Protokoll der Sitzung vom 04.02.2022

Landtag vor. Und wenn dann die AfD zustimmt, ist es halt so.

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist gelogen! Frau Lehmann, Sie lügen!)

Das ist nicht gelogen. – Dann sage ich Ihnen – na gut, dann haben Sie vielleicht gesagt: Wir können ja nichts dafür, wer da dann zustimmt –, dann halte ich das für unredlich und das hat auch nichts damit zu tun, wie man gut zusammenarbeitet.

(Unruhe CDU)

Ich finde das unerträglich.

Ich bitte um Mäßigung dahinten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube nicht, dass der Präsident mich gemeint hat.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sollte er!)

Ansonsten: Die Vereinbarung, die wir jetzt haben, wir haben eine gefunden. Ich persönlich sehe die nicht unkritisch, weil die meiner Meinung nach den Rechtsfrieden, den wir im Ladenöffnungsgesetz haben, gefährdet. Mit Stand März 2020 gibt es in Thüringen 80 Anlässe in 35 Orten, die von der Aufsichtsbehörde bereits anerkannt sind. Es gibt in den letzten Jahren genau einen Fall, in dem es mal eine Klage gegen die Frage des Ladenöffnungsgesetzes gab. Ob das nach dieser Änderung so bleibt, das wissen wir nicht, das wird sich zeigen. Und ob das nicht am Ende zulasten der Einzelhändler und der Kolleginnen und Kollegen geht, die Frage müssen Sie dann beantworten.

Jetzt hat der Kollege noch angesprochen, das mit der Dokumentation wäre so überbordend. Und mir ist noch ein Punkt wirklich wichtig anzusprechen: Das ist eine Empfehlung an die Gemeinden, zu dokumentieren, warum sie einen besonderen Anlass definieren. Das hilft den Gemeinden im Falle einer Klage. Das ist etwas, was den Gemeinden nutzt. Man kann es weglassen, vor Gericht wird es dann aber auch nicht leichter.

Ich will noch mal eines sagen: Ich werde dem Gesetzentwurf oder der Gesetzesänderung dann heute trotzdem zustimmen, aber eben nicht, weil ich sage, dass sie unbedingt notwendig oder ganz besonders formidabel ist, sondern vor allen Dingen deshalb, weil es eine Zusage der CDU gab, das Ladenöffnungsgesetz dann in dieser Legislatur auch nicht mehr anzufassen, zu sagen, diese Än

derungsvorschläge, die sie vorgelegt haben, sind vom Tisch. Und ich glaube, das ist tatsächlich eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Jetzt kommen wir zu dieser Formulierung „Sie lügen“. Das ist ein Angriff, der unparlamentarisch ist.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist eine Tatsache!)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann müssen Sie mal das Gegenteil nachweisen!)

Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und, Herr Abgeordneter Voigt, Ihnen gleich mit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ansonsten auch in die Reihen Ihrer Fraktion. Wen ich hier wann zur Mäßigung aufrufe, das überlassen Sie, bitte schön, mir, dafür habe ich die Sitzungsleitung.

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das kann man doch nicht hier im Raum stehen lassen!)

(Unruhe CDU)

Sie sind lang genug hier im Hause, um zu wissen, was wann wie gerügt wird, und jetzt ist diese Debatte bitte zu Ende, sonst können wir noch weitermachen und im Übrigen kennen Sie die Regeln. So, meine Damen und Herren, wir machen jetzt weiter in der Diskussion und ich rufe für die AfDFraktion den Abgeordneten Laudenbach auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren …

(Unruhe im Hause)

Augenblick mal, Herr Laudenbach. So, meine Damen und Herren, jetzt hat der Abgeordnete Laudenbach das Wort und das bitte ich auch zu respektieren.

Meine Damen und Herren, gestern Mittag ist kurzfristig der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einberufen worden als

mitberatender Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der CDU. Wir haben den Gesetzentwurf der CDU vom September beraten und wir haben beschlossen, der Empfehlung des Gesundheitsausschusses zu folgen. Es gab eine Anhörung im Gesundheitsausschuss und es gibt Zuschriften zu diesem Gesetz und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat beraten und ist der Empfehlung des Gesundheitsausschusses gefolgt. Aber dem Änderungsgesetzentwurf von der Koalition und der CDU werden wir zustimmen. Wir müssen den ortsansässigen Geschäften helfen, wir wissen, wie es im Moment im Einzelhandel in den Innenstädten aussieht. Wir müssen unbedingt den Einzelhändlern in der Innenstadt Hilfe und Sicherheit geben.

(Beifall AfD)

Die wiederkehrenden Sonntage, die vier Stück, werden jetzt durch diesen Gesetzentwurf wesentlich vereinfacht und unbürokratischer möglich, und das territorial unterschiedlich und das ist gut so. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Laudenbach. Damit hat sich jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Pfefferlein zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer!

