Wie gesagt, auch bei den Kostenfragen, 2.250 Euro bei Widerspruchseinlegung, muss man noch mal nachprüfen, müssen wir noch mal nachschärfen, bin ich der festen Überzeugung. Aber das wird die Tätigkeit des Ausschusses sein. Wir als AfD-Fraktion werden einer Überweisung dieses Gesetzgebungsvorhabens an den Ausschuss zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Damit liegen mir jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue noch mal in Richtung Landesregierung – kein Bedarf. Danke schön. Dann habe ich den Antrag auf Überweisung an den Justizausschuss vernommen. Weitere Ausschussüberweisungen nicht? Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justizausschuss zustimmen möchte … Doch noch eine Wortmeldung?
Ach so, die Zustimmung kam voreilig. Vielen Dank, Frau Kollegin. Trotzdem stelle ich jetzt die Frage: Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustim
men? Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen und auch von Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Jetzt hätten wir noch 7 Minuten bis zur Lüftungspause. Deswegen schlage ich vor, vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts die Lüftungspause durchzuführen. Das heißt, wir finden uns hier bitte um 17.13 Uhr wieder ein.
So, meine Damen und Herren, wir wollen dann mit der Beratung fortfahren. Wenn jetzt hier wieder ein bisschen mehr Ruhe eingezogen ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, rufe ich den Tagesordnungspunkt 31 auf
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/4522 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4768 -
Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, der vorliegende Entwurf zum Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Drucksache 7/4522 wurde am 17. Dezember 2021 in der 69. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich insgesamt in zwei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. In der 42. Sitzung des HuFA am 17. Dezember 2021 wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund. In seiner 44. Sitzung wertete der Ausschuss die Ergeb
nisse der Anhörung aus. Weiterhin wurde in dieser Sitzung ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/3303 beraten und mehrheitlich angenommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss fasste in der 44. Sitzung die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 7/4768 und empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Form. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe für die Fraktion Die Linke den Kollegen Hande auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte mich ursprünglich relativ kurzfassen, mit Blick auf die Uhr wurde ich aber gebeten, vielleicht noch mal genauer zu erläutern, worum es geht.
Das mache ich natürlich sehr gern. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaften der Länder und die Gewerkschaften am 29. November letzten Jahres eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Coronasonderprämie getroffen. Zur Übernahme dieser Vereinbarung auf Thüringer Beamtinnen und Beamte haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Dezember-Plenum das erste Mal beraten. Ich möchte nur noch mal kurz umreißen, worum es geht. Es handelt sich um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden. Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz/diese Zahlung nun wie gesagt auch auf die Beamtinnen und Beamten in unserem Freistaat übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstverhältnis am 29.11.2021 bestand und die mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung für 2022 von rund 35,4 Millionen Euro bedeuten und – da es auch auf kommunale Beamtinnen und Beamte zuträfe – für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro. Das heißt auch, vergleichbar mit der Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt wer
den zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Zahlung erhalten. Damit können sie dann mit den Bezügen im April ausgezahlt werden. Das macht es notwendig, dass wir heute hier in diesem Plenum über den Gesetzentwurf abschließend befinden müssen. Wie bereits angesprochen, haben wir eine Anhörung durchgeführt und ich möchte mich auch an dieser Stelle für alle Zuschriften bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen haben wir eine Sondersituation. Wir haben in unserem Bundesland Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis. In anderen Bundesländern sind die Referendare Beamte auf Widerruf. Als die Sonderzahlung durch die Tarifgemeinschaft beschlossen wurde, ist dieser Umstand übersehen worden, was wir als Koalitionsfraktionen berichtigen möchten. Deswegen haben wir im HuFA einen bereits angesprochenen Änderungsantrag eingebracht, und dieser setzt die Referendare dann mit den Anwärterinnen und Anwärtern gleich. Das bedeutet, die Rechtsreferendare sollen ebenfalls eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten. Bei 214 Planstellen für Referendare ergibt sich eine zusätzliche Belastung in Höhe von 139.100 Euro für den Haushalt in diesem Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte gern noch etwas mehr erzählt, aber belasse es erst mal bei diesen Worten. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Kollege Hande. Ich hatte bei der ersten Ankündigung überlegt, weil da stand, dass Sie für die Koalition reden, ob ich alle Redezeiten zusammenfassen muss. Das hat sich dann erst mal erübrigt. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Kollegen Kowalleck auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronapandemie hat zahlreiche Familien und Berufstätige an die Belastungsgrenze gebracht. Ein großer Dank gilt deshalb allen, die unsere Gesellschaft in diesen Zeiten am Laufen halten, oftmals unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit.
Mitunter hören wir, dass ein Dankeschön nicht ausreicht, aber ich finde, es gehört einfach dazu. Natürlich ist es wichtig, dass neben dem Dank eben
so eine angemessene finanzielle Vergütung erfolgt. Dabei haben wir, insbesondere im Bereich der Pflege, seit Jahren die Diskussion der angemessenen Bezahlung für unsere Pflegekräfte. Dass wir im Bereich des Rettungsdienstes und beim medizinischen Fachpersonal auf jeden Mitarbeiter angewiesen sind, zeigen letztendlich auch die aktuellen Diskussionen und die Situation vor Ort. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Das Thema „Coronaprämie“ ist seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Thema, nicht nur im Pflegebereich, sondern in vielen anderen Bereichen. Dabei haben wir gesehen, dass, egal wie man sich entscheidet, eine vollständige Gleichbehandlung nicht möglich ist. Viele, die es verdient haben, gehen leer aus oder bekommen nur einen geringen Teil von dem, was zum Beispiel an anderer Stelle gezahlt wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Demnach sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen würden eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten.
Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen beschäftigt uns regelmäßig an dieser Stelle. Es war immer ein Kritikpunkt unserer Beamtinnen und Beamten, wenn das Land hierzu eine andere Auffassung hatte und die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung nicht vollzogen oder später vollzogen wurde. Dies war immer auch eine Debatte von Gerechtigkeit bei der Besoldung von Angestellten und Beamten.
Hinsichtlich der einmaligen Auszahlung der sogenannten Coronaprämie gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Positionen. Das hat nicht zuletzt die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch noch mal auf die eine oder andere Zuschrift eingehen. Der Beamtenbund befürwortet den Gesetzentwurf und die Übertragung der im Tarifvertrag ausgehandelten steuerfreien Sonderzahlung auf die Beamtinnen und Beamten. Die Zahlung müsse deshalb bis zum 31.03. erfolgen. Herr Hande hatte es auch an dieser Stelle schon erwähnt, das war insbesondere ein Hinweis, der vom Beamtenbund erfolgte, dass auch hier die Zahlung zügig auf den Weg gebracht wurde, eben wegen diesem Punkt der Steuerfreiheit.
Mehrbelastung bestimmter Berufsgruppen. Bei seinen Mitgliedern bestünden allerdings unterschiedliche Auffassungen. Der Gemeinde- und Städtebund spricht von einer Ungleichbehandlung der kommunalen Bediensteten und verweist auf nicht geregelte Einzelfälle.
Ebenso werden zusätzliche finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen gesehen. Das haben wir auch ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. So gab es zum Beispiel den Vorschlag einer Gemeinde, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob die Prämie bezahlt wird. Allerdings wurde dieser Vorschlag von der Finanzministerin als nicht durchführbar abgelehnt.
Etwas aus der Reihe geschlagen kam der Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dieser forderte, die Prämie auch für Versorgungsempfänger in einer Höhe von 930 Euro zu zahlen. Als Kompensation der Kosten wurde vorgeschlagen, die Coronasonderzahlung ausschließlich den Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaften, also den Mitgliedern des DGB, des Beamtenbundes und der Tarifunion zukommen zu lassen.
Das ist ein Vorschlag, mit dem können wir so natürlich nicht mitgehen, weil er wieder andere Ungleichbehandlungen schaffen würde. Als Fraktion haben wir durchaus die verschiedenen Aspekte, insbesondere der Ungleichbehandlung, diskutiert. Letztendlich haben wir uns für eine Orientierung am Tarifergebnis entschieden, da im Anhörungsverfahren grundsätzlich das Ansinnen des Gesetzentwurfs befürwortet wurde. Wir werden daher dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Damit hat jetzt Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist große Einigkeit in der Debatte, da nimmt es nicht wunder, wenn dann die FDP hier vorn steht, dass dann doch mal ein anderer, differenter Blick in die Debatte gehört. Ich will das auch kurz erklären. Es wurde ja gesagt, worum es geht. Es geht darum, dass allen Beamtinnen und Beamten 1.300 Euro zusätzlich zu ihren Dienstbezügen einmalig gezahlt werden sollen. Dafür kann man sein. Dem Grunde nach sind wir das sogar auch, aber, wenn man es gut machen will, dann muss
man es zumindest fair machen. Und das Gebot der Fairness sehen wir vor allem gesellschaftspolitisch nicht gewahrt.
Das will ich kurz erläutern. Deswegen werden wir uns dazu auch enthalten. Und zwar steht außer Frage, dass natürlich viele gerade im Rahmen der Coronapandemie über das normale Maß hinaus Leistungen gezeigt haben, Leistung zeigen mussten. Das hat unsere Gesellschaft auch abgerufen und am Laufen gehalten.
Aber aus unserer Sicht ist eben diese pauschale Zahlung nicht leistungsbegründend, sondern sie ist pauschal für alle. Es wird also nicht gefragt, wer tatsächlich mehr getan hat, wie die Diskussion zu Recht bei den Pflegekräften läuft, sondern tatsächlich bei der Frage an alle. Das hat vielleicht einen rechtlichen Hintergrund – Gleichbehandlungsgrundsatz –, aber wir sehen schon die Frage, dass nur derjenige auch Anspruch auf eine höherwertige Zahlung hat, der dann tatsächlich auch mehr Leistung erbracht hat.
Kollege Kowalleck hat schon die Frage angesprochen, was eigentlich mit den neuen Ungerechtigkeiten ist. Wenn man dann noch bei den Angestellten in den Kommunen schaut, die sich natürlich auch so aufgeopfert haben und in den Einzelbereichen auch deutlich mehr haben leisten müssen.
Vor allen Dingen aber ist die Frage zu stellen: Was ist eigentlich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, die nicht direkt im Staatsdienst stehen? Die vor der Herausforderung standen, dass sie Arbeitsverbot bekommen haben, dass Sie in Kurzarbeit gehen mussten, dann nur noch 60 Prozent des Lohns bekommen haben – und das betraf nicht einen oder zwei, sondern im Juli 2021 waren das 26.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen – und es natürlich auch zu finanziellen Mehrbelastungen im Landeshaushalt und auch den Kommunen führen wird?
Wir haben ja dazu gestern ausführlich diskutiert. Um Finanzen solide zu halten, sind Einsparungen nötig. Auch aus diesem Grund sehen wir das grundsätzlich skeptisch. Aus diesem Grund, habe ich gesagt, werden wir uns enthalten. Ich habe am Anfang gesagt, wer gut will, der muss auch gut kön
nen, und wenn er schon nicht gut kann, dann muss er wenigstens fair sein. Den Grundsatz sehen wir hier nicht gewahrt und deswegen werden wir uns enthalten. Ich freue mich auf Ihre Zwischenfrage.