Protokoll der Sitzung vom 04.02.2022

nen, und wenn er schon nicht gut kann, dann muss er wenigstens fair sein. Den Grundsatz sehen wir hier nicht gewahrt und deswegen werden wir uns enthalten. Ich freue mich auf Ihre Zwischenfrage.

Selbstverständlich ist jetzt Zeit für die Zwischenfrage.

Sehr geehrter Herr Kollege Montag, dann frage ich mal, wenn Sie sich auf das Leistungsprinzip beziehen oder zumindest vergleichsweise darauf zurückkommen: Die angestellten oder die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer, die wir haben, oder eben ganz besonders die Polizistinnen und Polizisten im Beamtenverhältnis natürlich, die sehen Sie dann also unter diesem Gesetzentwurf nicht als vergütungspflichtig oder dass wir die damit besser setzen könnten nach zwei harten Jahren der Coronapandemie?

Zusätzlich noch mal der Hinweis auch: Wir haben ja nun heute den Landeshaushalt beschlossen, die Kommunen haben insgesamt 90 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen bekommen. Ich denke, daraus können auch Kommunen die 3,5 Millionen Euro, die dafür bei den Kommunalbeamten fällig werden, nehmen. Wie stehen Sie dazu?

Wären Sie nicht für den Gesetzentwurf, gehe ich einfach mal davon aus, hätten Sie ihn auch nicht vorgelegt. Dass Sie jetzt noch mal in der Frage Ihre Position begründen, ist völlig d’accord.

Ich habe versucht klarzumachen, dass man eben auch gesellschaftspolitisch fair miteinander umgehen muss und vor allen Dingen denen – und Sie haben ja Berufsgruppen angesprochen –, wo wir das absolut für gerechtfertigt sehen, tatsächlich die Mehrbelastung mit einer Sonderzahlung auszugleichen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sagen Sie doch, dass Sie es nicht geben wollen!)

Insofern bleibt es aber bei unserer grundsätzlichen Skepsis. Ich habe es versucht zu erläutern und denke, damit ist die Frage Ihrerseits beantwortet. Und für Sie habe ich wahrscheinlich noch fünf Sekunden, die langsam ablaufen.

Ich würde das jetzt noch mit draufgeben, da ich zwischendrin selbst die Unterbrechung verschuldet habe. Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Kollege Montag.

Ich habe in Ihren Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass Sie dafür sind, dass man nach Leistung unterscheiden sollte, wer welche Beträge da bekommt. Könnten Sie mir da recht geben, wenn Sie ein Modell dafür haben, wie das berechnet werden soll, dass das einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, der dann nach Ihrer Grundphilosophie nicht in Ordnung wäre?

(Beifall DIE LINKE)

Es ist eine klug gestellte Frage für den Liberalen, ihn mit Bürokratie

(Unruhe DIE LINKE)

tatsächlich ködern zu wollen, aber es gibt einen Unterschied. Wichtiger als die Frage Bürokratie ja/ nein ist die Frage der Fairness. Und was wir als fair sehen, ist tatsächlich Leistungsgerechtigkeit. Insofern bleibt es dabei, was ich gesagt habe. Ich hoffe, Sie können es insofern mittragen, dass Sie unsere Enthaltung dazu zumindest freundlich zur Kenntnis nehmen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist typisch FDP!)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Damit hat jetzt für die AfD-Fraktion Abgeordneter Kießling das Wort.

Ich merke noch etwas Unruhe auf dieser Seite des Hauses, Sie hätten noch Redezeit. Insofern wäre es schön, wenn wir jetzt erst einmal wieder zur Ruhe kommen könnten. Es bestünde die Chance, sich hier noch mit Redebeiträgen zu beteiligen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Abgeordneten, werte Zuschauer, die sind mir natürlich am liebsten hier! Ich will jetzt mal nicht auf die

(Abg. Montag)

ganzen Zuschriften eingehen, Herr Kowalleck hat schon ausgeführt, es gab rege Beteiligung bei der Anhörung entsprechend, deswegen kürze ich da mal ein bisschen ab. Aber wie gesagt, am 26.11.2021 hatten ja die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder einen Tarifvertrag über eine einmalige Coronasonderzahlung beschlossen, welche den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von den besagten 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dualen Studenten eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro gewähren soll in Anlehnung an die zusätzliche Belastung in dieser Coronazeit. Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Beschäftigten der Länder, Landkreise und Gemeinden zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung von 1.300 Euro, die sicherlich nicht den ganzen Aufwand wettmachen, und auch die Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 650 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten wird eine logische zeitanteilige Kürzung vorgenommen. Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021, am Tag der Tarifeinigung, bestanden hat und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestanden hat. Damit die Coronasonderzahlung – so nach Beschluss des Bundes – steuerfrei und sozialabgabenfrei bleibt, muss diese bis zum März 2022 ausbezahlt werden. Deswegen ist auch hier Eile geboten.

