Protokoll der Sitzung vom 02.02.2022

Herr Kemmerich, können Sie mir folgende Sache erklären? Sie sagten, Omikron ist der Weg aus der Pandemie. Wie kann das sein, wenn wir feststellen müssen, dass drei Impfungen bei Weitem nicht vollständig vor einer Infektion schützen, Omikron aber nach Infektion nur einen Bruchteil dieses Schutzes bietet? Wie kann dieses Virus dann der Weg aus der Pandemie sein? Omikron schützt nicht vor weiteren Varianten.

Ich habe nicht gesagt, dass Omikron der Weg aus der Pandemie ist. Ich habe gesagt, Omikron kann das Ende der Pandemie einläuten, denn wir brauchen für große Teile der Bevölkerung einen Immunschutz. Sie wissen, Sie diskutieren jetzt mit einem Juristen, ich kann Ihnen gern die Plausibilitätsfaktoren sagen, nicht medizinisch untermauern. Aber

wir Politiker sind gehalten, eben nicht nur der Medizin zu folgen, sondern eine politische Abwägung zwischen den verschiedenen Rechten zu treffen, insbesondere den Grundrechten.

Also ich komme noch mal zurück: Wir brauchen für die gesamte Bevölkerung einen gewissen Immunschutz und dieser stellt sich auf verschiedene Art und Weise her. Ein großer Schritt und ein großer Weg dorthin ist sicherlich die Impfung, aber sicherlich auch der Mehrfachkontakt mit dem Virus, der sich auch aus einem anderen Weg ergeben kann. Genau diese Gesamtabwägung müssen wir machen. Wenn wir große Teile der Bevölkerung geschützt haben, dann geht es doch darum, genau die vulnerablen Gruppen vor Erkrankung zu schützen. Wir können nicht auf Dauer eine Bevölkerung vor Infektion schützen, die sich zusehends als harmloser erweist, als wir das in den letzten zwei Jahren bei den Vorvarianten erlebt haben. Der Schutz des Gesundheitswesens muss irgendwann zurückstehen gegen die Freiheitsrechte, die jeder hat, weil die Überlastung zurzeit, zumindest mit dieser Variante und mit dem, was ich weiß, nicht droht. Nochmals untersage ich Herrn Lauterbach in seiner Verantwortung als Gesundheitsminister, Virusvarianten zu kreuzen, nur um weitere Einschränkungen oder in meinen Augen eine unverhältnismäßige allgemeine Impfpflicht zu rechtfertigen. Danke schön.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie untersagen Herrn Lau- terbach, Virusvarianten zu kreuzen? Was ist denn heute hier los?)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke. Es stehen noch 10 Minuten und 10 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Ich werde das jetzt für die Abgeordneten immer dazusagen, wenn ich aufrufe, wie viel Redezeit da ist.

Ich darf das Parlament darüber informieren, dass ich die Frage der Darstellung des Abgeordneten Höcke überprüfen lasse, was die Frage von Ordnungsruf oder anderer Maßnahmen im Parlament betrifft. Ich lasse das dokumentieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Herr Schubert, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren und werte Zuseherinnen

und Zuseher am Livestream, mit den Empörungsanträgen der AfD zeigt diese Fraktion erneut auf, dass sie weder über wissenschaftliche noch über wirtschaftliche Kompetenz verfügt. Die bundesweite Einführung von 2G und zeitweise 2G Plus in Gastronomie sowie im Einzelhandel war begründet. Verschiedenste Vertreter des demokratischen Parteienspektrums aus der bundesrepublikanischen Parlamentsbeteiligung waren damit bei diesen Entscheidungen, die dafür getroffen wurden, eingebunden, und zwar zu den konkreten Zeitpunkten, als sie getroffen wurden. Andere Länder hatten in der jüngsten Vergangenheit und auch aktuell noch viel schärfere Maßnahmen mit all den Auswirkungen, auch auf die Wirtschaft. Wir denken zum Beispiel an Einreiseverbote, die zum Beispiel in die USA bis Oktober/November gar keine Einreisen ermöglicht haben. Die gelten aktuell auch noch in China mit wenigen Ausnahmen. Sie haben in Neuseeland monatelang gegolten, da konnten nicht mal Familienangehörige, die zu diesem Zeitpunkt in anderen Ländern unterwegs waren, in ihr Heimatland zurückkehren.

