist, dass es nicht systematisch gedacht wird, sondern Sie wollen etwas Neues begründen, ein Beförderungssystem, ohne das bestehende Zulagensystem aufzugeben. Das ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Noch mal der Hinweis: Auch oben auf der Tribüne gilt Maskenpflicht, bitte berücksichtigen Sie das.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Na, Frau Baum, da haben Sie aber jetzt eben ganz schön Wildwasserslalom gegen die Fließrichtung hingelegt.

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Dann liegt es vielleicht an dem System!)

Denn tatsächlich, wenn Ihnen die besonderen Aufgaben, die auch die Zukunft beinhalten, in den Leh

(Abg. Baum)

rerzimmern etwas wert wären, würden Sie heute zustimmen. Sie können ja andere Ideen zum Besoldungsgesetz haben und die können Sie hier auch gern einbringen, Sie können aber von uns nicht erwarten, dass wir Ihre Vorstellungen ins Gesetz einfach mal gießen, die wir im Übrigen nicht kennen, da sie ja noch nie eingebracht worden sind.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel in den Klassenzimmern ist zu gestalten.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demografi- scher Wandel!)

Demografischer Wandel – was haben Sie verstanden?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demokra- tisch!)

Vielleicht bei den Lehrkräften, die Ihrer Partei nahestehen.

(Beifall SPD)

Die besoldungsrechtliche Verbesserung im Schulbereich ist durch Rot-Rot-Grün und auch zuletzt 2020 mit der CDU zusammen beherzt angegangen worden. Das ist wichtig, damit wir jedem Lehrer, jeder Lehrerin, die wir hier in Thüringen dringend brauchen, auch eine entsprechende Perspektive bieten. Und nach dem, was Kollegin Baum gerade ausgeführt hat, scheint es mir doch so – und das machen ja auch die Zahlen deutlich –, dass wir deutlich stärker auch als Magnet für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen fungieren in der Einstellung, dass Thüringen als Dienstherr und damit auch in der Besoldung mittlerweile als attraktiv gilt. Dafür auch mein Dank an alle Beteiligten, insbesondere im Finanzministerium.

(Beifall DIE LINKE)

In der Runde 2017 haben wir unter anderem – und das gehört auch zur Stärkung der Förderschulen – alle an den Förderschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer mit mindestens einer Lehrbefähigung in einem förderpädagogischen Lehramt in die A13 gehoben und wir haben den Einstieg für die Regelschullehrer in die A13 unternommen, die wir dann 2013 als Regelschullehrer – auch das ist die Stärkung der Regelschule – in die A13 alle gehoben haben. 2020 haben wir auf Vorschlag der CDU – das ist an der AfD völlig vorbeigegangen – die Zulagen zur Attraktivität des Lehrerinnenberufs, die jetzt natürlich auch dringend umgesetzt werden müssen, ins Gesetz genommen. Und wir haben dort neben der A13 für Grundschullehrerinnen auch das Amt des Fachleiters/der Fachleiterin wiedereingeführt, eine langjährige Forderung. Ja, und es gehört da

zu, dass wir dann festgestellt haben – darauf ist Kollegin Baum schon eingegangen –, wie es sich mit denjenigen Fachleiterinnen und Fachleitern verhält, die nicht auf die hälftige Verwendung kommen und noch nicht das Amt haben. Da gab es den Vorschlag der CDU im Juni oder Juli, Kollege Tischner, den haben wir lange diskutiert und schlagen heute einen Stufenplan bzw. eine Stufenregelung im Besoldungsgesetz vor, bei nichthälftiger Verwendung ab einem Referendar oder einer Referendarin 100 Euro Zulage, zwei bis vier in der Ausbildung zu Betreuende 200 und fünf bis sieben entsprechen 300. Ich will darauf hinweisen, diese 300 Euro, wenn man jetzt mal von A13 auf A14 in der Stufe 7 nimmt, entsprechen wieder in etwa den 80 Prozent, die wir schon als Zulage haben – auch hier eine besondere Wertschätzung, eine besondere Attraktivität. Das betrifft natürlich nicht nur die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, sondern auch diejenigen, die die in der Nachqualifizierung befindlichen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger betreuen. Diese Regelung ist nach unserer Meinung notwendig, wie schon ausgeführt, weil wir damit die entsprechende Lücke schließen, damit alle Fachleiterinnen und Fachleiter, die diese Aufgabe übernehmen, mit der Zulage auch die entsprechende Anerkennung bekommen. Bei denjenigen, die diese Zulage demnächst oder nach unserem Beschluss erhalten werden, bin ich mir sicher, dass viele von denen in den nächsten Jahren auch das Amt erreichen werden, weil einfach viele langjährige Fachleiterinnen und Fachleiter auch da mit dem demografischen Wandel ausscheiden werden und auch da wiederum Kapazitäten frei werden in der Verwendung, sodass wir ein Gesamtkonstrukt haben, was den Herausforderungen gerecht wird und was das Thüringer Bildungssystem auch stärkt.

