Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wünscht hier jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Und dann wird noch eine weitere Wahl vorzunehmen sein.

Tagesordnungspunkt 25

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4567 -

Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Birger Gröning. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Gibt es hierzu einen Wunsch nach Aussprache? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt gleich zum Namensaufruf. Nach Ihrem Namensaufruf erhalten Sie jeweils fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben;

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich bin mal gespannt, wer jetzt vorgeht!)

Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jo

nas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

So, meine Damen und Herren, hatten alle die Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Es erhebt sich dazu kein Widerspruch, dann schließe ich damit den Wahlgang.

Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 27, die

Fragestunde

auf.

Ich gebe noch mal den Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Als Erstes rufe ich Herrn Abgeordneten Kowalleck mit der Drucksache 7/4542 auf. Bitte schön, Herr Kowalleck, Sie haben das Wort.

Aktuelle Pandemiesituation im Landkreis SaalfeldRudolstadt

Über die aktuelle Pandemiesituation im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt berichten momentan deutschlandweit verschiedene Medien. Insbesondere die Berichte über 28 Bewohner, die seit dem 10. November 2021 in einem Seniorenheim in RudolstadtCumbach verstorben sind, machen viele Menschen betroffen. Andererseits bringen Pflegekräfte vor den Thüringen-Kliniken in Saalfeld und Teilnehmer sogenannter Hygienespaziergänge ihren Unmut über Auflagen zur Eindämmung der Pandemie zum Ausdruck. Gerade bei den sogenannten Hygienespaziergängen wurde bisher oftmals auf das Tragen von Masken verzichtet und es wurden Hygienevorgaben ignoriert. Die Landesregierung plant indes weitere Einschränkungen für Hotspots wie den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich nach Erkenntnissen der Landesregierung das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt dar?

2. Welche Maßnahmen wurden und werden von der Landesregierung bzw. vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet, um das Infektionsgeschehen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt einzudämmen?

(Vizepräsidentin Marx)

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Situation in dem Seniorenheim in RudolstadtCumbach?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Durchführung von sogenannten Hygienespaziergängen oder ähnlichen Treffen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vor dem Hintergrund der aktuell geltenden landesrechtlichen Corona-Regelungen?

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Datenstand vom 14.12. wurden vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in den letzten sieben Tagen 1.473 COVID-19-Fälle gemeldet. Mit dieser sich daraus ergebenden 7-Tage-Inzidenz von 1.442,2 Fällen pro 100.000 Einwohner befindet sich der Landkreis thüringenweit an zweiter und deutschlandweit an dritter Stelle der Kreise mit den höchsten 7-Tage-Inzidenzen. Seit der 44. Meldewoche wurden vom Gesundheitsamt insgesamt 16 Geschehen mit insgesamt 217 Fällen gemeldet. Darunter sind sieben Pflegeheime, fünf familiäre Häufungen, zwei Kitas und zwei Wohnheime. In der täglichen Lagemeldung, aktuell der vom 13.12., sind verschiedene Häufungsschwerpunkte beschrieben. Hervorgehoben wurden insbesondere das Pflegeheim in Probstzella, der Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Teichel und die Regelschule in Gräfenthal. Die Lageeinschätzung des Landkreises legt somit nahe, dass es sich um ein diffuses und hochdynamisches Infektionsgeschehen handelt und das zuständige Gesundheitsamt die Vorwärts- und Rückwärtsermittlung der Fälle nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann.

Zu Frage 2: Am 06.12.2021 wurde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung öffentlicher und kultureller Veranstaltungen mit Festlegung einer Personenobergrenze in geschlossenen Räumen von maximal 50 Personen und außerhalb geschlossener Räume von maximal 100 Personen erlassen. Am 14.12.2021 ist eine verschärfte Allgemeinverfügung in Kraft getreten und diese betrifft inhaltlich weitergehende Kontaktbeschränkungen, zusätzliche Anordnungen zur Verwendung von FFP2-Masken, weitere Regelungen zur maximalen Kapazitätsauslastung und Personenobergrenzen für öffentliche frei oder gegen Entgelt zugängliche sowie kultu

relle Veranstaltungen und Personenobergrenzen für nicht öffentliche Veranstaltungen, erweiterte Verkaufsflächenregelungen im Einzelhandel, erweiterte 3G-Zugangsbeschränkungen sowie erweiterte 2G- und 2G-plus-Zugangsbeschränkungen, Untersagung von Sportveranstaltungen und zeitliche Beschränkungen des Alkoholausschanks und öffentlichen Alkoholkonsums.

Zu Frage 3: Vom Gesundheitsamt wurde am 02.11.2021 ein Erkrankungsgeschehen im Pflegeheim K&S in Rudolstadt-Cumbach gemeldet. Insgesamt sind dort seitdem mindestens 95 Personen im Alter von 17 bis 100 Jahren positiv auf SARSCoV-2 getestet worden. Für 75 Prozent der Personen wurde angegeben, dass sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigten. 73 Prozent werden anhand ihres Alters zu den Bewohnenden gezählt, die restlichen 26 Nachweise entfallen auf das Personal. Rund 62 Prozent der Mitarbeiter waren ungeimpft; von 93 Betroffenen, von denen Daten zur Impfung vorliegen, verfügten lediglich 47 Prozent über einen vollständigen Impfschutz. Von diesen hatten 37 Personen zwei Impfungen erhalten, nur sieben waren mit Auffrischungsimpfungen geboostert.

