Protokoll der Sitzung vom 02.02.2022

Stattdessen sollte man hier auch die 3G-Regel zur Anwendung bringen. Doch ganz ohne G-Regeln wird es bei der Gastronomie leider noch nicht gehen.

Lassen Sie mich dennoch zum Schluss eines klarstellen: Was hier für die Bereiche „Gastro“ und „Handel“ beispielhaft dargestellt wurde, muss natürlich auch für die anderen Bereiche gelten, beispielsweise die körpernahen Dienstleistungen oder im Sport. Alle Maßnahmen, die wir haben, müssen geprüft werden nach den drei Schritten: Sind sie geeignet, sind sie notwendig und sind sie verhältnismäßig? Und wenn sie das nicht sind, dann gehören sie verändert. Nur so wird die Pandemiebekämpfung wieder logisch und nachvollziehbar, nur so schafft sie den Ausgleich von Sicherheit und Freiheit und nur so werden wir wieder Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Gäste, mal wieder haben wir das Vergnügen, über Maßnahmen in der Pandemie zu sprechen, diesmal im Rahmen eines Sonderplenums, beantragt von der AfD. Und ganz ehrlich mit Blick auf die Uhr, wir sind jetzt in der dritten Stunde einer Debatte, die wir in den letzten zwei Jahren x-mal geführt haben, wiederholt und wiederholt und wiederholt. Und ganz ehrlich, an neuen Argumenten habe ich bisher von keiner Seite was gehört. Es ist ein Wiederkäuen von Positionen, von Zitaten, von herbeigezerrten Studien – glaubhaft oder nicht glaubhaft. Und um es mal ganz deutlich zu sagen: Es ödet einen schon in gewissem Umfang an.

Ob wir dieses Sonderplenum wirklich gebraucht hätten, wage ich zu bezweifeln. Und auf der anderen Seite – da können Sie sich jetzt ruhig aufregen, kommen Sie auch noch mit vor, keine Zeit ist uns zu schade dafür –

(Unruhe CDU)

bin ich generell skeptisch, was die momentane Kommunikation zwischen Regierung und Parlament angeht. Denn während wir hier die Anträge zum Plenum vorliegen haben und durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, Bayern oder auch Hessen absehbar ist, wie wenig gerichtsfest die 2G-Regelung ist, hat uns leider die Gesundheitsministerin noch in der vergangenen Woche recht laut und medienwirksam erklärt, dass in Thüringen an der 2G-Regelung nicht gerüttelt werden wird. Gestern dann erfahren wir – nur knapp eine Woche später und kurz vor diesem Sonderplenum – aus dem Kabinett, dass Thüringen auf 3G umstellt. Und ganz ehrlich, ich persönlich kann damit leben, wenn wir uns auf 2G verständigen und dann an 2G festhalten, denn ich halte 2G für sicherer und besser in dieser Pandemie als 3G. Ich kann aber auch dies verstehen, wenn einige Thüringerinnen da bereits ausgestiegen sind und aufgrund der aktuell relativ niedrigen Zahlen nicht mehr verstehen, warum wir an 2G festhalten. Eine Umstellung auf 3G wird die Zahlen auch nicht automatisch explodieren lassen, denn im Einzelhandel ist generell die Übertragungswahrscheinlichkeit als eher gering einzustufen, wie selbst das RKI in seiner eigenen Risikoeinschätzung feststellt.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, darum geht es mir heute an dieser Stelle nicht. Was mich massiv stört, ist die Art der Kommunikation, wie sie die Landesregierung leider betreibt. Ich kann verstehen, wenn der Ministerpräsident in seiner Funktion als Bundesratspräsident momentan mehr zu tun oder auch vielleicht mehr Spaß hat, als sich um die Pandemiebekämpfung hier im Land zu kümmern. Dadurch agiert die Landesregierung aus meiner Sicht – und verzeihen Sie mir das bitte an dieser Stelle – kopflos und ohne eine klare Strategie zu verfolgen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber- gner, fraktionslos)

Wo ist die klare Linie, die das Ministerium in dieser Pandemie vertritt? Und liebe Kolleginnen, ich kann eine Strategie oder eine Idee, wie wir aus dieser Pandemie wieder herauskommen hin zu mehr Normalität im Leben der Menschen, nicht mehr erkennen. Dabei sollte genau das unser Ziel sein, den Menschen zu zeigen, wie es weitergeht, nicht nur auf Sicht für eine Woche, sondern auch gern einmal für einen etwas längeren Zeitraum.

