Protokoll der Sitzung vom 03.02.2022

Was das mit Bürgerrechten zu tun hat, frage ich mich tatsächlich ernsthaft.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur noch zwei Sätze zu den Kommunalfinanzen: Ja, auch da haben wir uns wieder einen ordentlichen Schluck aus der Flasche gegönnt. Sie wissen alle – da bin ich offen unterwegs –, ich halte nichts von diesem Gießkannenprinzip.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie den KFA wirklich ernsthaft reformieren wollen, dann sollten Sie an dieser Stelle endlich liefern. Mir liegt nämlich aktuell nicht so wirklich etwas vor, außer „mehr Geld“, was Sie denn tatsächlich dort machen wollen. Aber dafür haben wir einen Unterausschuss, in dem wir uns in den nächsten Monaten darüber unterhalten werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Mühlmann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst Frau Marx, die Verantwortung für das, was da momentan läuft, sehe ich ganz klar nicht bei der Polizei, wie Sie es mir versucht haben, zu unterstellen, sondern die sehe ich hier vorn bei der Regierungsbank.

(Beifall AfD)

Das lässt sich auch gut begründen. Wenn Sie die Demo am 31.01. in Hildburghausen mit der Demo am 02.02. in Hildburghausen vergleichen, dann werden Sie nämlich Sachen feststellen, die das durchaus begründen, was ich gerade gesagt habe.

Bei der Vorbereitung meiner Rede heute hier, habe ich mich ein bisschen geärgert,

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Und wir beim Hören!)

weil ich gern mal wieder eine Rede machen würde, die nur gute Sachen herausstellt. Aber momentan, tut mir leid, Herr Maier, es gibt einfach zu viele Sachen, die Sie machen, denen ich kritisch gegenüberstehe. Deshalb kann ich das auch in dem Falle wieder nicht machen. Der vorgelegte Haushalt beinhaltet auch gute und wichtige Ansätze, dem möchte ich gar nicht widersprechen. Aber für die Feststellung, dass die Landesregierung und damit die große Koalition aus Linken und linker CDU mit diesem Haushaltsentwurf falsche Schwerpunkte setzt, bräuchte ich gar nicht den EP 03. Aber in

(Abg. Henfling)

dem Falle lässt es sich auch an dem wieder zeigen. In dieser Woche waren MP Ramelow und IM Maier in Meiningen und sahen sich die Polizeischule an. In den fast schon emotionalen Medienberichten dazu wird vor allem eins festgestellt, nämlich dass es das Innenministerium, in dem Falle in Ihrer Verantwortung, nach sieben Jahren R2G immer noch nicht geschafft hat, die Unterkünfte der Auszubildenden auf einen halbwegs akzeptablen Stand zu bringen.

(Beifall AfD)

Ganz lapidar sagen Sie, glaube ich, sogar selber den Medien, dass im aktuell zu beschließenden Haushalt wieder keine Mittel eingestellt seien, um genau das zu ändern. Wohl gemerkt: Nach sieben Jahren R2G! Was soll ich da besonders viel Gutes erwähnen? Es tut mir leid, Herr Maier. Aber Sie haben genug fähige Leute im Innenministerium, die Ihnen das sagen könnten. Als Sie angefangen haben, im Innenministerium die Verantwortung auszuüben, hätten Sie meiner Meinung nach die Priorität der Polizeischule extrem hoch setzen müssen. Dann hätten Sie heute nicht die Probleme mit der Ausbildung, die Sie tatsächlich haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung und an keinem anderen, vor allen Dingen nicht bei den Polizisten auf der Straße.

(Beifall AfD)

Wir als AfD-Fraktion haben bereits im vergangenen Haushaltsjahr vor allem diesen Punkt vorgebracht und versucht, ihn einzubringen, Sie wollten nicht. Dieses Jahr haben wir unsere Schwerpunkte anders gesetzt. Im Bereich der Polizei wollen wir die Gesundheitsprävention stärken. Ich sage nur Krankenquote: Auch die ist nach meiner Überzeugung unmittelbar auf Ihre desaströse Personalpolitik zurückzuführen.