Letztens: Ich möchte mich in dem gesamten Prozess, wo viele beteiligt waren, auch das Ministerium in der Beratung, insbesondere beim Kollegen Stefan Schuhmacher von der SPD-Fraktion bedanken, der Referent, der immer präzise und immer auf den Punkt die entsprechenden Vorlagen parat hatte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das macht eben auch gute Arbeit aus, dass wir uns insgesamt in einem guten Miteinander mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befinden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und für das gesamte Verfahren und bin mir sicher, dass die Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen diesen Gesetzentwurf insbesondere wertschätzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tischner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Debatte, wo viel Konsens herrscht, ist es für den letzten Redner immer besonders schwer, weil irgendwie allen gedankt und alles gesagt wurde. Ich will es deswegen nur noch einmal kurz bekräftigen, zuallererst einen großen Dank an die Fachleiterinnen und Fachleiter in unserem Land, die eine der wichtigsten Aufgaben machen, nämlich den Nachwuchs qualifizieren, den wir so dringend brauchen. Man muss es so deutlich sagen.

(Beifall CDU)

Deswegen wollen wir auch was Gutes tun für die Fachleiterinnen und Fachleiter. Es sind die Besten der besten Lehrer, die wir haben, die ihr Wissen, ihr Können, ihre Erfahrung an die jungen Kollegen weitergeben. Deswegen war es uns letztes Jahr schon wichtig, mit dem Haushalt und dem Besoldungsgesetz, das Funktionsamt einzuführen – die Vorredner sind darauf eingegangen. Leider war uns letztes Jahr eben nicht bekannt, dass die Regelung, die das Parlament getroffen hat, nur ungefähr die Hälfte aller Kolleginnen und Kollegen umfasst hätte. Das ist nun geklärt mit dem Zulagensystem von 100, 200 oder 300 Euro.

Ich möchte auch wirklich den Dank noch mal an das Finanzministerium geben. Es kommt ja nicht so oft vor, dass die Bildungspolitiker mit dem Finanzministerium – ich sage es mal so auf Deutsch – gemeinsame Sache machen und gemeinsam überzeugt sind, dass man da einen vernünftigen Weg gehen kann. Wir hätten uns alle gewünscht – ich glaube, fraktionsübergreifend –, dass wir eher vom Bildungsministerium gewusst hätten, wie viele Kolleginnen und Kollegen tatsächlich Fachleiter sind, welchen Arbeitsaufwand diese Kolleginnen und Kollegen haben und vor allem, wie viele Lehramtsanwärter von den einzelnen Kollegen betreut werden. Das hat sehr lange gedauert, was dazu geführt hat, dass wir erst heute diese Entscheidung treffen können. Aber die Entscheidung kommt rechtzeitig zum Weihnachtsfest und ist damit, glaube ich, auch ein wichtiges Signal an die Kolleginnen und Kollegen gerade in den kleinen Fächern, die uns so wichtig sind, in den Mangelfächern, aber auch für die Kollegen, die an den Berufsschulen den Lehrernachwuchs ausbilden.

In dem Sinne, glaube ich, haben wir nun eine gute, vernünftige Lösung gefunden und wir wünschen uns sehr, dass nun eine zügige Umsetzung des Gesetzes passiert. Das liegt dann ja nicht mehr im Finanzministerium. Jetzt ist Minister Holter gerade mal raus, aber die große Bitte an Minister Holter: Ich hoffe mal, der Befreiungsschlag ist am Mittwoch geglückt und er kann jetzt zügig und schnell vieles auf den Weg bringen, was wir im Parlament schon vor Monaten beschlossen haben und auch heute beschließen werden, damit in Thüringen und an unseren Schulen Bestes geschieht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – jawohl, es gibt eine Wortmeldung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass die 360 Fachleiterinnen und Fachleiter im Schulbereich überaus wichtige und auch vielfältige Aufgaben übernehmen, auch und gerade bei der Ausbildung unserer angehenden Lehrerinnen. Dass wir diese ganz dringend brauchen, auch das ist, glaube ich, allen bewusst, denen es hier um die Sache geht. Die Fachleiterinnen betreuen die Lehramtsanwärterinnen in pädagogischen, fachdidaktischen und auch fachmethodischen Fragen, sie wirken an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen zum Beispiel den Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben.

