die speziell auf das Können und das Wissen der Einzelnen zugeschnitten sind, einfach die personellen Ressourcen. Schon jetzt kann der reguläre Schulbetrieb nur noch auf Biegen und Brechen gerade noch so aufrechterhalten werden.
In der Realität ist durch das Aussetzen der Versetzungsentscheidung in den anderen Klassenstufen die Zahl der Sitzenbleiber in die Höhe geschnellt. In der Realität liegt Thüringen bei der Anzahl der Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, mit über 9 Prozent leider auf einem Spitzenplatz. Nur in Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin ist die Schulabbrecherquote höher. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass gerade Berlin und Bremen für unser Bildungssystem in Thüringen nicht als Maßstab dienen sollten.
Das Aussetzen der Versetzungsentscheidung hat augenscheinlich dafür gesorgt, dass Lernrückstände nur verschleppt und nicht zeitnah aufgeholt werden, und weil sie nicht zeitnah aufgeholt werden, die Lernrückstände nur noch größer werden. Zudem brauchen Schüler auch eine klare Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Dafür dient nun mal auch die Versetzungsentscheidung am Ende eines Schuljahrs. Zudem kann ein gewisser Leistungsdruck auch zur Erhöhung der Lernmotivation führen. Deswegen ist die Forderung im Antrag, dass ab der Klassenstufe 2 wieder in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss, richtig und wichtig. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung war ein Experiment, und dieses Experiment ist gescheitert und muss nun wieder korrigiert werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die CDU-Fraktion im Antrag aufgreift und der auch einen Hauptteil der Begründung ausmacht, ist die verfehlte Inklusionspolitik dieser Landesregierung. Die Förderschulen sollen gestärkt werden und die momentane Inklusion mit der Brechstange soll endlich beendet werden. Ich verrate kein Geheimnis: Damit rennen Sie bei uns von der AfD-Fraktion offene Türen ein. Bereits 2016 brachten wir einen Antrag mit dem Titel „Das Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ ein. Aber wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Antrag hier im Haus wieder komplett abgelehnt. Deswegen bin ich froh, dass die CDU dieses Thema jetzt wieder aufgreift.
Rot-Rot-Grün hat mit Änderungen am Schulgesetz ihren Wunschträumen so ein wenig freien Raum gelassen und treibt die Inklusion ohne Bezug zur Realität weiter voran, ohne dass dafür vorher die sächlichen und räumlichen und vor allem personellen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Das sonderpädagogische Fachpersonal für den gemeinsamen Unterricht fehlt größtenteils an den Schulen, die Lehrer werden mit Inklusionsproblemen oftmals alleingelassen und zusätzlich zum Personalmangel noch weiter belastet und der Leh
rerberuf wird immer unattraktiver. Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem in Thüringen und nicht, wie Rot-Rot-Grün es so gern hätte, eine Einheitsschule mit Einheitslehrern und vielleicht noch, wie Herr Wolf gern wünscht, mit Einheitsschülern.
Jede Schulform verfolgt ein bestimmtes Ziel, und durch die verschiedenen Zielsetzungen, die unterschiedlichen Lehrpläne und unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kann jedes Kind nach seinen Interessen und Begabungen bestmöglich auf den weiteren Lebensweg vorbereitet werden. Für Kinder mit Beeinträchtigungen sind dabei die Förderschulen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen, für erfolgreiches Lernen und für soziale und berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion schon seit der letzten Legislatur immer ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, Ja zur freien Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder nicht, und Nein zur derzeitigen Inklusionspolitik dieser Landesregierung.
