Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Sie wissen, wir stimmen direkt über die Neufassung des Gesetzentwurfs ab, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung enthält. Wir stimmen ab über die Neufassung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4595 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Das sind alle drei Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen in die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen alle Abgeordnete der Fraktionen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Es erhebt
sich niemand. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist abgestimmt über die Schlussabstimmung und ich darf den Tagesordnungspunkt 3 an der Stelle beenden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4521 - dazu: Für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4614 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesetzesinitiative ist das Ergebnis unzähliger Gespräche mit Pädagogen, Schülervertretern, aber vor allem mit Familien in unserem Freistaat – Familien und Eltern, die unglücklich sind, Kinder, die im Schulalltag scheitern und auf der Strecke bleiben. Mit Blick auf diese vielen Gespräche ist es naheliegend gewesen, dass wir unsere heutige Initiative unter das Motto gestellt haben: Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung des Elternbilds.
Gut zehn Jahre sind vergangen, dass Thüringen begonnen hat, den gemeinsamen Unterricht zu stärken. Gut zehn Jahre sind vergangen, um Erfahrungen zu sammeln. Schlimm genug, dass es erst praktischer Versuche bzw. Feldexperimente bedarf, um viele in der Wissenschaft und Pädagogik lang bekannte und zwingend nötige Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu erkennen, um jetzt festzustellen: Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben und wurden auch nie geschaffen. Jeder, der ehrlich und ohne Ideologie auf diese zehn Jahre zurückschaut, der weiß, gemeinsamer Unterricht ist nie voraussetzungslos.
Es braucht qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, es braucht zusätzliche Lernunterstützer und Lernbegleiter, es braucht zusätzliche Hilfsmittel und Hilfsangebote, es braucht vielfach bauliche und investive Voraussetzungen. Jeder, der ehrlich auf diese zehn Jahre zurückschaut, muss sogar erkennen, dass die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht nicht besser geworden sind, nein, sie sind schlechter geworden, allein wenn man auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis an den Grund- oder an den Regelschulen schaut. Statt die Ausgangssituation und die Bedingungen in unseren Schulen zu bewerten, haben Linke, SPD und Grüne in der letzten Wahlperiode den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts sogar noch in das Gesetz geschrieben und die Kompetenz der staatlichen Schulämter,
Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Bildungserfolge sind seither für viele Schülerinnen und Schüler nicht besser geworden. Im Gegenteil: Wir haben mehr Schüler ohne Schulabschluss, wir haben mehr Schüler, die das Klassenziel in den Doppeljahrgangsstufen nicht erreichen,
wir haben mehr Kinder, die Schulangst und Schuldistanz haben. Böse Zungen sagen bei Schuldistanz, das sind Schulschwänzer, aber ich glaube, dieser Begriff passt an dieser Stelle nicht, weil es wirklich Kinder sind, die traumatisiert sind.
In Anerkennung der Realität und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltungen gelingen können, schlagen wir folgende wesentliche Änderungen vor, die keineswegs – das will ich noch mal deutlich sagen – alle Beschlüsse von 2018 revidieren sollen: Wir wollen den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts mit der Förderschule gleichstellen.
Wir wollen die Förderschulen nicht zu Schulen ohne Schüler entwickeln, sondern wir wollen, dass Förderschulen klar da sind, um Unterricht für Kinder und Jugendliche in bester Qualität zu gewährleisten,
insbesondere dann den Unterricht an Förderschulen zu gewährleisten, wenn die Ressourcen im gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind und – das ist das Allerwichtigste – wenn die Eltern dies wünschen.
Wir wollen den gemeinsamen Unterricht nach Maßgabe der vorhandenen oder mit vertretbarem Aufwand zu schaffenden, personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen gestalten. Wir wollen nichts ändern am Feststellungsverfahren, aber wir wollen was ganz Wesentliches ändern, nämlich dass der Staat nicht mehr festlegt, wo das Kind lernen darf.
Wir möchten, dass im Gesetz in Zukunft steht: Das Schulamt empfiehlt den Eltern einen Lernort auf Grundlage eines Gutachtens im gemeinsamen Unterricht oder der Förderschule und am Ende entscheiden die Eltern.
