Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

Wenn wir uns die bisher vorliegenden Informationen zu der neuen Variante anschauen, kommen wir alle schnell zu der Erkenntnis: Diese Pandemie ist noch immer nicht vorüber. Sie wird also weiter auch unsere finanziellen Anstrengungen erfordern. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir die Fortschreibung des Thüringer Corona-Sondervermögens bis Ende 2022. Mitten in der vierten Welle, die wir derzeit erleben, wäre es nicht nur ein falsches Signal an die Bevölkerung und die Wirtschaft, das Vermögen aufzulösen. Es wäre darüber hinaus grob fahrlässig, ein erprobtes Instrument für schnelle und flexible Hilfen fallen zu lassen, obwohl jedem bewusst ist, dass Corona-Tests an Kitas und Schulen, Impfkampagnen und zahlreiche Unterstützungsleistungen weiterhin gebraucht werden. Speziell für die Tests in den Bildungseinrichtungen haben wir die Mittel im Sondervermögen in diesem

(Abg. Kowalleck)

Jahr in mehreren Schritten von anfänglich 12 Millionen auf zuletzt 61 Millionen Euro aufgestockt.

(Beifall SPD)

Schätzungsweise werden von der Errichtung des Vermögens vor etwa anderthalb Jahren bis zum Ende 2021 rund 1,42 Milliarden Euro für verschiedenste Maßnahmen aus dem Vermögen geflossen sein. In diesem Zusammenhang kann ich den Schritt der Finanzministerin nur unterstützen, die prognostizierten Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr dem Sondervermögen für die weitere Pandemiebewältigung zuzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Verlängerung des Sondervermögens wie auch bereits seine Errichtung sind nicht gänzlich ohne Kritik geblieben. Kollege Kowalleck hat es eben genannt. Der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags hat dazu kurzfristig ein Gutachten vorgestellt, in dem insbesondere auf die Vorgänge in Hessen Bezug genommen wird. Dort hatte das Verfassungsgericht das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ der schwarz-grünen Landesregierung als nicht verfassungskonform eingestuft. Das hessische Sondervermögen muss zwar nicht aufgelöst und rückabgewickelt werden, aber in seiner Ausgestaltung überarbeitet werden.

Jetzt ist zwar aus unserer Sicht die Situation in Hessen mit der unsrigen gar nicht eins zu eins vergleichbar. Die hessische Verfassung zum Beispiel kennt den Begriff „Sondervermögen“ gar nicht. In Hessen wurde ein Sondervermögen mit einem Umfang von 12 Milliarden inklusive Kreditaufnahmeermächtigung über vier Jahre aufgelegt. In Thüringen war es bisher nicht mal zwei Jahre gültig, hatte keine Kreditermächtigung und einen Rahmen von maximal rund 1,5 Milliarden Euro. Aber es lassen sich eben aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Thüringer Landtags mehrere sehr nachvollziehbare Punkte entnehmen, unter anderem, dass die Kontrolle durch die parlamentarischen Gremien sowie die Transparenz der Bewirtschaftung deutlicher hergestellt werden müssen, die Verwendung der Mittel klarer am Zweck des Vermögens ausgerichtet und eine Verwendung möglicher Restmittel bei Auflösung des Vermögens mit Blick auf die ursprüngliche Bereitstellung aus dem Landeshaushalt fiskalisch klar geregelt werden muss.

Diese Punkte haben wir auch mit einem gewissen Selbstverständnis als Haushaltsgesetzgeber aufmerksam registriert und in unseren Änderungsantrag zum Errichtungsgesetz des Sondervermögens einfließen lassen, immer unter dem Aspekt, dass dieses Vermögen seinen Zweck der schnel

len Hilfen in der Pandemie auch weiterhin erfüllen kann.