(Beifall AfD)

Für die Feuerwehr wollen wir die Zuweisungen an Gemeinden für Investitionen in Feuerwehrequipment um 3 Millionen erhöhen. Wir fordern nach wie vor eine Erhöhung des Landeszuschusses zum Zinsausgleich bei der Feuerwehrrente, weil das eben diesem wichtigen Ehrenamt entsprechend auch die Attraktivität fördern würde. Die Einnahmen aus dem Sirenenförderprogramm fehlen – auch hier ist aus unserer Sicht ein Änderungsantrag notwendig. Wir wollen die Zuweisungen an Gemeinden zur Strukturoptimierung der zentralen Leitstellen signifikant erhöhen, und auch eine Entschädigung der nebenamtlichen Lehrkräfte in der Feuerwehrschule haben wir mit einem Änderungsantrag bedacht.

In den Kommunen würden wir gern mehr Geld sehen. Darauf wird allerdings mein Kollege Olaf Kieß

ling nachher noch einmal explizit eingehen. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass wir auch Gelder für den Neubau der Polizeiinspektion Arnstadt vorsehen. Wie eine meiner Kleinen Anfragen gezeigt hat, gibt es sanierte Polizeiwachen. Aber es gibt eben so manches Gebäude, das es vom Zustand her mit den Unterkünften für die Polizeianwärter in Meiningen aufnehmen kann. In Arnstadt ist das so der Fall und da in Arnstadt schon die Bürger mittlerweile mit einer Petition hier im Landtag angefragt haben, ist es uns wichtig gewesen zu zeigen, was Polizeiarbeit im Streifen- und Einzeldienst tatsächlich wert ist. Daher sehen wir Gelder für die Polizeiinspektion Arnstadt vor. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung erhält jetzt das Wort der Innenminister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Aufgabe des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist vornehmlich die Abwehr von Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen. Mir ist bewusst, dass wir einen Haushalt in angespannten Zeiten zu verabschieden haben. Dazu müssen alle Einzelpläne einen Beitrag leisten. Doch eines muss man im Auge behalten. Gerade in diesen angespannten Zeiten müssen wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Thüringens garantieren. Dazu ist auch eine angemessene Finanzierung der Polizei, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes und aller weiteren Akteurinnen und Akteure, die jeden Tag für unsere Sicherheit im Freistaat arbeiten, nötig.

Dem wollen wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf Rechnung tragen. Sowohl die öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr im Freistaat Thüringen muss zukunftsfähig bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Gefahrenabwehr müssen wir langfristig und ganzheitlich denken. Die zu händelnden Gefahren reichen von Extremisten und Straftätern bis hin zu Bedrohungen infolge des Klimawandels. Wir haben aufgrund der Ereignisse wie die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021, bei der allein in Deutschland mehr als 180 Menschen starben und Sachschäden in Milliardenhöhe verursacht wurden, allen Grund, neben der polizeilichen auch die weitere Stärkung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr mit aller Entschiedenheit anzugehen.

(Abg. Mühlmann)

Kein Staat kann eine Rundumsicherheit gegen alle Eventualitäten garantieren. Aber wir haben die Verpflichtung, bestmöglich vorzusorgen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dafür sind im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales insgesamt Ausgaben von über 673 Millionen Euro vorgesehen. Damit bleiben die Ausgaben meines Hauses trotz der notwendigen Ausgaben für die Coronakrise im Gesamthaushalt auf dem Niveau des Vorjahres. Die höchsten Ausgabenpunkte sind dabei die Löhne und Gehälter unserer Bediensteten mit über 453 Millionen Euro und die Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in der Hauptgruppe 8 mit über 110 Millionen Euro. Letzteres bedeutet zwar eine Minderung von 17 Millionen Euro, was aber auf die verminderten Ausgaben für die Erstattung von Beiträgen für die Wasser- und Abwasserentsorgung zurückzuführen ist. Der größte Anteil der Ausgaben im Einzelplan 03 mit insgesamt rund 440 Millionen Euro ist für die Thüringer Polizei vorgesehen.

