Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

(Unruhe DIE LINKE, AfD)

Also, Herr Abgeordneter Möller, „Fresse halten“ ist auch etwas, was mit dem Sprachstil dieses Hauses nicht vereinbar ist. Auch Sie fordere ich auf, ein gewisses Niveau nicht zu unterschreiten.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das geht ja gar nicht bei der AfD!)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er hat keine Leute erschossen, das ist eine Verleumdung! Das ist eine Verleumdung, die Herr Möller hier gerade gerufen hat!)

(Unruhe DIE LINKE)

Ich warte mal noch.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich fände es auch gut, wenn es da noch mal eine Erklärung gäbe!)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Er hätte eigentlich wissen müssen, was er tut! Er hat es aber getan – bewusst!)

(Abg. Dr. Hartung)

Ich bitte jetzt um Ruhe im Rund des Parlaments, weil ich jetzt Frau Abgeordneter Baum das Wort erteilt habe und nicht glaube, dass sie schon vor dem Beginn ihrer Rede von Zwischenrufen unterbrochen werden muss. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich hatte meine Rede nicht so kontrovers angelegt, dass die notwendig wären. Ich wusste auch nicht, dass nur, weil Schulgesetz auf der Tagesordnung steht, dass man hier irgendwie die schlimmsten …

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, aber Herr Abgeordneter Blechschmidt meldet sich zur Geschäftsordnung.

Ja, ich entschuldige mich auch bei der Rednerin, dass ich die Hand vielleicht zu spät gehoben habe, aber dieser Vorgang mit dem Zwischenruf vom Abgeordneten Möller veranlasst uns zur sofortigen Einberufung des Ältestenrats.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dem ist zu entsprechen, wenn eine Fraktion darum bittet, aber eigentlich hatte ich Frau Baum schon aufgerufen, deswegen ist die Frage, ob Frau Baum ihre Rede vielleicht noch halten soll. Oder verzichten Sie freiwillig und fangen noch einmal neu an?

Ich fange noch einmal neu an.

Okay, Frau Baum fängt noch einmal neu an. Damit berufe ich den Ältestenrat ein im Raum F 101, nehme ich an. In 5 Minuten trifft sich dort der Ältestenrat.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weiter geht es, wir sind im Tagesordnungspunkt 8 und die aufgerufene Rednerin kommt jetzt zu ihrem Wortbeitrag. Frau Kollegin Baum, bitte.

(Beifall Gruppe der FDP)

Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin, ich kenne das aus dem Moderationsseminar, Störungen gehen immer vor, damit jetzt alle konzentriert bei der Sache sein können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es geht – nur noch mal zur Erinnerung – um den Vorschlag der CDU-Fraktion, das Schulgesetz zu ändern. Ich versuche es mal ein bisschen diplomatisch. Wir teilen grundsätzlich die kritische Beobachtung, dass sich Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in dem aktuellen Schulsystem in Thüringen teilweise nicht wiederfinden. Wir Freien Demokraten sind davon überzeugt, dass der Elternwille, also das freie Schulwahlrecht der Eltern, eine entscheidende Säule dafür ist, dass Bildung und Schule im Zusammenklang mit den Elternhäusern funktionieren. Das gilt ganz besonders natürlich für die Entscheidung, auf welche Schule mein Kind geht, das eine ganz besondere Anforderung hat und einen ganz besonderen Förderbedarf aufweist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir teilen die Ansicht, dass für ein vielfältiges und umfassendes Bildungsangebot die Angebote der Förderschulen unabdingbar sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ebenso teilen wir aber auch die Bestrebungen der Kultusministerkonferenz in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder so lange in einer Grundschule, Gemeinschaftsschule, Regelschule oder auch auf dem Gymnasium zu unterrichten, solange die behinderungsspezifischen Einschränkungen ein erfolgreiches Lernen genau an dieser Schule möglich machen und die Schulen den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ihrer Beschreibung des Problems, liebe CDU, unter A kann ich mich zumindest in Teilen anschließen. Allerdings behandelt Ihr Regelungsentwurf jetzt so viele andere Themen zusätzlich, dass ich mich wirklich frage, warum Sie nicht den Mut hatten, sich tatsächlich auf dieses Förderschulthema zu konzentrieren und das Thema auf den Prüfstand zu bringen. Das würde zumindest den Kindern und Familien gerecht werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das ist auch der Grund, weshalb wir zu diesem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag in dieses

Haus einbringen, der sich nämlich genau alleinig mit diesem Thema beschäftigt. Denn wir wollen wissen, wie die aktuelle Unterrichtssituation in den Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht ist. Wir wollen da genauer hinschauen und vor allem noch mal analysieren, was die Gelingensbedingungen sind, die wir für den gemeinsamen Unterricht brauchen. Das ist auch in der Anhörung damals zum Schulgesetz noch nicht klar festgelegt worden, auf was wir uns da eigentlich beziehen. Diese Chance müssen wir nutzen. Wir müssen natürlich die Stimmen von den Familien hören, die sagen, wir fühlen uns nicht berücksichtigt und dass das – und das steht auch so in unserem Entschließungsantrag – flächendeckend, schulämterübergreifend, also in allen Schulämtern gleichermaßen gehandelt wird.