Der bisherige Zustimmungsvorbehalt des Haushalts- und Finanzausschusses wurde durch ein erweitertes Beratungs- und Beschlussrecht ersetzt und der Ausschuss soll das Vermögen ab sofort in der Regel öffentlich behandeln. Weiterhin wurden die bestehenden Berichtspflichten der Landesregierung noch mal nachgeschärft. Als wesentliche Änderung wurde eine Tilgungsverpflichtung eingefügt, mit der die nicht zweckgebundenen Restmittel in dem Vermögen bei dessen Auflösung im Landeshaushalt eben zur Schuldentilgung herangezogen werden sollen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass das Sondervermögen ein wichtiges Element bei der Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie in Thüringen ist, ist nicht nur meine Meinung oder die meiner Fraktion. Die Abstimmung der Beschlussempfehlung im letzten Haushaltsund Finanzausschuss hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit des Thüringer Landtags gewillt und fähig ist, in diesen wichtigen Fragen parteiübergreifend Lösungen zu finden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis auf eine Fraktion, die diese Pandemie mit bisher knapp 107.000 Toten in Deutschland lediglich als politische Brandmunition betrachtet, hat es für die Verlängerung eine sehr breite Zustimmung gegeben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit kann ich dem Hohen Haus guten Gewissens die Empfehlung aussprechen, dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, „politische Brandmunition“ wurde hier gerade von der SPD formuliert. Ich glaube, Sie meinen sich selber.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Merz)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kießling, bleiben Sie mal locker!)

Dass wir Hilfe leisten für alle Corona-Geschädigten, darüber sind wir uns sicherlich einig – wir haben jetzt schon viel gehört von meinen Vorrednern, darauf will ich jetzt nicht im Detail eingehen –, aber eins ist Fakt: Alle, die von Corona oder Corona-Maßnahmen geschädigt sind, sollen natürlich auch ihre Hilfe bekommen, dafür steht auch die AfD-Fraktion. Deswegen bitte mal hier nicht irgendwas falsch formulieren.

Aber ich will vielleicht mal ein bisschen mehr auf das Urteil und die entsprechenden Auswirkungen eingehen, denn es geht ja heute hier um die Anpassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes. Das Sondervermögen wurde, wie bereits bekannt ist, im Frühjahr 2020 zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie errichtet, so ist es auch im Gesetzentwurf der Landesregierung nachzulesen. Richtigerweise könnte man auch sagen, dass der Hilfefonds für Corona-Maßnahmen- und Corona-Zwangsmaßnahmengeschädigte seit dem 25.06.2020 in Kraft ist. Da die Corona-Maßnahmen auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus weitergehen, so geht es in der Drucksache 7/4172 nun auch um die Verlängerung des Sondervermögens um ein Jahr auf den 31.12.2022, denn ohne die Änderung des Gesetzes wäre am 31.12.2021 Schluss mit den Hilfezahlungen, so wie es jetzt in dieser Form bisher gewährt worden ist.

Im ursprünglichen Gesetz wurden jedoch nicht nur die finanziellen Hilfen in Sachen Corona veranschlagt, welche sich aus den direkten Auswirkungen durch die Corona-Maßnahmen ergeben, sondern auch andere investive Maßnahmen zur wirtschaftlichen Tätigkeit abgebildet. So heißt es im Gesetz in § 2 zum Beispiel – unter Punkt 7 kann man dann nachlesen –: „Maßnahmen zur Etablierung verbindlicher Standards für den Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie, zur Schaffung digitaler Lernvoraussetzungen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und Bereitstellung professioneller Online-Lehrangebote“,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es gibt eine Handreichung dazu!)

was sehr gut ist, aber leider sind diese verstärkenden Maßnahmen eben dort geplant worden und die sollten auch zügig umgesetzt werden. Die Digitalisierung ist schon lange auf der Tagesordnung und ist eigentlich auch Chefsache unseres Wirtschaftsministers Tiefensee, doch leider, wie wir jetzt in der Corona-Pandemie feststellen, bisher von geringem

Erfolg gezeichnet. Der mangelhafte digitale Ausbau der zurückliegenden Jahre macht sich nun umso mehr eben auch bemerkbar. Warum erwähne ich das extra? So hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil 2783/2827 zum Corona-Sondervermögen des Landes Hessen, dessen Klage von 40 Mitgliedern des Landtags und der Fraktion der AfD im hessischen Landtag auf den Weg gebracht wurde, am 27.10.2021 Recht gesprochen. In der Summe wurde das hessische Corona-Sondervermögen, was ähnlich dem Thüringer Sondervermögen gelagert ist, für verfassungswidrig erklärt, da es in großen Teilen für unvereinbar mit der Verfassung befunden wurde. Hier wurde im Urteil extra ausgeführt, dass Maßnahmen nur genehmigt, finanziert werden dürfen, wenn sie einen eindeutigen direkten Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen.

