vor allem auch gern für schnelle Verfahren eingesetzt. Ich erinnere da an 2011, als die Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hieß und sie ein Gesetz zum Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren auf den Weg brachte, um „den Gerichten Beine zu machen“, wie eine Pressemeldung schrieb.
Insofern erschreckt uns die Botschaft natürlich schon, dass wichtige Gerichtsverfahren – den Encrochat-Prozess darf man durchaus als wichtiges Gerichtsverfahren bezeichnen – nicht angegangen werden können, weil es angeblich an Räumlichkeiten für einen großen Prozess in der Form unter pandemiegerechten Bedingungen fehle. An den Räumlichkeiten fehlt es aus unserer Sicht nicht, das sei hier schon mal gesagt. Wir haben nicht nur landeseigene Immobilien, die entsprechende Säle haben, zum Beispiel hat die JVA Tonna einen großen Gerichtssaal und kann sicher auch den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wir haben auch schon mehrfach erlebt, wie große Verfahren in völlig anderen Räumlichkeiten stattgefunden haben, wie der Ballstädt-Prozess in der Messe Erfurt.
Daran liegt es also nicht. Aber woran lag es denn dann, dass dieser wichtige Prozess um Encrochat und auch ein weiterer nicht wie geplant stattfinden konnten? Wir wollten das genauer wissen und deswegen haben wir das, wie die CDU auch, als Selbstbefassungsantrag im Justizausschuss gestellt. Wir haben Einblick bekommen in das Prozedere zur Anmietung und wir haben hinterfragt, wie das Ministerium zukünftig auf solche Konstellationen reagieren möchte. Und, liebe CDU, wir waren mit den Antworten jetzt auch nicht hundertprozentig zufrieden, ich bin mir aber unsicher, ob ein Wiederaufruf des Themas hier in diesem Plenum uns jetzt irgendwie einen Schritt weiterbringt. Nicht, weil die Themen nicht irgendwie in die Öffentlichkeit gehören, ich glaube schon, dass es der Thüringer Bevölkerung zusteht zu wissen, ob die Thüringer Justiz krisenfest und funktionstüchtig ist. Aber wir werden hier keine weiterführenden Erkenntnisse kriegen, denn wenn die Antworten für den nicht öffentlichen Ausschuss zu vertraulich waren, dann wird es hier wahrscheinlich auch nichts bringen.
Was am Ende bei der Diskussion herauskam, war, dass es ein Problem in der Kommunikation gibt und dass es ein Problem im Verfahren gibt bzw. dieses überarbeitungswürdig ist.
Verstehen Sie mich richtig: Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, dass sich die Thüringer Justiz weder das eine noch das andere Problem wirklich leisten kann. Wer am Ende aber verantwortlich ist,
das wird sich auch in dieser Öffentlichkeit sicher nicht herausfinden lassen. Aber man kann das hier natürlich für einen prächtigen Austausch nutzen.
Deswegen lassen Sie mich kurz darstellen, was uns Freien Demokraten in der Sache wichtig ist: Gerichtsprozesse dürfen nicht an Banalitäten scheitern.
Einen passenden Raum zu finden, so komplex eine entsprechende Suche ist und so komplex wahrscheinlich auch die Anforderungen sind, das ist eine grundlegende Banalität, die hat zu funktionieren.
Wir sind der Auffassung, dass der aktuell avisierte Zeitraum, der uns im Ausschuss mitgeteilt wurde, den es für so eine Anmietung von externen Räumen braucht, zu lang ist. Hier muss definitiv auch für spontane Notwendigkeiten Vorsorge getroffen werden. Wir kennen das aus dem Krisenmanagement, aus dem Katastrophenschutz, da werden verschiedene Szenarien immer schon mal durchgespielt und vorbereitet, auf die dann im Fall der Fälle zurückgegriffen werden kann.
Sicherlich hat die Erstellung eines Sicherheitskonzepts für Gerichtsverfahren individuell zu erfolgen, aber bestimmte Vorplanungen können da durchaus für einzelne, externe Räume schon mal vorsorglich getroffen werden.
Wir als Freie Demokraten legen aus unserem Selbstverständnis Wert darauf, dass der Rechtsstaat, unsere Justiz in Thüringen jederzeit funktionsfähig ist. Dazu gehört auch, dass die Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die mühevoll herangezogen wurden, am Ende auch in Verfahren münden können, die ohne Verzögerung Recht sprechen.
