beschleunigt werden könnten. Auch das täte an vielen Stellen immer mal wieder not. Denn diese Art der Verzögerung hat vielmehr mit Personalmangel an den Gerichten zu tun, und auch den beheben wir nur, wenn wir entsprechend im Haushalt Mittel einstellen und eben nicht Mittel streichen.
Vielleicht wäre es also zukünftig sinnvoller, im Zuge einer konstruktiven Oppositionsarbeit realistische Vorschläge zur Lösung dieser Probleme zu unterbreiten, statt haltlose und vor allem unbegründete Vorwürfe in den Raum zu stellen. Dann ließe sich auch gemeinsam daran arbeiten, Gerichtsverfahren insgesamt zu beschleunigen und so schnell für Rechtsicherheit zu sorgen und vielleicht auch wieder zu der Zusammenarbeit zurückzukommen, die Dorothea Marx eingangs schon mal beschrieben hat: Eigentlich war der Justizausschuss mal ein sehr sachlich und gut zusammenarbeitender Ausschuss. Wenn wir wieder dahin kämen, wäre schon sehr viel gewonnen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Wird das Wort gewünscht? Herr Minister Adams, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte erst mal mit einem sehr breiten Dank beginnen. Der Dank gilt Frau Baum, Frau Marx, Frau Rothe-Beinlich und Frau Martin-Gehl für die – finde ich – sehr sachliche Debatte und Auseinandersetzung mit einer wirklich schwierigen Thematik. Wir haben ja nicht umsonst, ich glaube, im Ausschuss …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es steht Ih- nen als Minister nicht zu, Redebeiträge von Abgeordneten zu bewerten!)
Ich weiß nicht, was die AfD dagegen hat, dass ein Minister Abgeordneten dankt. Ich weiß nicht, was Sie dagegen haben, dass ich Abgeordneten danke, und, ich glaube, dass es Ihnen nicht zusteht, mir
Mein Dank gilt auch der CDU-Fraktion – und das ohne jede Ironie, um das mal ganz deutlich zu sagen –, weil mir eine solche Aktuelle Stunde immer auch die Gelegenheit gibt, Dinge noch mal geradezurücken, die vielleicht schief angekommen sind, die falsch verstanden wurden oder die vielleicht auch wirklich mit Absicht missverständlich dargestellt wurden. Da bin ich außerordentlich dankbar, dass hier einige Abgeordnete die Ausschusssitzung – für meine Begriffe – sehr realitätsnah dargestellt haben. Das habe ich, ehrlich gesagt, vermisst. Es sind von Ihnen, Herr Schard, keine Fragen offengeblieben, und wir haben nicht abgeschlossen, vor allen Dingen deswegen, weil ich ja angeboten habe zu berichten, wie das weitergegangen ist, welchen Raum haben wir denn gefunden, weil ich angeboten habe, darüber zu berichten – Frau Baum hatte es gefordert und ich hatte darüber gesprochen –, welche Varianten wir prüfen konnten und vielleicht auch feststellen und vielleicht auch in Angriff nehmen, um grundsätzlich für Verfahren, von denen wir noch nichts wissen, eine Ausweichlokalität zu haben. Das habe ich ja angeboten, und daraufhin haben alle Abgeordneten gesagt: Dann schließen wir das an der Stelle nicht ab. Und zwar nicht, weil irgendeine Frage offengeblieben ist, sondern alle Fragen sind dabei auf jeden Fall beantwortet worden. Wenn nicht, könnte man die gern heute auch noch mal stellen.