Herr Kemmerich, würden Sie bitte Ihre Maske wieder aufsetzen? Danke schön.

Wir wollen wissen, wie denn tatsächlich die Praxis aussieht, und zwar tatsächlich vom Feststellungsverfahren bis zum Schulabschluss. Welche Probleme gibt es für Familien und gibt es Regelungslücken? Oder ist es vielleicht auch einfach eher wie oft in Thüringen ein Umsetzungsproblem? Wir beauftragen mit unserem Antrag die Landesregierung, über den Entwicklungsplan hinaus noch mal genauer auf die Gelingensbedingungen von gemeinsamem Unterricht zu schauen und dann dafür zu sorgen, dass die Schulen entsprechend für den gemeinsamen Unterricht ausgestattet sind. Da geht es natürlich um die Fragen der baulichen Barrierefreiheit, für die die Schulträger Geld brauchen, da geht es aber auch um personelle Ausstattung und Ausstattung mit digitalen Hilfsmitteln, die da unterstützen können.

Sie sehen, es gibt ganz viele Punkte, zu denen wir gern mit Ihnen diskutieren, um die Situation der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch die Situation der Lehrkräfte, Erzieher und sonderpädagogischen Fachkräfte und Eltern zu verbessern, denn dieser Unterricht erfordert von allen ein unheimliches Maß an Engagement.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dafür müssen wir aber nicht, wie in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen, den Paragrafen zur Definition der Schulstufen rausschmeißen, denn damit schaffen Sie die Festlegung der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaft zu den Schulstufen nicht

ab. Wir müssen auch nicht das aufschiebende Vetorecht in der Schulkonferenz für die Schülerinnen und Schüler streichen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir müssen auch nicht streichen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Klassenrats in der Unterrichtsplanung einbringen. Wir müssen auch nicht in diesem Schulgesetz an einer Stelle regeln, dass Versetzung ab Klasse 2 einzuführen ist, die am Ende nicht greift, weil sie nicht ausformuliert ist und dann sowieso die Schulordnung greift, und die legt etwas anderes fest. Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass Ihr Entwurf teilweise sehr schlampig gemacht ist. Das muss ich Ihnen leider sagen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass es von besonderem Modernisierungswillen spricht, Paragrafen aus früheren Gesetzesständen und nicht mehr geltenden Gesetzen eins zu eins zu übernehmen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Ihr Entwurf ist an ganz vielen Stellen das, was Sie in der Überschrift schreiben: eine Rückkehr. Ich weiß nur nicht wirklich, wohin. Daher stellt sich für mich auch ganz persönlich die Frage: Was genau soll im Bildungsausschuss mit diesem Entwurf geschehen? Sowohl die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus als auch die Situation in den Schulen in Thüringen aktuell bieten aus meiner Sicht gerade keine Grundlage, hier den Schulfrieden aufzukündigen, von dem Sie selbst immer sprechen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

Glauben Sie nicht, dass wir aktuell andere Aufgaben haben, als uns über Thesen zu streiten, von denen wir jetzt schon wissen, dass wir so unterschiedlicher Meinung sind, dass es keinen Kompromiss dazu geben wird?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin.

Ich bin gespannt, welchen Verlauf dieser Entwurf nimmt und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU ist mit einer Provokation in dieses Plenum gegangen. Das war ihr auch bewusst, das haben Sie ja auch gesagt, und ich bedauere das ausdrücklich. Denn wenn es Ihnen ernst gewesen wäre, hätten Sie wenigstens einmal im Vorfeld das Gespräch mit der FDP gesucht, aber auch mit Rot-Rot-Grün. Das hätte uns heute hier viele Schaufensterreden erspart. Sie wollen eine Zeitreise zurück in die 90er-Jahre, und die wird es mit uns nicht geben, das will ich Ihnen ganz deutlich sagen. Ich bedauere ausdrücklich, dass Sie dafür so einen schlecht gemachten Gesetzentwurf vorgelegt haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thüringen soll zurück in eine längst überwundene Zeit, in der die Kinder, die von Behinderung betroffen sind, separiert von anderen Schülerinnen und Schülern in Förderschulen unterrichtet werden.