Es geht uns weiter in dem Gesetz darum, dass wir die Gemeinschaftsschulen tatsächlich zu dem entwickeln, was sie sind, nämlich zu einem Ort des längeren gemeinsamen Lernens. Längeres gemeinsames Lernen von der 1. bis zur 10. oder 12. Klasse. Ihr Gesetz sieht vor, dass Gemeinschaftsschulen ab der fünften Klasse beginnen können. Das sind in Thüringen die Regelschulen. Das hat mit längerem gemeinsamen Lernen nichts zu tun.
Wir möchten die Möglichkeit eröffnen, auch an Regelschulen und Hauptschulen Klassenbildungen zuzulassen. Das ist ein kleineres Detail, aber sehr wichtig für die Schüler, die es betrifft. Für uns ist es wichtig, dass Gemeinschaftsschulen im Miteinander mit den Schulträgern entstehen, nicht im Gegeneinander.
Ein letzter Punkt, Frau Präsidentin: Uns ist es wichtig, dass die Versetzungsentscheidung in allen Klassen ab Klassenstufe 2 wieder eingeführt wird, um weniger Bildungsverlierer zu produzieren, und wir wollen, dass Eltern wieder entscheiden können, wann ihr Kind eingeschult wird – ob mit sechs oder mit sieben –, weil wir fest davon überzeugt sind, die Eltern können das am besten einschätzen.
ob die Worte des Ministerpräsidenten von gestern, sich auf Kompromiss und Gemeinsamkeit im Sinne der Menschen zu orientieren, heute tatsächlich eine Rolle spielen werden. Danke schön.
Wird von der Gruppe der FDP das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich hier die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Jankowski das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Der Antrag der CDU zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes trägt den Titel „Rückkehr zur guten Bildung und Stärkung der Elternrechte“. Hinter diesem hochtrabenden Titel verbirgt sich ein buntes Sammelsurium an Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz. Eins kann ich schon mal vorwegnehmen: Der Antrag gefällt uns insgesamt recht gut.
Die CDU schreibt im Antrag mehrmals, dass sie Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur kritisiert und teilweise rückgängig machen will. Ja, in der letzten Legislatur wurde sehr viel am Schulgesetz rumgedoktert, aber leider kam dabei nichts Vernünftiges heraus.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schauen Sie sich doch mal das Schulgesetz an, bevor Sie solchen Schwach- sinn erzählen!)
Ihr Antrag greift allerdings auch Punkte auf, die deutlich weiter zurückliegen und die nun korrigiert werden sollen. Herr Müller, Sie können nachher noch ans Pult gehen, Sie haben bestimmt auch noch ein bisschen Redezeit. Die CDU greift ja auch Punkte auf, die noch weiter zurückliegen – hier beispielhaft nur mal die Abschaffung der Versetzungsentscheidung nach der 5. und 7. Klasse. Die wurde schon von der CDU-geführten Landesregierung 2011 eingeführt. Übrigens von der gleichen CDU-geführten Regierung, die in ihrer Amtszeit viel zu wenig Lehrer eingestellt hat und die damit in einem nicht unbedeutenden Maße für die derzeitige katastrophale Personalsituation an den Thüringer Schulen verantwortlich ist.
Aber, liebe CDU, das eigene Versagen dokumentiert man in den eigenen Anträgen anscheinend nicht so gern. Nichtsdestotrotz ist es richtig, wenn Sie schreiben, dass zukünftig wieder ab der 2. Klasse in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung in einigen Klassenstufen war ein Fehler, und es wird Zeit, dass dieser endlich wieder korrigiert wird.
Aber schon allein dieser Aspekt Ihres Antrags hätte eigentlich das Potenzial, hier stundenlang zu debattieren. Ich weiß, dass insbesondere die Grünen dieses sogenannte Sitzenbleiben in der Vergangenheit immer ganz abschaffen wollten. Als Begründung wird dann bestimmt wieder angeführt, dass angeblich ein unnötiger Leistungsdruck aufgebaut wird, dass angeblich die Wiederholung einer Klasse nichts bringen würde