Mit jeder neuen Verordnung wurden und werden auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Regelungen auf Verhältnismäßigkeit geprüft. Auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, Frau Dr. Bergner, aber das ist so. Oberstes Ziel dabei ist, Risikogruppen zu schützen, die Grundund Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Und die wichtigste Maßnahme zur Überwindung der Pandemie – das haben viele Vorredner hier auch schon gesagt, ich möchte es trotzdem noch mal unterstreichen, weil man es gar nicht oft genug wiederholen kann – ist neben dem Einhalten der AHA-Regeln das Impfen. Selbst die OECD hat vergangenes Jahr die flächendeckende Impfung als bestes Mittel zur Wirtschaftsförderung beworben. Als bestes Mittel zur Wirtschaftsförderung! Aber das sind für die AfD viel zu viele Fakten, wie auch die festgestellte Übersterblichkeit: 5 Prozent im Vergleich der Jahre 2019 und 2020, 8 Prozent im Vergleich der Jahre 2019 und 2021. Da verbreiten Sie mit eigenen unqualifizierten Feststellungen lieber blauen Dunst: Wir erinnern uns an das MDR-Sommerinterview von August 2020. War es da nicht der Vorsitzende der AfD-Fraktion, der behauptet hat, die Pandemie ist vorbei und sie kehrt auch nicht zurück? Danach gab es Zehntausende Tote in diesem Land, Millionen weitere Infizierte – übrigens nicht nur in Deutschland, weil hier wieder die Erzählung verbreitet wurde, es wäre alles eine Verschwörung. Diese große Verschwörung ist wahrscheinlich im Gange von Japan bis nach Neuseeland, von Russland bis an die Staaten im Golf, von China bis

(Abg. Kemmerich)

Amerika. Das ist doch alles hanebüchener Unsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ohne Frage sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die in der Folge ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen für jeden Betroffenen, auch Unternehmen, enorm. Bund und Länder haben sich in den zurückliegenden beiden Jahren auf umfangreiche Corona-Wirtschaftshilfen verständigt: Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, außerordentliche Wirtschaftshilfen. All das gab und gibt es auch in Thüringen. Das Thüringer Gastgewerbe und der Thüringer Einzelhandel konnten diese Unterstützung gezielt in Anspruch nehmen und haben das auch getan, wie ein Blick in die Statistiken zum Beispiel der Thüringer Aufbaubank belegt. Hunderte Millionen Euro an Unterstützungsleistung sind hier mobilisiert worden und fließen aktuell auch in Betriebe, die zum Beispiel wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen, von Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen haben. Wirtschaftsschädlich sind also nicht die Corona-Schutzmaßnahmen, sondern die Pandemie – und zwar weltweit. Ursache und Wirkung werden hier – wie so oft von der AfD – bewusst vertauscht. Wirtschaftsschädlich ist aber, was die AfD sonst noch so an politischen Forderungen hier vorträgt, wie zum Beispiel die Forderung nach einem Austritt aus der Europäischen Union. Sie wollen britische Verhältnisse auch in Thüringen und das ist unverantwortlich und wirtschaftsschädlich, das sage ich Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich.

(Beifall DIE LINKE)

Die heutige Debatte hat erneut gezeigt: Es gibt bei der AfD keinen diskussionswürdigen Ansatz zur Pandemiebewältigung. Man möchte nur allgemein eine Erklärung abgeben, die Pandemie wäre beendet, das hat ihr Fraktionsführer hier wieder vorgetragen. Aber: Phrasen statt Fakten sind keine Alternative und deshalb werden die Anträge auch heute im Plenum abzulehnen sein. Soziale und wirtschaftliche Schäden, die aus der Corona-Pandemie entstanden sind, können wir nur gemeinsam und solidarisch bewältigen. Solidarität, das ist meine feste Überzeugung, ist der Weg aus der Pandemie. Dafür kann jede und jeder auch ganz persönlich, zum Beispiel durch die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen, einen Beitrag leisten. Ich glaube, das machen hier auch ganz viele, weil sie davon überzeugt sind, dass wir so schneller aus der Pandemie herauskommen.