Ich war ein wenig erstaunt, Herr Sesselmann, über das, was Sie hier beigetragen haben. Insbesondere will ich noch mal auf die Mär, die Sie immer verbreiten, eingehen bezüglich des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar in Familiensachen. Sie bemängeln, dass sich das Bildungsministerium hier gewehrt hat. Das Bildungsministerium war ja Gegner oder Beschwerter des Beschlusses des Familiengerichts, und dagegen darf man sich in einem Rechtsstaat wehren. Man darf zum nächsten Gericht gehen und dagegen Klage einreichen, und das hat das Bildungsministerium gemacht, als Ausfluss der Rechtsstaatlichkeit. Und das OLG hat die Beschwerde des Bildungsministeriums angenommen. Daraufhin – der Rechtsstaat wieder – haben diejenigen, die von diesem Beschluss beschwert waren, gesagt, damit gehen wir aber zum BGH, und der BGH hat an der Stelle dem OLG recht gegeben, somit dem TMBJS. Was Sie daran nicht verstehen, nicht verstehen wollen und warum Sie es immer wieder zum Diskreditieren nutzen, das verstehe ich
Erstaunt und vielleicht ein bisschen geschmunzelt habe ich, dass Sie, Herr Sesselmann, gefordert haben, dass doch endlich 3G-Regelungen auch in Gerichten gelten und dass Sie mich aufgefordert haben, zurückzutreten,
weil ich das nicht hinbekomme. Ich darf Sie darüber informieren – ich dachte, dass man sich das in der AfD-Fraktion immer genau anschaut –, dass in der neuen Verordnung ab dem 07.02. für Besucher die 3G-Regelung verbindlich sein wird, so, wie es viele Vorsitzende Richterinnen und Richter oder Einzelrichter schon auch verfügt hatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit steht alles auf einer ordentlichen Regelungsbasis. Im Übrigen ist auch das eine falsche Behauptung, wenn Sie sagen, es gibt keine Lüftungsgeräte. Wir haben an verschiedenen Gerichten für bestimmte Räume Lüftungsgeräte, also sogenannte Filtergeräte angeschafft, insbesondere da, wo man nicht gut lüften konnte oder der Raum sehr klein war und größere Verfahren doch tatsächlich darin stattfinden mussten. Das heißt – und dafür bedanke ich mich noch mal –, ich konnte jetzt die Möglichkeit nutzen, hier einige vielleicht falsch angekommenen Dinge geradezurücken. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, das Zusammenwirken von Justiz und Verwaltung, etwas, was normalerweise nicht so in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, im folgenden Beitrag noch mal ein wenig zu erhellen, weil das unglaublich wichtig ist für die Wirkungsweise unseres Rechtsstaats.
Wichtig ist mir auch, gleich an den Anfang zu stellen – und, ich glaube, es haben fast alle Rednerinnen hier angesprochen –, da beißt die Maus keinen Faden ab, ich gebe Ihnen recht, Ihnen, der CDU, und allen anderen, die das auch angesprochen haben, das ist ein absolut bedauerlicher Vorgang. Ich werde das im Text noch mal sagen und unterstreichen. Das ist absolut bedauerlich und das ist ein Rückschlag für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität. Besser wäre, das wäre so nicht geschehen. Warum es aber geschehen ist, dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich hier wie im Ausschuss recht ausführlich auch Auskunft geben.
jedem größeren Verfahren immanent sind und auch so zeigen, in den allermeisten Fällen gelingt es jedoch, auftretenden Schwierigkeiten, seien sie pandemiebedingt oder verfahrensimmanent, im Sinne einer möglichst zügigen Verfahrenserledigung auch abzuhelfen. Beispiel dafür sind nicht nur die genannten Verfahren, sondern auch der „Jungsturm“Prozess im letzten Jahr im Landgericht in Gera, der stattfinden konnte, der Drogenhandel-Prozess im April oder – auch mal aus einer anderen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit – das Verfahren zu den Sicherungskosten der Kaligruben. All diese Verfahren haben sich dadurch ausgezeichnet, dass sie unter Pandemiebedingungen besondere Verfahren waren, die stattgefunden haben und für die wir zum Teil auch auswärtige Räume haben suchen müssen und sie auch gefunden haben. Deshalb, weil das so hervorragend klappt in den meisten Fällen, danke ich an dieser Stelle auch insbesondere den Justizverwaltungen bei den Gerichten, Landgerichten und den Obergerichten wie auch den entsprechenden Mitarbeitern in meinem Haus.