Laut Meldedaten sind 21 Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb dieser Häufung verstorben, von diesen waren 17 ungeimpft und vier zweimal geimpft. Laut Bericht der Heimaufsicht ist die Zahl der Todesfälle inzwischen auf 28 Personen gestiegen. Die bislang letzte Erkrankung wurde für den 26.11.2021 gemeldet. Allerdings teilte das Gesundheitsamt mit, dass die Eingaben zur Häufung noch nicht abgeschlossen wären. Es treten weiterhin Einzelfälle auf, die sukzessive nacherfasst werden.

Die Daten zeigen recht eindringlich, dass der nicht ausreichende Impfschutz eines Großteils der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals eine Hautpursache für die dramatische Situation in der Einrichtung mit vielen zu beklagenden Todesfällen darstellt.

Zu Frage 4: Seit mehreren Woche ist eine deutliche Zunahme der Durchführung von sogenannten Hygienespaziergängen im gesamten Freistaat zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen in Thüringen und der starken Belastung der intensivmedizinischen Versorgung können die derzeit geltenden Vorgaben für Versammlungen in § 19 der Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur durch ein äußerst konsequentes Handeln aller beteiligten Behörden, insbesondere der Versammlungsbehörden und der Polizei durchgesetzt werden, für deren Einsatz die Landesregierung sehr dankbar ist.

(Abg. Kowalleck)

Um dies zu gewährleisten, hat Herr Minister Maier am 10. Dezember 2021 in einer Handreichung des Thüringer Innenministeriums für den Monat Dezember 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auflösung einer Versammlung nach § 19 der eben genannten Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz skizziert. Darin wird insbesondere ausgeführt, dass die Ausnahmeregelung nach § 19 Abs. 5 in jedem Fall restriktiv anzuwenden ist. Grundsätzlich wird klargestellt, dass jede unangemeldete Versammlung, die nicht den Vorgaben des eben genannten § 19 Abs. 2 entspricht und bei der Verstöße einer überwiegenden Anzahl von Teilnehmern gegen das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sowie das Fehlen einer verantwortlichen Person oder eines Versammlungsleiters vorliegen, als rechtswidrig anzusehen ist. Auf der Rechtsfolgeebene ist in der Folge die Versammlung sodann aufzulösen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in den Blick zu nehmen sind dabei auf der einen Seite insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit für die Versammlungsteilnehmer und Dritte, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sowie die Meinungsfreiheit.

Auf der anderen Seite sind bei der Auflösungsentscheidung die Prognose über den weiteren Verlauf der Versammlung und die polizeiliche Einsatzlage und die Kräftesituation zu berücksichtigen. In diesem genannten Spannungsfeld, aber immer vor dem Hintergrund, dass die geltenden Regeln auch durchgesetzt werden müssen, haben die Versammlungsbehörden bzw. die Polizei zu agieren.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Kowalleck.

Zunächst einmal vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Anfrage. Ich habe zwei Nachfragen, zunächst die erste Nachfrage: Wie beurteilt die Landesregierung die momentane Pandemielage in den Schulen und Kindergärten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt?

Das würden wir Ihnen nachreichen bzw. vermutlich dann das Bildungsministerium.

Danke schön. Dann komme ich gleich zur zweiten Nachfrage: Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Schließung der Gastrono

mie und des Einzelhandels im Landkreis SaalfeldRudolstadt?

Auch das würden wir Ihnen nachreichen bzw. ist das ja dann im Zweifel wahrscheinlich basierend auf Ihrer Landratsentscheidung.

Es ging mir darum, weil es ja da offensichtlich unterschiedliche Auffassungen von Land und Landkreis gibt. Der Landkreis ist der Meinung, weiterhin auch Gastronomie offenzuhalten. Deswegen wollte ich gern noch mal nachfragen, wie das die Landesregierung jetzt aktuell sieht.

Aktuell befinden wir uns in der Erstellung der neuen Verordnung und die wird dann am 18. verkündet. Darin werden ab dann auch die entsprechenden Maßnahmen zu finden sein.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/4545. Bitte schön, Herr Schubert, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Rechtmäßigkeit einer Nachzahlung als Ausgleichszahlung der Stadt Gera an den Landkreis Greiz

Auf Antrag des für Finanzen zuständigen Dezernenten der Stadt Gera beschloss der Haushaltsund Finanzausschuss der Stadt Gera am 27. September 2021 eine Nachzahlung als Ausgleichszahlung der Stadt Gera an den Landkreis Greiz in Höhe von 298.454,70 Euro. Als Begründung wurde die beihilferechtliche Abrechnung der Zweckvereinbarung über die kommunale Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs für das Jahr 2020 angeführt.

In § 4 Abs. 1 – Kostenerstattung – der Zweckvereinbarung heißt es wie folgt: „Sofern die öffentlichen Personenverkehrsdienste, die auf Grundlage dieser Vereinbarung eingerichtet werden sollen, nicht eigenwirtschaftlich im Sinne des § 8 Abs. 4