Wir werden nicht das letzte Mal über dieses Thema gesprochen haben, das ist schon angeklungen, aber vielleicht doch dann mit einer konstruktiven Ausrichtung im entsprechenden Fachausschuss. Vielen Dank.
Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, auch ich hätte mir ein etwas ideologiefreieres Herangehen von Ihnen, Herr Schard, an diesen Vorfall oder an die beiden Vorfälle gewünscht. Also, gefreut hat sich niemand darüber, dass zwei Gerichtsverhandlungen nicht in der Zeitschnelle ihren Anfang finden konnten wie vorher. Aber das ist kein Grund, dem Justizministerium hier irgendein systemisches Versagen vorzuwerfen. Das hat eigentlich auch die Information des Ministers im Justizausschuss am letzten Freitag ganz eindeutig ergeben. Natürlich haben wir uns alle geärgert, als wir die Zeitung aufgeschlagen haben, aber es ist ja nicht so, dass der Prozess für immer geplatzt wäre und es ist auch nicht so, dass jetzt alle, die sich vorher in U-Haft befanden, entlassen worden sind, das ist nur ein einziger Fall – bedauerlicherweise – wegen Überschreitung der zulässigen U-Haft-Dauer. Dieser Mensch hat aber wohl, glaube ich, eine Meldeauflage, und andere in Haft Befindliche hatten noch andere Dinge offen und warten deswegen weiter auf ihren Prozess.
Es ist von Ihnen auch nicht gesagt worden – das müssen Sie ja als Opposition auch nicht, aber ich mache das hier gern –, dass wir natürlich in den vergangenen Monaten andere Großverfahren hatten, die auch unter Pandemiebedingungen stattfinden konnten und wofür auch Räume gefunden wurden. Wir haben uns im Justizausschuss von Minister Adam, der hier auch noch das Wort nehmen wird, ausführlich schildern lassen, dass es eben doch nicht so einfach ist. Es braucht nicht einfach nur einen großen Raum, es braucht eben zum Beispiel, wenn Leute aus der U-Haft vorgeführt werden, auch sichere Verwahrräume in der Nähe, ein entsprechendes Sicherheitskonzept, damit niemand während der Verhandlung entweichen kann. All diese Dinge machen es nicht einfach, jetzt spontan meinetwegen einfach eine leerstehende Halle anzumieten und den Prozess zu starten.
Herr Schard, ich habe Ihnen schon übel genommen, dass Sie gesagt haben, es hätten Leute verurteilt werden können wegen schwerer Drogenvergehen, also sprachlich intendiert so zu tun, als würden die jetzt sozusagen mit nichts davonkommen. Das ist ja mitnichten der Fall. Der Prozess startet verspätet, das ist ärgerlich. Aber er startet nicht überhaupt nicht.
Deswegen ist es auch kein geplatzter Prozess, sondern einer, der verspätet beginnt. Und gänzlich schauerlich wird es dann, als Sie gesagt haben,
es liegt ja auch daran, dass sich im Ministerium alle immer nur für Migration zuständig fühlen. Das war nun ein Griff ganz tief nach unten, der einer sachlichen Befassung mit dem Thema nun wirklich nicht angemessen ist. Ich muss sagen, hier wird auch die Justiz, nicht nur das Ministerium, in ein Licht gestellt, was sich nicht gehört, wenn man sich mit einem solchen Problem sorgfältig befasst, und ich bedauere das deswegen sehr, dass Sie das zu einer pauschalierenden Anwurfsituation glauben umdeuten zu müssen. Ich glaube – ich bin ja schon länger hier im Haus –, der Justizausschuss war früher ein Ausschuss, der sich durch eine besonders sachliche Debatte ausgezeichnet hat; es wäre schön, wenn wir da vielleicht irgendwann mal wieder hinkämen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen, verehrter Herr Präsident, im Gegensatz zu Frau Marx bin ich sehr wohl der Auffassung, dass Herr Schard die wichtigen Punkte hier angesprochen hat und dass es sich hier um einen handfesten Skandal in der Thüringer Justiz handelt, dass man nicht in der Lage ist, Räumlichkeiten für zwei Strafprozesse zur Verfügung zu stellen.
Herr Minister Adams, Sie rühmen sich, dass Sie sich in die Unabhängigkeit der Justiz nicht einmischen. Wenn wir uns die Exekutive genau anschauen, dann stellen wir fest, dass das genau in dem Fall mit dem Weimarer Richter damals geschehen ist. Da waren es nicht Sie, sondern das Bildungsministerium, das sich als Exekutivorgan in Judikativangelegenheiten eingemischt hat. Und da, wo Sie benötigt werden, kümmern Sie sich nicht um die Beschaffung von Räumlichkeiten, was aus unserer Sicht schlicht und ergreifend nicht mehr vertretbar ist.