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich muss sagen, bei diesem Thema haben Sie einen sehr langen Atem bewiesen. Das seinerzeit gültige Thüringer Ladenöffnungsgesetz von 2006, damals übrigens unter reiner CDU-Regierung von Herrn Althaus, wurde bereits 2011 angepasst und Ende 2015 nochmals einer sehr umfassenden Evaluation unterzogen. 2015 wurde nach langen Debatten kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Und so haben Sie, sehr geehrte Kollegen der CDU, in der Drucksache 7/1726 im September 2020 erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes eingereicht. Den haben wir im Plenum, im Ausschuss in einer sehr langen Anhörung diskutiert, es wurde schon mehrfach erwähnt. In Ihren Änderungsvorschlägen wollten Sie anlassfreie Öffnung an den vier im Gesetz vorgegebenen Sonntagen und die Reduzierung des damit verbun

(Abg. Lehmann)

denen bürokratischen Aufwands. Und Sie wollten eine Öffnung der Samstagsarbeits…

Einen Augenblick mal bitte, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, auch wenn das jetzt ein bisschen die Emotionen hat hochschlagen lassen, ist es das Minimum an Höflichkeit gegenüber der Rednerin, entsprechend ruhig hier im Saal zu sein. Danke schön.

Herzlichen Dank.

In Debatten und auch sehr deutlich in der Anhörung wurde aber klar, dass es auch einen großen Ausschlag in eine Richtung gab, die Sie nicht beabsichtigt hatten. Im Gegensatz zur Auffassung der CDU, das Ladenöffnungsgesetz als Wirtschaftsfördergesetz zu begreifen, war in den Diskussionen und Stellungnahmen die Mehrheit dafür, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mittelpunkt zu stellen. Sicher, wir brauchen einen Einklang der Interessen des Einzelhandels mit den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber wir dürfen darüber nicht die Interessen der Menschen vergessen, die im Einzelhandel beschäftigt sind. Und da ist Sonn- und Feiertagsschutz nun mal Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auch die verlässliche Gewährung von mindestens zwei freien Samstagen im Monat gibt eine gewisse Planungssicherheit und lässt Raum zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So war die überwiegende Meinung zur Anhörung am 2. Mai letzten Jahres.

Es stimmt, der Einzelhandel in den Innenstädten hat viele Probleme nach fast zwei Jahren mit Coronabeschränkungen. Das ist unumstritten. Aber diese Probleme hat der Einzelhandel nicht erst seit März 2020.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was nun aber festgeschrieben ist, ist die Aufforderung zur Entbürokratisierung. Die in § 10 des Gesetzes abgestimmten Änderungen werden hoffentlich diesem dienen. Damit sollen die Regelungen möglichst landeseinheitlich, praktikabel und rechtssicher werden. Dafür ist auch das Thüringer Landesverwaltungsamt gefragt, hier die Dokumentationsauflagen auf ein praktikables Maß zu begrenzen. Und wir haben die Übergangsregelung eingefügt, die der Tatsache Rechnung trägt, dass

durch die Pandemieauswirkungen möglicherweise keine ununterbrochene Drei-Jahres-Reihe entstehen konnte.

Ich freue mich, dass diese Einigungen gelungen sind und wir diesen gemeinsamen Änderungsantrag hier heute vorliegen haben. Um lebendige und lebenswerte Innenstädte mit einem vielfältigen Einkaufs-, Kultur- und Begegnungsangebot müssen wir uns aber weiter kümmern, das aber nicht mit einem Ladenöffnungsgesetz, sondern an vielen anderen Stellen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Für die AfDFraktion hat sich noch mal Herr Aust zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, danke dafür, dass ich noch mal das Wort erhalten habe, denn wir haben uns als AfD-Fraktion in der Tat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf wirklich schwergetan. Wir haben ihn intensiv diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hätten. Insofern wären auch die angeblichen Drohungen ins Leere gelaufen, wenn sie denn tatsächlich stattgefunden hätten. Wir sind aber ganz grundsätzlich diesem Gesetzentwurf gegenüber, wie gesagt, sehr kritisch gewesen. Wir wissen aber auch, dass wir bereits vor der Coronakrise gerade auch im Einzelhandel bereits sehr kritische Zustände hatten. Der Onlinehandel setzt den Einzelhandel zunehmend unter Druck. Es kam dann Corona hinzu, was natürlich die Tendenz verstärkt hatte, mehr online zu kaufen und weniger die Innenstädte zu besuchen. Deshalb haben wir diese Änderung, die Sie hier vorschlagen, die Sie in Ihrem Änderungsantrag vorgenommen haben, auch noch mal kritisch geprüft, und wir müssen sagen, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf dadurch deutlich verbessert worden ist. Wir müssen alles dafür tun, den Einzelhandel nach dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, weshalb wir diesem Änderungsantrag heute zustimmen werden. Aber wir müssen auch sagen, dass wir uns sehr genau anschauen werden, welche Effekte es tatsächlich auf den Einzelhandel genauso wie auf die abhängig Beschäftigten haben wird. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns dieser Diskussion dann auch noch einmal stellen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

(Abg. Pfefferlein)

Vielen Dank, Herr Aust. Jetzt liegt mir noch die Wortmeldung des Kollegen Kemmerich für die Gruppe der FDP vor.