Protokoll der Sitzung vom 17.12.2021

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Herr Staatssekretär, zunächst einmal herzlichen Dank. Ihre Antwort auf die Frage 4 ist der eigentliche Knackpunkt gewesen, und auch die Hilfe für die schweinehaltenden Betriebe. Jetzt würde für mich natürlich relevant sein, wie sich das auf das Verfahren auswirkt. Also, ist es durchgestellt an die Thüringer Aufbaubank? Und wirkt sich das auch auf die Fristen aus? Weil die Ende Dezember auslaufen und das deswegen für die Antragsteller eine besondere Schwierigkeit darstellt. Also werden die Fristen eventuell noch mal ins nächste Jahr verschoben, dass man das dann klären kann?

Also zum ersten Teil kann ich klar sagen: Wir sind da im Dialog und im Austausch mit der Thüringer Aufbaubank. Ich habe selbst eine Telefonkonferenz zum Thema durchgeführt, wo wir genau darüber gesprochen haben, sodass ich davon ausgehe, dass das aufgrund unserer fachlichen Einschätzung auch entsprechend berücksichtigt wird. Und ich habe da auch deutlich gemacht, auch gegenüber dem Thüringer Bauernverband, dass, wenn es da in Einzelfällen Probleme gibt, ich mich da auch noch mal dahinterklemme. Zum zweiten Teil der Frage bin ich jetzt insofern unsicher, als dass ich das nicht wirklich sicher weiß und jetzt beantworten kann. Das würde ich aber noch mal nachliefern, ob die Fristenfrage in unserem Herrschaftsbereich liegt oder in dem des Bundes. Dann hätten wir natürlich keinen Einfluss darauf. Das lasse ich aber noch mal klären und leite Ihnen die Antwort zu.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere – doch da gibt es noch eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Herr Abgeordneter Henke.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, eine kurze Nachfrage. Können Sie sagen, wie viele Betriebsaufgaben es bei den Schweinehaltern dieses Jahr gab und wie Sie das in der Erwartung sehen? Was

erwartet uns noch in Thüringen, wie viele Firmen aufgeben müssen, weil sie wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, zu wirtschaften? Vielen Dank.

Also, die konkreten Zahlen liefere ich gern nach. Wir haben das ja auch regelmäßig im Ausschuss als Thema auf der Tagesordnung. Aber im Allgemeinen lässt sich – denke ich – sagen, dass die Schweinehaltung in Thüringen vor erheblichen Herausforderungen steht, unter massivem ökonomischen Druck steht und dass daraus bedingt natürlich auch der eine oder andere seinen Betrieb wird aufgeben können. Aber sehen Sie es mir nach, die konkreten Zahlen liefere ich gern nach.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit komme ich zur vierten Anfrage, nämlich von Frau Abgeordneter Vogtschmidt in der Drucksache 7/4548. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank.

Notfallbetreuung und Versorgung bei Katastrophenereignissen

Das Ahrtal-Hochwasser im Sommer 2021 hat vor Augen geführt, wie schnell in kurzer Zeit eine Vielzahl von plötzlich obdachlosen Menschen auf eine Unterstützung im Ernstfall angewiesen sein kann. Insbesondere durch die Betreuungszüge des Katastrophenschutzes in Thüringen und auch unter Rückgriff auf die vier Katastrophenschutzlager können Verpflegung, Unterkünfte und Betreuung zügig realisiert werden, auch Thüringer Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen verfügen teilweise über entsprechende Vorhaltungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entstanden den Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und den Thüringer Katastrophenschutzlagern im Zusammenhang mit den Hochwassereinsätzen im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz Defizite bei der Ausstattung und Ausrüstung – etwa durch Überlassung von Sandsäcken und Einmalkleidung, Verschleiß von Geräten etc. – und wenn ja, inwieweit wurden diese bisher durch Wieder- bzw. Ersatzbeschaffungen ausgeglichen?

2. Für wie viele betroffene Menschen könnten gegenwärtig in einer Katastrophensituation in Thüringen, beispielsweise bei einem Hochwasser in einem einzelnen Thüringer Landkreis, durch existie

(Staatssekretär Weil)

rende Vorhaltungen bei allen Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Katastrophenschutzlagern jeweils wie viele Feldbetten, Einmalbettwäschen und Notfallbekleidungen zur Verfügung gestellt werden?

3. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Unterbringung in jeweils wie vielen Zelten der Thüringer Katastrophenschutzzüge, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren bzw. aller Katastrophenschutzlager möglich?

Und 4. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Versorgung mit Essen durch wie viele mobile Küchen bzw. Gerätefahrzeuge zur Verpflegung über welchen Zeitraum möglich?