Sie haben als Ministerium zum Ende des Jahres erklären lassen, ich darf zitieren: „In Thüringen können Gerichtsverfahren aktuell trotz Pandemie durchgeführt werden. […] Bislang seien keine Fälle bekannt geworden, wonach Prozesse aktuell aufgrund fehlender Raumkapazität verschoben werden
müssten.“ Sie hatten zwei Fälle: am Landgericht Erfurt, da wurde an elf Tagen die Erfurter Messe angemietet, und am OVG Weimar, das sieben Tage die Weimarhalle angemietet hat. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 184.500 Euro. Es gibt da zwei strittige Zahlen: einmal 170.000 Euro, einmal 84.000 Euro. Aber der Vorwurf, der hier im Raum steht, ist schlicht und ergreifend: Dieses Geld, das für diese Anmietung von Räumlichkeiten ausgegeben worden ist, hätten Sie genauso gut in die vorhandenen Gerichtsräume hineinstecken können. Hier darf ich zitieren, was der Vorsitzende des Thüringer Richterbundes, Richter am Landgericht Erfurt, Herr Pröbstel, gefordert hat, nämlich diese Räumlichkeiten in den Gerichten mit entsprechenden Belüftungsanlagen auszustatten. Hätten Sie dieses Geld sinnvoll investiert, hätten Sie die 184.000 Euro genommen, dann hätten Sie genug Gerichtssäle gehabt, die mit einer ordnungsgemäßen Belüftungsanlage ausgestattet gewesen wären, und dann hätten wir diese Probleme, die wir jetzt haben, nicht gehabt.
Frau Dr. Martin-Gehl, Sie haben mal gesagt, dass die Probleme nicht aufseiten des Ministeriums bestehen, sondern dass die Justiz eigenverantwortlich ist. Da darf ich noch mal Herrn Pröbstel zitieren, den Vorsitzenden des Thüringer Richterbundes, der sagt: „Zwar haben wir CO2-Messgeräte, aber keine Lüftungsanlagen in den Sälen.“ Ein Problem sei, sagt er, dass die Landesregierung in der neuen Corona-Verordnung keine Regelung für den Zugang zu Behörden im Zusammenhang mit 3G getroffen habe. Jeder Vorsitzende Richter müsse nun selbst entscheiden, wie die Zugänge vor Ort geregelt würden. „Ich habe damit kein gutes Gefühl“, so Pröbstel weiter. „Ich kann zwar sitzungspolizeilich verfügen, dass es nur noch Zugang mit 3G gibt, aber was mache ich dann, wenn einer das nicht erfüllt? Da hätte ich mir eine Anordnung der Landesregierung gewünscht.“ Genau darin liegt Ihr Versagen: Sie hatten jetzt zwei Jahre Zeit, sich um die Ausstattung der Gerichtssäle zu kümmern. Außer der Installation von Plexiglaswänden, Desinfektionsständern und Eingangskontrollen in den Gerichten ist nichts weiter geschehen. Genau das Problem ist die Befürchtung des Richterbundes.
Dieses Problem hat sich nun bewahrheitet. Jetzt kam es zum Super-GAU in der Justiz: Verhandlungen fallen mangels Raumkapazitäten aus. Ein einmaliger und skandalöser Vorgang. Da hilft es auch nicht, auf Dritte als Schuldige zu verweisen. Hier stehen Sie als Ministerium, hier stehen Sie als Minister in der Pflicht. Für dieses Versagen gibt es aus unserer Sicht nur eine Lösung – und wir ma
chen das nicht so samtweich, wie das Herr Schard sagt, dass wir hier verantwortlich handeln müssen, sondern hier geht es darum, Herr Minister, wir müssen Sie auffordern: Treten Sie zurück und wenden Sie damit den größeren Schaden vom Ministerium ab! Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Sesselmann. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Mitglied des Justizausschusses war das Thema für mich jetzt nicht ganz so neu, weil wir es in der letzten Sitzung – für meine Begriffe jedenfalls – sehr ausführlich besprochen haben. Wie gesagt, die CDU-Fraktion hatte dazu einen Antrag in der letzten Woche eingebracht zu den Prozessvertagungen am Landgericht Erfurt. Jetzt meinen Sie, dass da offenkundig noch einmal in einer Aktuellen Stunde nachgewaschen werden muss. Das kann man machen. Ich weiß nicht, ob der Mehrwert tatsächlich so gegeben ist, weil der Justizminister für unsere Begriffe sehr umfänglich berichtet hat.