Ich möchte mich an dieser Stelle – so wie gestern Abend auch schon – noch einmal ganz herzlich für den Einsatz unserer Polizistinnen und Polizisten bedanken, gerade in den letzten zurückliegenden Wochen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

Um unsere Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu unterstützen, ist eine gute sachliche und personelle Ausstattung der Polizei entscheidend. Wichtig dafür ist es zunächst, erneut 300 Polizeianwärterinnen und ‑anwärter einzustellen, um so die Personalstärke der Polizei mindestens zu halten oder auch zu erhöhen. Die Gewinnung genügend qualifizierter Anwärterinnen und Anwärter hat für mich oberste Priorität. An dieser Stelle vielen Dank an die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses, die die Zahlung einer Zulage an die Anwärterinnen und Anwärter umgesetzt und unterstützt haben.

Genauso garantieren wir weitere Verbesserungen hinsichtlich der materiellen Ausstattung der Polizei. Ein Grundpfeiler guter Polizeiarbeit ist zudem eine gute Aus- und Fortbildung. Dahin gehend seien exemplarisch unsere Planungen zur Ertüchtigung der Raumschießanlage und des Neubaus eines Unterkunftsgebäudes mit 300 Betten am Bildungszentrum Meiningen genannt. Mit dem Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie dem bundesweiten IT-Fonds „Polizei 2020“ sowie entsprechender Ausstattung der Polizei wird auch die Digitalisierung der Polizei weiter vorangetrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits eingangs erwähnt, spielt der Brand- und Katastrophenschutz eine immer wichtigere Rolle. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, den Thüringer Kräften, die bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz eingesetzt waren, für ihr großes Engagement zu danken.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Bewältigung solcher Großschadensereignisse ohne die ehren- und hauptamtlich tätigen Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz gar nicht denkbar wäre – hierfür nochmals meinen Dank und meine ausdrückliche Anerkennung. Dies gilt auch für den alltäglichen Einsatz, nicht nur bei Katastrophen, von Feuerwehr und Rettungskräften. Die Landesregierung hat sich weiter zur Aufgabe gemacht, dieses notwendige Engagement, um die Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, auch 2022 mit Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro zu unterstützen. Mit diesem Geld werden vor allem die freiwilligen Feuerwehren und der Digitalfunk der nicht polizeilichen Kräfte im Freistaat unterstützt, der Aufbau landkreisübergreifender zentraler Leitstellen vorangebracht und die Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz durch die Weiterentwicklung der Landesfeuerwehrschule in BadKöstritz gestärkt.

Zwei weitere Dinge will ich nicht unerwähnt lassen. Zum einen schlägt sich der Beitrag des Landesamts für Statistik für den Zensus 2022 mit 15,8 Millionen Euro im Haushalt nieder, wobei sich der Bund hieran mit 5 Millionen Euro beteiligt. Zum anderen ist eine ausreichende Finanzierung des Landesverwaltungsamts nötig und sichergestellt. Das Landesverwaltungsamt hat auch und gerade in der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt und zahllose Anträge für Hilfeleistungen bearbeitet und als Schnittstelle zwischen der Landesregierung und den Kommunen fungiert. An dieser Stelle möchte ich mich auch hier bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich bedanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach intensiven Diskussionen auch mit der CDU liegt Ihnen nunmehr ein Haushaltsentwurf vor, der Grundlage dafür ist, die öffentliche Sicherheit in Thüringen zu stärken. Ich möchte Sie bitten, diesem Haushalt zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meinen Ausführungen zum Einzelplan 03 möchte ich nun kurz zum Kommunalen Finanzausgleich ausführen. Bereits vor der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse infolge des Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün und der CDU erreichte die Fi