An der Stelle, Herr Schard, haben wir einen Konflikt, den ich hier sehr deutlich aussprechen will: Ihrer Rede oder der Rede von dem Versagen des Justizministeriums, sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, trete ich entschieden entgegen. Ich weise das zurück! Niemand in meinem Haus muss sich von Ihnen Versagen vorwerfen lassen – niemand! Und das sage ich hier sehr deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun zum Sachverhalt: Am 13. Januar 2022 hat die Vorsitzende Richterin einer Strafkammer des Landgerichts Erfurt mehrere Termine in einem Strafverfahren gegen fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und anderer Straftaten aufgehoben. Die Aufhebung begründete sie damit, keinen den Anforderungen an das Strafverfahren gerecht werdenden Sitzungssaal gefunden zu haben. Vorausgegangen waren divergierende Einschätzungen zwischen ihr und der Präsidentin des Landgerichts zur Eignung der bestehenden Räumlichkeiten. Das Landgericht Erfurt verfügt im Gebäude am Domplatz über einen ca. 200 Quadratmeter großen Schwurgerichtssaal. Dieselbe Größe wird der Schwurgerichtssaal im Alten Postscheckamt nach Umzug des Landgerichts haben. Selbstverständlich muss eine Saalbelegung auch dieser Größe in der heutigen Zeit auch unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage geplant werden. Hierzu bestehen im Landgericht Infektionsschutzkonzepte. Die Präsidentin des Landgerichts vertrat vor diesem
Hintergrund die Ansicht, dass eine Verhandlung sowohl nach den örtlichen Verhältnissen als auch unter Pandemiebedingungen im Schwurgerichtssaal möglich sei. Die Vorsitzende Richterin hingegen war der Auffassung, dass mit den vorhandenen Räumlichkeiten unter den Bedingungen der Pandemie den hohen Sicherheitsanforderungen in speziell diesem Fall des konkreten Verfahrens nicht Genüge getan werden könne, und hat deshalb die Terminierung aufgehoben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie läuft so was normalerweise, weil das auch angesprochen wurde und weil ich es im Ausschuss erläutert habe: Wenn absehbar die vorhandenen Gerichtssäle aus Kapazitäts- oder Infektionsschutzgründen keine Verhandlungsdurchführung erlauben, wird in der Regel auf auswärtige Unterbringungsmöglichkeiten zurückgegriffen. Beispielhaft seien hier die Anmietung des Puschkinhauses in Mühlhausen für den Eliog-Prozess oder die Anmietung der Erfurter Messe für den sogenannten Ballstädt-Prozess genannt. Auch das war von den Abgeordneten hier so dargestellt worden. Zuständig für die Anmietung ist das Landesamt für Bau und Verkehr. Mein Haus beauftragt in diesen Fällen dieses Amt mit der Markterkundung nach dem geeigneten Verhandlungssaal, sobald die Gerichtsverwaltung die qualitativen und quantitativen Bedarfsanforderungen übermittelt hat. Ein Tätigwerden des Justizministeriums erfordert somit einen konkreten Handlungsauftrag durch die jeweiligen Gerichtsverwaltungen. Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich unter anderem nach der Höhe des Mietzinses bzw. der Laufzeit des Mietvertrags richten, ist auch das Thüringer Finanzministerium in den Vorgang mit einzubinden.