Ich frage Sie, was hat die Digitalisierung nun unmittelbar und direkt mit dem Virus und der davon ausgelösten Erkrankung zu tun? Nichts. Hier wurden in Thüringen aber zum Beispiel bei den Zuweisungen für Investitionen in den Breitbandausbau für 2020 23 Millionen Euro angesetzt und für 2021 22,5 Millionen Euro für unbestritten notwendige Maßnahmen, die aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Virus stehen.

Ein anderes Beispiel: So hat die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrem Corona-Gesetz 12 Millionen Euro in 2020 und 11,5 Millionen Euro für Investitionen in den Klimaschutz angesetzt. Oder: 13,5 Millionen Euro für 2020 und 6,4 Millionen Euro für 2021 wurden für Investitionen und Verbesserungen der Unterbringungssituation von sogenannten Geflüchteten in Kommunen als Präventionsmaßnahme veranschlagt.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie sich mal angesehen, wie das in der Vergangenheit war?)

Sie können gern nachher hier reden.

Die Beispiele für Ausgaben, Herr Müller, die eben keinen direkten Corona-Bezug haben, könnte ich noch weiter fortführen – Staatsgerichtshof: verfassungswidrig – und, wie gesagt, ich kann hier noch eine Weile erzählen.

Auch wurde vom Staatsgerichtshof im Urteil die unzureichende Begründung im Gesetzgebungsverfahren zur Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der im Corona-Sicherungsgesetz genannten Krisenbewältigungsmaßnahmen wie auch zum erforderlichen Veranlassungszusammenhang kritisiert. So hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren eine Begründungsobliegenheit. Dies gilt auch für das Thüringer Sondervermögen. Denn was zum Beispiel die Million für die Verbesserung

der Flüchtlingsunterkünfte für die Gesamtsituation im Freistaat in Sachen Corona für die Bürger Positives bringen soll, wurde eben nicht dargelegt, meine Damen und Herren.

Da sind wir schon bei einem weiteren Punkt, welcher vom Staatsgerichtshof für unzulässig befunden wurde, nämlich der Beschneidung des Parlaments, über solche Investitionen und Maßnahmen in Gänze entscheiden zu können. Denn diese Entscheidung wurde in Hessen wie auch in Thüringen eben nicht von allen gewählten Abgeordneten getroffen, da sie keine Möglichkeit hatten, und somit wurde das Budgetrecht des Landtags unzulässigerweise beschnitten. Auch der Wille zur Einsparung im Haushalt und die Nichtheranziehung der Rücklagen bei der Aufstellung des Gesetzes 2020 wurden im Urteil kritisiert, so wie es auch die AfD-Fraktion damals durch meine Person bei der Auflegung des Thüringer Corona-Sondervermögens getan hat.

Es gibt noch weitere negative Punkte im Urteil, welche ich jetzt hier nicht alle anführen möchte, weil die Zeit da wieder nicht reicht. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags ist in seinem Gutachten 15/21 auf einige Parallelen aus dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds eingegangen und hat auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen.

Mit dem Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4585 wurde nun versucht, einen Teil der erheblichen verfassungsrechtlichen Fehler zu heilen. Es wurde mit den Änderungen im Gesetz dem Ganzen sozusagen ein anderes Etikett aufgeklebt, doch der Inhalt ist größtenteils geblieben. So ist beispielsweise Absatz 1 Satz 1 neu und man erklärt dort, das Sondervermögen dient zur Kompensation der Folgen der Corona-Pandemie und soll bis zum Ablauf des 31.12.2022 errichtet werden. Doch die Investitionsentscheidungen – Digitalisierung, Flüchtlingsunterkünfte als Beispiel – bleiben. Auch wird mit der Gesetzesänderung nun ein vierteljährlicher Bericht der Landesregierung im HuFA zur Verwendung der Mittel verbindlich eingeführt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass dem Parlament in Gänze das Recht der Investitionsentscheidung genommen wurde. Würde das Sondervermögen in den Kernhaushalt überführt und dort ganz normal im Haushaltsplan abgebildet werden, was die AfDFraktion auch gefordert hatte, so würde wieder der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gelten. Auch würde mit der Überführung des Sondervermögens in den Kernhaushalt das Mitwirkungsrecht aller Abgeordneten gemäß

Artikel 53 der Thüringer Verfassung gelten, was uns aber mit der Fortführung als externes Sondervermögen bewusst genommen wird.