Das ist nur kurz meine Einschätzung zu einigen Teilaspekten des hier vorliegenden Antrags. Wie anfangs schon gesagt, der Antrag enthält ein buntes Sammelsurium von Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz und wirft auch noch viele interessante andere Fragen auf. So zum Beispiel zur zukünftigen Rolle des Mobilen Sonderpädagogischen Diensts, die Frage, ob Gemeinschaftsschulen schon mit der Grundschule beginnen sollten oder auch müssen, oder aber auch zur Rolle der Schulkonferenzen, ob zukünftig die einzelnen Vertreter, Lehrer, Schüler und Eltern immer noch ein Vetorecht haben sollten. Auch zu jedem dieser Punkte könnte man eigentlich hier eine stundenlange Debatte lostreten.
Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen und ich freue mich, wenn es denn so weit kommen sollte, auf ein spannendes Anhörungsverfahren, auf eine spannende Diskussion dazu auch im Ausschuss, obwohl ich befürchten muss nach den Kommentaren, die man ja von Rot-RotGrün in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken lesen konnte, dass es nicht so weit kommen wird.
Nur noch mal kurz ein paar Worte zum Entschließungsantrag von der FDP, der ja nun etwas eilig eingereicht wurde. Sie greifen ja vor allem das Hauptthema „Förderschulen und Inklusion“ raus. Es
ist also nicht ganz so ein breites Sammelsurium wie der CDU-Antrag. Die Probleme, die Sie im Inklusionskurs der Landesregierung mehr oder weniger im Antrag auch benennen, sind auch richtig. Das Thema wird aber, wie man es von der FDP kennt, so ein bisschen – ich sage mal – flauschiger formuliert und auch angegangen. Zudem wird auch auf die Schülerbeförderung eingegangen und auf das Thema der Beförderung zur Wahlschule. Insgesamt ist der Antrag für uns okay und auch da werden wir, wenn es beantragt ist, einer Ausschussüberweisung zustimmen.
Zum Schluss hätte ich noch eine Frage an Herrn Tischner: Wie soll es denn mit dem Schulgesetz nun eigentlich weitergehen? Nehmen wir an, es kommt in den Ausschuss, es gibt ein Anhörungsverfahren, aber was dann? Denn eines ist klar, der Gesetzentwurf stößt bei Rot-Rot-Grün nicht unbedingt auf große Gegenliebe, das haben wir schon durch Kommentare durch Reinrufen durch Herrn Wolf gehört, und deswegen befürchte ich, dass der Antrag am Ende das gleiche Schicksal erleiden wird wie Ihr Antrag „Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken“, der nun schon seit fast zwei Jahren im Ausschuss verrottet, und das nicht, weil er von anderen blockiert wird, sondern weil Sie selbst ihn jedes Mal zurückziehen, nicht weil Sie der Meinung sind, dass er vielleicht nicht mehrheitsfähig ist, ganz im Gegenteil, sondern, weil Sie vielmehr fürchten, dass er Mehrheiten im Parlament finden könnte, die Sie unter Umständen in Erklärungsnöte bringen würden.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, ob dieser Antrag zum Schulgesetz hier irgendwann, falls er in den Ausschuss kommt, auch ins Plenum kommt, oder ob er auch im Ausschuss verrotten wird wie Ihr Regelschulantrag, weil Sie sich nicht trauen, ihn hier abschließend im Ausschuss behandeln zu lassen aus Angst vor Mehrheitskonstellationen hier im Plenum.
Ich persönlich würde es sehr schade finden, wenn er dieses Schicksal erleiden würde, denn wie gesagt, der Antrag zum Schulgesetz, den Sie eingereicht haben, ist großteils für uns sehr gut und wir werden auf jeden Fall einer Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, als Erstes möchte ich mich – weil das, denke ich, vor der Weihnachtspause und damit vor dem Jahreswechsel die letzte Gelegenheit ist, als Bildungspolitiker zu reden – für die Arbeit und das Vertrauen aller Lehrerinnen und Lehrer, aller Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Kindergärten, der Eltern auch und insbesondere im Lockdown und natürlich auch der Schüler bedanken. Ich denke, das war ein schwieriges Jahr für uns alle, aber insbesondere für die Bildungseinrichtungen. Und das, was wir gemeinsam erfahren und lernen mussten, wird uns auch weiter prägen. Wie gesagt, auch das Vertrauen darin, dass die richtigen Entscheidungen getroffen worden sind – auch da noch mal mein Dank an das Ministerium. Das sollte uns tragen, das Bildungswesen weiterentwickeln, sollte uns allen Ansporn sein.