Die von der CDU in der Erklärung zur Aktuellen Stunde vorgebrachte Anschuldigung, das Justizministerium hätte die Anmietung eines größeren Saals untersagt, wurde übrigens auch schon im Ausschuss widerlegt – alle, die dabei waren, wissen das –. Es wurde vielmehr deutlich, dass es sich um eine – ich sage es hier mal so offen – gerichtsinterne Diskussion zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Landesgerichtspräsidentin handelte, und dabei ging es vor allem um die Frage, ob eine Verhandlung unter Bedingungen der Pandemie bei gleichzeitig hohen Sicherheitsanforderungen – das ist ja klargeworden, das ist schon ein recht bedeutender Prozess – tatsächlich durchgeführt werden kann. Die Vorsitzende Richterin hatte für sich entschieden, dass sie das nicht verantworten kann, und das ist prozessual auch so zulässig.
Um es an der Stelle ganz klar zu sagen: Unsere Fraktion befürwortet grundsätzlich und in keiner Weise die Verschiebung von Prozessen. Ganz im Gegenteil haben wir auch aus guten Gründen nicht zuletzt in unserem Fraktionspapier zu einer Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit noch einmal sehr deutlich gemacht, dass gerade Strafverfahren, im Besonderen aus dem Phä
nomenbereich „Rechtsextremismus“, dringend beschleunigt werden müssen. Das hat ja auch im letzten Jahr der Ballstädt-Prozess wieder einmal gezeigt. Gerade für Opfer von Gewalttaten sind nämlich solche in die Länge gezogenen Prozessverfahren eine zusätzliche psychische Belastung, die unbedingt vermieden werden sollte. Man muss sich einfach klarmachen, dass diese Opfer immer wieder auch auf die Schläger, die Nazis, die Täter treffen, und das ist eine Zumutung in jeder Hinsicht.
Der Vorwurf, den die CDU aber hier gegen das Justizministerium erhebt, ist unbegründet. Ich finde, die CDU sollte sich in ihrer Kritik ehrlich machen. Denn eine Verlagerung von Prozessen in andere entsprechend große Räumlichkeiten, die der Pandemie und den Sicherheitsvorkehrungen angepasst sind und die extra zu diesem Zweck angemietet werden müssen, hat eben auch ihren Preis. Eine Verlagerung aller derzeit bekannten Großprozesse beispielsweise in die Erfurter Messehalle würde – das konnten wir ja auch schon in der Presse lesen – in etwa 1 Million Euro kosten. Das hat Minister Adams im Justizausschuss auch ausgeführt. Und nun war es aber gerade die CDU – das muss ich an der Stelle sagen, wir werden ja morgen noch mal länger darüber diskutieren –, die in den Haushaltsverhandlungen unbedingt auf einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro bestanden hat. Das bedeutet – das wissen wir alle –, dass mit dem Rasenmäher mehr oder weniger in allen Bereichen, auch im Justizbereich, Kürzungen anstehen, also eigentlich ganz und gar nicht im Sinne des Erfinders, wenn einem das wichtig ist. Das Vorgehen widerspricht also auch der aufgemachten Forderung aus dieser Aktuellen Stunde.
Und entgegen den Äußerungen – das muss ich jetzt auch noch sagen – in verschiedenen Pressemitteilungen Ihrer Fraktion war es eben nicht die CDU, die weitere Gelder für diese Prozesse in den Haushalt einstellen wollte. Ich wollte diesen Wettlauf eigentlich nicht mitmachen mit „wer hat’s erfunden“ oder „wer hat’s gemacht?“, weil ich hoffe, dass wir morgen, übermorgen hier einen guten Haushalt verabschieden. Aber es war unser Vorschlag, zumindest 500.000 Euro für die Anmietung von entsprechenden Räumlichkeiten während der Pandemie bereitzustellen. Der Antrag ist jetzt auch eingebracht, besprochen mit der CDU – richtig –, aber es war nicht Ihr Vorschlag. Sie haben keinen solchen Vorschlag gemacht. Da sollte man einfach bei der Wahrheit bleiben. Ich höre übrigens auch nichts von Ihnen darüber, wie in anderen Rechtsgebieten wie Familien- oder Sozialrecht Verfahren