Im vergangenen Jahr hat meine Fraktion einen Stufenplan vorgelegt, der ein solches Szenario aufzeigen wollte. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mario Voigt, hat sich ebenfalls drangesetzt und einen Stufenplan entworfen, der unserem nicht unähnlich war. Was ist daraus geworden? Der Chef der Staatskanzlei hat in seiner sehr eigenen Art beide Stufenpläne im Papierkorb verschwinden lassen und selbst einen Stufenplan hervorgebracht, der sich an denen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen orientierte, aber im Detail weniger schlüssig war als das, was wir aus dem Landtag heraus entworfen hatten. Natürlich ist das sein gutes Recht, aber die Landesregierung kann nicht erwarten, dass wir diese Art der Kommunikation mit Applaus begleiten. Mittlerweile haben wir keinerlei Ausstiegsszenario aus dieser Pandemie, außer der Hoffnung, dass sich im Sommer das Infektionsgeschehen aufgrund der Witterungsverhältnisse wieder reduziert. Doch ganz ehrlich, das ist doch keine Perspektive für die Menschen in Thüringen. Jetzt, hier und heute müssen wir uns Gedanken machen, wie wir den Winter, das Frühjahr und den kommenden Sommer überstehen und wie wir dann mit der Pandemie im Herbst umgehen wollen. Wir brauchen jetzt ein Szenario, um die vulnerablen Gruppen in der nächsten Welle zu schützen und wie wir unseren Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder ermöglichen. Wir wollen das konkret angehen.

Ich möchte aber hier nicht weitere Zeit und Energie verschwenden, um Ausstiegsszenarien zu skiz

zieren, die dann von Ministern ohne weiteren Kommentar direkt im Papierkorb entsorgt werden. Und ich möchte nicht mehr aus der Presse erfahren müssen, welche Regelungen noch vor einer Behandlung und Diskussion im Landtag wieder verändert werden. Was für eine Art der Mitbestimmung und Mitsprache des Parlaments soll das sein?!

(Beifall Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Abschließend noch folgende Anmerkung: Ich weiß, dass das Mitbestimmungsinstrument mit den Beratungen im Ältestenrat oder Sozialausschuss nicht optimal gewählt ist und wir das als Landtag auch gesetzlich anders regeln könnten. Wir haben bisher diesen erweiterten Schritt immer vermieden, aber ich denke, wir werden irgendwann – wann ist abzuwarten – auch dazu übergehen müssen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abstimmungsschritte und Befugnisse der Regierung neu ordnet. Deshalb mein Appell: Kommunizieren Sie endlich mit einem Konzept und überlegen Sie sich eine Strategie, um weiter durch die Pandemie zu kommen. Wir haben zwei Jahre Erfahrung und wir sehen andere Länder regieren. Deshalb muss niemand mehr so tun, als ob wir hier alle jeden Tag aufs Neue überrascht werden und wir diese Form von Debatte jedes Mal von Neuem führen müssen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Aust das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir ein Vorwort. Es wurde vorhin versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass meine Partei die COVID-19-Impfung mit den verbrecherischen Menschenversuchen des Nationalsozialismus vergleichen würde. Solche Versuche und solche Vergleiche sind faktisch und moralisch falsch. Deshalb weisen wir auch solche Vergleiche und Vorwürfe zurück.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen Hunderttausenden bedanken, die in diesen Wochen und Monaten friedlich Gesicht zeigen, um sich für ihre eigenen Rechte, aber auch für die Rechte anderer einzusetzen. Sie haben sich nicht einschüchtern lassen und sie arbeiten weiterhin für die gute Sache. Dafür meinen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Unehrenhaft hingegen war die Art und Weise, wie die deutsche Politik auf diese Spaziergänge reagiert hat, mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray. Diese Reaktion war eine Schande für unsere Demokratie.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Heuchler!)

Dabei sind diese Spaziergänge Ausdruck jenes Misstrauens, dass Sie selber verursacht haben. Ursache des Misstrauens sind Ihre falschen Hoffnungen. Ursache des Misstrauens sind Ihre gebrochenen Versprechen. Der ehemalige Gesundheitsminister Spahn sagte im November 2020: Wenn zwei Drittel aller Deutschen geimpft seien, würden alle Maßnahmen aufgehoben werden. Der heutige Gesundheitsminister Lauterbach sprach im April 2021 davon: Die Impfung hält mindestens ein Jahr. Und gerade vor vier Monaten dann die Mutter aller Wahllügen: Es wird keine Impfpflicht geben. In den deutschen Parteien gibt es heute ziemlich viele Politiker mit kurzen Beinen und langen Pinocchio-Nasen.