Die Thüringer Schulen durchlaufen verschiedene Herausforderungen, denen sich Rot-Rot-Grün in seiner Schulgesetznovelle 2019 gestellt hat und damit beste Bildung für alle unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Fähigkeiten, Begabungen, ihres Wohnorts oder ihres sozialen Status zu gestalten. Zu nennen wäre hier der Auftrag für die inklusive Beschulung und die Integration, kurz: der Umgang mit Heterogenität, der Lehrermangel, und dies insbesondere im ländlichen Raum, und die Digitalität.
Neu hinzugekommen ist die Herausforderung der Gestaltung von Bildungsprozessen in der Pandemie. Unser Gesetz hat seine Wirkung zum 01.08.2021 voll erreicht, also fünf Monate.
Die CDU hat im gesamten Gesetzgebungsprozess 2019 bis auf Verschleppung und Polemik genau einen Entschließungsantrag zum Schluss eingebracht mit dem Kerngehalt des gegliederten Trennschulsystems. Heute legt die CDU einen Gesetzentwurf vor, welcher nach meiner Einschätzung keine der Herausforderungen, vor denen die Schulen stehen, aufgreift, sondern Sie wollen das überholte und von den meisten Thüringer Eltern abgelehnte gegliederte Trennschulsystem, wie es in den 90erJahren existierte, wieder implementieren. Ich sage
dazu, das ist eine bildungspolitische Geisterbahnfahrt, für die Sie von meiner Fraktion keine einzige Stimme bekommen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen die Vorschläge der CDU nicht unbegründet ab, sondern – wie Prof. Voigt sagen würde – evidenzbasiert und aus tiefster Überzeugung, dass sich die Bildungsaussichten und Entwicklungschancen vieler Schülerinnen dadurch massiv verschlechtern würden. Lassen Sie mich dies mit folgenden Punkten begründen.
Die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs wird mit der hohen Anzahl an Schulabgängern ohne Abschluss begründet. Schaut man in die tatsächlichen Zahlen des Statistischen Landesamts stellt man fest, 2008/2009 – das sind immer die Schuljahre, nicht wundern –, also CDU-Alleinregierung, Anteil 7 Prozent, 2013/2014 im letzten Regierungsjahr von CDU/SPD 7,1 Prozent und im Jahr 2018/2019 unter Rot-Rot-Grün 7,3 Prozent. Nicht, dass wir uns da falsch verstehen, das ist eine hohe Herausforderung; 7 Prozent, das treibt uns alle um. Und gerade in der ESF-Förderung haben wir dort den Schwerpunkt. Aber hier und insbesondere dies mit einer Inklusionsquote zu verbinden, wo wir wissen, dass die Schulträger, die es gut umsetzen, die niedrigsten Abgängerzahlen ohne Abschluss haben, das ist schon erstaunlich.
Zweitens: Inklusion ist kein Selbstzweck. Sie ist an Voraussetzungen gebunden. Wir nennen sie Gelingensbedingung und haben sie in unser Gesetz aufgenommen. Die CDU will nach fünf Monaten die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen, die wir erstmals im Gesetz 2019 aufgenommen haben, wieder der Beliebigkeit preisgeben. Ich will das mal rekapitulieren, was Kollege Tischner in seiner Pressekonferenz
gesagt hat – ich zitiere –: „Es kommt der CDU nicht auf die Ausgestaltung von Inklusion an, sondern einzig und allein auf den Elternwillen.“ Damit haben Sie deutlich gemacht, Kollege Tischner, dass Sie keine Inklusion wollen.