(Minister Maier)

nanzausgleichsmasse im Jahre 2022 einen neuen Höchststand von 2,3 Milliarden Euro. Das liegt vor allem daran, dass die pandemiebedingte Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 110 Millionen Euro auch im Jahr 2022 an die Kommunen ausgereicht wird. Die konkreten vorgesehenen Änderungen des Thüringer Finanzausgleichs stärken die Kommunen auf Basis gutachterlicher Erkenntnisse sowie den Ergebnissen der großen Revision meines Hauses. Bei dieser gesetzlich vorgegebenen Untersuchung wird der kommunale Finanzbedarf für eigene und übertragene Aufgaben ermittelt. Um an dieser Stelle ganz ausdrücklich mit einer Legende aufzuräumen: Es wird bei Weitem nicht einfach auf die IstZahlen vergangener Jahre abgestellt und damit an der aktuellen Entwicklung vorbeigeplant. Um dies festzustellen, reicht ein Blick in den Revisionsbericht, der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügt ist. Im Rahmen der durchgeführten Revision werden selbstverständlich die aktuellen bzw. künftigen Bedarfe zugrunde gelegt. Die Revision kam zu dem Ergebnis einer leichten Umschichtung der Schlüsselmassen hin zu gemeindlichen Aufgaben, die durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU durch Erhöhung der Ausgleichsmasse nunmehr wieder ausgeglichen wird. Und ich sage es ganz offen: Als Kommunalminister habe ich nichts dagegen, ich begrüße das.

(Beifall CDU)

An dieser Stelle möchte ich Äußerungen dergestalt, das Land würde seine Finanzen auf Kosten seiner Kommunen sanieren oder an seinen Kommunen sparen, entschieden zurückweisen. Die Kommunen konnten trotz der pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Ergebnis ihre Schulden weiter abbauen sowie Investitionen und ihre Finanzierungsüberschüsse steigern.

Hinsichtlich weitergehender Reformverlangen verweise ich auf die bereits laufenden Gespräche zwischen den betroffenen Häusern und den kommunalen Spitzenverbänden zur Reform des Soziallastenansatzes. In diesem Prozess sind sowohl die Kommunen über den Beirat für kommunale Finanzen als auch der Unterausschuss KFA des Thüringer Landtags eingebunden. Sollten durch die beteiligten Akteure noch weitere Reformvorschläge vorgebracht werden, wird das TMIK diese selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls aufgreifen. Der Entwurf eines entsprechenden Änderungsgesetzes zum Thüringer FAG könnte dann zusammen mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 bzw. für die Jahre 2023/2024 dem Landtag zugeleitet werden. Sollte darüber hinaus ein umfassendes Gutachten gefordert werden, ist nach den Erfahrungen der letzten Ausschreibung für die Erarbeitung eines

Gutachtens mindestens ein Jahr einzuplanen. Ergebnisse lägen dann frühestens im Sommer/Herbst 2023 vor und könnten damit erst im Jahr 2024 in ein zu erarbeitendes Änderungsgesetz zum Thüringer FAG einfließen, das dann ab 2025 gelten könnte. Diese Zeitschiene, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man bei der Reformdiskussion im Blick behalten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Durch die längere Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt für die Fraktionen noch 5 Minuten zusätzlich. Möchte das jemand in Anspruch nehmen? Der Abgeordnete Bilay.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich will ganz kurz noch was zur Bodycam sagen: Also ich will nur mal mit einer Legende aufräumen, als hätten Sie das jetzt in der CDU mit Rot-Rot-Grün durchgesetzt. Bereits mit dem Landeshaushalt für 2021 wurde 2020 beschlossen, dass das Innenministerium 300 Bodycams anschaffen kann. Dass wir das jetzt erreicht haben, da stimme ich Ihnen zu, das ist ein qualitativer Sprung. Dass wir den Einsatz der Bodycams auf eine rechtssichere, vor allem verfassungsrechtlich sichere Basis stellen werden, das haben wir uns als Plan vorgenommen und dem stellen wir uns gern. Und vor allem ist es gut – das hat Frau Henfling schon erwähnt –, dass wir damit den von Ihnen gewollten Einsatz der Bodycams auch in privaten Wohnräumen ausschließen. Das ist ein Erfolg aus unserer Sicht bei alldem, was da an Begleiterscheinungen mit rumkäme.

(Beifall DIE LINKE)