Danke schön.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die materielle Sicherstellung des länderübergreifenden Katastrophenschutzeinsatzes im Juli und August 2021 wurde teilweise Ersatzbekleidung für die Thüringer Einsatzkräfte aus den Katastrophenschutzlagern entnommen. Dies umfasst insbesondere Trainingsanzüge, Gummistiefel, Latzhosen und Schutzhandschuhe. Diese wurden von den Einsatzkräften als Ersatz für die eigenen Ausrüstungsgegenstände verwendet. Darüber hinaus wurden auch Hygienesets und Transportmaterialien, wie zum Beispiel Europaletten, aus den Lagern entnommen. Diese Güter werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen der Bewirtschaftung der Katastrophenschutzlager ersatzbeschafft. Erste Ersatzbeschaffungen werden derzeit bereits durchgeführt, weitere noch fehlende Ausrüstungsgegenstände sollen im Jahr 2022 wiederbeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung der im Einsatz verwendeten Ausrüstungen der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer wird durch die jeweilige Organisation, zum Beispiel Feuerwehren und Hilfsorganisationen, in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Refinanzierung dieser Beschaffungen erfolgt aus Haushaltsmitteln des Landes durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Auf

grund der derzeit noch laufenden Nachbereitung des Einsatzes, welche auch die Kostenerstattung der Ausrüstung oder Geräte umfasst, kann derzeit noch keine detaillierte Darstellung erfolgen. Bei den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten sind im Hinblick auf die materielle Einsatzbereitschaft keine Defizite vorhanden.

Zu den Fragen 2 und 4 möchte ich einige Vorbemerkungen machen: Die gemäß der Thüringer Katastrophenschutzverordnung aufzustellenden Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes stellen einen Mindestbedarf dar. Durch die Landkreise und kreisfreien Städte können diese Einheiten zusätzlich durch eigene Komponenten ergänzt werden. Beispielhaft möchte ich hier die Vorhaltung von zusätzlichen Kühlanhängern in den Betreuungseinheiten nennen. Das Land betreibt zudem gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer Katastrophenschutzverordnung vier dezentrale Katastrophenschutzlager, welche verschiedenste Materialien und Ausstattungen für verschiedene Einsatzlagen bevorraten. Über ein festgelegtes Verfahren können diese Lagergüter durch die kommunalen Aufgabenträger über das TLVwA bei Bedarf angefordert werden. Die Hilfsorganisationen, Gemeinden, Städte und Landkreise betreiben darüber hinaus weitere Lagerhaltungen in eigener Zuständigkeit. In Auswertung der Ereignisse in RheinlandPfalz ist ein Abgleich der Lagerhaltung und der Lagerbestände zwischen den zentralen Landeslagern und den kommunalen Vorhaltungen geplant. Derzeit wird durch das TMIK eine umfassende Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen vorbereitet. Dies betrifft insbesondere die vorgehaltenen Lagerbestände für die Sicherstellung der Betreuung und Unterkünfte von Personen. Über das Ergebnis dieser Abfrage sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen wird die Landesregierung den Innen- und Kommunalausschuss nach Auswertung der Abfrageergebnisse im nächsten Jahr informieren.

Ich komme zu Frage 2: Anhand des in der Fragestellung genannten Beispiels könnten unter Rückgriff auf die 22 Katastrophenschutzbetreuungszüge insgesamt 1.100 Personen mit Bekleidung versorgt werden. Darüber hinaus können Feldbetten für bis zu 440 Personen einschließlich der notwendigen Zelte inklusive Zubehör bereitgestellt werden. In den vier Katastrophenschutzlagern stehen darüber hinaus vorbehaltlich der in Frage 1 genannten Ersatzbeschaffungen weitere Bekleidung für bis zu 400 Personen und weitere 1.200 Feldbetten zur Verfügung. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese führten derartige Lagerhaltung von Ersatz

(Abg. Vogtschmidt)

kleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, wie ich bereits dargestellt habe. Ich verweise diesbezüglich auf die bereits erwähnte Durchführung einer Abfrage durch das TMIK bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen.

Zu Frage 3: Eine personengenaue Berechnung der zu versorgenden Personen ist aufgrund der Vielzahl der vorgehaltenen Zelttypen schwer möglich. Durch die Vorhaltung verschiedener Zelttypen soll ein flexibler und lagebezogener Einsatz je nach Anforderung erreicht werden. Für die in den Katastrophenschutzlagern vorhandenen Feldbetten stehen entsprechende Zeltunterkünfte aber ausreichend zur Verfügung. Ich möchte hierbei anmerken, dass in einer Lage zur Betreuung und Versorgung von Personen durch die zuständigen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter in erster Linie vorhandene Gebäude wie Schulen, Turnhallen und Mehrzweckgebäude zur Unterbringung von Personen genutzt werden. Für derartige Einsätze werden in den Gebietskörperschaften entsprechende Planungen und Konzepte vorgehalten. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Diese führen derartige Lagerhaltung von Ersatzkleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, auch zur Erhebung der Unterbringungskapazitäten verweise ich auf die bereits erwähnte Abfrage.