Jetzt möchte ich noch kurz auf die Anträge von FDP und CDU eingehen. Bei dem FDP-Antrag –

der Redner, der hier mehrfach vorgetragen hat, ist gar nicht mehr anwesend – ist nicht nur zu konstatieren, dass er inhaltlich zu ganzen Teilen aus der Zeit gefallen ist, sondern offensichtlich auch die Verantwortungsebenen hier vermischt werden. Was kann eigentlich die Landesregierung hier in Thüringen dafür, dass das RKI Entscheidungen zur Verkürzung von Geltungszeiträumen von Genesenenzertifikaten festgelegt hat? Da ist doch bitte schön der Weg über die Regierungsbeteiligung auch der FDP in der aktuellen Ampelkonstellation auf Bundesebene viel wirkungsvoller, Herr Kemmerich. Nutzen Sie doch mal diese Chance, Ihre Proteste dort anzutragen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dann wurde vorhin hier am Pult gesagt, es wäre zu spät geboostert worden. Thüringen, wenn ich erinnern darf, war das erste Bundesland, das die 5-Monats-Regelung eingeführt hat, als im gesamten Bundesgebiet noch sechs Monate als Zeitraum zwischen der zweiten und der Booster-Impfung galten. Dann immer wieder diese unsäglichen Vergleiche zwischen diesen verschiedenen Einzelhandelsgeschäften. Ja, wir kommen aus einer Geschichte in der Pandemie. Selbstverständlich gab und gibt es Unterschiede zwischen Einzelhandelsläden, die den täglichen Bedarf, also das Überleben für die Bevölkerung absichern, und solchen, die andere Waren verkaufen. Das haben wir doch bei all den anderen Wellen erlebt, die vor der jetzigen kamen, als wir uns der Pandemie unter anderem mit harten Lockdowns erwehrt haben – hier in diesem Land und nicht nur in diesem Land, sondern auch in vielen anderen Ländern. Und zum Schluss immer wieder diese Feststellung, das Omikron-Virus sei harmloser und deswegen müsse jetzt den Interessen der Wirtschaft Vorschub geleistet werden. Was ich mal wissen möchte: Wer kann denn eigentlich heute einschätzen, wie harmlos die Folgewirkungen von Long COVID auch im Ergebnis einer OmikronErkrankung sind?

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Der möge doch bitte mal sagen: Ich gebe die Antwort. Ich habe noch keinen getroffen und deswegen kann ich solche pauschalen Verallgemeinerungen überhaupt nicht akzeptieren.

Zum Schluss gesagt, Unsicherheit für die Wirtschaft: Ja, die gibt es, auch im Zuge der Pandemie. Der kann man mit verlässlicher Politik ein Stück weit begegnen, und diese verlässliche Politik wollen wir hier im Thüringer Landtag organisieren. Ich muss allerdings bilanzieren, dass die Abgeordneten der FDP in dieser Legislaturperiode relativ wenig dazu beigetragen haben, dass die Verlässlichkeit

der Politik in diesem Land einen Zugewinn erhält. Ich bin gespannt auf die Abstimmung in dieser Woche zum Landeshaushalt, ob sich daran etwas ändern wird. Meine Erwartungshaltung daran ist sehr begrenzt.

Zum CDU-Antrag, weil Herr Herrgott, der auch nicht mehr da ist, vorhin auf seine Ausbildung in der Offiziersschule abgehoben hatte: Also das ist wunderbar, dass man da auch ein paar eigene Vorgaben mitgenommen hat, auch in sein späteres Leben. Das berücksichtige ich auch, was ich so alles gelernt habe. Aber es wäre wirklich schön gewesen, wenn man im Zuge einer pünktlichen Vorlage der Änderungsanträge/Alternativanträge, die die CDU erstellt hat, den Kolleginnen und Kollegen mehr Zeit eingeräumt hätte, sich mit diesen auseinanderzusetzen. Auf der Fassung, die ich vorhin ausgeteilt bekommen hatte, stand 11.27 Uhr. Deswegen ist es seriös eigentlich nur in der Ausschussdebatte möglich, sich damit auseinanderzusetzen und dem wird auch meine Fraktion zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Alles Gute.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir treten jetzt in die Lüftungspause ein und setzen unsere Beratung um 14.30 Uhr fort.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, wir setzen unsere Beratung fort. Als Nächstes hat Herr Abgeordneter Henkel für die Fraktion der CDU das Wort; 8 Minuten und 50 Sekunden stünden noch zur Verfügung. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die bisherige Diskussion und der Verlauf der Debatte haben wieder ein Bild gezeigt, was symptomatisch für Thüringen ist: Wir haben eine Gesellschaft, die gespalten ist, das zeichnet sich auch hier im Landtag ab. Wir haben zwei Lager, das eine links außen, das andere rechts außen. Beide stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Was mich bedrückt, ist, dass gerade hier aus dem Landtag heraus dann auch noch Thesen gestreut werden und die Stimmung, die draußen eh schon aufgeheizt ist, angeheizt wird. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir als CDU sehen das anders, wir sagen: Die Geschichte hat gezeigt, die Wahrheit liegt meistens in der Mitte, nicht links und nichts rechts außen, sondern in der Mitte.