(Beifall AfD)

Das Misstrauen gegenüber Ihrer Politik haben Sie selber verursacht, erst Ihre falschen Hoffnungen und gebrochenen Versprechen und nun können Sie nicht zugeben, sich verrannt zu haben.

Andere Länder gehen längst andere Wege – Wege Richtung Normalität. Zurückgenommen wurden die Maßnahmen – oder werden in absehbarer Zeit – in Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien, vielen Bundesstaaten der USA und vielen weiteren Staaten auf der ganzen Welt. Deutschland ist in der Corona-Politik ein Geisterfahrer und Thüringen sitzt unter Bodo Ramelow begeistert auf dem Rücksitz und fährt mit.

(Beifall AfD)

Auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – die Impfpflicht für Gesundheitsberufe – könnte aus den Erfahrungen anderer Länder gelernt werden. So wurde beispielsweise eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe in Québec und Ontario eingeführt, kanadische Provinzen. Nachdem dort das Krankenhaussystem drohte zusammenzubrechen, wurde diese Impfpflicht in den Gesundheitsberufen wieder zurückgenommen. In den USA wurde die Impfpflicht vom Obersten Gericht gestoppt. In Großbritannien wurde erst in dieser Woche die Impfpflicht zunächst in den Gesundheitsberufen eingeführt. Weil Omikron aber harmloser ist und die Kün

(Abg. Müller)

digungsauswirkungen auf das Gesundheitssystem verheerend waren, wurde die Impfpflicht dort wieder zurückgenommen.

Auch in Thüringen und in Deutschland droht der Kollaps des Gesundheitssystems, weil 15 bis 25 Prozent des Personals ungeimpft sind. Aber nicht nur, weil diesen Leuten droht, ein Berufsverbot ausgesprochen zu bekommen oder sie drohen zu kündigen, sondern auch, weil davon auch das geimpfte Personal betroffen ist. Wir wissen schon heute, dass es eine massive Personalknappheit gibt. Aber diese Leute, die schon heute überlastet sind, müssen weitere Aufgaben übernehmen – und das, obwohl wir aus allen Umfragen wissen, dass die bereits heute hohe Arbeitsbelastung aufgrund der schlechten Personalbesetzung der Hauptkündigungsgrund ist. Die Frustration in diesen Bereichen und damit die Kündigungen steigen weiter an. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen schützt keine Menschenleben, die Impfpflicht gefährdet die Versorgungssicherheit hier in Thüringen, die Impfpflicht ist wieder abzuschaffen.

(Beifall AfD)

Deshalb muss sich die Landesregierung auch auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Impfpflicht wieder abzuschaffen.

Abzuschaffen ist auch 2G im Einzelhandel und in der Gastronomie. Abzuschaffen sind alle G‘s, weil wir endlich unser Leben wieder zurückhaben möchten.

(Beifall AfD)

Darum beglückwünsche ich auch die vielen Protestler und auch die Juristen in der AfD, die mit ihrem Druck gegen 2G beispielsweise vor dem Verfassungsgerichtshof die Landesregierung zum Ende von 2G bewogen haben. Meinen herzlichen Glückwunsch dazu.

(Beifall AfD)

Protest und unsere Oppositionsarbeit wirken. Liebe Gegner der Impfpflicht, die AfD steht als einzige Partei an Ihrer Seite und verurteilt Sie im Gegensatz zu allen anderen Parteien nicht. Gemeinsam verhindern wir die allgemeine Impfpflicht, erhalten unsere Selbstbestimmung und schützen die Gesundheitsversorgung. Es sollte jeden Bürger in unserem Land interessieren, wenn das Gesundheitssystem wegen der Impfpflicht kollabiert, OPs verschoben werden müssen, Vorsorgetermine ausfallen, Zahnschmerzen nicht behandelt werden können und Eltern sowie Großeltern in der Pflege nicht ausreichend versorgt werden können. Die AfD steht felsenfest, hat von Beginn an vor der Impfpflicht gewarnt und wurde auch dafür in diesem Hohen

Hause beleidigt und angegriffen. Aber wir halten trotzdem an unserem Kurs fest – im Übrigen im Gegensatz zu allen anderen Parteien auch nach der Wahl.