Jetzt wieder zum konkreten Sachverhalt: Aufgrund der divergierenden Auffassungen zur Möglichkeit der Realisierung des Verfahrens in den vorhandenen Räumlichkeiten erfolgte im hier in Rede stehenden Verfahren die notwendige Übermittlung einer Bedarfsanforderung an mein Haus jedoch erst, nachdem sich die Vorsitzende Richterin am 10. Januar per Mail an mich persönlich gewandt hat und mein Haus daraufhin das Landgericht dazu aufgefordert hatte. In diesem Rahmen fanden auch unmittelbar mehrere Gespräche der seitens der Justizverwaltung zuständigen Personen, nämlich des Staatssekretärs, der Präsidentin des OLG, der Präsidentin des Landgerichts und Vertretern der zuständigen Fachabteilungen meines Hauses, statt, um die Durchführung des Verfahrens gewährleisten zu können. Die Bedarfsanforderungen wurden von meinem Haus, unmittelbar nachdem sie bei uns eingegangen sind, am 13. Januar 2022 dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vorgelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch am selben Tag wurde ich jedoch darüber unterrichtet, dass die Vorsitzende Richterin nunmehr die Aufhebung der Termine veranlasst hat. Gleichzeitig wurden die Haftbefehle aufgehoben, wobei letztlich aber nur ein Angeklagter auf freien Fuß kam. Die Aufhebung der Termine traf die Vorsitzende Richterin in richterlicher Unabhängigkeit und sie liegt damit in ihrem Verantwortungsbereich. Die damit verbundene Aufhebung der Haftbefehle ist Ausfluss auch unseres Rechtsstaatsgrundsatzes, nämlich dass sich Verfahrensverzögerungen grundsätzlich nicht zum Nachteil der Angeklagten auswirken dürfen.
Und hier noch mal, ein zweites Mal, dass es alle hören und dass es deutlich wird: Ich bedauere außerordentlich, gemeinsam mit Ihnen, diesen Rückschlag in der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Begründung dieser Aktuellen Stunde wird noch auf ein weiteres am Landgericht Erfurt anhängiges Strafverfahren Bezug genommen, welches am 20. Januar 2022 Eingang in die Medienberichterstattung fand. Danach sei der Prozess wegen Platzmangels vorerst geplatzt, weil das Justizministerium eine Raumanmietung abgelehnt habe. Klarstellend muss darauf hingewiesen werden, dass es in dem besagten Verfahren bislang noch keine Terminierung gegeben hat. Also, von einem Platzen kann keine Rede sein. Dennoch, Ende November des vergangenen Jahres ging zu diesem Verfahren ein Schreiben der Präsidentin des Landgerichts im Justizministerium ein. Die Präsidentin gab die Ansicht des Vorsitzenden der zuständigen Strafkammer bekannt, wonach eine Verhandlung in den Sitzungssälen des Landgerichts weder am Domplatz noch im künftigen Ausweichquartier am Juri-Gagarin-Ring möglich sei. Konkrete qualitative und quantitative Bedarfsanforderungen wurden nicht vorgelegt. Mit einem darauffolgenden Schreiben an die Präsidentin des Landgerichts wurde die Ansicht des Vorsitzenden Richters hinterfragt. Hintergrund der Nachfrage ist die Tatsache, dass das Ausweichobjekt am Juri-Gagarin-Ring mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Belange der Justiz hergerichtet wird, übrigens auch deshalb, weil wir im Frühjahr 2022 das TLBV – und dafür bedanke ich mich auch noch mal –, gebeten haben, unter den Bedingungen der Pandemie eine Lüftungsanlage in den großen Sitzungssaal mit einzubauen. Wir werden also einen 200 Quadratmeter großen, nicht von Säulen verstellten, mit einer Lüftungsanlage ausgestatteten Raum zur Verfügung haben. Mein Haus stellte in dem Fall aber eine vertiefte Prüfung in Aussicht, soweit weitere Argumente zugänglich ge
dem Umstand kommen, dass das Thema nicht ohne Grund auch noch mal mit in den nächsten Ausschuss genommen wurde. Denn wenn alle Fragen beantwortet worden wären, hätten wir das Thema gewiss abgeschlossen, erster Punkt. Zweiter Punkt, Sie haben gesagt, alle Fragen sind ja beantwortet worden. Da habe ich – oder vielleicht auch Sie, ich weiß es nicht – ein bisschen eine Wahrnehmungsstörung. Wir können aber gern das Protokoll noch mal gemeinsam sehen, weil ich denke, dass eben nicht alle meine Fragen beantwortet sind. Und das Dritte, Frau Marx, Sie reden von mehr Sachlichkeit, ein Vortrag im Ausschuss. Und wer sich Ihren Beitrag und auch die Vortragsweise hier angeschaut hat, der kann nur zu dem Schluss kommen, dass Sie den Splitter in Anderer Augen suchen und den Balken im eigenen nicht sehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Und jetzt hat sich noch mal Herr Kollege Sesselmann zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Kollegen, verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister, Sie hatten gesagt, Sie haben jetzt in der Verordnung vom 07.02.2022 endlich die Bedenken des Thüringer Richterbunds aufgegriffen, die schon über ein halbes Jahr alt sind. Das ist wunderbar, dass Sie das Ganze jetzt so zeitnah umsetzen. Dafür möchte ich mich noch mal im Namen der AfD-Fraktion bedanken.