(Beifall CDU)

Genau dieses Maß der Mitte brauchen wir, das haben wir versucht zu formulieren, auch in unseren Anträgen – gar nicht populistisch wie die anderen, sondern wirklich nur rational darauf abzustellen, was die Situation ist und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist unser Ziel.

Sehr geehrte Damen und Herren, für den Schutz der Bevölkerung waren und sind die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung natürlich notwendig. Die Maßnahmen begleiten uns schon lange und deshalb sollten wir als Parlament zuerst unseren Dank an die Bürgerinnen und Bürger für den in den vergangenen Monaten geleisteten Verzicht und für die gegenseitige Rücksichtnahme aussprechen.

(Beifall CDU)

Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind jedoch kein Selbstzweck und sind mit oft erheblichen Einschränkungen der Freiheit verbunden. Das macht es erforderlich, sich immer wieder neu zu fragen: Sind die Maßnahmen in ihrer konkreten Ausgestaltung und angesichts der aktuellen Lage geeignet, sind sie notwendig und vor allem sind sie verhältnismäßig? Und Christian Herrgott hat es vorhin richtig beschrieben: Eine veränderte Lage erfordert natürlich eine Anpassung der Maßnahmen. Und neben der Situation der Gesundheit der Bevölkerung haben wir natürlich auch zu gucken: Was passiert mit unserer Wirtschaft? Wie gesund sind unsere Finanzsysteme eigentlich noch, die Staatsfinanzen? Wie gesund ist unsere Gesellschaft selbst? Wir haben eine Spaltung der Gesellschaft, die nimmt auch jeder wahr, außer unser Bundeskanzler, der nimmt es natürlich nicht wahr. Aber diese Spaltung ist da und es gilt darauf zu schauen, diese nicht weiter zu vertiefen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alle Maßnahmen greifen gleich intensiv in das Leben der Menschen ein und die Maßnahmen müssen zur Lage passen. Abstandsregelungen, das regelmäßige Waschen der Hände und im Innenbereich das Tragen von möglichst FFP2-Masken sowie regelmäßiges Lüften. Das sind Maßnahmen, die Mehrwert bringen, also geeignet und verhältnismäßig sind. Andere Maßnahmen wie die G-Regeln stellen einen deutlich härteren Einschnitt für viele Beteiligte dar. So trifft im Handel ein erhöhter Kontrollaufwand auf einen reduzierten Kreis möglicher Kunden. Anders gesagt: mehr Kosten bei weniger Einnahmen. Ein Problem haben auch die Verbraucher, die die 2GRegel eben nicht einhalten, zum Beispiel, weil ihnen quasi über Nacht der Genesenen-Status durch willkürliches Handeln der Bundesregierung durch die Halbierung des Genesenen-Status von sechs