(Beifall AfD)

Daher und aus weiteren erwähnten Gründen können wir der mehrheitlichen Beschlussempfehlung des HuFA nebst Antrag der Landesregierung so in dieser Form leider nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort. Nein, zieht zurück. Dann rufe ich für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer, Zuschauer an den diversen Endgeräten und vor allen Dingen alle Betroffene in jeder Hinsicht! Die Corona-Krise beschäftigt uns schon mehr als anderthalb Jahre. Nach dem aktuellen Stand wird sie auch das Jahr 2022 prägen und eine Herausforderung für uns alle sein. Das sogenannte Corona-Sondervermögen wurde im Frühjahr 2020 zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der CoronaPandemie errichtet. Schwerpunkte des Vermögens waren insbesondere die Beschaffung von Gesundheitsausstattung, persönlicher Schutzausrüstung, Maßnahmen zur Existenzsicherung von Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen sowie der Ausgleich unbilliger persönlicher Härten. So wurden im Jahr 2021 erhebliche finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krise vorgesehen, unter anderem 37 Millionen Euro für die Beschaffung von Testungen, 26 Millionen Euro für den Erwerb von Verbrauchsmaterial und Ausrüstungsgegenständen, 29 Millionen Euro allein für die Stabilisierung von Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise, 1,4 Millionen Euro auch für die Mindereinnahmen zum Ausgleich bei Festivals, 190 Millionen Euro für Erstattungen im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes usw. usf. – eine große Summe Geld, die der Freistaat hier hat aufwenden müssen, wollen und letztlich auch in die Hand genommen hat, um – wie gesagt – die Folgen in den Griff zu bekommen.

Ich komme zu der gutachterlichen Stellungnahme, die die CDU in Auftrag gegeben hat im Zusammen

(Abg. Kießling)

hang mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Hessen und der Diskussion, die wir soeben gehört haben. Diese Stellungnahme bestätigt grundsätzlich die Kritik der Gruppe der Freien Demokraten an dem Corona-Sondervermögen, weil es tatsächlich die Gefahr birgt, hier einen sogenannten Schattenhaushalt aufzubauen, die Schuldenbremse umgangen werden könnte, der Einfluss des Parlaments beschnitten wird und die Gelder nicht zielsicher eingesetzt werden. So haben letztlich die gemeinsamen Anstrengungen aller beteiligten Fraktionen von Rot-Rot-Grün, CDU und auch der Gruppe der Freien Demokraten die Änderungen herbeigeführt, die wir heute auch hier beraten und beschließen. Es bleibt aber trotzdem kritikfähig, dass wir im Sondervermögen 11,5 Millionen Euro an Zuweisungen für den Klimaschutz und 2 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit vorgesehen haben, was an sich nicht zu beanstanden ist, aber dort nichts zu suchen hat. Insofern mahnen wir hier an, dass eine klare Trennung vorgenommen wird.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für das Jahr 2022 ist keine weitere Kreditfinanzierung in diesem Sondervermögen vorgesehen und es ist eine enge Absprache mit dem Haushaltsund Finanzausschuss vorgesehen. Deshalb begrüßen wir die Änderungen und begrüßen vor allen Dingen, dass auch auf unser Zuwirken die Änderungsanträge wirksam geworden sind, dass ein eventueller Überschuss zur Tilgung der Schulden des Haushalts eingesetzt wird, auch wenn keine Kredite in dem Zusammenhang aufgenommen worden sind – oder sie sind im Zusammenhang dessen aufgenommen worden, aber nicht zur Bildung des Sondervermögens. Was wir auch begrüßen, ist, dass eventuelle Steuermehreinnahmen – zurzeit Planung von 82 Millionen Euro – in das Sondervermögen einfließen, denn leider werden die Folgen wahrscheinlich noch nicht einmal damit zu beseitigen sein. Wir wissen nicht, wie es kommt. Wir wollen auch nicht das Schlechteste denken, aber wir müssen vorbereitet sein. Das halte ich für ganz wichtig. Da danke ich auch der Finanzministerin, dass sie diese Vorsicht teilt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ein paar Dinge, die uns aber wichtig bleiben, damit wir auch schon mal die Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren, uns selbst zu helfen. Ich komme noch mal auf die Impfkampagnen. Es ist unheimlich wichtig, dass wir jetzt alle Mittel einsetzen, um zu gewährleisten, dass jeder, der eine Impfung ganz schnell braucht, die auch ganz schnell erhält. Ich bleibe dabei: Ich spreche mich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Aber es ist ganz wichtig,

dass wir die Richtigen schnell impfen und uns da nicht bei falschen Prioritätensetzungen verdaddeln.