Dann hat mich gestört, dass Sie sagen, ich greife zu Unrecht das Ministerium an, die Exekutive. Da muss ich Ihnen sagen, die Art und Weise der Presseberichterstattung war der Angriffspunkt. Dass das Ministerium selbst Beschwerde eingelegt hat gegen die Entscheidung, ist ein ganz anderer Punkt. Aber als diese Entscheidung des Weimarer Amtsrichters fiel, gab es schon eine negative Presseberichterstattung vom Ministerium und die kam aus dem Bildungsministerium.
Das Problem ist in der Tat, Sie haben es aufgeworfen, es gab die Flachslanden-Gerichtsprozesse, die dann letzten Endes nicht zum Erfolg kamen, weil die Belastung der entsprechenden Opfer zu groß war. Man kann das nachgucken unter dem Stich
macht werden. Das geschah nicht. Nunmehr wurde mir berichtet, dass das Verfahren nach Ansicht der Kammer im jetzigen Gebäude aus Pandemiegründen nicht durchgeführt werden könne und deshalb von einer Ladung zur Hauptverhandlung, die für Ende Januar in Aussicht genommen war, abgese hen wurde. Der Vorsitzende will nun, nach Einzug in das ehemalige Gebäude des Erfurter Post scheckamts eingehend prüfen, ob das Verfahren dort möglich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mein Haus hat die genannten Verfahren daher zum Anlass genommen, die notwendigen Kommunikations- und Verfahrenswege noch einmal zu prüfen und eingehend zu analysieren. Wir haben dazu als Erlass in dem Geschäftsbereich mitgeteilt, welche Vorgaben oder welche Anforderungen wir an eine Bedarfsanforderung stellen. Und diese Vorgaben sind geeignet, rechtzeitig den angezeigten Bedarf zu analysieren und die haushaltsrechtliche Bewertung vorzunehmen und damit auch für alle eine tragfähige Lösung zu finden. Damit verbindet sich für mich auch die Erwartung, dass die Kommunikationsprobleme, die in den hier in Rede stehenden Verfahren auftraten, in der Folge künftig nicht mehr in dieser Weise zu beobachten sein werden. Dementsprechend wird momentan auch bereits der Prozessbeginn eines weiteren Verfahrens, eines Großverfahrens vorbereitet. Die Bedarfsanforderungen hierfür liegen vor und das TLBV hat die Suche nach einem geeigneten Verhandlungssaal aufgenommen. Auch die Fachabteilung meines Hauses ist bereits aktiv geworden, hat zu potenziellen Vermietern Kontakt aufgenommen und Besichtigungen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund habe ich volles Vertrauen in die handelnden Akteure und in ihre gute Arbeit in der Justiz, in der Justizverwaltung. Ich bedanke mich für diese gute Arbeit, ganz besonders nicht nur als zuständiger Minister, sondern auch als dem Rechtsstaat in Dankbarkeit verbundener wissender Bürger. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit hätte sich theore- tisch noch einmal Redezeit für die Abgeordneten ergeben. Eine Wortmeldung vom Kollegen Schard.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Sehr ge- ehrter Herr Minister, ich will nur noch mal – weil ja viel über den Ausschuss berichtet wurde – zu
wort „Flachslanden“. Was aber hier auch noch ein ganz wichtiger Punkt ist, ist die Aufhebung der Haftbefehle. Jetzt hat man natürlich auch die Möglichkeit, die Straftaten zu verdunkeln, und dann steht durchaus im Raum, zu prüfen, ob sich der Minister hier strafbar macht wegen einer Strafvereitelung im Amt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.