(Beifall AfD)

Liebe Mitbürger, die Befürworter der Impfpflicht, auch der allgemeinen Impfpflicht, sie schwanken. Man kann an den vielen verschiedenen Wortmeldungen in den vergangenen Wochen merken, wie unsicher sie geworden sind. Dank der vielen Proteste und dank der AfD müssen sie neu nachdenken. Es liegt jetzt an uns weiterzumachen, sich nicht spalten zu lassen – alle gemeinsam, ob geimpft oder ungeimpft, alle gemeinsam gegen die Impfpflicht. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Ich habe auf der Redeliste noch Herrn Abgeordneten Dr. Hartung, SPD, mit 50 Sekunden? Nein. Ich habe noch die fraktionslose Abgeordnete Frau Bergner mit 40 Sekunden? Auch nicht. Dann ist die Redezeit, was die Liste betrifft, an dieser Stelle erschöpft. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern etwas voranstellen wollen und vielleicht auch auf den, ich sage mal, emotionalen Ausbruch von Herrn Abgeordneten Olaf Müller, den ich sehr schätze und immer noch schätze, reagieren wollen. Wenn wir hier Verordnungen erlassen alle vier Wochen – das ist der Abstand, der uns durch das Infektionsschutzgesetz aufgegeben ist, dass Verordnungen nicht länger Bestand haben dürfen, sondern eben immer wieder untersucht, überprüft werden müssen –, dann ist das eben kein Selbstzweck, sondern es gilt, eben genau hier diese Überprüfungen auch stattfinden zu lassen und alle möglichen Argumente, neuen Verhältnisse, neuen Erkenntnisse, auch Urteile im Übrigen, usw. in diese Verordnungserstellung mit einfließen zu lassen. Das machen wir sehr kontinuierlich, sehr ausführlich und auch sehr detailliert. Ich möchte an der Stelle auch mal all denjenigen danken, unter anderem aus meinem Haus, die eben immer wieder diese Aufgabe auch auf sich nehmen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Aust)

Ich sage immer: Nach der Verordnung ist vor der Verordnung – nur, um ein kleines Beispiel zu geben, was das bedeutet, eine Verordnung zu schreiben, was das bedeutet, was in diesen drei, vier Wochen jeweils stattfindet. Das ist die Landtagsbeteiligung. Die ist uns auch sehr wichtig, deswegen versuchen wir frühzeitig, einen aktuellen Verordnungsentwurf zur Verfügung zu stellen. Ich sage aber auch immer, was in die Bewertungen noch mit einfließt, ist natürlich das eine, was aus dem Landtag kommt, aber auch die Diskussion mit unseren Ressorts, die Diskussion in der Gesundheitsministerkonferenz, die Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz, die Diskussion in der AG der Infektionsschützerinnen und ‑schützer, die Frage der Diskussion mit den Gebietskörperschaften, die Diskussion mit den Clustern, die wir beim Ministerium auch haben, das heißt, mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände, mit der Pflege, mit den Apotheken, mit den Krankenhäusern, mit den Ärztinnen und Ärzten. All das sind Dinge, die in einen Verordnungsentwurf einfließen und natürlich auch die aktuellen Erkenntnisse, die es aus der Wissenschaft gibt, oder auch Urteile, die in Bundesländern gefällt wurden, die wir auch in der Verordnung mit berücksichtigen. Das sind alles Dinge, die hier eine Rolle spielen. Ich nehme das Parlament, wie gesagt, an der Stelle sehr ernst und versuche auch, wenn sich in der Ausschusssitzung beispielsweise, wenn wir immer sehr ausführlich über die Verordnung diskutieren, neue Erkenntnisse ergeben haben, die auch dem Parlament, dem Ausschuss mitzuteilen. In jedem Ausschuss spielt auch das Thema „CoronaVerordnung“ eine Rolle, und das diskutieren wir hier und versuchen auch, das immer sehr transparent darzustellen.

Noch die Frage zum Stufenplan – ich will das auch noch mal kurz erwähnen. Hier wurde kein einziger Stufenplan eins zu eins übernommen, sondern es wurden entsprechend den Entwicklungen die verschiedenen Anregungen, die es gab, aus verschiedenen Stufenplänen zusammengefasst. Was klar war, ist, dass man irgendwann den Stufenplan nicht einfach nur von der Inzidenz abhängig machen kann und dass sich ein Stufenplan regional konkret darstellen muss. Das heißt, deswegen ist der Stufenplan so verändert worden, dass je nachdem, wie regional sich die Inzidenzen, aber eben nicht nur die, sondern auch der Wert der Hospitalisierung oder der ITS-Belegung verändert, hier eben auch in neue Stufen gegangen werden kann. Ein Beispiel ist, wenn Sie sich unser Frühwarnsystem oder unser Ampelsystem anschauen: 18 Landkreise werden jetzt in Warnstufe 2 wechseln, das heißt, über eine Allgemeinverfügung werden diese Kommunen in die Lage versetzt, in eine andere Warnstufe zu