Deswegen ist und war es auch wichtig, dass wir für mehr Attraktivität dieser wichtigen Aufgaben für die Fachleiterinnen im Besoldungsgesetz das Beförderungsamt Seminarrektor A14 geschaffen haben. Voraussetzung – und darüber haben wir sehr lange diskutiert – für die Beförderung ist jedoch eine mindestens hälftige Verwendung der Lehrkräfte in ihrer Funktion als Fachleiterinnen. Allerdings kann etwa die Hälfte der Fachleiterinnen diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, da sie weniger als acht Lehramtsanwärterinnen betreuen, und daran sind ja nicht sie – in Anführungszeichen – schuld, sondern das Problem ist, dass es einfach zu wenige Lehramtsanwärterinnen gab und gibt, gerade in den Mangelfächern. Das können wir aber nicht denen anlasten, die diese Aufgabe übernehmen. Damit erfüllen sie aber die formale Voraussetzung

der hälftigen Verwendung schlicht nicht und gehen damit faktisch leer aus.

Die CDU hatte dann zur Lösung des Problems vorgeschlagen, diese – ich nenne es jetzt mal – Ungerechtigkeit mit einer pauschalen Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen, und diesen Vorschlag haben wir auch sehr intensiv in den Ausschüssen, aber auch in vielen anderen Beratungen diskutiert und uns dann gemeinsam auf einige Änderungen verständigt. Ich will sie noch einmal ganz kurz nennen. So soll es zukünftig eine gestaffelte Zulage für die Fachleiterinnen geben. Diese richtet sich tatsächlich nach der Anzahl der zu betreuenden Lehramtsanwärterinnen. Wer also eine Lehramtsanwärterin betreut, erhält 100 Euro Zulage, bis vier Lehramtsanwärterinnen und ‑anwärter 200 Euro und ab fünf soll es eine Zulage von 300 Euro geben. Zudem haben wir sichergestellt, dass auch für die Zeit eines Besetzungsverfahrens Zulagen weitergezahlt werden können, also keine Lücke entsteht, weil das auch immer noch ein Problem gewesen ist.

Insgesamt sehen wir dies als eine gute und pragmatische Lösung an und hoffen, dass damit die Attraktivität der Fachleiterinnentätigkeit auf Dauer und möglichst lange gesichert ist. Ich möchte mich noch mal im Namen aller, die dies mitverhandelt haben, und bei den Fachleiterinnen und Fachleitern für ihre Geduld bedanken und wünsche mir, dass sie auch weiterhin diese wichtige Aufgabe gern und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall, dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass ich auch mit Herrn Holter als zuständigem Minister für die Lehrerinnen und Lehrer immer mal über Kreuz liege, was die Besoldung betrifft, das hat einfach damit zu tun, dass er für sein Haus streitet und ich dafür zuständig bin, das Besoldungsrecht vor unklugen Entscheidungen zu bewachen, zumindest zu warnen – ich kann es ja nicht verhindern. Dass mir in dem Zusammenhang auch manchmal persönlich unterstellt wird, ich hätte keine Wertschätzung für eine

Beamtinnen- oder Beamtengruppe, das schmerzt mich schon.

Ich möchte noch mal darauf verweisen: Es geht bei der Besoldung um Eignung und Befähigung. Eignung, Leistung und Befähigung. Und das bedeutet, wenn eine Beamtin, ein Beamter eine bestimmte Besoldungsgruppe erhält und eine weitere Aufgabe übernimmt, dass man bewerten muss, ob diese Aufgabe zu einem erheblichen Teil – und das ist nun mal die Hälfte – höherwertig ist. Das wird uns bei den Zulagen, die vom Parlament noch gefordert wurden, noch echtes Kopfzerbrechen bringen. Insofern geht es – und das will ich noch mal klar und deutlich sagen –, nicht darum, einer Berufsgruppe, die im Beamtenverhältnis steht, etwas Gutes zu tun. Das ist einfach der falsche Begriff, weil er unterstellt, dass den anderen in dem Zusammenhang nichts Gutes getan wird. Das ist das, was mich bei der gesamten Diskussion darüber – Sie kennen ja meine Meinung dazu – beschwert hat.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Landesregierung hat versucht, jetzt zu helfen, damit man – wie man so schön sagt – die Kuh vom Eis bekommt, aber das wird uns in einem weiteren Beschluss nicht helfen, den Sie gefasst haben, dass wir das Besoldungsrecht neu gestalten sollen. Denn es wird immer komplizierter, und die Ausnahmen, die kann ich in einem neuen Besoldungsrecht gar nicht unterbringen. Insofern will ich deutlich sagen, Frau Baum – nicht nur, weil Sie eine Frau sind –, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Sie wissen, wir stimmen direkt über die Neufassung des Gesetzentwurfs ab, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung enthält. Wir stimmen ab über die Neufassung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4595 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Das sind alle drei Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.