Ich komme zu Frage 4: Die taktische Kochkapazität je Katastrophenschutzbetreuungszug umfasst insgesamt 250 zu verpflegende Personen. Die vorhandenen 23 Gerätewagen Verpflegung und 23 Feldkochherdanhänger sind somit rechnerisch in der Lage insgesamt 5.750 Personen zu verpflegen. Dabei können auch eine Verpflegungsvorbereitung und die Essensausgabe durch diese Einheiten sichergestellt werden. Voraussetzung für die jeweilige Einsatzdauer der Verpflegungsstellen ist dabei die sichergestellte Versorgung mit Kochzutaten sowie mit Verbrauchsgütern wie Brennstoff, Trinkwasser und Reinigungsmaterial. Dabei erfolgt der Einsatz der Verpflegungseinheit zunächst nicht unter der Prämisse der Schichtfähigkeit, sondern wenn eine durchgängige Versorgung hergestellt werden soll, müssen mehrere Einheiten landkreisübergreifend zusammenwirken bzw. eine organisationsinterne Schichtfähigkeit sicherstellen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfragen. Gut, danke schön. Damit kommen wir zur fünften Anfrage der heutigen Fragestunde,

das ist die Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/4549. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Touristischer Waldwegebau im südlichen Ilm-Kreis

ThüringenForst ist nicht nur zuständig für die Instandhaltung von Wald- und Forstwegen, auch die Instandsetzung und Wartung von Wegen mit besonderer touristischer Bedeutung liegt seit dem Jahr 2018 in deren Aufgabenbereich. Zur Finanzierung dieser Aufgabe stellt das Wirtschaftsministerium jährlich bis zu 2 Millionen Euro aus seinem Etat zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Geld hat ThüringenForst in diesem Jahr und in den letzten zwei Jahren für den touristischen Wegebau erhalten und ausgegeben?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im IlmKreis in diesem Jahr und in den letzten zwei Jahren umgesetzt – bitte nach Maßnahmen und Umfang auflisten –?

3. Wie wird die Fortsetzung dieser Förderung für die kommenden Jahre durch die Landesregierung bewertet und ist eine Ausweitung auf weitere Wege als bisher angedacht?

Danke, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär Feller steht schon bereit, um für die Landesregierung zu antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl, CDU, wie folgt:

Zu Frage 1: ThüringenForst erhielt für die touristische Wanderwegepflege in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 2 Millionen Euro. In diesem Jahr hat ThüringenForst Mittel in Höhe von 1.793.471,06 Euro abgerufen.

Zu Frage 2: In den Jahren 2019 bis 2021 konnten durch ThüringenForst im Ilm-Kreis insgesamt 22 Maßnahmen realisiert werden. Der damit verbundene Aufwand betrug insgesamt 251.244,97 Euro. Die erbetene Auflistung der Einzelmaßnahmen würde ich Ihnen im Nachgang zur Verfügung stellen.

Zu Frage 3: Da es sich bei der Pflege und Unterhaltung des touristischen Wegenetzes um eine hoheit

(Staatssekretärin Schenk)

liche Aufgabe handelt, die im Thüringer Forstgesetz festgeschrieben ist, wird deren Finanzierung auch in den kommenden Jahren im Rahmen des § 12 Thüringer Forstgesetz fortgesetzt, das heißt in einem Umfang von bis zu 2 Millionen Euro jährlich aus dem Etat des für Tourismus zuständigen Ministeriums. Eine Ausweitung über die in der touristischen Wanderwegekonzeption Thüringens 2025 definierten landesweit bedeutsamen Wanderwege hinaus ist nicht vorgesehen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch nicht zu leisten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Ich sehe keine Nachfragen, auch nicht aus der Mitte des Raums. Nur für mich eine Verständnisfrage: Die nachgereichte Liste behalten wir dann auch für das Protokoll? Danke schön.

Damit kommen wir zur sechsten Anfrage, das ist die Anfrage von Frau Kollegin Meißner in der Drucksache 7/4553. Bitte schön, Frau Meißner, Sie haben das Wort.

Impfung von nicht mobilen Menschen in häuslicher Pflege in Thüringen

Pflegende Angehörige stehen durch die CoronaPandemie vor großen Herausforderungen. Während der mündlichen Anhörung zu den Alternativanträgen der CDU „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“ und der regierungstragenden Fraktionen „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ im Sozialausschuss am 9. Dezember 2021 wurde in den Wortbeiträgen des Landesseniorenrats Thüringen und von „wir pflegen! in Thüringen e.V.“ deutlich, dass nicht mobile Menschen in häuslicher Pflege vielfach nicht in der Lage sind, die bestehenden Impfmöglichkeiten wahrzunehmen. Zudem gäbe es große Probleme im Fall der Verhinderung eines pflegenden Angehörigen zum Beispiel durch Erkrankung oder Quarantäne.