Im Gesetzentwurf steht im Punkt C bei Alternativen „keine“. Dem können wir diesmal zustimmen, da es sich hierbei um einen Tarifvertrag handelt, welcher bindend ist, und so hier nicht allzu viel hinzuzufügen ist, zumal es im und mit dem Bund längst beschlossene Sache ist. So ist die Umsetzung in Thüringen die logische Konsequenz, da die Beschäftigten, hier allen voran die Lehrerinnen und Lehrer und auch die Justizvollzugsbeamten stellvertretend genannt für die vielen weiteren Beamten in diesem Land, trotz der turbulenten Coronazeit pflichtbewusst mit den auferlegten Maßnahmen ihren Dienst tun. So ist diese Coronasonderzahlung angemessen.

Leider kriegen hier natürlich nicht alle, die wirklich ihren Dienst gut getan haben, entsprechende Zulagen, aber das lässt sich jetzt nicht ganz vermeiden, da sei auf die Ausführungen des Kollegen Montag verwiesen. Die Gerechtigkeit ist manchmal so eine Sache. Aber trotzdem sage ich auch von der AfDFraktion an dieser Stelle Danke an all die Beschäftigten, die hier in Thüringen in diesen turbulenten Coronazeiten ihren Einsatz geleistet haben. Danke.

(Beifall AfD)

Und wenn auch mit dieser einmaligen Sonderzahlung nicht unbedingt die amtsangemessene Besoldung und eine dem Aufwand entsprechende Bezahlung einhergeht, so ist sie doch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir stimmen daher dem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf entsprechend zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kießling. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann, Frau Ministerin Taubert, haben Sie das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich für die Einbringung und heute hoffentlich auch für den Beschluss zu diesem Gesetzentwurf ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Herr Montag, Sie haben schon recht, es geht ungerecht bei der Bezahlung zu, das ist so. Wenn wir alle bereit sind, mehr für Lebensmittel auszugeben, dann kann auch der Bauer besser leben,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die werden manchmal ganz schlecht bezahlt. Die Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die haben eben das große Glück, wegen starker Gewerkschaften seit vielen Jahrzehnten bei der Bezahlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer besonderen Situation zu sein. Das ist in Deutschland so, das muss man feststellen. Ich finde Ihr Ziel da auch ganz hehr, ich will gar nicht darum streiten. Aber es ist doch ganz schlicht und ergreifend so – und deswegen ist es gut, wenn das heute beschlossen wird –, wir haben einen Tarifabschluss, das ist zwischen Tarifparteien so, und wir wissen, dass wir diesen Tarifabschluss für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen übernehmen müssen. Ansonsten bekommen wir Klageverfahren, ob wir das wollen oder nicht. Deswegen ist es gut und richtig so, dass wir den Tarifabschluss, der für die Angestellten im öffentlichen Dienst, im Landesdienst besteht, auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

(Beifall SPD)

Sie haben das mit den Kommunen angesprochen. Das ist so, aber die Kommunen haben ganz wenige

(Abg. Kießling)

Beamtinnen und Beamte. Wenn Sie mal schauen, wer Beamtin oder Beamter im Kommunaldienst ist, dann sehen Sie zum Beispiel bei den Gesundheitsämtern die Amtsärzte und Sie sehen ganz wenige andere Beamtinnen und Beamte, also wirklich sehr gering. Ich denke, auch das sind Menschen, wenn man nach Ihrem Vergleich gehen will, die sich wirklich in der Coronapandemie sehr anstrengen mussten, um die gesamte Situation zu wuppen. Insofern ist es zwar aus Kostengründen von den Gemeinden, vom Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag moniert worden, aber inhaltlich – glaube ich – gönnen auch die ihren Beamtinnen und Beamten das Geld. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor und damit kommen wir jetzt zur Abstimmung des Tagesordnungspunkts. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4768 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das kann ich nicht erkennen, dass jemand dagegen stimmt. Enthaltungen? Vonseiten der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Dann stimmen wir zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4522 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer stimmt dagegen? Niemand. Und wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen dann zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und bitte mal kurz die PGF nach vorne.

Vielen herzlichen Dank. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sind wir übereingekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 2 heute nicht mehr aufrufen.

(Unruhe im Hause)

Ja, das habe ich mir gedacht, dass Sie darüber sehr, sehr enttäuscht sein werden. Aber so ist es in der Politik, man muss mit Enttäuschungen leben lernen. In diesem Sinne entlasse ich Sie in den Freitagabend und beende die heutige Sitzung hier und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

(Beifall im Hause)

Ende: 17.44 Uhr