(Abg. Schubert)

auf drei Monate abhandengekommen ist. Diese Personen haben das Problem, an bestimmte Waren gar nicht mehr bzw. nur noch über das Internet zu kommen. Diese Kunden drohen dem Einzelhandel langfristig verloren zu gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch für die 2GRegel im Einzelhandel ist zu prüfen, ob sie geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist. Daran darf man seinen Zweifel haben. Das bestätigt auch das OVG Lüneburg für das Land Niedersachsen. Betrachtet man die typische Verweildauer in einem Einzelhandelsgeschäft, die Anzahl der Kunden, die sich unter Einhaltung eines Hygienekonzepts maximal gleichzeitig in einem Geschäft befinden dürfen, und die hohe Schutzwirkung der FFP2-Masken, so muss man feststellen, dass diese Maßnahmen zusammen ein hinreichender Schutz sind, auch ohne 2G- und 3G-Regelungen. In der aktuellen Lage muss man feststellen, dass 2G nicht ohne Maske geht, aber Maske geht ohne 2G. Das eine ist also eine Notwendigkeit, das andere nicht. Und deshalb ist für den Handel die Maskenpflicht die bessere Alternative im Vergleich zu 2G oder 3G.

Weniger Einschränkungen, aber guter Schutz, Sicherheit bewahren und dennoch Freiheit ermöglichen, das muss das Credo der Pandemiepolitik sein, aber nicht willkürliche und unverhältnismäßige Maßnahmen.

Die Beschränkungen des Kundenpotenzials sind für viele Händler existenzgefährdend, und das, obwohl – wie ausgeführt – die Maßnahmen nicht alternativlos sind. Hinzu kommt die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern. Was sind Güter des täglichen Bedarfs? Da definiert jedes Bundesland was anderes. Klare Kriterien? Fehlanzeige! Und wenn einige Bundesländer 2G haben und andere nicht, dann entsteht für die Händler im Einzugsgebiet zu den anderen Bundesländern, also im grenznahen Raum, natürlich eine starke Benachteiligung im Wettbewerb. Auch das erleben wir gerade in Thüringen, wenn wir Richtung Bayern schauen.

Alles zusammengenommen: Die Abschaffung von 2G im Einzelhandel ist der richtige Weg. Aber wir sagen: 3G ist auch nicht zielführend. Wir fordern im Einzelhandel einen Zutritt mit Maske ohne 2G und 3G. Aber, auch das muss betont werden, wir fordern das nicht etwa deshalb, weil die Pandemie nicht gefährlich wäre. Jeder Versuch der bewussten und wahrheitswidrigen Verharmlosung der Gefahren der Pandemie ist zu verurteilen.

(Beifall CDU)

Gleichzeitig gilt es aber auch, bei der Pandemiebekämpfung Maß und Mitte zwischen Sicherheit und

Freiheit zu finden, und deshalb sagen wir: Verhältnismäßigkeit und Maßnahmen ja, aber 2G im Einzelhandel nein.

Die Landesregierung geht mit der Entscheidung von gestern, zukünftig auf 3G statt 2G im Einzelhandel zu setzen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sind aber weiter der Ansicht, Kapazitätsbegrenzungen und Maskenpflicht reichen im Einzelhandel aus, ganz ohne G-Regeln. Man muss immer die Abwägung treffen. Bei der Gastronomie fällt diese etwas anders aus als im Einzelhandel. Das ist auch logisch. Denn sowohl die Aufenthaltsdauer als auch das dauerhafte Tragen einer Maske fallen hier anders aus. Trotzdem muss auch hier Maß und Mitte gelten. 2G Plus schafft diesen Ausgleich nicht. Ich bin froh, dass dies auch in Teilen der Landesregierung anerkannt wurde, leider aber noch nicht von allen, sodass man sich nicht für eine klare Absage von 2G Plus entschieden hat. Die Landesregierung muss hier endlich einen klaren Kurs einschlagen und das Verbreiten widersprüchlicher Aussagen beenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, durch verantwortungsvolle Nachverfolgung, erprobte Hygienekonzepte, Kapazitätsbegrenzungen und 2G-Regelungen betreiben die Thüringer Gastronomen einen hohen Aufwand, um ihre Gaststätten und Restaurants geöffnet zu halten. 2G Plus hingegen wäre in der Gastronomie praktisch gleichzusetzen mit einem Lockdown und würde das existenzsichernde Arbeiten kaum noch ermöglichen. Und deshalb führt spätestens das Kriterium der Verhältnismäßigkeit zu einer klaren Absage von 2G Plus in der Gastronomie.

(Beifall CDU)

Stattdessen sollte man hier auch die 3G-Regel zur Anwendung bringen. Doch ganz ohne G-Regeln wird es bei der Gastronomie leider noch nicht gehen.